Wie du dich am Telefon Krankmelden kannst – Tipps und Tricks für ein stressfreies Erlebnis

Du hast dich nicht so gut gefühlt und möchtest deshalb krank melden? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel erklären wir dir, wie du am Telefon professionell krank melden kannst.

Hallo,

am besten rufst du deinen Arbeitgeber an und erklärst ihm, dass du krank bist und nicht arbeiten kannst. Sei ehrlich und sag ihm, was du hast und wie lange du voraussichtlich krank sein wirst. Wenn möglich, kannst du auch ein Attest vom Arzt vorlegen. Stell sicher, dass du dir eine Krankschreibung holst, damit du dein Gehalt für die nächsten Tage erhältst. Wenn du Fragen hast, wende dich bitte an deinen Arbeitgeber oder an die Personalabteilung.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Viele Grüße,
Dein Freund

Danke – Heute Zuhause bleiben, um mich auszukurieren

Danke.“

Hallo, hier ist XXX Ich fühle mich heute nicht wohl und würde gerne einen Tag/zwei Tage zu Hause bleiben, um mich auszukurieren. Ich bin mir sicher, dass ich morgen/übermorgen wieder voll einsatzbereit sein werde. Sollte sich mein Zustand verschlechtern, werde ich mich bei Ihnen melden. Vielen Dank!

Arztbesuch nicht mehr nötig: Bis zu 7 Tage telefonisch krankgeschrieben

Du kannst deinen Arzt weiterhin telefonisch kontaktieren, wenn du krank bist. Ab März 2023 ist es möglich, dass er dir bis zu sieben Tage lang eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen kann. Das sogenannte ‚telefonische AU‘ ist eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit. Du kannst also bis zu sieben Kalendertage zusätzlich krankgeschrieben werden. Solltest du länger krank sein, musst du deinen Arzt persönlich aufsuchen.

Krankgeschrieben ab 1. Juni 2022 nur noch online?

Ab dem 1. Juni 2022 wirst du nicht mehr per Telefon krankgeschrieben werden können. Wenn du krank bist und eine Krankschreibung benötigst, musst du entweder zu einem Arzt gehen oder eine Videosprechstunde mit einem Arzt wahrnehmen. Mit einer Videosprechstunde kannst du weiterhin eine Krankschreibung erhalten. So hast du die Möglichkeit, bequem von zuhause aus einen Arzt zu konsultieren, ohne dass du das Haus verlassen musst.

Krankmeldung: Liebe/-r Frau/Herr X, es tut mir leid

Liebe/-r Frau/Herr X, es tut mir leid, aber ich bin leider erkrankt und kann heute nicht zur Arbeit kommen. Ich werde mir um 11:00 Uhr einen Arzttermin geben lassen, um eine Diagnose zu erhalten und eine Einschätzung, wie lange ich mich krankmelden muss. Sobald ich das weiß, melde ich mich bei Ihnen. Sollte es sich als notwendig erweisen, werde ich auch eine offizielle Krankmeldung einreichen. Ich hoffe, dass meine Erkrankung nicht lange andauert und ich bald wieder gesund bin.

 Krankmeldung am Telefon tätigen

Krankmeldung: Ich bin leider arbeitsunfähig

Betreff: Krankmeldung
Hallo,
hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass ich heute leider aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann. Ich werde so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen und anschließend umgehend über die voraussichtliche Dauer meiner Arbeitsunfähigkeit informieren. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, so können Sie mich gerne jederzeit kontaktieren.

Ich hoffe, dass ich bald wieder vollständig genesen bin und mich auf meine Arbeit konzentrieren kann.

Viele Grüße,
[Name]

Krankgeschrieben? So informiere deinen Arbeitgeber schnell!

Du musst deinem Arbeitgeber so schnell wie möglich Bescheid geben, wenn du krankgeschrieben wirst. Das kannst du telefonisch, per Mail oder auch schriftlich machen. Teile ihm dann auch gleich mit, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Denn das ist wichtig, damit dein Arbeitgeber weiß, wie lange du krankgeschrieben bist und Wiedereinstellungstermine planen kann. Also, vergiss nicht, deinem Arbeitgeber Bescheid zu sagen, wenn du krankgeschrieben wirst – und sei schnell!

Kollegen: Arbeitsunfähig wegen Gesundheit; Arztbesuch

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wollte Euch wissen lassen, dass ich heute aus gesundheitlichen Gründen nicht auf der Arbeit sein kann. Ich werde so schnell es geht einen Arzt aufsuchen, um mehr über meinen Zustand zu erfahren. Sobald ich mehr weiß, werde ich Euch unverzüglich über meine voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit informieren. Bis dahin wünsche ich Euch viel Erfolg bei Eurer Arbeit und hoffe, dass ich Euch bald wieder unterstützen kann.

