Hallo zusammen!
Habt ihr schon mal einen Vertrag übers Telefon abgeschlossen? Wahrscheinlich schon. Es ist nämlich gar nicht so ungewöhnlich wie man denkt. Aber wie sicher ist es eigentlich? In diesem Beitrag geht es genau darum. Wir werden schauen, was man beachten muss, wenn man einen Vertrag am Telefon abschließt. Also lasst uns loslegen.
Ja, du kannst einen Vertrag am Telefon abschließen. Es ist legal und gültig, aber du solltest deine Entscheidungen genau überdenken, bevor du am Telefon zusagst. Es ist am besten, vorher alle Bedingungen zu klären und sich in Ruhe zu informieren. Wenn du nicht sicher bist, frage nach einer schriftlichen Bestätigung, bevor du am Telefon zusagst.
Kaufvertrag über Telefon schnell & einfach abschließen
Rufst Du beim Händler an, um eine Bestellung aufzugeben, und bestätigt der Händler Dir am Telefon, die Ware zu den vereinbarten Konditionen zu versenden, so kommt bereits dabei ein Kaufvertrag zustande. Auf diese Weise kannst Du schnell und einfach deine gewünschte Ware bestellen, ohne dass du einen weiteren Schritt machen musst. Der Händler hat dir dann die Ware zugesichert und muss sie Dir zu den vereinbarten Konditionen zusenden.
Widerrufsrecht: 14 Tage Frist für Verträge & Ausnahmen
Du hast bei vielen Verträgen ein Widerrufsrecht. Sowohl für Verträge, die Du im Laden schließt, als auch für solche, die Du über das Internet, Telefon oder per Post abschließt. Besonders bei Verträgen, die Du über das Internet, Telefon oder per Post schließt, kannst Du als Verbraucher ein Widerrufsrecht haben. Dieses Recht ist dann gesetzlich festgelegt. Es gibt hierfür eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, in denen Du die Verträge widerrufen kannst. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde. Achte aber darauf, dass es auch Ausnahmen gibt, in denen Du kein Widerrufsrecht hast, z.B. bei einer Bestellung im Restaurant oder beim Kauf von versiegelten Artikeln, die aus hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden können. Deshalb ist es wichtig, vor dem Kauf immer alle Informationen zu lesen und zu prüfen, ob Du ein Widerrufsrecht hast.
Verträge über Dauerschuldverhältnisse schriftlich nach § 309 Nr. 7 BGB
7 BGB müssen Verträge über Dauerschuldverhältnisse schriftlich geschlossen werden
Du hast ein Dauerschuldverhältnis mit einer anderen Person oder einer Organisation vereinbart? Dann ist es wichtig, dass du den Vertrag schriftlich festhältst. Denn laut § 309 Nr. 7 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Verträge über Dauerschuldverhältnisse schriftlich geschlossen werden. Die Laufzeit für solch ein Dauerschuldverhältnis beginnt dabei grundsätzlich mit dem Abschluss des Vertrages. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Beginn der Laufzeit. Anders sieht es aus, wenn der Vertragspartner im Vorfeld vereinbart hat, dass die Laufzeit erst mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung starten soll.
Korrespondierender Vertrag: Wichtigkeit von Angebot und Annahme
Du hast jemals einen Vertrag unterschrieben oder ein Angebot abgegeben? Wenn ja, dann weißt du, wie wichtig es ist, dass alle Beteiligten an dem Vertrag übereinstimmen. Ein Vertrag gilt erst dann als rechtswirksam, wenn es ein Angebot und eine Annahme dazu gibt, die in einer korrespondierenden, das heißt übereinstimmenden Form vorliegen. Beide Seiten müssen sich also darüber einig sein, was sie vereinbaren, damit der Vertrag rechtskräftig ist. Deswegen ist es so wichtig, dass du beim Abschluss eines Vertrages genau auf die Details achtest. Am besten lässt du dir das Angebot von einem Experten erklären und prüfen, bevor du unterschreibst.
