Hallo zusammen! Wie viele von euch sicherlich schon erlebt haben, finden heutzutage immer mehr Vertragsabschlüsse per Telefon statt. Hierbei kann es leider auch zu unseriösen Machenschaften kommen, in dem versucht wird, einem untergeschobene Verträge aufzudrängen. In diesem Artikel werden wir uns genauer damit beschäftigen, was man dagegen tun kann. Also, lass uns loslegen!
Du musst sehr aufpassen, wenn du am Telefon von einer unbekannten Person oder Firma angerufen wirst. Solltest du merken, dass dir etwas untergeschoben werden soll, dann beende sofort das Gespräch. Meistens versuchen die Anrufer, dich schnell dazu zu bringen, einen Vertrag abzuschließen, ohne dass du genaue Informationen erhältst. In dem Fall ist es besser, einfach aufzulegen, bevor du dich auf etwas einlässt.
Widerruf für telefonisch gekaufte Ware – Rechtliche Grundlagen
Du hast telefonisch etwas gekauft und nun möchtest Du es widerrufen? Kein Problem! Rechtlich gehören Telefongeschäfte zu den sogenannten Fernabsatzgeschäften. Das heißt, Du hast ein Widerrufsrecht und kannst Deine Bestellung innerhalb von 2 Wochen widerrufen. Wichtig ist, dass Du in schriftlicher Form darüber informiert wurdest. Dann beginnt die Frist zu laufen. Wenn Du Deinen Widerruf nicht schriftlich erklärst, verlängert sich die Frist zur Widerrufserklärung auf ein Jahr. Denk aber daran, dass Du die Ware innerhalb von 14 Tagen nach der Widerrufserklärung an den Händler zurücksenden musst.
Verträge am Telefon abschließen: Risiken und Regeln
Grundsätzlich können Verträge auch über das Telefon abgeschlossen werden. Sowohl Kunde als auch Anbieter müssen sich dabei allerdings darüber im Klaren sein, dass ein solcher Vertrag wirksam wird, sobald einer der beiden Gesprächspartner das Angebot des anderen annimmt. Diese Annahme kann dabei auch schon durch die Abgabe einer Bestellung erfolgen. Doch auch wenn du etwas anderes entscheidest als im Gespräch vereinbart, so gilt der Vertrag dennoch als geschlossen. Wichtig ist, dass du dir zur Sicherheit eine schriftliche Bestätigung des Vertragsabschlusses zuschicken lässt und diese gründlich durchliest, damit du alle Einzelheiten nochmal nachlesen kannst.
Verbraucher*innen vor Betrugsversuchen durch Telefonverträge schützen
Es ist zwar möglich, einen Vertrag am Telefon abzuschließen, allerdings nur, wenn ein konkretes Angebot vorliegt. Leider versuchen Betrüger derzeit, Verbraucher*innen mit derartigen Telefonanrufen zu täuschen. Dabei geht es nicht um ein konkretes Angebot, sondern vielmehr darum, den Verbraucher*innen Geld abzunehmen. Daher ist es wichtig, dass Du Dich gegen solche Betrugsversuche wehrst und keine Verträge am Telefon abschließt, wenn Dir kein konkretes Angebot vorliegt. Nur so kannst Du sicherstellen, dass Du nicht auf eine Betrugsmasche hereinfällst.
Telefonisch geschlossene Verträge: Rechtliche Bindung unter bestimmten Bedingungen
Auch wenn Du vielleicht schon mal gehört hast, dass Verträge, die telefonisch geschlossen werden, nicht rechtlich bindend sind, ist das nicht immer der Fall. Laut dem Anti-Abzocke-Gesetz von 2013 können telefonisch geschlossene Verträge in vielen Fällen durchaus rechtlich wirksam sein. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass unerlaubte Anrufe mit Bußgeldern geahndet werden. Außerdem regelt das Gesetz, dass Verträge, die telefonisch angebahnt werden, bei Gewinnspielen erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam werden. Deshalb solltest Du immer darauf achten, dass Du schriftlich bestätigt bekommst, was Du am Telefon ausgemacht hast – so bist Du auf der sicheren Seite.
Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher – 14 Tage Frist
Nein, leider gibt es nicht bei jedem Vertrag ein allgemeines Widerrufsrecht für Verbraucher. Einige Verträge, wie zum Beispiel Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung einer Dienstleistung, unterliegen jedoch dem gesetzlichen Widerrufsrecht. Dieses gibt Dir als Verbraucher die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist vom Vertrag zurückzutreten. Diese Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage. Es gibt aber auch Ausnahmen. Daher ist es ratsam, sich vor Abschluss eines Vertrags über die genauen Konditionen zu informieren.
Verträge schnell und einfach abschließen – Zustimmung in Textform reicht!
Du kannst Verträge auch weiterhin telefonisch abschließen. Aber erst wenn du deine Vertragszusammenfassung, die du von deinem Anbieter bekommst – zum Beispiel per E-Mail –, unterschrieben hast, wird der Vertrag wirksam. Dafür reicht es, deine Zustimmung in Textform zu bestätigen. So kannst du ganz einfach und schnell Verträge abschließen.
Kann ein Vertrag auch ohne Unterschrift gültig sein?
Du fragst dich, ob nur schriftliche und unterschriebene Verträge gültig sind? Die Antwort lautet: Nein! Ein Vertrag kann auch mündlich oder sogar ohne ein Wort zu sagen abgeschlossen werden. In solchen Fällen spricht man von sogenannt konkludentem Verhalten. Das bedeutet, dass ein Vertrag durch ein Verhalten abgeschlossen wird, das auf einen Vertragsschluss hindeutet, wie etwa die Zahlung einer Teilsumme oder das Erhalten einer Leistung. Es ist also gar nicht so selten, dass Verträge auch ohne Unterschrift und schriftliche Form gültig sind.
Bequem online bestellen – Kaufvertrag per Telefonat
Du hast etwas gefunden, das du unbedingt haben möchtest? Dann kannst du es bei einem Händler bestellen. Dies kannst du ganz bequem per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief machen. Wenn du anrufst, kann der Händler dir gleich bestätigen, dass er dir die Ware zu den vereinbarten Konditionen zuschickt. So kommt bereits im Telefonat ein Kaufvertrag zustande. Somit musst du dir keine Sorgen machen, dass du eine Bestellung aufgeben musst, ohne zu wissen, ob du sie auch bekommst.
Rechte gegen untergeschobene Verträge geltend machen
Du hast den Vertrag nicht selbst abgeschlossen? Oder wurden dir unzureichend die Kündigungsbedingungen erklärt? In solchen Fällen kannst du dich gegen untergeschobene Verträge wehren. Wichtig dabei ist, dass du innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss dein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen kannst. Wurde dir fehlerhaft erklärt, wie du den Vertrag kündigen kannst, hast du sogar ein 12-monatiges Kündigungsrecht, sofern es sich um einen Dauerschuldverhältnis handelt. Das ist in § 356 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Also, überprüfe deinen Vertrag und tu deine Rechte zu deinem eigenen Vorteil geltend machen.
Gesetzlich festgelegtes Widerrufsrecht: 14 Tage Zeit
Du hast einen Vertrag abgeschlossen, aber dann doch Bedenken? Kein Problem! Du hast ein gesetzlich festgelegtes Widerrufsrecht. Im Allgemeinen hast Du 14 Tage Zeit, um auf einen Vertragsschluss oder das Erhalt der bestellten Ware in außerhalb von Geschäftsräumen, im Internet oder am Telefon zu reagieren. Innerhalb dieses Zeitraums kannst Du dann vom Vertrag zurücktreten und Deine Bestellung widerrufen. Denke aber daran, dass einige Verträge, wie z.B. ein Vertrag über das Erbringen einer Dienstleistung, nicht widerrufbar sind. Informiere Dich also vorher, damit Du im Falle einer Widerrufserklärung auf der sicheren Seite bist.
