Alles, was Sie über Vertragsabschlüsse am Telefon wissen müssen – wann kommt ein Vertrag zustande?

Hallo Du,

hast Du schon mal ein Vertrag am Telefon abgeschlossen? Oder warst Du schon mal in so einer Situation? Wenn ja, dann weißt Du wahrscheinlich, wann ein Vertrag am Telefon zustande kommen kann. Falls nicht, dann möchte ich Dir heute zeigen, wann ein Vertrag am Telefon zustande kommt. Lass uns loslegen!

Ein Vertrag am Telefon kommt zustande, wenn du und die Person am anderen Ende der Leitung ein eindeutiges, für beide Seiten verbindliches und nachvollziehbares Einverständnis erklären. Es muss also eine beidseitige Zustimmung geben, dass beide Seiten sich auf die Bedingungen des Vertrages einigen und diese erfüllen werden.

Rechtsverbindlicher Vertrag: Wie man eine Rechtsbeziehung eingeht

Es ist wichtig, einen gültigen Vertrag abzuschließen, wenn man eine Rechtsbeziehung eingehen möchte. Dazu müssen beide Parteien ein Angebot und dessen Annahme in korrespondierender Form vorlegen. Das bedeutet, dass die Offerte und die Annahme übereinstimmen müssen, damit der Vertrag rechtsverbindlich ist. Es kann jedoch auch vorkommen, dass ein Vertrag durch ein schlüssiges Verhalten zustande kommt, also ohne ein konkretes Angebot und eine Annahme. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person eine bestimmte Handlung ausführt, die darauf hindeutet, dass sie an einer rechtlichen Bindung interessiert ist. Auf jeden Fall solltest du vor Vertragsabschluss immer darauf achten, dass die Konditionen klar und verständlich sind und alle Formalitäten eingehalten werden.

Vertragsabschluss: Laufzeit einhalten – 50 Zeichen

Du hast gerade einen Vertrag abgeschlossen? Dann gilt es jetzt die Laufzeit zu beachten. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, startet die Laufzeit mit dem Vertragsabschluss. Bei einem Dauerschuldverhältnis, sprich wenn sich der Vertrag auf längere Zeit erstreckt, beginnt die Laufzeit ebenfalls mit dem Abschluss des Vertrages. Dabei ist es egal, wann du mit der Leistungserbringung startest. Die Laufzeit läuft also schon, auch wenn du noch nicht angefangen hast. Achte also darauf, dass du die Laufzeit einhältst.

Bestellen leicht gemacht – telefonisch, per E-Mail oder Brief

Du kannst auch ganz einfach bei uns bestellen. Egal ob per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief – wir sind für dich da. Wenn du eine Bestellung aufgibst, bestätigen wir dir am Telefon, dass wir dir die Ware zu den vereinbarten Konditionen zuschicken. Schon dann kommt ein Kaufvertrag zustande. Aber natürlich kannst du auch jederzeit per E-Mail oder Brief bestellen. Wir freuen uns auf deine Bestellung!

Einigung zwischen zwei Parteien: Angebot & Annahme gem. §§ 145 ff BGB

Damit ein Vertrag zustande kommen kann, ist eine Einigung zwischen zwei Parteien notwendig. Dies bedeutet, dass es zwei übereinstimmende Willenserklärungen, das Angebot und die Annahme, gemäß der §§ 145 ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) benötigt. Zuallererst muss demnach ein Angebot vorliegen, das von der anderen Seite angenommen werden kann. Dieses Angebot muss konkret, unmissverständlich und ausdrücklich sein, damit es als gültig anerkannt wird. Ein solches Angebot kann mündlich oder schriftlich vorgelegt werden. Es muss bestimmte Konditionen enthalten, die von beiden Parteien akzeptiert werden müssen, um eine Einigung zu erzielen. Nachdem das Angebot vorgelegt wurde, kann die andere Partei es annehmen oder ablehnen. Wenn es angenommen wird, ist eine Einigung erreicht und der Vertrag kann unterzeichnet werden.

 Vertragsabschluss am Telefon

Verträge ohne Unterschrift: Wann sind sie gültig?

Du hast schon mal einen Vertrag abgeschlossen, ohne dass Du ihn unterschrieben hast? Das kann gültig sein! Wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt, müssen Verträge nicht zwingend eine Unterschrift tragen, um gültig zu sein. Es gibt verschiedene andere Möglichkeiten, einen Vertrag rechtskräftig abzuschließen.

Beispielsweise kann ein Vertrag auch durch eine schriftliche Erklärung, eine eindeutige Zusage oder das Ausführen vereinbarter Leistungen zustande kommen. Darüber hinaus kann der Vertrag auch mündlich, per Telefon, Fax oder E-Mail geschlossen werden. In diesen Fällen ist es wichtig, dass die vereinbarten Inhalte eindeutig festgehalten werden. Auch wenn es dem einen oder anderen unangenehm erscheint, empfiehlt es sich daher, ein schriftliches Dokument anzufertigen, um das Vertragsverhältnis zu klären. So können spätere Streitigkeiten leichter geklärt werden.