Neuer Job? Nicht ohne Arbeitsvertrag! Erfahre mehr
Du bist gerade erst in ein neues Arbeitsverhältnis gestartet und hast noch keinen Arbeitsvertrag erhalten? Dann solltest Du schnellstmöglich nachfragen. Ein Arbeitsvertrag ist spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen und von beiden Parteien zu unterzeichnen. Dadurch wird das Arbeitsverhältnis juristisch rechtskräftig besiegelt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass in einem solchen Vertrag alle wichtigen Punkte, die im Laufe des Arbeitsverhältnisses von Bedeutung sein können, schriftlich festgehalten werden. Dazu gehören unter anderem die Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Gehalt, die Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Abmachungen über mögliche Sonderzahlungen. Vermeide Komplikationen und kläre alles schon vorher in einem offiziellen Vertrag ab. Es lohnt sich!
Schütze dich vor unerlaubten Anrufen: Anti-Abzocke-Gesetz von 2013
Klar, wir alle kennen den Ärger, wenn uns unerwünschte Anrufe von Gewinnspielanbietern erreichen. Doch trotzdem können telefonisch geschlossene Verträge in vielen Fällen rechtlich wirksam sein. Um uns davor zu schützen, gibt es das Anti-Abzocke-Gesetz von 2013. Es sieht Bußgelder bei unerlaubten Anrufen vor und regelt auch, dass telefonisch angebahnte Verträge bei Gewinnspielen erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam werden. Wenn du also eine solche schriftliche Bestätigung erhalten hast, musst du sie unbedingt beachten. Denn sonst kann es sein, dass du einen Vertrag eingehst, der eigentlich nicht gültig ist. Sei also immer auf der Hut und überprüfe alle Verträge, bevor du sie unterschreibst!
14-tägiges Widerrufsrecht bei Verträgen telefonisch/elektronisch abgeschlossen
Du hast bei einem Vertrag, der telefonisch oder elektronisch abgeschlossen wird, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Damit kannst Du die Erklärung, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, abgeben. Diese Frist beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrags. Sobald Du den Vertrag unterzeichnet hast, hast Du 14 Tage Zeit, um ihn zu widerrufen. Dafür musst Du eine Erklärung an den Verkäufer schicken und diese muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Das Widerrufsrecht gilt jedoch nicht für Verträge, die vor Ort abgeschlossen werden, beispielsweise im Geschäft oder bei einem Händler. Informiere Dich also vor dem Abschluss eines Vertrags immer genau darüber, welches Widerrufsrecht Du hast.
Kündigungsoptionen beim Abschluss eines Vertrags kennen
Du solltest beim Abschluss eines Vertrags immer bedenken, dass es normalerweise nicht möglich ist, kostenlos aus dem Vertrag auszusteigen, es sei denn, der Vertrag selbst sieht ein solches Recht vor. Es ist also wichtig, dass Du Dir die Details des Vertrags genau anschaust und Dich im Falle eines Falles über die Kündigungsoptionen informierst. Auch wenn es manchmal schwierig ist, einen Vertrag zu lesen, kann es sich lohnen, die Zeit zu investieren, um sicherzustellen, dass Du über alle Optionen informiert bist, die Dir zur Verfügung stehen. So kannst Du sicher sein, dass Du keine bösen Überraschungen erlebst, wenn Du Deinen Vertrag kündigen möchtest.
Widerruf von Verträgen: Wann und wie es geht
Du hast einen Vertrag abgeschlossen und möchtest ihn jetzt lieber widerrufen? Dann solltest du wissen, dass du bei Fernabsatzverträgen, Darlehensverträgen, Bausparverträgen und sogar bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht hast. In der Regel beträgt die Frist 14 Tage und beginnt entweder mit Vertragsabschluss oder mit Zustellung der Ware. Es ist wichtig, dass du das Widerrufsrecht innerhalb der Frist wahrnimmst, sonst verfällt dein Recht auf Widerruf. Denk daran, dass du innerhalb der Frist eine schriftliche Erklärung abgeben musst, um dein Widerrufsrecht wahrnehmen zu können. Denke daran, dass es in manchen Fällen auch möglich sein kann, das Widerrufsrecht auch über ein Online-Formular auszuüben.
