Wie du bei einer telefonischen Krankmeldung richtig vorgehst: Ein Leitfaden für Arbeitgeber

Hallo! Wenn du krank bist und deine Arbeit nicht antreten kannst, musst du deinen Arbeitgeber telefonisch krankmelden. Vielleicht hast du aber noch nie eine solche Krankmeldung gemacht und fragst dich, was du dabei sagen sollst. Keine Sorge, in diesem Artikel erfährst du, was du bei einer telefonischen Krankmeldung sagen musst!

Hallo, hier ist [Name], ich würde gerne krankmelden. Ich bin heute nicht in der Lage zu arbeiten, da ich krank bin. Es tut mir leid, dass ich nicht da sein kann.

Danke für das Verständnis – XXX kurz zuhause auskurieren

Vielen Dank.“

Hallo! Hier ist XXX. Mir geht es heute leider nicht so gut und deshalb werde ich mich einen Tag/zwei Tage zuhause auskurieren, um wieder fit zu werden. Ich gehe davon aus, dass ich bald wieder zurück im Büro bin und meine Arbeit aufnehme. Ich bin mir sicher, dass ich morgen/übermorgen wieder fit für die Arbeit bin. Falls es doch länger dauert, melde ich mich nochmal. Vielen Dank für das Verständnis.

Krankheitsbedingt keine Arbeit? Informiere deinen Arbeitgeber!

Du hast krankheitsbedingt keine Arbeit zu leisten? Dann gib deinem Arbeitgeber Bescheid. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten: Du kannst deinem Arbeitgeber zum Beispiel telefonisch oder per E-Mail Bescheid geben. Sollte dein Gesundheitszustand es zulassen, kannst du auch persönlich vorbeikommen. Alternativ kannst du auch jemanden beauftragen, deinem Arbeitgeber Bescheid zu geben. Wichtig ist, dass du deinen Arbeitgeber so früh wie möglich über deine Krankmeldung informierst. So kann er entsprechende Vorkehrungen treffen und deine Arbeit rechtzeitig an einen Kollegen delegieren.

Krankmeldung: [Name] muss heute leider ausfallen

Sehr geehrte/-r Frau/Herr X, ich bedauere Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich heute leider krank bin und nicht zur Arbeit kommen kann. Es ist mir unangenehm, Sie auf diese Weise aufzuhalten, aber ich habe um 11 Uhr einen Termin beim Arzt. Sobald ich oder der Arzt abschätzen kann, wie lange ich mich krankmelden muss, melde ich mich bei Ihnen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie mich jederzeit kontaktieren. Ich hoffe, dass ich bald wieder gesund bin und wieder zur Arbeit kommen kann.

Alles Gute,
[Name]

Krankmeldung: Arzttermin um 10 Uhr ausgemacht

Hallo Herr XY, ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich heute krank bin und deshalb nicht zur Arbeit kommen kann. Ich bin gerade dabei, einen Arzttermin um 10 Uhr auszumachen, um meine Beschwerden abzuklären. Sobald ich weiß, wie lange ich krankgeschrieben sein werde, melde ich mich bei Ihnen. Ich hoffe, dass ich bald wieder zur Arbeit zurückkehren kann und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen.

 Telefonische Krankmeldung: Was Sie sagen sollten

Telefonische Krankschreibung: Einfache ärztliche Hilfe in Zeiten der Pandemie

Telefonische Krankschreibungen sind ein hilfreiches Instrument, um den Menschen in Zeiten der Pandemie zu helfen. Viele Ärzt*innen in Deutschland nutzen diese Methode, um Patient*innen zu beraten und bei Bedarf eine körperliche Untersuchung anzubieten. Mit der Einführung neuer Sonderregelungen können Ärzt*innen Patient*innen nun auch wieder telefonisch krankschreiben. Dies ermöglicht es den Betroffenen, sich ohne die Notwendigkeit einer Praxis aufzusuchen, in ärztliche Behandlung zu begeben. Das Telefongespräch ermöglicht es der Ärztin, die Symptome des Patienten zu erfragen und, falls notwendig, eine körperliche Untersuchung zu verlangen. So können Patient*innen schnell und unkompliziert ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und sich und andere vor einer potentiellen Ansteckung schützen.