Ist Dein Vertrag gültig? Mündlich & schriftlich abgeschlossen

Du hast einen Vertrag abgeschlossen und fragst Dich, ob er gültig ist? Eine schriftliche und unterschriebene Vereinbarung ist der sicherste Weg, einen Vertrag zu schließen. Aber es ist nicht immer nötig, einen Vertrag schriftlich zu fixieren. Ein Vertrag kann auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. Das heißt, dass sich beide Parteien an das halten, was sie mündlich vereinbart haben. Auch wenn nur eine Seite eine schriftliche Bestätigung vorlegen kann, wird das Gericht davon ausgehen, dass ein Vertrag geschlossen wurde. In solchen Fällen wird das konkludente Verhalten als Beweis angesehen. Ein Beispiel dafür ist, wenn sich ein Arbeitnehmer und ein Arbeitgeber auf ein bestimmtes Gehalt verständigen und der Arbeitnehmer beginnt dann seine Arbeit zu verrichten. Auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, wird das Gericht davon ausgehen, dass ein Vertrag zwischen den beiden Parteien gültig ist. Allerdings solltest Du beachten, dass ein mündlicher Vertrag nicht so leicht zu beweisen ist und daher im Streitfall schwieriger zu handhaben ist als ein schriftlicher Vertrag. Deshalb ist es immer ratsam, auch bei mündlichen Verträgen eine schriftliche Bestätigung zu haben.

Mündliche Verträge: Wie erstelle & bekräftige ich einen?

Du hast von einem mündlichen Vertrag gehört, aber weißt nicht wie dieser zustandekommt? Kein Problem! Es ist ganz einfach: Ein mündlicher Vertrag kommt zustande, wenn Du und die andere Vertragspartei eure jeweilige Willenserklärung abgebt. Eure Willenserklärungen müssen dabei übereinstimmen, damit der Vertrag gültig ist. Wichtig ist aber, dass ihr euch beide zu dem Vertrag bekennen, sonst ist er nicht gültig. Ein mündlicher Vertrag ist also eine einfache und schnelle Möglichkeit, eine Vereinbarung zu treffen. Es ist aber wichtig, dass Du alles so präzise wie möglich formulierst, damit es keine Missverständnisse gibt. Auch wenn ein mündlicher Vertrag einfacher ist, kann es sinnvoll sein, einen schriftlichen Vertrag anzufertigen. Denn so hast Du einen schriftlichen Nachweis über die getroffene Vereinbarung.

Gewinnspiel-Verträge: Nachschriftliche Bestätigung erforderlich

Du hast es vielleicht schon mal gehört, dass telefonisch angebahnte Verträge bei Gewinnspielen erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Du kannst also ganz beruhigt sein, denn es ist nicht mehr möglich, dass du unwissentlich einen Vertrag eingehst. Falls du dennoch einmal mehr als einmal angerufen wirst, kannst du jederzeit ablehnen. Schreibe am Besten auch direkt eine E-Mail, in der du deine Ablehnung bekräftigst. So kannst du sicherstellen, dass dein Vertrag nicht in Kraft tritt.

Annehmen eines Angebots: Was zu beachten ist

Du hast ein interessantes Angebot erhalten und überlegst, ob du es annehmen möchtest? Dann solltest du wissen, dass du einen Auftrag als Einverständnis mit dem Angebot erteilst. Dazu reicht es, wenn du mündlich, zum Beispiel per Telefon, dem Unternehmen mitteilst, dass du das Angebot annehmen möchtest. Bedenke aber auch, dass du dich in einem solchen Fall an die vereinbarten Konditionen halten musst. Beachte daher unbedingt, was du zusagst, damit du nicht ungewollt zu einer vertraglichen Bindung kommst.

Gesetzliches Widerrufsrecht: 14 Tage Zeit zur Stornierung

Du hast gesetzlich ein Widerrufsrecht, wenn Du einen Vertrag über das Internet, Telefon oder sogar per Brief abschließt. Damit kannst Du Verträge, die Du online oder per Fernabsatz geschlossen hast, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. In dieser Zeit kannst Du den Vertrag kostenlos stornieren und erhältst Dein Geld zurück. Aber auch dann, wenn im Vertrag ein Widerrufsrecht vermerkt ist, kannst Du dieses natürlich in Anspruch nehmen. Dazu hast Du 14 Tage Zeit und musst keine Gründe angeben. Also denke immer daran, dass Du Dir dein Recht zu widerrufen bewahren kannst.

