Hey! In letzter Zeit hast du bestimmt schon ein paar Mal überlegt, ob du nicht doch mal einen Vertrag am Telefon abschließen solltest. Aber die Frage ist immer: Ist das überhaupt sicher? In diesem Artikel schauen wir uns genau an, was du bei einem Vertragsabschluss am Telefon beachten solltest.
Ja, natürlich können wir am Telefon einen Vertrag abschließen! Ich erkläre dir einfach kurz die Modalitäten und dann können wir die Einzelheiten besprechen. Wenn dir alles passt, können wir den Vertrag dann am Telefon unterschreiben. Klingt das gut für dich?
Widerrufsfrist nach Vertragsschluss: 14 Tage
Du hast gerade einen Vertrag am Telefon abgeschlossen? Dann solltest Du wissen, dass Deine Widerrufsfrist ab dem Tag des Vertragsschlusses 14 Tage beträgt. Allerdings musst Du beachten, dass Du nach der Vertragsverlängerung auch die Unterlagen in Textform bekommen musst. In der Regel erhältst Du sie dann per E-Mail oder postalisch. Es ist wichtig, dass Du Dich an die Fristen hältst und das Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach dem Vertragsabschluss wahrnimmst. Solltest Du daran Zweifel haben, kannst Du jederzeit Kontakt zum Anbieter aufnehmen, um die Details zu klären.
Widerrufen leicht gemacht: Keine Formvorschrift erforderlich
Du musst gar nicht so viel Aufwand betreiben, wenn du etwas widerrufen möchtest. Es gibt keine bestimmte Formvorschrift, die du einhalten musst. Du kannst deinen Widerruf also schriftlich, per Mail, Fax, SMS oder sogar mündlich gegenüber deinem Geschäftspartner erklären. Wenn du aber auf Nummer sicher gehen möchtest, ist es am besten, schriftlich zu widerrufen. Oft gibt es dazu sogar ein Muster-Widerrufsformular, das du dann einfach nur noch ausfüllen musst. Damit kannst du beweisen, dass du den Widerruf erklärt hast.
Verbraucherschutz: Telefonvertrag rechtsverbindlich nur mit konkretem Angebot
Als Verbraucher*in solltest Du auf der sicheren Seite sein: Ein Telefonvertrag ist nur dann rechtsverbindlich, wenn ein konkretes Angebot gemacht wird. Daher solltest Du die Rechnung in keinem Fall begleichen. Sollte Dir am Telefon ein Angebot gemacht werden, ist es wichtig, dass Du Dir eine schriftliche Bestätigung über den Vertrag zusenden lässt, bevor Du die Zahlung leistest. So hast Du den Vertrag auf jeden Fall auf sicheren Beinen.
Verträge am Telefon abschließen: Rechtskräftig nur mit Bestätigung
Du kannst Verträge auch weiterhin am Telefon abschließen – aber sie sind erst dann rechtsgültig, wenn du von deinem Anbieter die Vertragszusammenfassung bekommst. Dies kann per E-Mail, Brief oder auch als Fax erfolgen. Anschließend musst du den Vertrag in Textform akzeptieren, damit er rechtskräftig wird. Dies ist besonders wichtig, wenn du einen Vertrag für einen größeren Zeitraum abschließt. Achte also darauf, dass du alle Bestandteile des Vertrags erhältst und ihn in Textform bestätigst. Auf diese Weise kannst du sicher sein, dass dein Vertrag wirksam wird.
Formation eines gültigen Vertrags: 2 übereinstimmende Willenserklärungen
Für das Zustandekommen eines gültigen Vertrags sind immer mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen erforderlich. Die erste Willenserklärung, die das Angebot darstellt, muss klar und unmissverständlich sein, um als verbindlich anerkannt zu werden. Dieses Angebot kann mündlich, schriftlich oder sogar stillschweigend erfolgen. Die zweite Willenserklärung muss als Annahme des Angebots erfolgen, um einen gültigen Vertrag zu bilden. Sie kann auch mündlich, schriftlich oder stillschweigend ausgeübt werden. Der Vertrag ist erst dann rechtskräftig, wenn beide Parteien ihre Willenserklärungen abgegeben haben. Es ist wichtig, dass Du beim Abschluss eines Vertrags die rechtlichen Konsequenzen verstehst und einhalten kannst.