Gesundheitsprobleme? So findest du den richtigen Arzt

Der*die Hausarzt*ärztin ist normalerweise der erste Ansprechpartner, wenn es um gesundheitliche Beschwerden geht. Aber auch andere Mediziner*innen, bei denen du Vertrauen hast, können dir helfen. Eine gute Wahl ist z.B. eine*r Gynäkolog*in. Bevor du zum Termin gehst, solltest du dir alle Beschwerden notieren und eventuelle Vorerkrankungen erwähnen. Dies ist wichtig, damit der*die Arzt*ärztin ein möglichst genaues Bild von deinem Gesundheitszustand erhält.

Krank als Arbeitnehmer? Dein Recht auf Privatsphäre

Du bist als Arbeitnehmer krank? Kein Problem! Dein Arbeitgeber hat keinen Zugriff auf Daten, die Rückschlüsse über deine Erkrankung zulassen. Sollte er dich trotzdem nach deiner Erkrankung fragen, musst du nicht antworten. Ein gutes Verhältnis zu deinem Arbeitgeber ist wichtig, aber du musst nicht darauf eingehen. Du hast ein Recht auf deine Privatsphäre und dein Arbeitgeber muss deine Erkrankung akzeptieren, ohne weitere Fragen zu stellen.

Rückwirkende Krankschreibung: Prüfung des Einzelfalls & Symptome schildern

Du darfst eine rückwirkende Krankschreibung nur im absoluten Ausnahmefall bekommen. Dafür prüft der behandelnde Mediziner Deinen Einzelfall ganz genau. Eine Arbeitsunfähigkeit kann Dir allerdings maximal für drei Kalendertage vor Deinem ersten Arztbesuch bescheinigt werden. In manchen Fällen kann es aber auch vorkommen, dass eine rückwirkende Krankschreibung nicht ausgestellt wird, da der Arzt bezweifelt, dass Deine Krankheit bereits vor dem Arztbesuch bestand. Deshalb ist es wichtig, dass Du bei einem Arztbesuch immer möglichst genau Deine Symptome und Beschwerden schilderst. Nur so kann der Arzt ein möglichst klares Bild Deines Gesundheitszustands bekommen.

Kann mein Arzt mir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben?

Du fragst dich, ob dein Arzt dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen muss, wenn du krank bist? Leider hat dein Arzt hier keine Pflicht dazu, denn er muss davon überzeugt sein, dass du deine Arbeit nicht problemlos erfüllen kannst, um dir eine AU zu geben. Sollte er also der Meinung sein, dass du arbeiten gehen kannst, wird er dir keine AU ausstellen. Aber keine Sorge, du musst nicht auf ein Attest verzichten, denn du kannst auch weitere ärztliche Unterlagen wie eine ärztliche Verordnung oder ein Behandlungsprotokoll vorlegen, um deinen Krankheitsfall zu belegen.

Krank im Bett: Was du über Arbeit & Entgeltfortzahlung wissen musst

Du hast einen Tag krank im Bett verbracht und bist auf der Suche nach Informationen darüber, was nun zu tun ist? Keine Sorge, wir haben dir hier die wichtigsten Fragen zusammengefasst.

Zunächst solltest du wissen, dass dein Arbeits- oder Tarifvertrag, falls du einen hast, Regeln darüber festlegt, wie du dich zu verhalten hast, wenn du einmal krank bist. Wenn dort nichts geregelt ist, dann gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das besagt, dass du ohne ärztliches Attest bis zu drei Kalendertage zu Hause bleiben darfst. Bist du länger krank, dann brauchst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt. Diese kannst du beim Arbeitgeber einreichen. Falls du Fragen zu dem Thema hast, dann wende dich am besten an deinen Arbeitgeber und lasse dich beraten.

