Hallo,
Du hast vielleicht schon mal davon gehört, dass man manchmal Verträge am Telefon abschließen kann. Aber wann kommt ein solcher Vertrag wirklich zustande? In diesem Artikel erklären wir dir, wann ein Vertrag am Telefon gültig ist und was du beachten solltest. Lass uns loslegen!
Ein Vertrag am Telefon kommt dann zustande, wenn du und der andere Teilnehmer die Bedingungen des Vertrags mündlich vereinbart haben und beide Seiten sie anerkennen. Wenn du sichergehen willst, dass du ein gültiger Vertrag ist, dann ist es am besten, die Vereinbarungen schriftlich zu fixieren.
Gewinne im Fernsehen: Schriftliche Bestätigung erforderlich
Du hast vielleicht schon einmal etwas im Fernsehen gesehen, das den Eindruck machte, dass du etwas gewonnen hast. Es kann vorkommen, dass du dann angerufen wirst und man dir einen Vertrag anbietet. Das Gesetz sagt, dass solche Verträge erst dann wirksam sind, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Auch wenn du ein Gewinnspiel gewinnst, musst du auf eine schriftliche Bestätigung warten, bevor du den Vertrag als gültig anerkennst. So können Missverständnisse vermieden und du kannst sichergehen, dass alles so ist, wie es vereinbart wurde.
Vertrag abgeschlossen: Wie du ein Angebot rechtskräftig annimmst
Du hast ein Angebot erhalten und möchtest es annehmen? Dann achte unbedingt darauf, dass du eine korrespondierende Annahme abgibst, um einen rechtskräftigen Vertrag abzuschließen. Das bedeutet, dass du das Angebot so ähnlich wie möglich bestätigst oder annimmst. So kannst du sichergehen, dass der Vertrag rechtswirksam ist. Es gilt, dass ein Vertrag erst dann rechtskräftig ist, wenn beide Seiten dasselbe Angebot akzeptieren und es in übereinstimmender Form vorliegt. Dazu solltest du alle relevanten Faktoren und Einzelheiten in deiner Annahme angeben. Ein Vertrag muss schließlich beiden Seiten gerecht werden.
Laufzeit eines Vertrages: Beginnt mit dem Abschluss?
Du hast einen Vertrag abgeschlossen und möchtest wissen, wann die Laufzeit beginnt? In der Regel gilt: Wenn nichts anderes vereinbart wurde, dann beginnt die Laufzeit mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Ein Dauerschuldverhältnis, also ein Vertrag, der über einen längeren Zeitraum läuft, bindet die Vertragspartner schon mit dem Abschluss des Vertrages. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung spielt hier keine Rolle. Sollte jedoch anders vereinbart sein, ist es wichtig, dass Du Dich daran hältst.
Telefonvertrag abschließen: Bestätigung in Textform erforderlich
Du kannst Verträge auch am Telefon abschließen. Aber nur damit ist es noch nicht getan: Damit der Vertrag wirksam wird, musst du die Vertragszusammenfassung, zum Beispiel per E-Mail, von deinem Anbieter erhalten und ihn danach in Textform bestätigen. Erst dann ist der Vertrag rechtsverbindlich. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass die Vereinbarungen, die du am Telefon getroffen hast, auch tatsächlich eingehalten werden.

Mündliche Verträge nach § 125 BGB: Wie Du einbindend handeln kannst
Laut § 125 BGB können Verträge auf verschiedene Weise geschlossen werden. Dazu gehören sowohl mündliche als auch schriftliche Verträge, aber auch die Kommunikation durch nonverbale Zeichen. Damit ist es möglich, dass Du auch ohne schriftliche Vereinbarung einen Vertrag abschließen kannst. In diesem Fall ist der mündliche Vertrag für beide Parteien bindend und wirksam. Es ist also wichtig, dass Du Dir im Vorfeld gut überlegst, ob Du einen Vertrag eingehen möchtest und welche Konsequenzen damit verbunden sind. Denn auch mündlich geschlossene Verträge müssen eingehalten werden.
