Erfahre jetzt alles über die telefonische Krankschreibung – Wie funktioniert es?

Hey du!
Du hast vielleicht schon davon gehört, dass man mittlerweile auch telefonisch krankgeschrieben werden kann. Wenn du neugierig bist und wissen willst, wie das funktioniert, dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel erklären wir dir, wie du dich telefonisch krankschreiben lassen kannst.

Du kannst eine telefonische Krankschreibung bekommen, indem Du mit Deinem Arzt telefonisch Kontakt aufnimmst und er Dir eine Krankmeldung ausstellt. Dafür musst Du dem Arzt Deine Symptome und Krankheit mitteilen und eine Krankmeldung anfordern. Der Arzt wird dann ein Formular ausfüllen, das Du dann an Deinen Arbeitgeber senden kannst. Wenn Dein Arzt nicht in der Lage ist, eine telefonische Krankmeldung auszustellen, kannst Du auch eine Krankmeldung über ein Online-Formular anfordern.

Erkältet? Bis zu 14 Tage krankschreiben lassen!

Du hast eine Erkältung und kannst deshalb nicht arbeiten? Dann kannst Du Dich beruhigt zurücklehnen, denn Ärzte können Dich für bis zu sieben Tage krankschreiben. Die Arbeitsunfähigkeit kann sogar einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Ob und wie lange Dich Dein Arzt krank schreibt, entscheidet er. Dabei berücksichtigt er Deinen Gesundheitszustand und ob ein weiterführendes ärztliches Gutachten erforderlich ist. Wichtig ist, dass Du bei Deinem Arzt anrufst und nicht in die Praxis kommst. So schützt Du nicht nur Dich selbst, sondern auch andere.

Krankheitsbedingte Abwesenheit: Wie informiere ich meinen Arbeitgeber?

Du musst krankheitsbedingt einmal kurzfristig deine Arbeit ausfallen lassen? Dann solltest du deinen Arbeitgeber rechtzeitig informieren. Am sichersten ist es, wenn du ihn per E-Mail oder Telefon kontaktierst. Damit du nicht immer aufwendig selbst kontaktieren musst, kannst du deinem Chef auch einen Kollegen als Ansprechpartner benennen. Dieser gibt dann dem Employer Bescheid, dass du für die Dauer deiner Erkrankung nicht anwesend sein wirst. So kannst du einerseits sicherstellen, dass deine Abwesenheit rechtzeitig bekannt ist und andererseits deine Kollegen nicht mit deinen Arbeitsaufgaben belasten.

Krankschreibung per Telefon: Alles über die Vorbereitung

Du kannst Deinen Arzt oder Deine Ärztin auch per Telefon krankschreiben, wenn Du an leichten Atemwegserkrankungen wie Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen leidest. Das geht bis zu sieben Tage. Allerdings muss er oder sie sich dann in einem persönlichen Telefongespräch davon überzeugen, wie es Dir wirklich geht. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich vor dem Anruf gründlich vorbereitest und Deine Symptome genau beschreiben kannst. Wenn Du Deinem Arzt oder Deiner Ärztin einige wichtige Informationen zu Deiner Krankheit und Deinem Allgemeinzustand liefern kannst, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass er oder sie Dich krankschreibt.

Krankschreibung per Telefon: Sonderregelung bis 31.03.2023

Du möchtest Dich krankschreiben lassen, aber hast keine Zeit für einen Arztbesuch? Dann ist die Krankschreibung per Telefon eine echte Alternative. Die bundeseinheitliche Sonderregelung, die wegen der SARS-CoV-2-Pandemie erlassen wurde, ermöglicht es Dir, Dich bis zu sieben Tage lang aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung telefonisch krankschreiben zu lassen. Diese Regelung ist vorerst bis zum 31. März 2023 in Kraft. Achte aber darauf, dass diese Regelung nur einmalig in Anspruch genommen werden kann.

 Krankschreibung über das Telefon erklärt

Krankschreiben ohne Arztbesuch: Online-Anbieter für Videosprechstunden

Du hast eine Erkältung oder eine andere Krankheit und möchtest lieber im Bett bleiben, als in die Arztpraxis zu gehen? Kein Problem! Mit Videosprechstunden und verschiedenen Online-Anbietern kannst du dich ganz einfach krankschreiben lassen. Wie das geht? Ganz einfach. Auf den Webseiten der Anbieter beantwortest du einen Fragebogen mit Fragen zu deinem Gesundheitszustand – das kannst du auch bequem von zu Hause aus machen. Wenn du alles ausgefüllt hast, schickst du das Formular ab und erhältst anschließend als PDF deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. So kannst du dir die Wartezeit in der Praxis und den Gang zum Arzt sparen.

