Hallo zusammen! Ihr habt sicherlich schonmal davon gehört, dass man sich am Telefon krank schreiben lassen kann. Aber wie funktioniert das eigentlich? In diesem Beitrag möchte ich euch erklären, wie das am Telefon Krank schreiben lassen abläuft und worauf ihr dabei achten müsst. Also, lasst uns loslegen!
Ja, das kannst Du machen. Du kannst anrufen und mit Deinem Arzt sprechen und um ein Krankenschreiben bitten. Wenn sie es Dir nicht am Telefon geben können, kannst Du nach einem Termin fragen, damit Du es persönlich abholen kannst.
VORNAME NACHNAME fühlt sich nicht gut: Termin beim Arzt
Guten Morgen, Frau Muster! Hier ist VORNAME NACHNAME. Leider fühle ich mich heute nicht gut und werde deshalb nicht zur Arbeit kommen. Ich habe gleich um 9 Uhr einen Termin beim Arzt und hoffe, dass ich dann eine genaue Diagnose erhalte. Anschließend melde ich mich bei Ihnen, damit wir gemeinsam besprechen können, was als nächstes zu tun ist. Ich hoffe, dass es mir bald wieder besser geht und ich möglichst schnell wieder zur Arbeit komme.
Danke! XXX meldet sich krank und hofft, bald wieder fit zu sein
Danke.“
Hallo, hier ist XXX. Mir geht es heute leider nicht so gut und ich möchte mich deshalb krankmelden. Ich werde heute und morgen zuhause bleiben, damit ich mich wieder richtig erholen kann und bald wieder zur Arbeit kommen kann. Da ich keinen Krankenschein habe, bitte ich euch, mir so viel Zeit zu geben, bis ich wieder fit bin. Ich hoffe, dass ich übermorgen wieder im Betrieb bin. Danke dir!
Kranke Arbeitnehmer: Kein Zugriff auf Details, nur Bescheid sagen
Du bist erkrankt und dein Arbeitgeber fragt nach den Details? Keine Sorge, du musst ihm nicht alles erzählen. Generell gilt: Wenn du als Arbeitnehmer erkrankst, hat dein Arbeitgeber keinen Zugriff auf Daten, die Rückschlüsse über die Art der Erkrankung zulassen. Natürlich ist es verständlich, dass dein Arbeitgeber Bescheid wissen möchte, wenn du krank bist. Aber du musst deine Erkrankung nicht detailliert erklären. Es reicht, wenn du sagst, dass du krank bist und wann du wieder gesund bist. Auch wenn du ein gutes Verhältnis zu deinem Arbeitgeber hast, musst du ihm nicht alles erzählen. Er wird das akzeptieren.
Vorbereitung für Arzttermin: Wichtige Fragen stellen
Du solltest vor dem Termin einige wichtige Fragen vorbereiten, um das Gespräch möglichst effizient zu gestalten. Dazu gehören beispielsweise Fragen zu deinem Symptomen, deiner Krankheitsgeschichte oder zu möglichen Behandlungsmöglichkeiten. Auch wenn du dich nicht gut vorbereitet fühlst, kannst du immer noch mit deinem Arzt*ärztin sprechen. Er*sie wird dir gerne helfen und alle Fragen beantworten, die du hast.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: So bekommst Du sie per Telefon
Du hast eine Erkrankung und kannst nicht arbeiten? Nun, Ärzte können ihren Patienten weiterhin telefonisch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Diese kann bis zu sieben Kalendertage lang gültig sein. Der Arzt entscheidet, ob die Arbeitsunfähigkeit telefonisch bescheinigt werden kann, aber meist ist das kein Problem. Sollte es länger als sieben Tage dauern, musst Du eine neue Bescheinigung einholen. In jedem Fall solltest Du Dich an Deinen Arzt wenden, der Dir weiterhelfen kann.
Krankschreibung ohne Videosprechstunde und Wartezeit
Du hast die Möglichkeit, dich ohne Videosprechstunde und ohne Wartezeit in der Praxis krankschreiben zu lassen. Dafür bieten verschiedene Online-Anbieter die passenden Lösungen an. Dort musst du ein Formular mit Fragen zu deinem Gesundheitsstatus ausfüllen. Dieses schickst du dann ab und erhältst im Anschluss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als PDF-Dokument, das du deinem Arbeitgeber vorlegen kannst. Auf diese Weise sparst du eine Menge Zeit und hast deine Bescheinigung schnell in der Hand.
Krank: Muss mein Arzt mir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen?
Du fragst dich, ob dein Arzt dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen muss? Die Antwort lautet: Nein. Selbst wenn du krank bist, besteht für deinen Arzt kein Zwang, dir eine solche Bescheinigung auszustellen. Falls er oder sie der Meinung ist, dass du deiner Arbeit problemlos nachgehen kannst, wird er dir keine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Das bedeutet aber nicht, dass du nicht krank bist. Vielleicht solltest du nochmal überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist, trotz deiner Krankheit zur Arbeit zu gehen.