Gesetzliches Widerrufsrecht: 14 Tage Rücktrittsrecht nach Vertrag
Du hast einen Vertrag außerhalb eines Geschäftsraums, im Internet oder am Telefon abgeschlossen? Dann hast Du ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das bedeutet: Du hast das Recht, binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss oder dem Erhalt der Ware vom Vertrag zurückzutreten. Damit kannst Du innerhalb der Frist Deine Meinung ändern und den Vertrag widerrufen. Wichtig ist, dass Du Dir die Widerrufsfrist unbedingt merkst. Denn die 14 Tage beginnen mit dem Tag Deiner Bestellung oder dem Erhalt der Ware. Denk also immer daran, dass Du innerhalb dieser Frist Deine Entscheidung ändern und den Vertrag widerrufen kannst.
Unwirksame Verträge: Was musst Du beachten?
Unwirksam sind Verträge, die nicht einer gesetzlich vorgeschriebenen Form entsprechen, sondern beispielsweise mündlich oder schriftlich abgeschlossen wurden. Oft können auch Verträge unwirksam sein, die gegen anerkannte Grundsätze der guten Sitten verstoßen. Außerdem sind Verträge, die mit Personen geschlossen wurden, die zum Zeitpunkt des Abschlusses geschäftsunfähig waren, unwirksam. Darüber hinaus können auch Verträge unwirksam sein, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dazu gehören beispielsweise Verträge, die eine unzulässige Gegenleistung oder eine unzulässige Form der Erfüllung vorsehen. Wenn Du also einen Vertrag abschließen möchtest, solltest Du unbedingt darauf achten, dass er allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Andernfalls kann es sein, dass der Vertrag unwirksam ist.
Verträge – Wichtige Faktoren, um Nichtigkeit zu vermeiden
Du solltest dich immer darüber im Klaren sein, dass ein Vertrag nichtig sein kann. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Vertrag nichtig sein kann. Einer der Gründe ist, dass der Vertrag ein Scheingeschäft, Scherzgeschäft, sittenwidrig oder wucherisch ist. Auch ein geheimer Vorbehalt kann dazu führen, dass der Vertrag nichtig ist, sofern der andere Teil den Vorbehalt kennt. Deswegen ist es wichtig, dass du bei Vertragsabschlüssen immer alle Bedingungen kennst und sicherstellst, dass es sich nicht um ein Scheingeschäft oder einen geheimen Vorbehalt handelt. Auch solltest du sichergehen, dass der Vertrag nicht sittenwidrig oder wucherisch ist.
Gültige Verträge: Nicht nur schriftlich unterschrieben!
Du fragst dich, ob nur schriftliche und unterschriebene Verträge gültig sind? Nein, das ist nicht immer der Fall! Im Normalfall können Verträge auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. So nennt man das schlüssige Verhalten auch konkludent. Es bedeutet, dass durch das Verhalten der Vertragsparteien eine Einigung erzielt wurde, die juristisch bindend ist. Beispielsweise gilt ein Vertrag als schlüssig, wenn beide Parteien einer Leistung zustimmen und eine Gegenleistung erhalten.
Rücktrittsrecht? Achte vor Vertragsschluss darauf!
Du hast ein Angebot bekommen, das Du unbedingt annehmen willst? Dann solltest Du vorher unbedingt nochmal überprüfen, ob das Gesetz Dir ein Rücktrittsrecht einräumt. Mündliche Zusagen sind zwar grundsätzlich verbindlich, aber es gibt Ausnahmen. Wenn zum Beispiel ein Haustürgeschäft abgeschlossen wurde, dann gibt es weder für den Käufer noch für den Verkäufer ein Rücktrittsrecht. Wenn Du also ein Haustürgeschäft abgeschlossen hast, kannst Du nicht mehr zurücktreten. Es ist also wichtig, dass Du vorher weißt, ob Dir ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird. Denn in vielen Fällen gibt es für Dich als Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Achte also darauf, bevor Du einen Vertrag abschließt, ob Dir ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird. So kannst Du sichergehen, dass Du nicht in eine Falle gerätst.
Mündlicher Vertrag: Wann ist er verbindlich?
Du magst dir fragen, wann ein mündlicher Vertrag verbindlich wird? Grundsätzlich gilt, dass ein mündlicher Vertrag genauso verbindlich ist wie ein schriftlicher. Solange das Gesetz keine bestimmte Form vorschreibt, kann ein mündlicher Vertrag ein wirksames Rechtsgeschäft darstellen. Allerdings ist es bei mündlichen Verträgen nicht immer einfach, den Inhalt nachzuweisen, da es keinen schriftlichen Nachweis gibt. Daher empfehlen wir dir bei wichtigen Verträgen, diese lieber schriftlich abzuschließen, um Streitigkeiten vorzubeugen.