Rückwirkende Krankschreibungen – Wann ist es möglich?

Du darfst rückwirkende Krankschreibungen nur in besonderen Fällen erhalten. Dabei prüft der behandelnde Mediziner den Einzelfall ganz genau. In der Regel kann eine Arbeitsunfähigkeit maximal für drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch rückwirkend bescheinigt werden. Allerdings kann es auch vorkommen, dass eine längere Auszeit notwendig ist, in solchen Fällen solltest du unbedingt mit deinem Arzt sprechen.

Kann mein Arzt mich krank schreiben? Erfahre hier mehr!

Du fragst dich, ob dein Arzt sich weigern kann, dich krankzuschreiben? In der Regel kann dein Arzt sich weigern, dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen. Wenn er oder sie der Meinung ist, dass du deine Arbeit problemlos ausführen kannst, wird er dich nicht krank schreiben. Allerdings können auch bestimmte Erkrankungen vorliegen, die eine Arbeitsunfähigkeit begründen, auch wenn du deine Arbeit noch ausführen kannst. In solchen Fällen ist der Arzt verpflichtet, dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen. Wenn du also das Gefühl hast, dass du krank bist, dann solltest du auf jeden Fall deinen Arzt aufsuchen, um die Situation zu besprechen.

Neues Verfahren: Keine Sorgen mehr bei Krankheit!

Mit dem neuen Verfahren musst Du Dir keine Sorgen mehr machen, wenn Du krank wirst. Denn anstatt eine Krankschreibung an Deine Krankenkasse und Deinen Arbeitgeber zu übermitteln, übernimmt das Deine Arztpraxis. Diese übermittelt die Krankmeldung direkt an die gesetzliche Krankenkasse. Von dort kann Dein Arbeitgeber sie dann abrufen. So ist der Prozess einfacher und schneller als früher, und Du musst Dir keine Gedanken mehr machen.

Krankmeldung: Arbeitgeber kann AU-Daten bei TK abfragen

Du hast dich krank gemeldet und dir fehlt die Arbeit? Wenn du zum Zeitpunkt deiner Arbeitsunfähigkeit (AU) noch in einem Beschäftigungsverhältnis steckst, kann dein Arbeitgeber bei der Techniker Krankenkasse (TK) deine AU-Daten abfragen. Dafür kann er entweder ein systemgeprüftes Programm (z.B. dein Entgeltabrechnungsprogramm) oder eine Ausfüllhilfe wie svnet nutzen. Wichtig ist, dass du den Arbeitgeber über deine AU informierst, damit er deine Daten bei der TK anfordern kann. Dadurch kann die Auszahlung deiner Krankengeld erfolgen. In dem Fall kannst du dich auch an die TK wenden und dort nachfragen, ob dein Arbeitgeber die Daten angefordert hat.

Online AU nicht gültig: Echte AU vom Arzt holen!

Eine Online-AU ist keine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Laut einem Gerichtsurteil muss eine echte AU auf jeden Fall von einem Arzt ausgestellt werden, der auch eine direkte Kommunikation mit dem Patienten hatte. Die Online-AU, die über einen reinen Fragebogen oder einen Chat ohne direkte Kontaktaufnahme zwischen Arzt und Patient erstellt wird, ist also nicht gültig und muss vom Arbeitgeber nicht akzeptiert werden.

Es ist also wichtig, dass Du, wenn Du krank bist, eine echte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Deinem Arzt bekommst. Nur so kannst Du sicher sein, dass Dein Arbeitgeber die AU auch anerkannt. Dabei solltest Du beachten, dass die AU auch nur für die Zeit gültig ist, die Dein Arzt Dir verschrieben hat.