Rechtgeschäfte abschließen: Achtung vor Verboten und Formen!
Du musst darauf achten, dass dein Rechtsgeschäft kein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) oder die guten Sitten (§ 138 BGB) verletzt, denn wenn ja, wird es nichtig. Auch die gesetzlich vorgeschriebene oder vereinbarte Form muss eingehalten werden (§ 125 BGB). Sollte ein Rechtsgeschäft angefochten werden (§ 142 BGB), kann es ebenfalls nichtig sein. Sei also vorsichtig und prüfe dein Rechtsgeschäft gründlich, bevor du es abschließt.
Wie kann man Verträge schließen? 50 Zeichen
Du hast schon vielleicht schon einmal von Verträgen gehört, aber wusstest Du, dass sie auf verschiedene Weisen geschlossen werden können? Verträge können mündlich, schriftlich, durch bloßes Handeln oder in Textform geschlossen werden. Derzeit ist es zum Beispiel möglich, Verträge per E-Mail, SMS oder sogar über ein Onlineformular abzuschließen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen die Schriftform, also die handschriftliche Unterschrift unter dem Vertrag, gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu gehören beispielsweise Grundstückskaufverträge und Schenkungsurkunden. Daher ist es wichtig, dass Du Dich über die Geltungsvorschriften informierst, bevor Du einen Vertrag abschließt.
Kann ein Vertrag auch ohne Unterschrift gültig sein? JA!
Du fragst Dich, ob ein Vertrag auch ohne eine schriftliche und unterschriebene Vereinbarung gültig sein kann? Die Antwort lautet ja! Verträge können normalerweise auch mündlich oder sogar nur durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Dies nennt man auch konkludentes Verhalten. Es ist wichtig, dass die beteiligten Parteien vor dem Abschluss eines Vertrags die Rechte und Pflichten der jeweiligen Seiten kennen und verstehen, um eine klare und eindeutige Vereinbarung zu treffen.
Unterschriebene Schriftverträge vor Gericht beweisen
Amtsgeschäfte).
Du musst unterschiedliche Verträge vor Gericht beweisen können? Dann ist es wichtig, dass sie in der Schriftform vorliegen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bestimmte Verträge in der Schriftform verfasst werden müssen. Dazu gehören Arbeitnehmerüberlassungsverträge, Abtretungen von Rechten, Schuldanerkenntnisse, Bürgschaften, Verbraucherdarlehens- und Ratenlieferungsverträge, Fernunterrichtsverträge sowie Verträge mit der öffentlichen Verwaltung. Daher solltest du darauf achten, dass alle relevanten Verträge unterschrieben und handschriftlich ausgefüllt werden. So bist du auf der sicheren Seite und kannst im Ernstfall beweisen, dass der Vertrag wirksam ist.
Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss achten: 14 Tage Frist!
Du hast bei vielen Verträgen ein Widerrufsrecht. Immer, wenn Du einen Vertrag schließt, solltest Du darauf achten, ob ein Widerrufsrecht vereinbart wurde. Einige Verträge haben ein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht. Dazu gehören vor allem Fernabsatzverträge, die Du zum Beispiel über das Internet, per Telefon oder per Brief schließt. In diesen Fällen hast Du ein Widerrufsrecht, das Dir gesetzlich zusteht. Dieses Recht kannst Du in Anspruch nehmen, wenn Du mit der Bestellung nicht zufrieden bist oder den Vertrag doch nicht eingehen möchtest. Du musst dann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss eine schriftliche Erklärung an den Anbieter absenden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde. Wenn du den Anbieter innerhalb dieser Frist informierst, ist der Vertrag rechtsgültig gekündigt und Du musst keine weiteren Verpflichtungen mehr erfüllen.