§275 SGB V: Arbeitgeber können Prüfung der Krankenkasse verlangen
Du als Arbeitgeber hast gemäß § 275 SGB V die Möglichkeit, bei begründeten Zweifeln die zuständige Krankenkasse aufzufordern, eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst vorzunehmen. Dieser ist dann dazu verpflichtet, die vorliegenden Unterlagen zu überprüfen und ein Gutachten zu erstellen. Auf dieser Grundlage kannst du als Arbeitgeber dann eine Entscheidung treffen.
Rückwirkende Krankschreibung: Einzelfall prüfen, Ausnahme Situationen
Du darfst eine rückwirkende Krankschreibung nur im Ausnahmefall bekommen. Deshalb ist es wichtig, dass die behandelnden Mediziner:innen den Einzelfall genau prüfen. Sie können eine Arbeitsunfähigkeit maximal für drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch rückwirkend bescheinigen. Bedenke aber, dass es eine absolute Ausnahmesituation sein muss, damit eine rückwirkende Krankschreibung ausgestellt werden kann. Auch die jeweilige Situation muss sich deutlich von der Regel unterscheiden. Wenn du also krank wirst, solltest du nicht zögern, umgehend einen Arzt aufzusuchen, um die Krankheit rechtzeitig zu behandeln. So kannst du sicherstellen, dass du den bestmöglichen Versorgungsstandard bekommst.
Krankheitsfall: Anspruch auf Lohnfortzahlung & 3 Tage pro Jahr
Ohne eine Klausel im Arbeitsvertrag, die sich explizit mit dem Krankheitsfall befasst, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Demnach hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn Du krank bist und mindestens 4 Tage arbeitsunfähig bist. Ebenso hast Du ein Recht darauf, drei Tage pro Jahr ohne Krankschreibung krank zu melden. Es gibt keine Begrenzung, wie oft Du dieses Recht im Jahr in Anspruch nehmen kannst. Es ist aber empfehlenswert, dass Du Dich bei den Krankmeldungen an Deinen Arbeitgeber wendest, um ihn über Deine Abwesenheit zu informieren.
3-Tage-Fieber: Symptome, Ursache und Behandlung
Du hast das Drei-Tage-Fieber? Keine Sorge! Es ist eine akut auftretende Viruserkrankung, die durch ein Herpesvirus ausgelöst wird. Normalerweise nimmt die Erkrankung einen typischen Verlauf: Zuerst treten plötzlich hohes Fieber und Unwohlsein auf und dauern drei bis vier Tage an. Danach bildet sich ein Hautausschlag, der nach einigen Tagen wieder verschwindet. Falls Du weiterhin Symptome bemerkst oder über eine Woche Fieber hast, solltest Du unbedingt Deinen Arzt aufsuchen.
Wie lange darf ich ohne Arztattest zu Hause bleiben?
Du fragst dich, wie lange du ohne Arztattest zu Hause bleiben darfst? Dann schau doch mal in deinen Arbeits- oder Tarifvertrag. Dort steht meistens geregelt, wie lange du ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben darfst. Falls dies nicht angegeben ist, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach dürfen Arbeitnehmer*innen ohne ärztliches Attest bis zu drei Kalendertage zu Hause bleiben. Solltest du länger krank sein, musst du ein Attest beim Arzt einreichen.
Krankmeldung an den Chef: Meldepflicht beachten!
Du brauchst eine Krankmeldung, wenn du einen Tag krank bist? Dann musst du deinem Chef Bescheid geben, da die Meldepflicht für den ersten Tag besteht. Meistens musst du direkt am Morgen des Krankheitstages deinen Chef informieren. Eine schriftliche Krankmeldung ist in vielen Fällen nicht zwingend notwendig, aber es kann hilfreich sein, die Krankmeldung schriftlich zu bestätigen. Ein Arzt kann dir bei der Ausstellung einer Krankmeldung helfen. In vielen Fällen kannst du deine Krankmeldung auch bei deiner Krankenkasse oder bei deiner Arbeitsstelle einreichen. Wichtig ist, dass du alle relevanten Informationen angeben musst, wie z.B. die Art der Erkrankung, die Dauer und den Beginn des Krankheitstages.
Recht auf Entgeltfortzahlung: Arbeitnehmer müssen Attest einreichen
Du hast als Arbeitnehmer das Recht, bei Erkrankung ein Attest einzureichen. Laut § 5 Abs 1 Satz 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) muss der Arbeitgeber das Attest bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit verlangen. Hierbei handelt es sich um eine ärztliche Bescheinigung deines Krankheitsstatus. Wichtig ist, dass du deinem Arbeitgeber das Attest in angemessener Zeit vorlegen musst. Wenn du das nicht tust, kann es sein, dass du dein Recht auf Entgeltfortzahlung verlierst. Denke also daran, rechtzeitig ein Attest einzureichen und sei dir bewusst, dass du deinem Arbeitgeber ggf. den Nachweis deiner Arbeitsunfähigkeit erbringen musst.
