Du hast eine Erkältung und musst unbedingt krank schreiben? Aber du willst nicht am Telefon mit deinem Arbeitgeber sprechen? Kein Problem, denn es gibt tolle Alternativen, um deine Krankschreibung ohne Telefonat einzureichen. In diesem Artikel zeige ich dir, wie es geht.
Hey du! Wenn du gerade krank bist und unbedingt krank schreiben musst, aber keine Lust hast, am Telefon mit deinem Arbeitgeber zu sprechen, dann bist du hier genau richtig. Es gibt tolle Möglichkeiten, deine Krankschreibung ohne Telefonat zu erledigen. In diesem Artikel zeige ich dir, wie es geht. Also lass uns direkt loslegen!
Es ist sehr wichtig, dass man am Telefon krank schreibt, wenn man nicht in der Lage ist, zur Arbeit zu kommen. So kann der Arbeitgeber frühzeitig planen und reagieren. Du musst Deinem Arbeitgeber mitteilen, wie lange Du krank sein wirst und wann Du zurückerwartet wirst. Je mehr Informationen Du lieferst, desto besser. Wenn Du Fragen hast, zögere nicht Deinen Arbeitgeber zu kontaktieren.
Krankschreibung per Telefon: Atemwegserkrankungen bis zu 7 Tage
Hey Du, hast Du eine leichte Atemwegserkrankung wie Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen? Dann kann Dir Dein Arzt oder Deine Ärztin per Telefon bis zu sieben Tage krankschreiben. Dazu muss er oder sie sich in einem persönlichen Telefongespräch von Deinem Gesundheitszustand überzeugen. Damit kannst Du dann eine Woche lang zu Hause bleiben und Dich ausruhen. Wenn Du dann immer noch krank bist, musst Du zusätzlich zu Deinem Arzt oder Deiner Ärztin ein Attest einreichen. So kannst Du sicherstellen, dass Du rundum versorgt bist.
So meldest Du Dich krank: Telefonisch, per E-Mail oder persönlich
Es gibt keine festen Vorschriften für die Krankmeldung. Dazu hast Du verschiedene Möglichkeiten: Du kannst Deinem Arbeitgeber telefonisch, per E-Mail oder sogar persönlich Bescheid geben, wenn es Dein Gesundheitszustand erlaubt. Wenn Du nicht in der Lage bist, selbst zu kommunizieren, kannst Du auch jemanden beauftragen, für Dich Bescheid zu geben. Es ist wichtig, dass Du Deinen Arbeitgeber über Deine Krankmeldung so schnell wie möglich informierst, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Danke für Verständnis: XXX meldet sich krank
Danke für Ihr Verständnis.
Guten Morgen, ich bin XXX und möchte mich krankmelden. Mir geht es heute nicht so gut und ich möchte deswegen einen Tag/zwei Tage zuhause bleiben, um mich auszukurieren. Sollte es meinem Zustand erlauben, werde ich morgen/übermorgen wieder ins Büro kommen. Ich hoffe, dass Sie meine Entscheidung verstehen und wünsche Ihnen einen schönen Tag. Vielen Dank!
XY krank: Arztbesuch und Attest geplant
Hallo, hier ist XY. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich heute krank bin und deshalb nicht arbeitsfähig. Ich werde so bald wie möglich einen Arzt aufsuchen, um die Ursache meiner Erkrankung festzustellen und gegebenenfalls ein Attest zu bekommen. Sobald ich mehr über den weiteren Verlauf weiß, melde ich mich bei Ihnen und informiere Sie über die Dauer meines Ausfalls.
Krankmeldung: So meldest du dich richtig ab!