 Tipps für telefonische Krankmeldungen

Gesund bleiben: Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen

Wenn Du in Deinem Beruf als Arbeitnehmer regelmäßig krankgeschrieben bist, solltest Du aufpassen. Wenn Du in den letzten drei Jahren mehr als 30 Tage krank warst, kann Dein Arbeitgeber Dich kündigen. Dann spricht man von häufigen Kurzerkrankungen. Aber auch wenn Du eine länger anhaltende oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit hast, musst Du mit einer Kündigung rechnen. Daher ist es wichtig, dass Du alles dafür tust, um gesund zu bleiben.

Krankmeldung: Alles, was Du über Lohnfortzahlung und Krankengeld wissen musst

Du bist krankschreiben, weil Du an einem Burnout leidest? Dann weißt Du sicherlich schon, dass Deine Krankheit bis zu 18 Monate lang durch Lohnfortzahlung und Krankengeld abgesichert ist. Innerhalb der ersten sechs Wochen erhältst Du die volle Lohnfortzahlung, danach wird das Krankengeld fällig. Allerdings ist es wichtig, dass Du Dich an die ärztlichen Vorgaben hältst, denn nur so kannst Du Deine Krankmeldung verlängern. Wenn Du diese beachtest, hast Du länger Zeit, um Dich zu erholen und auf Deine Genesung vorzubereiten.

Ankündigung: Gesundheitliche Probleme erfordern Arztbesuch

Hallo,
ich muss leider mitteilen, dass ich heute aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht auf der Arbeit erscheinen kann. Um ein genaueres Bild von meinem Zustand zu bekommen, werde ich schnellstmöglich einen Arzt aufsuchen. Sobald ich mehr Einblick in die Situation habe, werde ich Dich unverzüglich über die voraussichtliche Dauer meiner Arbeitsunfähigkeit informieren. Während der Zeit meiner Abwesenheit nehme ich selbstverständlich meine eigenen Verantwortlichkeiten wahr und versuche, meine Arbeit so gut wie möglich zu erledigen.

Ich hoffe, dass mein Ausfall nicht zu großen Beeinträchtigungen führt und ich danke Dir für Dein Verständnis.

Alles Gute,
Dein Name

Stressbedingte Erkrankungen: Wie man sie im Keim erstickt

Die Zahlen der Krankschreibungen, die aufgrund psychischer Erkrankungen ausgestellt wurden, haben in den letzten Jahren zugenommen. Doch es muss nicht immer soweit kommen, dass ein Arzt ein Attest ausstellt. Auch wenn Du unter Stress leidest, kannst Du unter bestimmten Umständen einen Tag krankschreiben lassen. Dazu solltest Du jedoch einige Dinge beachten. Wenn Du ein Gefühl der Überforderung hast, ist es ratsam, sich an einen Facharzt oder Psychotherapeuten zu wenden. Mit dem richtigen Rat und den passenden Techniken kannst Du stressbedingte Erkrankungen im Keim ersticken. Auch wenn Du finanzielle Schwierigkeiten hast, kannst Du professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Viele Beratungsstellen bieten kostenlose oder preisgünstige Beratungen an. Wenn Du bei Deinem Arzt eine Krankschreibung beantragst, solltest Du ihm möglichst genau Deine Beschwerden schildern. Dies hilft ihm dabei, eine angemessene Behandlung und/oder eine Krankschreibung auszustellen.

Entgeltfortzahlungsgesetz: Attest am 4. Tag vorlegen!

Das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt, dass Personen, die länger als drei Kalendertage krankgeschrieben sind, bis zu sechs Wochen lang krankheitsbedingt Entgeltfortzahlung erhalten. Damit du dir diese Leistung sichern kannst, ist es allerdings notwendig, am vierten Tag der Krankheit ein Attest vorzulegen. Denn das Gesetz sieht vor, dass du deinem Arbeitgeber schon am nächsten Tag nach dem Beginn der Krankheit einen entsprechenden Nachweis erbringen musst. Solltest du dieses Attest nicht vorlegen, kann dein Arbeitgeber dein Gehalt kürzen oder einstellen.