Burnout: Bis zu 18 Monate abgesichert – Fragen an Arzt/Arbeitgeber
Du bist burnoutkrankgeschrieben? Dann hast Du das Glück, dass Du bis zu 18 Monate abgesichert bist. In den ersten sechs Wochen erhältst Du die volle Lohnfortzahlung. Danach wird Dir ein Krankengeld ausgezahlt. Dieses Krankengeld wird Dir bis zu den 18 Monaten gezahlt. Da es aber gesetzliche Regelungen gibt, überprüft Dein Arbeitgeber regelmäßig Deinen Zustand. Solltest Du die 18 Monate überschreiten, wird Dir eine Verlängerung gewährt, wenn Du noch erkrankt bist. Es empfiehlt sich jedoch, so bald wie möglich wieder zur Arbeit zurückzukehren, damit Du die volle Leistungsfähigkeit zurückgewinnst. Falls Du Fragen zu Deiner Krankheit und der Abrechnung hast, kannst Du Dich jederzeit an Deinen Arzt oder an Deinen Arbeitgeber wenden.
Krankheitsbedingte Kündigung: Risiko für Arbeitnehmer
Wenn ein Beschäftigter innerhalb von drei Jahren mehr als 30 Tage krank ist, dann droht eine Kündigung. Damit meint man, dass der Arbeitnehmer in dieser Zeit mehrfach kurzfristig krank war. Ebenso kann eine Kündigung dann ausgesprochen werden, wenn eine dauerhafte oder länger anhaltende Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Diese kann auch durch eine schwere Erkrankung entstehen, die längere Zeit andauert. Du solltest also gut auf Deine Gesundheit achten, damit Du keine Kündigung riskierst.
Krankmeldung: Arzttermin um 11:00 Uhr
Es tut mir wirklich leid, aber heute muss ich Dir mitteilen, dass ich leider erkrankt bin und daher nicht zur Arbeit kommen kann. Ich habe bereits um 11:00 Uhr einen Termin beim Arzt und anschließend werde ich mehr über die Dauer meiner Krankheit erfahren. Sobald ich mehr über den weiteren Verlauf weiß, melde ich mich bei Dir. Tut mir wirklich leid, dass ich Dir diese Nachricht überbringen muss.
Gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Persönlicher/telefonischer Arztkontakt erforderlich
Du möchtest eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und bist auf der Suche nach einer Online-Krankschreibung? Dann hast Du vielleicht schon einmal von einer solchen Möglichkeit gehört. Doch laut dem Arbeitsgericht Berlin ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne persönlichen oder telefonischen Arztkontakt nicht gültig. In einem aktuellen Fall hat das Arbeitsgericht Berlin diese Ansicht bestätigt. Aus diesem Grund solltest Du bei der Wahl des Arztes bedacht vorgehen und stets einen persönlichen oder telefonischen Arztkontakt bevorzugen, um eine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten.
Gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Gehe zu einem Arzt Deines Vertrauens
Du hast Dir eine Erkältung eingefangen und bist arbeitsunfähig? Dann brauchst Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Eine Online-AU könnte Dir auf den ersten Blick eine schnelle Lösung bieten, doch leider ist eine solche AU nach einem Gerichtsurteil nicht gültig. Sie ist keine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und muss vom Arbeitgeber nicht akzeptiert werden. Um sicherzugehen, dass Deine AU anerkannt wird, solltest Du zur Sicherheit zu einem Arzt Deines Vertrauens gehen. Dieser kann Dich untersuchen und Dir eine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, die Du Deinem Arbeitgeber vorlegen kannst. So bist Du auf der sicheren Seite und kannst Dich ohne Sorgen auf Deine Genesung konzentrieren.
Krankmeldung per WhatsApp: Wichtige Infos für Arbeitgeber
Du kannst deinem Arbeitgeber durchaus eine Krankmeldung per WhatsApp schicken. Dafür musst du aber sichergehen, dass er WhatsApp ebenfalls nutzt. Auf diese Weise ist die Kommunikation schnell und unkompliziert und du musst nicht befürchten, dass du eine Abmahnung erhältst. Allerdings solltest du darauf achten, dass du alle wichtigen Informationen mitteilst, wie zum Beispiel wie lange du krankgeschrieben bist und ob du ein ärztliches Attest vorweisen kannst. So kannst du sicher sein, dass dein Arbeitgeber alles Wichtige erfährt.
Zusammenfassung
Ja, du kannst am Telefon krank schreiben lassen. Dazu musst du zuerst deinen Arzt anrufen und ihm mitteilen, dass du krank bist. Er wird dich dann ausfragen und dir ein Attest ausstellen, das du deinem Arbeitgeber vorlegen kannst.
Du siehst, dass es viele Gründe gibt, warum du lieber am Telefon krank schreiben lassen solltest, anstatt ins Büro zu kommen. Die meisten Arbeitgeber sind offen für diese Option, da sie es vorziehen, dass du zu Hause bleibst, um deine Gesundheit und die der anderen zu schützen. Also, wenn du krank bist, zögere nicht, deinen Arbeitgeber zu kontaktieren und nach einer Möglichkeit zu fragen, am Telefon krankgeschrieben zu werden. Es ist nicht nur besser für dich, sondern auch für deine Kollegen.