Hey! Kennst du das? Du fühlst dich nicht so gut und möchtest einfach nur im Bett bleiben. Aber wie meldest du dich nun krank? Keine Sorge, ich zeige dir heute, wie du per Telefon krankmelden kannst.
Hallo! Es ist ganz einfach, sich per Telefon krankzumelden. Meistens musst du einfach nur die Auskunft des Unternehmens anrufen und dem Mitarbeiter am anderen Ende der Leitung mitteilen, dass du krank bist. Er wird dir dann mitteilen, welche Informationen du noch benötigst und wie du deine Krankmeldung abschließen kannst. Normalerweise musst du auch ein Formular ausfüllen, in dem du deine Krankheit beschreibst und deine Kontaktinformationen angibst. Also, wenn du dich krankmelden musst, ist es ganz einfach. Ruf einfach bei deinem Unternehmen an und informiere sie über deine Situation. Ich wünsche dir gute Besserung!
Krankgeschrieben: Wie und wo erfolgt die Arbeitsunfähigkeit?
Du bist krank und musst zum Arzt? Dann kann es sein, dass dein Arzt oder deine Ärztin dich arbeitsunfähig schreibt. Meist erfolgt das direkt beim Arztbesuch vor Ort, aber es kann auch sein, dass du telefonisch krankgeschrieben wirst, wenn das möglich ist. Wenn du größere Beschwerden hast und du nicht zum Arzt gehen kannst, dann kannst du dich an deine Krankenkasse wenden. Dort wird man dir weiterhelfen, damit du trotz Krankheit deine Arbeit nicht aufs Spiel setzt.
XXX krankmelden – Zuhause bleiben, um sich auszukurieren
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Hallo! Hier spricht XXX. Mir geht es heute leider nicht so gut und ich muss mich leider krankmelden. Ich werde heute und morgen zuhause bleiben, um mich auszukurieren. Ich bin mir sicher, dass ich am Tag danach wieder fit bin und meine Arbeit aufnehmen kann. Falls sich mein Zustand aber verschlechtert, melde ich mich selbstverständlich nochmal.
Telefonkonsultation & Krankschreibung: Verlängerte Sonderregelung bis 31.3.2023
Du musst nicht mehr zu einem Arzt gehen, um krankgeschrieben zu werden: Die Sonderregelung, die schon seit Beginn der Corona-Pandemie gilt, wurde nun erneut verlängert. Bis zum 31. März 2023 kannst du dich auch per Telefon krankschreiben lassen. Damit möchte man mehr Sicherheit für Patienten und Praxispersonal erreichen.
Diese Regelung gilt sowohl für ambulante als auch stationäre Behandlungen. Wenn du dich also krank fühlst, kannst du dich einfach telefonisch bei deinem Arzt melden und dich krankschreiben lassen. Du sparst dir das Anstehen in der Praxis und schützt gleichzeitig vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus. Nach Absprache mit deinem Arzt kannst du auch eine Video- oder Telefonkonsultation erhalten.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Krankmeldung nur von einem Arzt ausgestellt werden kann. Wenn du also krank bist, solltest du unbedingt deinen Arzt kontaktieren, bevor du dich selbst krankschreibst.
Gesetzliche Krankenkassen: Meldungen für Arztpraxen jetzt einfach und schnell
Arztpraxen können Patienten nun allein schon durch eine einfache Eingabe in die Computer-Software direkt bei den gesetzlichen Krankenkassen melden. Dadurch wird eine Menge an Papierkram und Verzögerungen erspart. Der Arbeitsaufwand für das Personal in den Praxen wird somit deutlich reduziert.
Auch für Arbeitgeber hat dieser Vorgang einige Vorteile. Sie können die Krankmeldungen nun elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen abrufen. Dadurch erhalten sie schneller eine Übersicht über die Krankheitsdauer des Mitarbeiters. Dieses Verfahren spart Zeit, die der Arbeitgeber ansonsten für das Ausfüllen und den Versand von Formularen an die Krankenkasse aufwenden müsste.