 Vertrag am Telefon abschließen

Telefonzeugen: Verhindere, dass deine Worte vor Gericht verwendet werden

Du hast ein Telefonat geführt und bist besorgt, dass das, was du gesagt hast, vor Gericht verwendet werden könnte? Das ist ein berechtigter Grund zur Sorge, denn laut dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht am gesprochenen Wort darf ein Gericht die Aussage eines Telefonzeugen nur dann verwerten, wenn der andere Gesprächsteilnehmer dem Mithören ausdrücklich zugestimmt hat. Wenn du also in Zukunft nicht möchtest, dass deine Worte vor Gericht verwendet werden, solltest du darauf achten, dass dein Gesprächspartner dem mithören zugestimmt hat.

Mündliche Einstellungszusage: Rechtlich bindend oder nicht?

Du hast Dich bei einem Unternehmen beworben und hast eine mündliche Einstellungszusage erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Das ist ein Grund zur Freude und ein guter Anlass, um die Champagnerkorken knallen zu lassen. Aber die Freude solltest Du noch etwas zügeln, denn Du solltest wissen, dass eine mündliche Zusage erst dann rechtlich bindend ist, wenn die sogenannten notwendigen Vertragsbestandteile besprochen worden sind. Dazu gehören beispielsweise der Arbeitsort, die Arbeitszeit, das Gehalt und die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Wurde eine Einstellungszusage unter Vorbehalt ausgesprochen, kann sie auch wieder zurückgenommen werden. Solltest Du hierzu Fragen haben, kannst Du Dich an einen Anwalt wenden. Der kann Dir dann sagen, ob die Einstellungszusage rechtlich bindend ist oder nicht.

Mündliche Verträge sind gültig – Warum Schriftform empfohlen wird

Du hast vielleicht schon einmal davon gehört, dass manche Verträge schriftlich abgeschlossen werden müssen. Das ist beispielsweise bei Kaufverträgen für Immobilien oder bei anderen Verträgen mit einem hohen finanziellen Wert der Fall. Aber du solltest wissen, dass auch mündliche Verträge gültig sind. Gemäß § 125 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können Verträge sowohl mündlich als auch schriftlich oder auch in jeder anderen Form, beispielsweise durch nonverbale Kommunikation, abgeschlossen werden. Das heißt, auch ein mündlicher Vertrag ist rechtskräftig und für beide Vertragsparteien verpflichtend.

Es ist jedoch immer vorteilhaft, wenn ein Vertrag schriftlich festgehalten wird, denn das schafft Klarheit und Sicherheit. So können beide Parteien sichergehen, dass sie sich auf dasselbe geeinigt haben. Auch im Falle eines Rechtsstreits ist es wichtig, dass alle relevanten Informationen schriftlich festgehalten wurden. Daher ist es ratsam, einen Vertrag immer schriftlich zu machen, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist.

Kaufvertrag abschließen – Rücktrittsrecht einfordern

Du solltest Dich vor dem Abschluss eines Kaufvertrags stets informieren. In vielen Fällen ist es ratsam, vorab eine schriftliche Bestätigung zu bekommen. So kannst Du Dir im Nachhinein immer noch Gedanken machen, ob Du eine andere Entscheidung treffen möchtest. Bedenke, dass grundsätzlich jeder Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht vorsieht. Dieses kannst Du innerhalb bestimmter Fristen einfordern, es sei denn, dass Dir ein besonderer Vorteil versprochen wird. Es lohnt sich also, immer einen Blick auf die Bedingungen des Vertrages zu werfen.

Erfahre, was ein nichtiges Rechtsgeschäft bedeutet

Du hast es sicher schon mal erlebt: Ein Geschäft, das du abgeschlossen hast, ist nichtig. Aber was heißt das eigentlich? Nichtigkeit tritt ein, wenn ein Rechtsgeschäft gegen geltendes Recht (z.B. § 134 BGB) oder die guten Sitten (§ 138 BGB) verstößt (z.B. weil es wucherisch ist), die gesetzlich vorgeschriebene oder vereinbarte Form nicht eingehalten wird (§ 125 BGB) oder wirksam angefochten wird (§ 142 BGB). Wirksam angefochten bedeutet, dass eine der Parteien das Verhältnis kündigt oder widerruft. In manchen Fällen kannst du also auch bewusst dafür sorgen, dass ein Rechtsgeschäft nichtig wird.

Vertragsanfechtung: 10 Jahre Verjährungsfrist beachten!

