Hallo! Wir alle kennen das Problem: Man fühlt sich müde, krank und hat trotzdem eine Menge zu erledigen. Doch wie bekommst du einen Krankenschein, ohne deine Arbeit zu unterbrechen? Keine Sorge, ich zeige dir heute, wie du ganz einfach per Telefon einen Krankenschein bekommen kannst. Lass uns also loslegen!
Du kannst einen Krankenschein per Telefon bekommen, indem du deinen Arzt anrufst und ihm erklärst, warum du den Krankenschein brauchst. Er wird dir dann möglicherweise eine telefonische Diagnose stellen und einen Krankenschein ausstellen. Du musst ihm aber auch mitteilen, dass du nicht in der Lage sein wirst, einen Arztbesuch zu machen, wenn er das von dir verlangt.
Versicherungskarte nicht nötig: Sofortige elektronische Krankschreibung
Statt deiner Versichertenkarte vorzulegen, kannst du der Praxis deine Versichertennummer und den Namen deiner Krankenkasse am Telefon nennen. In der Regel erhalten wir deine elektronische Krankschreibung dann direkt von deiner Arztpraxis. Dazu benötigst du eine elektronische Versicherungskarte oder eine Chipkarte, die deine Versicherungsdaten enthält. Im Idealfall ist die Krankschreibung dann bereits am selben Tag bei uns. In einigen Fällen kann es aber auch ein paar Tage dauern, bis sie bei uns eintrifft.
Krankmeldung an Arbeitgeber: So gehst du vor!
Du bist krank und kannst nicht zur Arbeit kommen? Dann musst du das unbedingt deinem Arbeitgeber mitteilen. Am sichersten ist allerdings, wenn die Krankmeldung per E-Mail oder per Telefon erfolgt. So hast du die Möglichkeit, deinen Chef auf dem Laufenden zu halten, falls sich dein Zustand ändert. Zudem kannst du deine Kollegen, die vielleicht auf dich angewiesen sind, schon frühzeitig informieren. Du kannst auch einen deiner Kollegen bitten, der zuständigen Person im Unternehmen Bescheid zu geben. Auch wenn es schwer fällt, solltest du nicht vergessen, rechtzeitig einen Arzt aufzusuchen. So kannst du sicherstellen, dass du bald wieder gesund bist und deine Arbeit wieder aufnehmen kannst.
Niedergelassene Ärzte: Telefonbefragung vor Krankschreibungs-Verlängerung
Du als niedergelassene Ärztin oder Arzt musst Dich vor einer Verlängerung der Krankschreibung persönlich vom Zustand Deines Patienten überzeugen. Dazu kannst Du eine eingehende telefonische Befragung durchführen. Erkundige Dich dabei nach dem Krankheitsverlauf und Symptomen. Falls nötig, kannst Du eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausstellen. Wichtig ist dabei, dass Du Dich über die Beschwerden und den Krankheitsverlauf des Patienten informierst und darauf achtest, dass sich der Zustand des Patienten nicht verschlechtert.
Gönn dir Ruhe: Ehrlich sein & sich selbst einschätzen
Klar, wenn man Kopfschmerzen hat, dann kann man sich schwer auf die Arbeit konzentrieren. Da ist es nur verständlich, wenn du deinem Körper etwas Ruhe gönnst und dir ein paar Tage frei nimmst. Es ist wichtig, dass du dir bewusst machst, dass du es dir verdienst, ein paar Tage zu haben, an denen du dich ausruhen kannst. So kannst du nach ein paar Tagen voller Entspannung wieder voll motiviert an die Arbeit gehen und deine volle Leistung abrufen. Einfach mal ehrlich zu deinem Chef sein, denn es ist wichtig, dass man sich selbst einschätzt und vernünftig mit sich umgeht.
Krankschreibung ohne Praxisbesuch: Telefonisch oder über Videosprechstunde
Du hast ein Problem und musst zum Arzt? In vielen Fällen ist es nicht nötig, dass du die Praxis aufsuchst. Durch die Sonderregelung können Arztpraxen wieder die telefonische Krankschreibung nutzen. So kannst du auch ohne einen Besuch in der Praxis direkt zu Hause bleiben und deine AU-Bescheinigung beantragen. Aber es gibt noch eine weitere Möglichkeit für dich: die Videosprechstunde. Diese kannst du zum Beispiel über eine entsprechende App nutzen. Du musst lediglich ein Smartphone oder Tablet haben. Wenn du möchtest, kannst du dem Arzt dann auch ein Foto, Röntgenbilder oder andere Dokumente schicken. So kann der Arzt dir auch aus der Ferne eine AU-Bescheinigung ausstellen.
G-BA: Krankschreibung nach telefonischer Rücksprache bis März 2023
Im August 2022 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden, dass aufgrund der aktuellen Coronazahlen die Regelung, Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach einer telefonischen Rücksprache für die Dauer von maximal sieben Tagen krankschreiben zu können, wieder in Kraft tritt. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2023. Damit können Ärzte Dir die Möglichkeit geben, eine Krankschreibung zu erhalten, ohne dass Du zu einer Präsenzuntersuchung in die Praxis kommen musst. Auf diese Weise kannst Du sowohl Deine eigene Gesundheit schützen als auch die Deiner Mitmenschen.