Job bekommen? Rechtliche Bindung einer mündlichen Einstellungszusage
Du hast einen Job bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Falls der Personaler dir eine mündliche Einstellungszusage gemacht hat, solltest du Bescheid wissen: Eine mündliche Einstellungszusage ist rechtlich bindend, wenn die notwendigen Vertragsbestandteile besprochen wurden. Dazu gehören zum Beispiel die genaue Position, die Vergütung, die Kündigungsfrist und die Arbeitszeit. Wurde all das geklärt, dann ist die mündliche Zusage ein rechtskräftiger Vertrag.
Es ist allerdings auch möglich, dass dir der Personaler eine Einstellungszusage unter Vorbehalt ausspricht. Dann gibt es noch weitere Dinge, die vor dem Abschluss des Vertrags geklärt werden müssen, beispielsweise ein Nachweis über deine Zuverlässigkeit oder ein positiver Gesundheitscheck. In diesen Fällen kann die Einstellungszusage, sollten die zusätzlichen Bedingungen nicht erfüllt werden, wieder zurückgenommen werden.
Mündliche Verträge in Deutschland: Rechtlich bindend!
Du kennst sicherlich die Aussage, dass ein Vertrag in Deutschland nur gültig ist, wenn er schriftlich geschlossen wurde. Aber weißt du auch, dass dies nicht ganz der Wahrheit entspricht? Ja, in der Tat können Verträge auch mündlich geschlossen werden und sind dann trotzdem rechtlich bindend. Natürlich ist es vor allem ratsam, einen Vertrag schriftlich abzuschließen, denn so kann man im Streitfall immer ein Beweismittel vorlegen. Aber mündliche Verträge sind ebenso gültig – egal, ob es sich um einen Arbeitsvertrag, einen Mietvertrag oder einen Kaufvertrag handelt.
Mündliche Zusagen: Verbindlichkeit, Ausnahmen & Lösungen
Mündliche Zusagen sind zwar grundsätzlich verbindlich, aber es gibt auch Ausnahmen. Beispielsweise gilt das Gesetz bei Haustürgeschäften, das kein Rücktrittsrecht vorsieht. Somit gibt es auch kein Rücktrittsrecht für den Käufer oder den Verkäufer. Allerdings gibt es in vielen Fällen Möglichkeiten, wie man sich von einem Vertrag lösen kann. Zum Beispiel kann man in manchen Situationen eine Garantie auf den Kauf eines Produktes bekommen, wodurch man die Möglichkeit hat, sich vom Vertrag zu lösen. Auch gibt es in vielen Fällen eine Kündigungsfrist, sodass Du Deinen Vertrag jederzeit beenden kannst.
Mündliche Kündigung eines Arbeitsvertrags: Schriftlich unterschreiben!
Es ist wichtig, dass Du weißt, dass eine Kündigung eines mündlichen Arbeitsvertrages ausschließlich schriftlich und handschriftlich unterzeichnet erfolgen muss. Auch wenn Dein Arbeitsvertrag mündlich abgeschlossen wurde, ist eine mündliche Kündigung unwirksam. Es ist daher wichtig, dass auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag eine schriftliche Kündigung ausgefüllt und unterschrieben wird. Dadurch kannst Du sicherstellen, dass die Kündigung rechtlich wirksam ist. Solltest Du also jemals einen mündlichen Arbeitsvertrag kündigen wollen, achte unbedingt darauf, dass Du die Kündigung schriftlich und mit einer Unterschrift erfolgen lässt.
Was ist ein Rechtsgeschäft? Wirksam/Unwirksam/Heilbar?
Du hast vielleicht schon mal was von einem Rechtsgeschäft gehört, aber was bedeutet das eigentlich? Kurz gesagt ist ein Rechtsgeschäft ein Vorgang, der eine gesetzlich verbindliche Vereinbarung enthält und beide Seiten verpflichtet. Ein Rechtsgeschäft kann unwirksam werden, wenn es gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. In solchen Fällen kann jedoch noch eine Heilung erfolgen und das Rechtsgeschäft wird wieder gültig. Es ist auch möglich, dass ein Rechtsgeschäft zunächst wirksam ist, aber durch den Einsatz von Gestaltungsrechten nachträglich unwirksam wird.