 Telefonische Krankschreibung Anleitung

Ab Januar 2023: eAU – Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ab Januar 2023 kommt die eAU zur Anwendung. Dann musst du als Arbeitnehmer deine Krankmeldung nicht mehr auf dem gelben Schein erfassen, sondern alles läuft rein elektronisch ab. Die eAU, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, soll künftig der Standard werden und die Papiervariante im neuen Jahr ersetzen. Das bedeutet für dich, dass du auf dem Weg zur Arbeit keine Sorge mehr haben musst, deine Krankmeldung zu vergessen. Stattdessen kannst du sie bequem von zu Hause aus über deine Krankenkasse einreichen. Außerdem entfällt die mühsame Suche nach einem Arzt, der den gelben Schein ausstellt. Stattdessen kannst du mit der eAU bequem und schnell deine Krankmeldung übermitteln.

Krankmeldung – Informationen zu meiner Arbeitsunfähigkeit

Hallo!
Ich melde mich heute krank und möchte Dich darüber informieren. Grund dafür ist, dass ich momentan leider gesundheitlich nicht in der Lage bin zur Arbeit zu erscheinen. Ich werde möglichst bald einen Arzt aufsuchen, um die Ursache für meine Arbeitsunfähigkeit herauszufinden. Anschließend werde ich Dich so schnell wie möglich über die voraussichtliche Dauer meiner Abwesenheit informieren. Ich hoffe, dass mein Ausfall keine großen Auswirkungen auf unsere Arbeit hat und ich schnellstmöglich wieder zurückkommen kann.
Sollten Fragen vorab aufkommen, kannst Du Dich gerne jederzeit bei mir melden.
Vielen Dank für Dein Verständnis.

Alles Gute,
[Name]

Arztbesuch nötig: Arbeitsgericht Berlin entscheidet über Online-Krankschreibung

Du musst noch einmal zum Arzt, wenn du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigst? Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass eine Online-Krankschreibung ohne persönlichen oder telefonischen Arztkontakt nicht ausreicht, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen. In dem konkreten Fall hatte eine Patientin eine Online-Krankschreibung verlangt, aber keinen persönlichen Arztkontakt gewünscht. Dies wurde vom Arbeitsgericht Berlin als nicht ausreichend angesehen. Der Richter begründete die Entscheidung damit, dass es zu wenig Möglichkeiten für eine eingehende Diagnose gäbe, wenn ein Arzt seine Patientin nicht persönlich oder telefonisch kontaktieren kann. Bei einer Online-Krankschreibung könnten durch die fehlende direkte Untersuchung keine aussagekräftigen medizinischen Unterlagen erstellt werden.

Falls du also krank bist und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigst, musst du einen Arzt aufsuchen oder zumindest telefonisch Kontakt aufnehmen. Nur so kannst du deine Diagnose bestätigen und eine glaubwürdige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Auch wenn es aufwendig ist – einen Arztbesuch kannst du in vielen Fällen nicht vermeiden, wenn du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beantragen möchtest.

Online-Krankschreibung: Kosten, Gebühren und Preise

Kennst Du das Problem, dass Du krank bist, aber nicht zum Arzt gehen kannst? Dann ist die Online-Krankschreibung die perfekte Lösung für Dich. Aber wie hoch sind die Kosten dafür? Bei au-schein kostet das Ausstellen eines Rezepts als PDF 14 Euro. Willst Du das Rezept auch per Post erhalten, dann musst Du zusätzlich 8 Euro bezahlen. Wenn Du zusätzlich noch privatversichert bist, dann kommen laut Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nochmal rund 16 Euro dazu. Wenn Du Dich also für die Online-Krankschreibung entscheidest, musst Du mit einem Gesamtpreis von mindestens 38 Euro rechnen.

Krankmeldung im Arbeitsvertrag: Entgeltfortzahlungsgesetz beachten

Es gibt im Arbeitsvertrag keine festgeschriebene Klausel, die im Falle einer Krankheit greift. In diesem Fall wird das Entgeltfortzahlungsgesetz angewendet. Dieses besagt, dass der Arbeitgeber seinem Angestellten bei Krankheit weiterhin sein Entgelt zahlen muss. Wie oft hierbei eine 3-tägige Krankmeldung ohne Krankschreibung möglich ist, ist nicht begrenzt. Der Arbeitgeber ist aber dazu angehalten, regelmäßig zu überprüfen, ob die Krankheit tatsächlich vorliegt. Du solltest also darauf achten, dass du bei längerer Krankheit immer eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen kannst.

Krankheitstage im Arbeitsalltag: Wie viele sind akzeptabel?