Keine Auskunft über Erkrankung: Was Arbeitgeber wissen müssen

Du bist erkrankt und dein Arbeitgeber fragt höflich nach? Kein Problem, du musst ihm keine Auskunft geben. Generell ist es so, dass der Arbeitgeber keinen Zugriff auf Daten hat, die Rückschlüsse über die Art deiner Erkrankung zulassen. Für den Arbeitgeber ist es einzig und allein wichtig zu wissen, wann du wieder gesund bist und wieder zur Arbeit kommen kannst. Es ist also völlig in Ordnung, wenn du nicht auf seine Fragen nach der Art deiner Erkrankung antwortest. Solltest du jedoch ein sehr gutes Verhältnis zu deinem Arbeitgeber haben, kann es sinnvoll sein, ihm eine kurze Auskunft zu geben, wenn du möchtest.

Unfälle und Vergiftungen: Häufige Gründe für einen Arztbesuch

Auf Platz fünf der häufigsten Gründe, die zu einem Arztbesuch führen, stehen typische Unfälle. Dazu zählen Knochenbrüche, Verrenkungen, Schnittwunden oder Gehirnerschütterungen. Aber auch Vergiftungen durch Lebensmittel, Pflanzen oder Gase können einen Arztbesuch nötig machen. Die Folgen solcher Unfälle oder Vergiftungen können schwerwiegend sein und sollten unbedingt ärztlich abgeklärt werden, um weiteren Folgeschäden vorzubeugen.

Krankmeldung per WhatsApp: Ist es erlaubt?

Du hast eine Erkältung und kannst deswegen nicht zur Arbeit? Kein Problem, denn eine Krankmeldung per WhatsApp ist völlig in Ordnung. So kannst du deinem Arbeitgeber einfach und unkompliziert Bescheid geben. Allerdings solltest du beachten, dass dein Arbeitgeber ebenfalls WhatsApp als Kommunikationsmittel nutzen muss, sodass er deine Nachricht auch erhalten kann. Wenn das der Fall ist, ist die Krankmeldung per WhatsApp kein Problem und du brauchst dir keine Sorgen machen, dass du eine Abmahnung erhältst.

 Krankmeldung am Telefon leicht gemacht

Informiere Deinen Arbeitgeber per WhatsApp über Deine Arbeitsunfähigkeit

Du hast ein Problem und weißt nicht, wie Du Deinen Arbeitgeber über Deine Arbeitsunfähigkeit informieren sollst? Dann ist eine persönliche Nachricht auf WhatsApp eine gute Möglichkeit. Damit bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. Es ist aber wichtig, dass Dein Chef die Nachricht rechtzeitig, vor Beginn Deiner Arbeit, liest. So kann er sich vorbereiten und sich eine Lösung überlegen, falls Du nicht da bist. Wichtig ist aber auch, dass Du die voraussichtliche Dauer in Deiner Nachricht erwähnst. So hat Dein Chef eine bessere Einschätzung der Situation und kann ggf. kurzfristig Ersatz organisieren.

Krankmelden per E-Mail, SMS oder WhatsApp? Sicher gehen!

Du kannst dich zwar auch per E-Mail, SMS oder WhatsApp krankmelden, aber das Entgeltfortzahlungsgesetz unterscheidet nicht zwischen diesen Kommunikationsformen. Trotzdem solltest du dir sicher sein, dass deine Nachricht auch wirklich beim Empfänger ankommt. Denn manchmal kann es sein, dass die E-Mail nicht angezeigt wird oder der Empfänger gerade nicht online ist. Daher rate ich dir, im Zweifel lieber anzurufen, um sicherzugehen, dass deine Krankmeldung auch wirklich angekommen ist.

Melde AU an Arbeitgeber: Ab erster Tag schnellstmöglich informieren

Du fragst Dich, ab wann Du eine Arbeitsunfähigkeit (AU) melden musst? Generell gilt: Sobald Du arbeitsunfähig bist, solltest Du Deinem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid geben. Daher ist es ratsam, dass Du bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Krankmeldung an Deinen Arbeitgeber sendest. Es ist wichtig, dass Du Deinen Betrieb über Deine AU informierst, damit Du schnellstmöglich Unterstützung in Form von Lohnfortzahlungen erhältst. Auch eine Krankschreibung durch Deinen behandelnden Arzt ist unter Umständen notwendig. Es ist daher ratsam, dass Du Deine Krankmeldung schnellstmöglich abgibst.

Rückwirkende Krankschreibungen: Richtig vorgehen bei gesundheitlichen Beschwerden

Du hast plötzlich gesundheitliche Beschwerden und musst zum Arzt? Dann solltest du wissen, dass Rückwirkende Krankschreibungen nur im Ausnahmefall ausgestellt werden. Dabei müssen die behandelnden Mediziner:innen den Einzelfall ganz genau untersuchen, bevor sie eine Krankschreibung ausstellen. Allerdings können sie eine Arbeitsunfähigkeit maximal für drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch rückwirkend bescheinigen. Daher ist es wichtig, dass du so schnell wie möglich zum Arzt gehst, wenn deine Beschwerden sich verschlimmern. Nur so kannst du auch die Zeit der Erkrankung korrekt bescheinigt bekommen.