Vertrag schließen: Welche Form ist rechtlich bindend?
Du hast vielleicht schon einmal von einem mündlichen Vertrag gehört, aber suchst du nach einer rechtlichen Bindung, ist eine solche Vereinbarung leider ungültig. Laut Gesetz muss ein Vertrag eine bestimmte Form aufweisen, um gültig zu sein. Es gibt die Schriftform – mit Unterschrift beider Parteien -, die Textform und die elektronische Form. Nur wenn du einen Vertrag auf eine dieser Arten schließt, bist du rechtlich abgesichert. Ein mündlicher Vertrag ist in diesem Fall leider nicht ausreichend. Es ist daher wichtig, dass du dir die nötige Zeit nimmst, um einen Vertrag zu erstellen, der deine Rechte schützt.
Mündliche Verträge: Gültig ohne Schriftform?
Du fragst Dich, ob nur schriftliche und unterschriebene Verträge gültig sind? Nein, das ist nicht der Fall. In der Regel können Verträge auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Dieses Verhalten wird als konkludentes Verhalten bezeichnet und kann auch bindende Verträge begründen. Ein Beispiel hierfür ist, dass jemand ein Produkt bestellt und bezahlt und somit ein gültiger Kaufvertrag zustande kommt. Hierbei bedarf es keiner schriftlichen Bestätigung.
Anfechtungsrecht einreichen: Formlose Anfechtungserklärung vor Ablauf der 10 Jahresfrist
Du möchtest deinen Vertrag anfechten? Dann kannst du dafür eine formlose Anfechtungserklärung verwenden. Diese Erklärung kannst du abgeben, wenn der Vertrag aufgrund arglistiger Täuschung, Irrtum oder Drohung zustande gekommen ist. Sobald du von diesen Umständen Kenntnis erlangt hast, läuft die Anfechtungsfrist an, die nach 10 Jahren abläuft. Danach erlischt dein Anfechtungsrecht. Wichtig ist, dass du deine Vertragsanfechtung rechtzeitig vor Ablauf der Frist einreichst.
Bestelle einfach, was du willst: Telefon, Fax, E-Mail oder Brief
Du hast etwas entdeckt, das du unbedingt haben möchtest? Kein Problem. Egal ob du es per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief bestellst – du kannst es beim Händler bekommen. Ruf den Händler an, um deine Bestellung zu bestätigen und er wird dir die Ware zu den vereinbarten Konditionen zuschicken. Auf diese Weise kommt bereits am Telefon ein Kaufvertrag zustande. Wenn du eine Bestellbestätigung von dem Händler erhalten möchtest, kannst du diese auch gerne einfordern. Auf diese Weise hast du alle Informationen zu deiner Bestellung schwarz auf weiß.
Vertrag schließen: Angebot & Annahme nach BGB §§145 ff.
Um einen Vertrag zu schließen, benötigst Du eine Einigung zwischen zwei Parteien. Das heißt, dass beide Parteien eine eindeutige und übereinstimmende Willenserklärung abgeben müssen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind diese Willenserklärungen als Angebot und Annahme in den §§ 145 ff. festgelegt. Die Angebotssituation muss klar dargestellt sein und die Annahme muss eindeutig zu erkennen sein. Dabei muss auch der Wille der Parteien anhand der Erklärungen deutlich werden. Zudem muss die Annahme innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, die in vorherigen Verhandlungen festgelegt wurde.
Vertrag am Telefon abgeschlossen? Widerrufsfrist und Unterlagen beachten
Du hast einen Vertrag am Telefon abgeschlossen? Dann solltest Du wissen, dass die Widerrufsfrist ab dem Tag des Vertragsschlusses 14 Tage beträgt. Doch es kommt auch auf die Vertragsunterlagen an: Nachdem Du den Vertrag telefonisch verlängert hast, musst Du die Unterlagen in Textform, zum Beispiel per E-Mail oder auf dem Postweg, erhalten. Diese Unterlagen sollten alle notwendigen Informationen enthalten, damit Du Dein Widerrufsrecht ausüben kannst. Wenn Du auf Nummer sicher gehen möchtest, kannst Du die Unterlagen auch vorab schon einmal anfordern. So bist Du auf der sicheren Seite.