Recht auf Widerruf: Kündige Verträge ohne Gründe angeben!
Kennst du schon das Recht auf Widerruf? Es ist eine Möglichkeit, einen Vertrag zu kündigen, ohne dass du einzelne Gründe dafür angeben musst. Dabei ist es egal, ob das Unternehmen deinen Widerruf akzeptiert oder erklärt, dass kein Widerrufsrecht besteht. Auch in dem Fall ist dein Widerruf wirksam. Wenn du also unzulässige Forderungen von einem Unternehmen erhältst, kannst du sie zurückweisen. So kannst du deine Rechte wahren und das Unternehmen vor ungerechtfertigten Forderungen bewahren.
Widerrufsrecht beim Kauf über Kleinanzeigenplattformen
Wenn du über eine Kleinanzeigenplattform einkaufst, kannst du kein Widerrufsrecht nach § 11 FAGG in Anspruch nehmen. Bei diesen Plattformen handelt es sich nämlich um einen Kauf zwischen zwei Privatpersonen. Wenn du also ein Produkt bei einem Unternehmen kaufst, hast du das Recht, den Kauf innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Das heißt, du hast die Möglichkeit, die Ware zurückzuschicken und du erhältst dein Geld zurück. Achte aber darauf, dass du die Ware in demselben Zustand zurückschickst, in dem du sie erhalten hast. Es empfiehlt sich also, dass du die Ware erst in Augenschein nimmst, bevor du sie verwendest.
Widerruf einfach erklären: Schriftlich, per Mail etc.
Du hast ein Produkt oder eine Dienstleistung gekauft und möchtest deinen Widerruf erklären? Das ist gar nicht so schwer. Es gibt keine bestimmte Formvorschrift, du kannst also schriftlich, per Mail, Fax, SMS oder sogar mündlich gegenüber deinem Geschäftspartner widerrufen. Aus Beweiszwecken, also um deinen Widerruf nachweisen zu können, ist es jedoch besser, schriftlich zu widerrufen. Oft gibt es auch ein Muster-Widerrufsformular, das du einfach ausfüllen kannst. Achte aber darauf, dass du alle wichtigen Informationen, wie die Produktnummer und den Kaufdatum, angeben musst, damit du deinen Widerruf auch rechtlich einwandfrei erklären kannst.
Verträge: So stellst du sicher, dass sie rechtskräftig sind
Du kennst vielleicht Situationen, in denen du einen Vertrag geschlossen hast, ohne ihn schriftlich zu fixieren. Vielleicht hast du mit jemandem eine Vereinbarung getroffen, die nicht zwingend in einer Formulierung niedergelegt werden musste. Doch leider ist ein solcher mündlicher Vertrag nicht rechtskräftig. Laut Gesetz ist ein Vertrag erst gültig, wenn er in einer bestimmten Form verfasst wird.
Diese Formen sind unter anderem die Schriftform mit Unterschrift, die Textform oder die elektronische Form. Wenn du also sichergehen möchtest, dass dein Vertrag rechtskräftig ist, solltest du ihn unbedingt in einer dieser Formen festhalten. Denn nur so kannst du sicher sein, dass deine Abmachungen auch wirklich eingehalten werden.
Rechtsgültigkeit von Verträgen prüfen: Notwendige Schritte
Du hast einen Vertrag geschlossen, aber du bist dir nicht sicher, ob er auch rechtsgültig ist? In manchen Fällen reicht ein mündlicher Vertrag nicht aus, um die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Zum Beispiel, wenn du ein Grundstück oder eine Immobilie kaufst, solltest du einen notariellen Beglaubigungsvertrag abschließen, damit der Vertrag rechtskräftig wird. Aber auch bei Eheverträgen und Erbverträgen solltest du immer schriftlich festhalten, was vereinbart wurde. Andernfalls kann es zu bösen Überraschungen kommen, wenn es darum geht, die Vereinbarungen einzuhalten. Deshalb lohnt es sich immer, sich an einen Fachmann zu wenden, der die Verträge prüft und gegebenenfalls für notwendige Änderungen sorgt. So kannst du sicher sein, dass dein Vertrag auch tatsächlich rechtsgültig ist.