Beantrage deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bequem von Zuhause!
Du musst nicht mehr in die Praxis rennen, wenn du krank geschrieben werden willst. Es gibt verschiedene Anbieter, die dir eine Videosprechstunde anbieten, sodass du deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bequem von Zuhause aus beantragen kannst. Dazu musst du einfach nur ein Formular ausfüllen und abschicken. Anschließend erhältst du die Bescheinigung als PDF. So sparst du dir nicht nur die Wartezeit in der Praxis, sondern auch den Weg dorthin.
Arbeitsunfähigkeit: Ärzte können bis zu 7 Tage telefonisch bescheinigen
Du kannst Dich darauf verlassen, dass Ärzte Dir im Bedarfsfall die Arbeitsunfähigkeit telefonisch bescheinigen können. Genau genommen können sie Dir diese sogar bis zu sieben Kalendertage bescheinigen. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Verlängerung, die bei Bedarf auch schriftlich erfolgen kann. Letztendlich liegt die Entscheidung aber immer beim Arzt, der wird wissen, was für Dich am Besten ist.
Krankschreibung rückwirkend: Maximal 3 Kalendertage möglich
Du hast mal wieder ein paar Tage nicht zur Arbeit gehen können und dir eine Krankschreibung ausstellen lassen müssen? Dann solltest du wissen, dass die Ausstellung einer rückwirkenden Krankschreibung nur im Ausnahmefall erfolgt. Dazu sind die behandelnden Mediziner:innen dazu angehalten, den Einzelfall ganz genau zu prüfen. Wenn ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit rückwirkend bescheinigt, dann maximal für drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch. In der Regel wird die Krankheit erst ab dem Tag der Arztkonsultation als bestätigt angesehen.
Krankschreibung nur noch persönlich oder telefonisch möglich
Du hast leider keine Zeit, zum Arzt zu gehen oder einen Termin zu vereinbaren? Dann bist du bei der Online-Krankschreibung leider an der falschen Adresse. Denn wie ein aktueller Fall am Arbeitsgericht Berlin zeigt, erfüllen solche Online-Bescheinigungen nicht die Voraussetzungen für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese muss nach dem Bundesurteil noch immer persönlich oder telefonisch durch einen Arzt ausgestellt werden.
Dies bedeutet, dass du, wenn du krank bist und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigst, einen Arzt persönlich aufsuchen musst. Alternativ kannst du dich auch telefonisch bei einem Arzt melden und die Bescheinigung telefonisch anfordern – sofern dieser dies anbietet. Solltest du dir nicht sicher sein, ob dein Arzt telefonische Krankschreibungen anbietet, kannst du auch einfach vorher nachfragen.
Keine Mühe mehr: Neues Verfahren übermittelt Krankschreibungen elektronisch
Du musst Deine Krankschreibung nicht mehr mühsam an Deine Krankenkasse und Deinen Arbeitgeber schicken – das erledigt jetzt Dein Arzt für Dich. Dank eines neuen Verfahrens wird die Krankmeldung automatisch elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt. Von dort kann sie Dein Arbeitgeber dann problemlos abrufen. So sparst Du Dir viel Zeit und Mühe!
Burnout: Wie Du eine Depression vermeiden kannst
Am Ende eines Burnouts steht oft eine Depression. Wenn Du unter einem Burnout leidest, kannst Du eine tiefe Erschöpfung verspüren, ein Gefühl, das typisch für eine Depression ist. Depressive Menschen leiden häufig an drei Kernsymptomen: Niedergeschlagenheit, Interessenverlust und mangelndem Antrieb. Wenn ein Burnout fortgeschritten ist, können diese Krankheitszeichen ebenfalls auftreten. Es ist daher wichtig, bei den ersten Anzeichen eines Burnouts professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um eine Depression zu vermeiden.
Müdigkeit? Arzt aufsuchen – Ursache finden & Problem lösen
Wenn du dich ungewöhnlich müde fühlst, solltest du unbedingt einen Arzt aufsuchen. Denn das kann ein Hinweis auf eine ernsthafte Erkrankung sein. Es ist völlig normal, dass man sich ab und zu müde fühlt, vor allem wenn man viel Stress hat oder viel arbeitet. Aber wenn die Müdigkeit plötzlich ohne ersichtlichen Grund da ist oder über das Normalmaß hinausgeht, sollte man besser einen Arzt aufsuchen. Er kann eine Untersuchung durchführen, um die Ursache herauszufinden und dir helfen, das Problem zu lösen.
Punkte bei Arztbesuchen: Wie sie sich auf die Pauschale auswirken
Du fragst dich, was es mit diesen Punkten auf sich hat? Bei jedem Arztbesuch erhält der Arzt Punkte, die sich auf die Pauschale auswirken. Für jeden Punkt erhält er derzeit ca. 3,5 Cent. Wenn nun jedoch eine größere Anzahl an Punkten abgerechnet wird, sinkt der Wert eines einzelnen Punktes. Ein Arzt erhält pro Kassenpatient und Quartal eine Pauschale, unabhängig von der Anzahl der Besuche, der Diagnose oder der Behandlung. Natürlich ist es auch wichtig, dass der Arzt seine Leistungen ordentlich in Rechnung stellt, damit er seine Arbeit weiterhin richtig machen kann.