Mündliche Verträge: Genauso verbindlich wie Schriftliche?
Du hast schon einmal darüber nachgedacht, ob ein mündlicher Vertrag ebenso verbindlich ist wie ein schriftlicher? Nun, dann bist du hier genau richtig! Grundsätzlich ist ein mündlicher Vertrag genauso verbindlich wie ein schriftlicher, solange im Gesetz keine bestimmte Form vorgeschrieben wird. Das bedeutet, dass du auch ohne eine schriftliche Vereinbarung einen Vertrag abschließen kannst. Allerdings ist es empfehlenswert, dass du die Vertragsinhalte schriftlich niederschreibst, um Streitigkeiten und Missverständnissen vorzubeugen. So hast du immer einen schriftlichen Nachweis, worauf ihr euch geeinigt habt.
Verträge gemäß § 125 BGB mündlich abschließen – Alles Wissenswerte!
Du hast gehört, dass man Verträge gemäß § 125 BGB auch mündlich abschließen kann? Das stimmt! Wirksam und verbindlich sind Verträge, die sowohl schriftlich als auch mündlich, aber auch in jeder anderen Form abgeschlossen werden. Zum Beispiel können Verträge auch durch nonverbale Kommunikation zustande kommen. Egal, ob schriftlich oder mündlich – die Vertragsparteien sind an die vereinbarten Bedingungen gebunden und müssen diese einhalten. Daher ist es wichtig, dass du dich über alle Bedingungen im Klaren bist, bevor du einen Vertrag abschließt.
Mündlicher Arbeitsvertrag: Kündigungsfrist laut BGB 4 Wochen
Du möchtest dein Arbeitsverhältnis beenden und fragst dich, welche Kündigungsfrist für mündliche Verträge gilt? Ganz einfach: Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt bei vier Wochen (§ 622 BGB). Du kannst die Kündigung zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats einreichen. Damit die Kündigung gültig ist, muss sie unbedingt persönlich unterschrieben sein. Aber achte darauf, dass du die Kündigungsfrist einhältst, da sonst die Kündigung nicht rechtskräftig ist.
Mündliches Arbeitsverhältnis kündigen: Schriftlich & handschriftlich!
Du hast ein mündliches Arbeitsverhältnis und möchtest es kündigen? Dann musst du das schriftlich machen. Eine mündliche Kündigung ist nämlich nicht gültig. Auch wenn du den Vertrag mündlich abgeschlossen hast, muss die Kündigung schriftlich erfolgen und handschriftlich unterzeichnet werden. So können spätere Streitigkeiten vermieden und die rechtliche Gültigkeit der Kündigung sichergestellt werden.
Kein Widerruf beim Kauf von Privatpersonen: Infos zu FAGG & Kleinanzeigenplattformen
Wenn du privat von einer anderen Person über eine Kleinanzeigenplattform kaufst, hast du leider kein Widerrufsrecht. Dies gilt gemäß § 11 des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) nur bei Verträgen zwischen Konsument:innen und Unternehmen. Wenn du also ein Produkt von jemandem kaufst, der es nicht gewerblich anbietet, hast du leider keine Möglichkeit, den Kauf zu widerrufen. Dies gilt für alle Plattformen, die private Verkäufer:innen und Käufer:innen zusammenbringen, z.B. Willhaben, Vinted, eBay oder Etsy. Es ist also wichtig, dass du dich vor dem Kauf über die Art des Verkäufers informierst, um sicherzustellen, dass du das Risiko eines nicht rückgängig machen können Kaufs minimierst.
Widerruf deines Vertrags: Erfahre dein Recht!
Dies ist jedoch nur in sehr wenigen Fällen praktikabel.