Du hast dich krankgemeldet und willst wissen, was du beachten musst? Dann lies dir diesen Artikel durch! Am besten ist es, wenn du dich per E-Mail oder Telefon krankmeldest. So ist der Vorgang für beide Seiten am einfachsten und du kannst deine Krankmeldung schnell und unkompliziert erledigen. Sollte dies nicht möglich sein, kannst du auch einen deiner Kollegen bitten, die zuständige Person im Unternehmen über dein Fernbleiben zu informieren. Es empfiehlt sich, auch immer einen Arzt zu kontaktieren und ein ärztliches Attest einzureichen. So hast du einen Nachweis, dass du krank bist und musst dir keine Sorgen machen, dass deine Krankmeldung nicht ernst genommen wird.
Krankschreibung online: Einfach und bequem eine AU-Bescheinigung erhalten
Du musst nicht mehr zum Arzt gehen, um Dich krankschreiben zu lassen. Es gibt verschiedene Online-Anbieter, die Dir dabei helfen. Du musst einfach nur ein Formular mit Fragen zu Deinem Gesundheitsstatus ausfüllen. Wenn Du das Formular abgeschickt hast, bekommst Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als PDF – ganz bequem und ohne Wartezeit. Noch einfacher wird es, wenn Du eine Videosprechstunde nutzt. So kannst Du Dich schnell und direkt krankschreiben lassen.
Kann Arbeitgeber Zugriff auf meine Erkrankungsdaten haben?
Du bist erkrankt und fragst Dich, ob Dein Arbeitgeber Zugriff auf Deine Daten hat, die Rückschlüsse über die Art Deiner Erkrankung zulassen? Generell gilt: Nein. Dein Arbeitgeber hat keinen Zugriff auf solche Daten. Allerdings kann es vorkommen, dass Dein Arbeitgeber höflich nach der Art der Erkrankung fragt. Eine Antwort ist aber nicht zwingend notwendig. Du hast das Recht, diese Frage unbeantwortet zu lassen. Solltest Du jedoch möchten, dass Dein Arbeitgeber mehr erfährt, oder Du eine Bindung zu Deinem Arbeitgeber hast und somit offener über die Erkrankung sprechen möchtest, kannst Du das gerne tun. Letztendlich liegt es in Deinem Ermessen, wie viel Du preisgeben möchtest.
Krankschreibung: Arzt kann bis zu 7 Tage telefonisch bescheinigen
Du musst krankgeschrieben werden? Kein Problem, denn Ärzte können ihre Patienten weiterhin für bis zu sieben Tage telefonisch krankschreiben. Die Arbeitsunfähigkeit kann sogar einmalig um bis zu sieben Kalendertage verlängert werden. Letztendlich entscheidet der Arzt, ob die Arbeitsunfähigkeit telefonisch bescheinigt werden kann. Wichtig ist, dass du eine ordnungsgemäße Krankmeldung bei deinem Arbeitgeber abgibst, damit dein Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen bleibt. Falls du noch Fragen hast, wende dich am besten an deinen Arzt.
Krankschreibung ohne Arztkontakt: Berliner Arbeitsgericht entscheidet
Du hast ein Problem mit deiner Krankschreibung? Dann lass uns einmal schauen, was das Arbeitsgericht Berlin dazu sagt: Eine Krankschreibung, die ohne persönlichen oder telefonischen Arztkontakt online erfolgt, erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das hat das Arbeitsgericht Berlin in einem aktuellen Fall entschieden. Allerdings sieht das deutsche Arbeitsrecht auch vor, dass eine Krankschreibung auf anderen Wegen als dem persönlichen Arztbesuch ermöglicht werden kann. So kann ein Arzt beispielsweise auch per Videokonferenz oder E-Mail kontaktiert werden. Auch wenn du einmal nicht zum Arzt gehen kannst, musst du also nicht auf eine Krankschreibung verzichten.