Kündige Deine Verträge bequem und kostenlos online!
Eine Kündigung schriftlich zu formulieren und abzuschicken ist für viele Menschen keine leichte Aufgabe. Glücklicherweise lassen sich viele Verträge heutzutage auch online abschließen und können somit auch einfach und unkompliziert online gekündigt werden. Dabei hat man die Wahl, ob man die Kündigung per Brief, E-Mail oder auch per Fax versenden möchte. In letzter Zeit wurde die Kündigung per E-Mail immer beliebter und wurde lange Zeit von vielen Anbietern nicht akzeptiert. Inzwischen haben aber viele Anbieter ihre Richtlinien geändert und akzeptieren Kündigungen auch per E-Mail. Damit ist es Dir möglich, Deine Verträge bequem und kostenlos von zu Hause aus zu kündigen.
Kündige Vertrag rechtssicher: Fristen und Voraussetzungen
Du hast die Möglichkeit einen Vertrag aufzulösen, indem Du ihn kündigst. Dies ist bei Dauerschuldverhältnissen, also Verträgen mit einer Laufzeit, ohne die Zustimmung des Vertragspartners möglich. In vielen Fällen gibt es dafür bestimmte Fristen aber auch spezifische Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Informiere Dich daher im Vorfeld über die gesetzlichen Bestimmungen, um eine rechtssichere Kündigung zu ermöglichen.
Widerrufsrecht nach FAGG: Kein Recht bei Privatkaufverträgen
Es ist wichtig, dass Du weißt, dass das Widerrufsrecht nach § 11 FAGG nicht bei Verträgen zwischen zwei Privatpersonen gilt. Wenn Du also etwas über eine Kleinanzeigenplattform wie Willhaben oder Vinted kaufst, dann handelst Du in der Regel mit einer anderen Privatperson. In solchen Fällen hast Du leider kein Widerrufsrecht. Bedenke daher immer gut, was Du kaufst und sei Dir bewusst, dass Du nicht einfach vom Kauf zurücktreten kannst, wenn Du nicht zufrieden bist.
Ist mein Vertrag nichtig? Erfahre, was dahinter steckt
Du hast eine Entscheidung getroffen, einen Vertrag abzuschließen. Doch kann es sein, dass dieser Vertrag nichtig ist? Ein Rechtsgeschäft oder Vertrag wird dann als nichtig betrachtet, wenn es aufgrund schwerwiegender Mängel gemäß Gesetz keinerlei Rechtswirkung entfaltet. Dies kann der Fall sein, wenn z.B. ein Vertrag nicht schriftlich niedergelegt wurde, wenn ein Beteiligter nicht dazu befugt war, diesen Vertrag abzuschließen oder wenn die Inhalte des Vertrags gegen geltendes Recht verstoßen. Es ist daher wichtig, sich bewusst zu sein, dass ein Vertrag nichtig werden kann. Deshalb solltest Du vor dem Abschluss eines Vertrags sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Unterschreibe einen Arbeitsvertrag – Sichere Dir Deine Anstellung!
Auch, wenn eine Schriftform nicht zwingend erforderlich ist, solltest Du als Arbeitnehmer in den meisten Fällen einen Arbeitsvertrag unterschreiben, wenn Du eine Anstellung antrittst. Dadurch kann ein rechtskräftiger Vertrag zustande kommen. Ohne die Unterschrift kann das Arbeitsverhältnis nicht in Kraft treten. Deshalb solltest Du Dir den Vertrag gut durchlesen, bevor Du ihn unterschreibst, um sicherzustellen, dass er alle Deine Anforderungen erfüllt.
Schlussworte
Ja, das haben wir am Telefon erledigt. Alles ist unter Dach und Fach. 🙂
Du hast erkannt, dass es möglich ist, einen Vertrag telefonisch abzuschließen. Daher kannst du zukünftig sicher sein, dass du es bequem und schnell schaffen kannst, Verträge am Telefon abzuschließen.