Krankschreibung rückwirkend: So geht’s!
Falls du am Wochenende krank wirst und eigentlich arbeiten musst, ist die Lösung ganz leicht. Geh am Montag zu deinem Arzt und bitte ihn, dir ein Attest rückwirkend auszustellen. Dadurch bist du auch für die Tage, an denen du krank warst, abgesichert. Der Arzt kann dich dann für Samstag oder Sonntag krankschreiben und deine Krankheit anerkennen. Am besten nimmst du auch gleich einen Zettel vom Arzt mit, der bescheinigt, dass du krank warst. So bist du auf der sicheren Seite.
Krank: Rückwirkende Krankschreibung durch Arzt möglich?
Klar, manchmal kann es vorkommen, dass du erst später merkst, dass du krank bist. In solchen Ausnahmefällen ist es möglich, dass dein Arzt dir eine rückwirkende Krankschreibung ausstellt. Dafür muss aber nachvollziehbar sein, dass du bereits vorher erkrankt warst. Allerdings ist es auch wichtig zu wissen, dass der Arzt hierbei nicht mehr als drei Tage rückwirkend krankschreiben kann. Solltest du also mehr als drei Tage rückwirkend krank sein, muss dein Arzt dir eine Bescheinigung ausstellen, dass du bereits vorher arbeitsunfähig warst. Diese kannst du dann beim Arbeitgeber vorlegen.
Krankengeld sichern: Papierkram schnell erledigen!
Du solltest den Papierkram nicht einfach ignorieren, denn wenn Du es versäumst, Deiner Krankenkasse innerhalb der Ein-Wochen-Frist die Krankschreibung zukommen zu lassen, hast Du keinen Anspruch mehr auf die Zahlung von Krankengeld. Deshalb ist es wichtig, dass Du den Papierkram schnell erledigst. Je früher Du ihn abschickst, desto schneller kannst Du Dein Geld erhalten. Solltest Du Fragen zu dem Prozess haben, kannst Du auch jederzeit eine Beratungsstelle oder Deine Krankenkasse kontaktieren.
Erkrankung am Arbeitsplatz: Nachfragen des Arbeitgebers & Updates geben
Du musst dem Arbeitgeber nicht unbedingt auf die Nase binden, was genau dir fehlt, wenn du erkrankst. Generell darf der Arbeitgeber nämlich nicht nach Details zu deiner Krankheit fragen. Also brauchst du auch nicht zu antworten, wenn dein Arbeitgeber höflich nachfragt. Allerdings ist es ratsam, deinem Arbeitgeber ein Update zu geben, wenn du eine längere Erkrankung hast. So kann er besser planen und deine Kollegen besser einteilen. Unter Umständen kannst du sogar eine Lösung finden, die für euch beide passt. Aber denke auch daran, dass deine Erkrankung auch ein persönliches Thema ist, über das du nach Belieben entscheiden kannst.
Kann der Arzt mich krank schreiben? Ja, aber beachte das!
Du fragst dich, ob dein Arzt sich weigern kann, dich krank zu schreiben? Ja, das kann er. Er oder sie muss nicht unbedingt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, wenn er oder sie der Meinung ist, dass du deiner Arbeit normal nachgehen kannst. Allerdings musst du beachten, dass eine Krankschreibung für die Dauer der Erkrankung gilt. Es ist also wichtig, dass du deinen Arzt darüber informierst, wie lange du krank sein wirst. Wenn du den Rat deines Arztes befolgst, ist es möglich, dass du deine Arbeit auch mit deiner Erkrankung ausführen kannst.
Krankgeschrieben ohne Attest: Wie lange darf man zu Hause bleiben?
Du fragst dich, wie lange du ohne Attest zu Hause bleiben darfst? Dazu musst du dir zunächst deinen Arbeits- oder Tarifvertrag anschauen. Dort steht meist schon, wie lange du krankgeschrieben werden kannst. Wenn nicht, dann greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach hast du Anspruch, drei Kalendertage zu Hause zu bleiben, ohne ein ärztliches Attest vorzulegen.
Schlussworte
Du kannst versuchen, einen Termin bei deinem Arzt zu vereinbaren und ihn vorab zu fragen, ob er dir einen Krankenschein per Telefon ausstellen kann. Wenn nicht, dann musst du leider zur Sprechstunde kommen, um den Krankenschein zu erhalten.
Du hast jetzt eine bessere Vorstellung davon, wie du einen Krankenschein per Telefon bekommen kannst. Du weißt nun, dass du deinen Arzt anrufen, einen Termin vereinbaren und möglicherweise einen Videoanruf machen musst. Denke daran, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, einen Krankenschein zu bekommen. Nimm dir also die Zeit, um die beste Option für dich zu finden.