Rückwirkende Krankschreibung: Einschränkungen & Möglichkeiten
Du bist krank und hast vor dem Arztbesuch schon ein paar Tage gefehlt? Keine Sorge, es gibt die Möglichkeit einer rückwirkenden Krankschreibung. Allerdings gibt es dafür einige Einschränkungen. Die behandelnden Mediziner:innen sind dazu angehalten, den Einzelfall genau zu prüfen. Laut Gesetz ist eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeit für maximal drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch möglich. In manchen Fällen kann ein Arzt auch längere Ausfallzeiten rückwirkend bescheinigen, aber das ist eher die Ausnahme. So kannst Du im Falle einer Erkrankung immer noch Deine Arbeitszeiten rechtzeitig nachweisen.
Krankheitsfall: Entgeltfortzahlungsgesetz & Arbeitsvertrag
Du bist krank und kannst nicht arbeiten? Dann solltest du im Arbeitsvertrag nachschauen, ob es eine Klausel zum Krankheitsfall gibt. Falls nicht, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das bedeutet, dass dein Gehalt weitergezahlt wird, auch wenn du mal krank bist. In solch einem Fall kannst du dich melden und musst dafür nicht mal ein Krankenschein vorlegen. Es gibt also keine Begrenzung, wie oft du im Jahr einen 3-tägigen Krankheitsfall melden kannst. Und falls mal etwas schiefgeht, steht dir dein Arbeitgeber zur Seite.
Krankenkasse: Wie Arbeitgeber §275 SGB V nutzen können
Du hast einen Verdacht, dass sich jemand krank stellt? Dann hast du als Arbeitgeber die Möglichkeit, die zuständige Krankenkasse gemäß § 275 SGB V aufzufordern, eine Überprüfung durchzuführen. Der Medizinische Dienst ist dann dazu verpflichtet, eine solche Untersuchung vorzunehmen. Dazu kann er unter anderem den Arbeitnehmer aufsuchen, um dessen körperliche und geistige Verfassung zu überprüfen. Natürlich sollte man die Situation nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sich immer im Klaren sein, dass man mit einer solchen Überprüfung ein möglicherweise sehr sensibles Thema anpackt.
Krank ohne Attest: Wie lange darf ich zu Hause bleiben?
Wenn Du krank bist und nicht ins Büro kommen kannst, stellt sich die Frage, wie lange Du ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben darfst. In Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag ist meist festgelegt, wie lange Du ohne Attest zu Hause bleiben darfst. Ist dort nichts geregelt, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach darfst Du ganz ohne Attest drei Kalendertage zu Hause bleiben. Wenn Du länger als drei Tage krank bist, musst Du Deinem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen, damit Dein Krankengeld bezahlt wird.
Recht auf Entgeltfortzahlung: Attest vorlegen!
Du als Arbeitnehmer hast vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an das Recht, von deinem Arbeitgeber eine Entgeltfortzahlung zu verlangen. Dafür musst du aber ein Attest, also eine ärztliche Bescheinigung deiner Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Diese Vorschrift ist im § 5 Abs 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Es ist also wichtig, dass du deinem Arbeitgeber dieses Attest vorlegst, um dein Recht auf Entgeltfortzahlung geltend zu machen. Einige Arbeitgeber können auch verlangen, dass du regelmäßig ein Attest vorlegst, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert.
Kann mein Arzt mir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verweigern?
Du fragst dich, ob dein Arzt dir die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verweigern kann? Die Antwort lautet: Ja. Dein Arzt muss nicht zwingend eine AU ausstellen, wenn er der Meinung ist, dass du deiner Arbeit wie gewohnt nachgehen kannst. Er oder sie kann aber auch eine Verordnung aussprechen, um deine Auszeit zu unterstützen, wenn du krank bist. In diesem Fall kann dir dein Arzt eine Krankschreibung ausstellen, die dir ermöglicht, deine Arbeit für eine bestimmte Zeit zu unterbrechen. Dabei kommt es aber auch immer darauf an, wie schwerwiegend deine Erkrankung ist.