Kündigungsrisiko durch längere Krankheit vermeiden

Kannst Du dich noch an die Zeit erinnern, als Du einmal länger als 30 Tage krank warst? Wenn Du mehr als drei Jahre lang öfter als 30 Tage krank bist, droht Dir eine Kündigung. Wenn Du vorübergehend krank bist, kann man davon sprechen, dass Du häufig kurz erkrankst. Aber wenn die Erkrankung länger anhält, kann das zu einer Kündigung führen. Es kann auch sein, dass Du dauerhaft krank bist und deshalb nicht mehr in der Lage bist, Deine Arbeit auszuüben – in diesem Fall kannst Du ebenfalls mit einer Kündigung rechnen. Sei daher immer auf der Hut und informiere Dich vorab, um Risiken zu minimieren.

Recht auf Geheimhaltung von Krankheiten: Arbeitgeber darf ärztliches Attest verlangen

Du hast als Arbeitnehmer*in das Recht, deine Krankheit, deine Gebrechen und deine Beschwerden geheim zu halten. Der Arbeitgeber hat nach dem Gesetz das Recht, vom erkrankten Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest zu verlangen, also eine ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit. Dieses Recht steht im Einklang mit § 5 Abs 1 Satz 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG).

Es ist auch wichtig zu wissen, dass Dein Arbeitgeber nicht nach den Gründen Deiner Arbeitsunfähigkeit fragen oder Einblick in Deine Krankenunterlagen verlangen darf. Er darf nur eine ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit verlangen.

Berliner Arbeitsgericht: Online-Krankschreibung ohne Arztkontakt ungültig

Bei vielen Berufstätigen stößt die Krankschreibung ohne persönlichen oder telefonischen Kontakt mit ihrem Arzt auf Unverständnis. Ein aktuelles Urteil des Berliner Arbeitsgerichts bestätigt die Bedenken: Ohne persönlichen oder telefonischen Kontakt mit dem Arzt erfüllt eine Krankschreibung nicht die Voraussetzungen für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das bedeutet, dass Arbeitgeber eine solche Bescheinigung nicht anerkennen müssen.

In dem aktuellen Fall hatte ein Arbeitnehmer per Online-Formular eine Krankschreibung beantragt und erhalten. Sein Arbeitgeber wollte das aber nicht akzeptieren. Daher klagte der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht Berlin. Nach Auffassung der Richter erfüllt eine Krankschreibung ohne persönlichen oder telefonischen Arztkontakt nicht die Voraussetzungen für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin zeigt, dass Arbeitnehmer auch bei Krankheit stets einen persönlichen oder telefonischen Kontakt mit ihrem Arzt aufnehmen sollten, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Nur so können sie sicher sein, dass sie ihre Rechte wahren und ihre Krankheit ordnungsgemäß nachweisen können. Denn nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die nach den gesetzlichen Vorgaben ausgestellt wurde, ist für Arbeitgeber rechtsverbindlich.

Krankgeschrieben werden ohne Videosprechstunde und Wartezeit

Du kannst jetzt auch ohne Videosprechstunde und Wartezeit in der Praxis krankschreiben lassen. Es gibt verschiedene Online-Anbieter, die Dir hierbei helfen können. Dort musst Du Dir ein Formular herunterladen, in dem Du Fragen zu Deinem Gesundheitszustand beantworten musst. Nachdem Du das Formular ausgefüllt abgeschickt hast, erhältst Du als PDF eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. So hast Du die Möglichkeit, ganz bequem von zu Hause aus krankgeschrieben zu werden.

Was gilt, wenn Du krank bist? Entgeltfortzahlungsgesetz klärt auf

Du hast Dich gefragt, was gilt, wenn Du krank bist? In Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag ist meistens geregelt, was Du in so einem Fall machen musst. Falls dort nichts festgelegt ist, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach darfst Du ohne ein ärztliches Attest bis zu drei Kalendertage zu Hause bleiben. Solltest Du länger krank sein, benötigst Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt. Prüfe also am besten, ob in Deinem Arbeitsvertrag etwas konkretes zu Krankheit geregelt ist. Falls nicht, ist es gut zu wissen, dass Du nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu drei Tage krank zu Hause bleiben kannst.

Schlussworte

Hallo! Ich bin gerade nicht fit und möchte mich krank melden. Was muss ich machen?

Guten Tag, es tut mir leid, dass es dir nicht gut geht. Um dich krank zu melden, musst du einfach deinen Arbeitgeber anrufen und ihnen mitteilen, dass du krank bist und wie lange du voraussichtlich nicht arbeiten kannst. Vergiss nicht, dass du möglicherweise ein Attest von einem Arzt vorlegen musst. Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich jederzeit an deinen Arbeitgeber wenden. Ich hoffe, es geht dir bald besser!

Du solltest dir vorher überlegen, wie du deine Krankmeldung formulierst und welche Informationen du mitteilen möchtest. Es ist wichtig, dass du deine Stimme und deinen Tonfall beherrschst und höflich bist. So kannst du sicher sein, dass deine Krankmeldung korrekt aufgenommen wird und du alles Wichtige mitteilst.

Fazit: Wenn du krankmeldest, solltest du dir vorher überlegen, was du sagen möchtest und höflich sein. So kannst du sichergehen, dass deine Krankmeldung korrekt aufgenommen wird.

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