Widerrufsrecht für Verträge außerhalb Geschäftsraums
Du hast einen Vertrag außerhalb eines Geschäftsraums, im Internet oder am Telefon abgeschlossen? Dann hast du das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags oder nach Erhalt der Ware zu widerrufen. Wie das genau funktioniert, erfährst du in dem Vertrag, den du abgeschlossen hast. Meist ist dort auch ein Musterwiderrufsformular enthalten, das du ausfüllen und an den Verkäufer schicken musst. Ansonsten kannst du auch eine einfache E-Mail oder einen Brief schreiben, in dem du dein Widerrufsrecht geltend machst. Wichtig ist, dass du das Widerrufsrecht innerhalb der 14 Tage Frist wahrnimmst. Wenn du diesen Zeitraum überschreitest, verfällt dein Widerrufsrecht. Du bist dann an den Vertrag gebunden.
Widerrufsrecht nicht bei Käufen über Kleinanzeigenplattformen
Du hast vor kurzem etwas über eine Kleinanzeigenplattform gekauft und willst wissen, ob du ein Widerrufsrecht hast? Leider musst du wissen, dass dies nicht immer der Fall ist. Laut § 11 FAGG gilt das Widerrufsrecht nur bei Verträgen zwischen Konsument:innen und Unternehmen. Wenn du aber über eine Kleinanzeigenplattform wie Willhaben, Vinted oder ähnlichem etwas kaufst, ist es typischerweise eine andere Privatperson, von der du kaufst. In diesem Fall hast du leider kein Widerrufsrecht. Sei also vorsichtig beim Kauf über diese Plattformen und informiere dich im Voraus über die Konditionen des Verkäufers.
Mobilfunkvertrag: Kündigungsfrist beachten um böse Überraschungen zu vermeiden
Hey, wusstest Du, dass Dein Mobilfunkvertrag in der Regel mit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter beginnt? Aber Achtung: Wenn Du Deinen Vertrag nicht rechtzeitig kündigst, verlängert er sich automatisch. Deshalb ist es wichtig, dass Du die Kündigungsfrist im Blick hast, damit Dir keine böse Überraschung entsteht.
Mündlicher Vertrag per Handschlag: Nachteile und Tipps
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist ein mündlicher Vertrag genauso gültig wie ein schriftlicher. Typisch dafür ist, dass ein Vertrag per Handschlag abgeschlossen wird. Doch auch wenn es einfach und schnell ist, einen Vertrag per Handschlag zu schließen, so birgt es dennoch einige Nachteile. Diese liegen darin, dass es schwer ist, den Vertrag nachzuweisen und es können sich im Laufe der Zeit unterschiedliche Erinnerungen an die vereinbarten Inhalte entwickeln. Dies kann dazu führen, dass es später zu Streitigkeiten kommt. Daher ist es ratsam, auf jeden Fall einen schriftlichen Vertrag zu erstellen, auch wenn Sie den Vertrag per Handschlag abschließen. So können beide Parteien immer wieder nachlesen, was vereinbart wurde.
Fazit
Ein Vertrag kommt am Telefon dann zustande, wenn beide Parteien der Vereinbarung zugestimmt haben. Es muss ein Angebot gemacht und eine Zusage dazu erfolgt sein. Es empfiehlt sich, das Gespräch aufzuzeichnen oder die Einzelheiten des Vertrags schriftlich festzuhalten, um sicherzustellen, dass beide Parteien die gleichen Informationen haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Vertrag am Telefon zustande kommt, wenn beide Parteien einverstanden sind und ihre Zustimmung ausdrücken. Dann hast du einen gültigen Vertrag und musst dich an die vereinbarten Bedingungen halten. Deshalb ist es wichtig, dass du dir immer gut überlegst, ob du zustimmen möchtest, bevor du einen Vertrag am Telefon abschließt.