Du fragst Dich, wie viele Krankheitstage Dein Arbeitgeber hinnehmen muss, ohne dass Dein Job gefährdet ist? Hier gilt, dass er bis zu 30 Fehltage pro Jahr akzeptieren muss. Wird der Beschäftigte mehr als 30 Tage (also 6 Wochen) im Jahr krank, so kann das für den Arbeitgeber unzumutbar sein. Es kommt aber vor allem darauf an, wie lange das Kranksein andauert und wie wichtig die Aufgaben des Arbeitnehmers sind. Wenn es die Krankheit erlaubt, kann es auch hilfreich sein, mit dem Arbeitgeber zu besprechen, ob man über eine Arbeitszeitreduzierung zurückkehren kann.

Pflicht zur Vorlage eines Attests gem. EFZG: So gehst Du vor

Du als Arbeitnehmer hast, gemäß § 5 Abs 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), die Pflicht, deinem Arbeitgeber ab dem ersten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit ein Attest vorzulegen. Dieses Attest muss deine Arbeitsunfähigkeit bestätigen. Der Arbeitgeber hat das Recht, dich dazu aufzufordern. Ein Attest kannst du bei deinem Hausarzt, aber auch beim betrieblichen Arzt bekommen. Ein Attest kann aber auch aufgrund einer telefonischen Beratung der Hotline der Krankenkasse ausgestellt werden. Du musst deinem Arbeitgeber dann das Attest innerhalb von drei Tagen nach Ablauf des ersten Arbeitstages vorlegen.

Kann ein Arzt rückwirkend Krankschreibung ausstellen?

Ja, in Ausnahmefällen ist es möglich, dass ein Arzt eine rückwirkende Krankschreibung ausstellt. Allerdings musst Du dann nachvollziehbar machen können, dass Du vorher bereits arbeitsunfähig erkrankt warst. In der Regel kann ein Arzt eine rückwirkende Krankschreibung bis zu drei Tagen ausstellen. Allerdings ist es wichtig, dass Du Dich bei Deinem Arzt über die jeweiligen Möglichkeiten und Regelungen informierst, die bei Deiner Krankheit gelten.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 – rund um die Uhr erreichbar

Du weißt nicht, wohin, wenn es über das Wochenende oder an Feiertagen plötzlich krank wird? Dann kannst Du Dich beruhigt zurücklehnen, denn an solchen Tagen ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 erreichbar. Diese Nummer ist deutschlandweit gültig, Du musst keine Vorwahl wählen und kannst sie sowohl vom Festnetz als auch vom Handy aus kostenlos anrufen. So kannst Du Dich rund um die Uhr an jedem Tag im Jahr an einen Arzt wenden, wenn Du nicht lebensbedrohlich erkrankt bist.

Wie lange darfst du ohne Attest zu Hause bleiben?

Du fragst dich, wie lange du ohne Attest zu Hause bleiben darfst? Wenn du einen Arbeits- oder Tarifvertrag hast, schau dort einmal nach. Da ist meistens geregelt, wie lange du ohne Attest zu Hause bleiben darfst. Wenn nicht, dann greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Nach diesem Gesetz darfst du ohne ärztliches Attest drei Kalendertage zu Hause bleiben. Aber achte darauf, dass du deinen Arbeitgeber sofort über deine Abwesenheit informierst.

Zusammenfassung

Die telefonische Krankschreibung ist eine einfache und schnelle Möglichkeit, um bei einer Erkrankung krankgeschrieben zu werden. Um eine telefonische Krankschreibung zu erhalten, musst du zuerst deinen Arzt kontaktieren und ihn über deine Symptome informieren. Dein Arzt wird dann eine Diagnose stellen und entscheiden, ob er dich krankgeschrieben werden muss. Wenn das der Fall ist, wird er dir eine telefonische Krankschreibung ausstellen. Du musst dann nur noch die Details deines Arbeitgebers über deine Krankheit angeben und deine Krankschreibung absenden.

Insgesamt lässt sich sagen, dass eine telefonische Krankschreibung eine praktische Möglichkeit ist, sich schnell krankschreiben zu lassen. Du musst nicht zu Deinem Arzt gehen, sondern kannst Dich vom Arzt am Telefon krankschreiben lassen. So sparst Du Zeit und kannst schnellstmöglich für Ruhe und Erholung sorgen.

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