Gesundheitliche Probleme: Arztbesuch & Arbeitsunfähigkeit
Sehr geehrter Herr Mustermann, ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich heute aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht zur Arbeit erscheinen kann. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten, die daraus entstehen. Ich möchte Sie aber versichern, dass ich so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen werde, um meine Situation zu beurteilen. Sobald ich weitere Informationen habe, werde ich Sie unverzüglich über die voraussichtliche Dauer meiner Arbeitsunfähigkeit informieren. In der Zwischenzeit werde ich mich bemühen, die laufenden Projekte, soweit möglich, einzuhalten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Krankenmeldung per WhatsApp: So informierst du deinen Chef
Du hast ein Problem und bist krank? Kein Problem, denn es ist völlig ausreichend, deinem Chef eine persönliche Nachricht auf sein Handy zu schicken. Eine WhatsApp-Nachricht mit einer Krankmeldung und Angabe der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung reicht hier völlig aus. So kannst du deinen Chef über deinen Zustand informieren und benötigst nicht zwingend ein ärztliches Attest. Natürlich solltest du deinem Chef regelmäßig ein Feedback geben, wenn sich die Dauer oder die Art der Erkrankung ändert. So bleibst du immer im Gespräch und kannst deine Krankheit unkompliziert melden.
30 Tage Krankheit: So vermeidest Du Kündigung durch Arbeitgeber
Du solltest aufpassen, wenn Du mehr als 30 Tage im Jahr krank bist. Denn dann droht Dir eine Kündigung durch Deinen Arbeitgeber. Dieser kann Dich auch kündigen, wenn Du dauerhaft oder längerfristig arbeitsunfähig bist. Besonders, wenn es sich um häufige Kurzerkrankungen handelt, kann Dein Chef eine Kündigung aussprechen. Sei also vorsichtig und lasse Dich rechtzeitig ärztlich behandeln, um Deinen Job zu behalten.
Krankheitsbedingter Arbeitsausfall – Schnelle Rückmeldung
Hallo! Ich möchte dich darüber informieren, dass ich heute leider aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht zur Arbeit erscheinen kann. Ich werde so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen und dir dann schnellstmöglich Bescheid geben, wie lange ich ausfallen werde. In der Zwischenzeit werde ich alles tun, um die Arbeit zu erledigen, die zu meinem Job gehört. Ich entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten, die mein Ausfall verursachen wird.
Burnout: Bis zu 24 Monate Lohnfortzahlung & Krankengeld
Du bist bei einer Burnout-Krankschreibung bis zu 18 Monate lang abgesichert. In den ersten sechs Wochen bekommst Du dein volles Gehalt weitergezahlt. Danach erhältst Du ein Krankengeld, das 70 Prozent deines Nettogehalts entspricht. Während dieser Zeit bist Du bei deiner Krankenkasse versichert und musst keine Beiträge zahlen. Wenn du die 18 Monate überschritten hast, kannst Du noch weitere sechs Monate Krankengeld erhalten. Dafür musst Du allerdings einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Solltest Du nach 24 Monaten noch immer krankgeschrieben sein, kann Dir die Krankenkasse weitere Leistungen zukommen lassen. Es lohnt sich also, sich frühzeitig mit dem Thema Lohnfortzahlung und Krankengeld auseinanderzusetzen.
Zusammenfassung
Ja, klar! Wenn du krank bist, solltest du am besten zuerst deinen Arbeitgeber anrufen und ihn darüber informieren. Mache ihm klar, dass du krank bist und dass du nicht kommen kannst. Er wird dir dann sagen, was du weiter machen musst. Vielleicht muss du eine Krankmeldung schicken oder ihm eine Nachricht schicken. Bleib einfach in Kontakt mit deinem Arbeitgeber. Alles Gute!
Du solltest überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist, krank zu schreiben, wenn du am Telefon erreichbar bist. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, aber denke daran, dass du Verantwortung für deine Entscheidungen trägst. Deshalb solltest du immer sorgfältig abwägen, ob du wirklich krank schreiben möchtest, wenn du anrufbar bist.