Vertrag nichtig? Prüfe Inhalt und rechtliche Erlaubnis
Es ist nicht nur möglich, dass ein Vertrag nichtig ist, weil er nicht gesetzlich erlaubt ist, sondern auch aus seinem Inhalt herrühren kann. So kann ein Scheingeschäft (§ 117 BGB), ein Scherzgeschäft (§ 118 BGB), ein sittenwidriger oder wucherischer Vertrag (§ 138 BGB) unheilbar nichtig sein. Genauso kann ein geheimer Vorbehalt unheilbar nichtig sein, sofern der andere Teil den Vorbehalt kennt (§ 116 Satz 2 BGB). Wenn Du einen Vertrag abschließen möchtest, solltest Du daher darauf achten, dass alle Bestandteile des Vertrags rechtlich erlaubt sind und Du nicht in die Gefahr gerätst, dass Dein Vertrag nichtig ist.
Verträge Bestätigen: E-Mail oder Fax nutzen?
Du hast gerade einen Vertrag abgeschlossen und bist dir nicht sicher, ob die andere Partei den Vertrag auch einhält? Dann kannst du versuchen den Vertrag schriftlich festzuhalten. Das bedeutet, dass du die andere Partei bitten kannst, den Vertrag zu bestätigen. Dazu kannst du z.B. eine E-Mail schreiben oder das Dokument an die andere Partei faxen, um sicherzugehen, dass der Vertrag auch eingehalten wird. Eine schriftliche Bestätigung ist aber nicht zwingend notwendig, da der Vertrag auch dann gültig ist, wenn keine schriftliche Bestätigung vorliegt.
Kündigen bei 24-monatigem Handyvertrag: So geht’s
Du hast einen Handyvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen? Dann solltest Du wissen, dass dieser in der Regel automatisch um weitere 12 Monate verlängert wird, wenn Du nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht kündigst. Somit hast Du erst zum Ende des dritten Vertragsjahres die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Vergiss also nicht rechtzeitig zu kündigen, wenn Du das Willst.
Widerrufsrechte bei Verträgen: Geld zurückerstatten lassen
Du hast einen Vertrag abgeschlossen, der über das Telefon, Internet, Katalog oder Brief geschlossen wurde, aber musstest feststellen, dass er Dir nicht gefällt? Dann hast Du ein Recht auf Widerruf. Der Widerruf muss nicht in einer bestimmten Form erfolgen, aber er sollte schriftlich und nachweislich erklärt werden. Der Händler ist dann verpflichtet, Dir innerhalb von 14 Tagen nach Deinem Widerruf Dein Geld zurückzuerstatten. Es lohnt sich also, Deine Rechte zu kennen und sie gegebenenfalls in Anspruch zu nehmen.
Zusammenfassung
Oh nein, das ist überhaupt nicht in Ordnung! Wenn dir jemand am Telefon einen Vertrag untergeschoben hat, dann solltest du sofort Kontakt zu dem Unternehmen aufnehmen und sicherstellen, dass du nicht dazu gezwungen wirst, das Angebot anzunehmen. Du solltest auch nachweisen, dass du nicht zugestimmt hast, damit du nicht überraschend mit unerwarteten Kosten konfrontiert wirst.
Du musst vorsichtig sein, wenn dir jemand am Telefon einen Vertrag anbietet. Stelle sicher, dass du alle Details kennst, bevor du zusagst. Lies den Vertrag auch immer gründlich durch, bevor du ihn unterschreibst und stell Fragen, wenn du etwas nicht verstehst. So kannst du sicher sein, dass du nicht ungewollt in einen Vertrag hinein gerätst.