§275 SGB V: Arbeitgeber können Krankheitsgrade prüfen

Du als Arbeitgeber hast gemäß § 275 SGB V die Möglichkeit, bei begründeten Zweifeln die zuständige Krankenkasse zu einer Überprüfung aufzufordern. Die Krankenkasse ist dann verpflichtet, den Medizinischen Dienst mit der Überprüfung zu beauftragen. Es kann dabei durchaus sinnvoll sein, eine solche Überprüfung durchzuführen, um die Richtigkeit der Krankmeldungen und die Beurteilung des Krankheitsgrades zu überprüfen. Dazu kann es erforderlich sein, dass der Arbeitnehmer eine ärztliche Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse machen muss.

Erkrankte Arbeitnehmer: Art, Ursache & Umfang Deiner Erkrankung

Du bist arbeitnehmer und plötzlich erkrankt? Das ist natürlich ärgerlich, aber kein Grund zur Sorge. Art, Ursache und Umfang Deiner Erkrankung sind grundsätzlich Deine Privatsache. Du musst sie weder Deinem Arbeitgeber noch Deinem Arzt mitteilen. Daher kannst Du Dir überlegen, ob und in welchem Umfang Du über Deine Erkrankung informierst. Dies liegt in Deiner Hand. Wichtig ist, dass Du Dich ausreichend auskurierst und Dich nicht überforderst. Wenn Du ein ärztliches Attest vorlegen musst, ist es meist auch ausreichend, wenn es die Arbeitsunfähigkeit bestätigt, ohne Details zu nennen.

Kann ich mich wegen Corona krankschreiben lassen? Rat von Arzt einholen

Du fragst dich, ob du dich wegen einer Corona-Infektion krankschreiben lassen kannst? Dazu musst du deine Ärztin oder deinen Arzt fragen. Ein positiver Corona-Test oder eine Bestätigung des Testcenters oder der Apotheke reicht leider nicht aus, um eine Krankschreibung zu erhalten. Wenn du dir unsicher bist, ob du krankgeschrieben werden kannst, ist es am besten, dich an deine Ärztin oder deinen Arzt zu wenden, damit du die notwendige Unterstützung erhältst.

Krankmeldung an Arbeitgeber: So gehst du vor

Du wirst krank und musst dich krankschreiben lassen? Dann solltest du deinen Arbeitgeber unbedingt informieren – am besten telefonisch oder per E-Mail. Er muss wissen, dass du krank bist und wann deine Krankschreibung beginnt. Außerdem muss er wissen, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Es ist unbedingt notwendig, dass du deinen Arbeitgeber schnellstmöglich informierst, damit er dir den fehlenden Lohn bezahlen kann.

Krankschreibung: Arzt kann auch in schwierigen Zeiten helfen

Du kannst dir als Patient also sicher sein, dass dein Arzt dich auch in der derzeitigen Situation bei dir zuhause krankschreiben kann. Die Entscheidung, ob die Arbeitsunfähigkeit telefonisch bescheinigt wird, liegt bei deinem Arzt. Er kann dich über einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen krankschreiben und bei Bedarf auch einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängern. So kannst du dir sicher sein, dass du auch in schwierigen Zeiten nicht alleine gelassen wirst und dein Arzt für dich da ist.

Schlussworte

Hallo, hier ist [Name]. Ich melde mich krank und kann heute nicht arbeiten. Ich gehe davon aus, dass ich morgen wieder fit bin. Tut mir leid für die Unannehmlichkeiten. Bis bald.

Du hast also gelernt, dass du bei einer telefonischen Krankmeldung deinen vollständigen Namen, deine Adresse und den Grund für die Krankmeldung angeben musst. Zudem solltest du angeben, wie lange du erwartest, krank zu sein.

Daraus können wir schließen, dass es sehr wichtig ist, bei einer telefonischen Krankmeldung alle relevanten Informationen anzugeben, damit du deine Rechte als Arbeitnehmer vollständig wahrnehmen kannst. Auf diese Weise kannst du auch sicherstellen, dass du die für deine Situation geltenden Gesetze und Regeln einhältst.

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