Du hast eine Vertragsanfechtung erwogen? Wenn du vermutest, dass du durch arglistige Täuschung, Irrtum oder Drohung zu einem Vertrag gezwungen wurdest, kannst du die Anfechtung eines Vertrages in Betracht ziehen. Eine formlose Anfechtungserklärung ist hierfür ein geeignetes Mittel. Wenn der Grund für die Anfechtung bekannt ist, beginnt die Frist zur Anfechtung. Wenn du dich jedoch zu lange Zeit lässt, kann dir ein Recht auf Anfechtung verwehrt werden. Denn die Verjährungsfrist für eine Vertragsanfechtung beträgt 10 Jahre. Danach ist eine Anfechtung nicht mehr möglich. Achte deshalb darauf, dass du dein Recht auf Anfechtung innerhalb dieser Frist wahrnimmst.

Widerrufsmöglichkeiten für Verträge per Telefon oder Fernabsatz

Du hast einen Vertrag per Telefon oder Fernabsatz abgeschlossen? Dann hast Du ein Widerrufsrecht. Das bedeutet, Du kannst den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das funktioniert ganz einfach. Wenn Du die Widerrufsfrist einhältst, musst Du keine Gebühren oder weitere Kosten bezahlen. Prüfe deshalb genau, ob der Vertrag für Dich wirklich sinnvoll ist und ob alle Inhalte für Dich akzeptabel sind. So kannst Du sichergehen, dass Du keine schlechten Überraschungen erlebst.

Widerruf Vertrag: 14 Tage Zeit, Rückerstattung & Kosten

Du hast einen Vertrag abgeschlossen, aber überlegst es Dir anders? Kein Problem! Wenn Du einen Vertrag außerhalb eines Geschäftsraums, im Internet oder am Telefon abgeschlossen hast, steht Dir ein Widerrufsrecht zu. Das gilt in der Regel 14 Tage nach Abschluss des Vertrages oder dem Erhalt der bestellten Ware. Wichtig ist, dass Du Dein Widerrufsrecht schriftlich ausübst. Dazu kannst Du ein formloses Schreiben verwenden. Darin solltest Du um Widerruf des Vertrages bitten, Deine persönlichen Daten und die Angaben zum Vertrag angeben. Achte darauf, dass Du die Widerrufserklärung fristgerecht absendest, damit Dein Widerruf noch rechtzeitig eingeht. Wenn Du Dich für ein Widerruf entscheidest, werden Dir bezahlte Beträge zurückerstattet. Beachte aber, dass Du in der Regel die Kosten der Rücksendung tragen musst. Falls Du weitere Informationen über das Widerrufsrecht benötigst, kannst Du Dich an Deinen Anbieter wenden.

Kein Widerrufsrecht beim Einkauf über Kleinanzeigenplattformen

Hast Du schon mal über eine Kleinanzeigenplattform wie Willhaben, Vinted oder ähnliche eingekauft? Wenn ja, solltest Du wissen, dass Dir in solchen Fällen kein Widerrufsrecht nach § 11 FAGG zusteht. Dieses gilt nämlich nur bei Verträgen zwischen Konsument:innen und Unternehmen. Wenn Du also auf einer Kleinanzeigenplattform einkaufst, kaufst Du typischerweise von einer anderen Privatperson. Daher hast Du in solchen Fällen kein Recht auf Widerruf. Sei Dir also bewusst, dass Du beim Einkauf über eine Kleinanzeigenplattform auf eigene Gefahr handelst.

Was ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag?

Du hast vielleicht schon einmal von einem rechtswirksamen Kaufvertrag gehört, aber weißt nicht genau, was das bedeutet? Ein rechtswirksamer Kaufvertrag kommt durch ein Angebot und die Annahme dieses Angebots zustande. Beide Seiten müssen sich darauf einigen, dass eine Ware zu einem bestimmten Preis gekauft oder verkauft wird. Damit der Kaufvertrag gültig ist, muss das Angebot und die Annahme übereinstimmen. Ein Kaufvertrag ist dann rechtswirksam, wenn beide Seiten sich darauf verständigt haben. Es ist daher wichtig, dass beide Seiten alle Details des Kaufvertrags vorher genau verstehen, bevor sie zustimmen.

Fazit

Ein Vertrag kommt am Telefon zustande, wenn du und der andere Partei einvernehmlich zustimmen und alle Einzelheiten besprochen wurden. Wenn du den Vertrag annimmst, musst du eine schriftliche Bestätigung schicken. In manchen Fällen kann es auch ausreichend sein, dass du dem anderen Partei deine Kontaktdaten zur Verfügung stellst.

Du siehst, dass ein Vertrag am Telefon zustande kommen kann, wenn beide Seiten ihre Zustimmung aussprechen und sich gegenseitig darauf verlassen, dass sie ihren Teil der Abmachung einhalten. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass es bei der Schließung eines Vertrags am Telefon einige Dinge zu berücksichtigen gibt, damit beide Seiten das Beste aus dem Geschäft machen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Vertrag am Telefon zustande kommen kann, wenn beide Seiten ihre Zustimmung ausdrücken und sich darauf verlassen, dass sie ihren Teil der Abmachung einhalten.

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