Du hast das Problem: Du hast einen Vertrag über dein Telefon geschlossen und jetzt hast du keine Ahnung, ob du das Recht auf Widerruf hast. Klar ist, dass das Unternehmen dir die vorvertraglichen Informationen am Telefon nicht vorlesen kann. Doch keine Sorge! Es gibt einige andere Möglichkeiten, herauszufinden, ob du ein Widerrufsrecht hast. Zum Beispiel kannst du dir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens durchlesen oder aber auch direkt beim Kundenservice anrufen und nachfragen. Außerdem musst du daran denken, dass du dein Widerrufsrecht auch schriftlich einfordern kannst. Egal, welchen Weg du wählst, es ist wichtig, dass du über dein Recht auf Widerruf informiert bist. Dann kannst du in Ruhe entscheiden, ob du deinen Vertrag widerrufen möchtest oder nicht.
Telefonischer Vertrag: Muss Bestätigung schriftlich erfolgen?
Grundsätzlich gilt: Ein Vertrag, der telefonisch geschlossen wurde, wird wirksam, wenn einer der beiden Gesprächspartner das Angebot des anderen annimmt. In einigen Fällen muss die Zustimmung des anderen Gesprächsteilnehmers jedoch schriftlich bestätigt werden, um das Abkommen wirksam zu machen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn es sich um einen Vertrag mit einer längeren Laufzeit handelt, z.B. bei einem langfristigen Mietvertrag oder einem Handyvertrag. Daher ist es wichtig, dass Du immer darauf achtest, dass der Vertrag auch schriftlich beurkundet wird, wenn Du ihn telefonisch abschließt. Auf diese Weise kannst Du sicher sein, dass Dein Vertrag rechtskräftig ist.
Online-Vertrag abschließen: Rechtsgültig in wenigen Schritten
Wenn du einen Vertrag online abschließen möchtest, kannst du das meist in wenigen einfachen Schritten erledigen. Ein Online-Vertrag ist genauso rechtsgültig wie ein herkömmlicher Vertrag, sofern die beteiligten Parteien alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Es ist wichtig auf die Einhaltung aller Formalitäten zu achten, um sicherzustellen, dass dein Vertrag rechtskräftig ist. Dazu gehören unter anderem ein klares und eindeutiges Angebot, die Annahme des Angebots, eine Unterschrift und die Veröffentlichung des Vertrags. Es ist auch wichtig, dass die Inhalte des Vertrags, einschließlich der anwendbaren Bedingungen, klargestellt sind. Auch die Identität der beteiligten Parteien muss geklärt werden. Damit du auf der sicheren Seite bist, solltest du dir bei Fragen zu einem Online-Vertrag immer professionelle Unterstützung holen.
Widerrufsrecht: 14 Tage zum Zurücktreten vom Vertrag
Du hast einen Vertrag abgeschlossen und möchtest ihn widerrufen? Dann solltest Du wissen, dass Du die Möglichkeit dazu hast! Wenn Du einen Vertrag im Internet, per Telefon oder außerhalb eines Geschäftsraums abgeschlossen hast, hast Du 14 Tage ab Abschluss des Vertrages oder dem Erhalt der bestellten Ware, um von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Du kannst also innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten. Achte aber darauf, dass es auch Ausnahmen gibt. Einige Arten von Verträgen, wie z.B. Dienstleistungen, die schon vor dem Ende der Widerrufsfrist ausgeführt wurden, sind von der Widerrufsregelung ausgenommen. Informiere Dich also am besten vorab über die Bedingungen.
Schlussworte
Ja, sicher! Mit einem Telefonat kannst du einen Vertrag abschließen. Es ist ganz einfach. Am besten ist es, wenn du zuerst alle relevanten Informationen durchgehst und alles genau verstehst. Dann kannst du den Vertrag am Telefon erklären und du und der andere Teil müsst den Vertrag bestätigen. Falls du noch Fragen hast, dann stell sie vor dem Telefonat. So kannst du sichergehen, dass alles klar ist.
Fazit: Es kann vorkommen, dass du am Telefon einen Vertrag abschließen musst, aber du solltest lieber genau überprüfen, was du da gerade unterschreibst. Es ist besser, wenn du dir die Zeit nimmst und den Vertrag sorgfältig liest und verstehst, bevor du ihn unterschreibst.