AU: Wie kommt der gelbe Schein zu deinem Arbeitgeber?
Du wurdest krank und musstest eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei deinem Arzt abholen? Aber wie kommt der gelbe Schein dann zu deinem Arbeitgeber? Keine Sorge, die Zustellung erfolgt postalisch und ganz unkompliziert an dich. Dazu hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf ihrem Twitteraccount bekannt gegeben. Nachdem du deine AU erhalten hast, musst du sie wie gewohnt an deine Krankenkasse und deinen Arbeitgeber schicken. So ist dein Arbeitgeber stets auf dem Laufenden und du bekommst dein Geld rechtzeitig aufs Konto.
Neues Verfahren: Krankmeldungen elektronisch an Krankenkasse übermitteln
Du hast es schon geahnt: Seit kurzem gibt es ein neues Verfahren, das den Arbeitnehmern eine Menge Stress erspart. Wenn du krank bist, musst du nicht mehr deine Krankschreibung an Krankenkasse und Arbeitgeber übermitteln. Stattdessen übermittelt die Arztpraxis die Krankmeldung elektronisch direkt an die gesetzliche Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann sie dann bequem von dort abrufen. So sparst du dir die lästige Arbeit und hast mehr Zeit, dich auf deine Genesung zu konzentrieren.
Krankmeldung an Arbeitgeber: Welche Übermittlungsart wählen?
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie eine Krankmeldung an den Arbeitgeber übermittelt werden muss. Das Entgeltfortzahlungsgesetz unterscheidet weder zwischen Telefonat, E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht. Damit hast Du die freie Wahl, wie Du Deine Krankmeldung übermittelst. Du kannst Deinen Arbeitgeber zum Beispiel per E-Mail oder per WhatsApp informieren. Wichtig ist, dass Du die Krankmeldung möglichst zeitnah übersendest, damit Dein Arbeitgeber frühzeitig weiß, dass Du nicht wie geplant zur Arbeit kommen kannst.
AU-Daten ab 1. Juli 2022 an Krankenkassen übermitteln
Ab dem 1. Juli 2022 ist die Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkassen verpflichtend. Damit können Patientinnen und Patienten ihren Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bei der Planung ihrer Arbeitszeiten unterstützen. Diese Neuerung hat das Ziel, Betriebsabläufe und Personaleinsatz effizienter zu gestalten. Trotz der Einführung der Online-Übermittlung der AU-Daten erhalten Patientinnen und Patienten zunächst weiterhin für sich und die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber einen Papierausdruck. Dieser dient als Nachweis, dass die AU-Daten an die Krankenkasse übermittelt wurden. In Zukunft können aber auch digitale Nachweise vorgelegt werden. Du kannst also ab dem 1. Juli 2022 flexibler arbeiten und dabei deine Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber unterstützen.
Krankgeschrieben werden ohne Wartezeiten – Online einfach & bequem
Du möchtest krankgeschrieben werden, aber du hast keine Lust auf lange Wartezeiten in der Praxis? Kein Problem! Es gibt verschiedene Online-Anbieter, die einen einfachen und bequemen Weg ermöglichen, um sich krankschreiben zu lassen. Dabei beantwortest du ein Formular mit Fragen zu deinem Gesundheitszustand und schickst dieses dann ab. Nachdem du es abgeschickt hast, erhältst du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als PDF. So kannst du bequem von zu Hause aus eine Krankschreibung erhalten und musst nicht zu deinem Arzt gehen.
Kann mein Arzt sich weigern mich krank zu schreiben?
Du fragst dich, ob dein Arzt sich weigern kann, dich krank zu schreiben? Ja, dein Arzt hat keine Verpflichtung, dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen, wenn er oder sie der Meinung ist, dass du deine Arbeit problemlos erledigen kannst. Generell ist es wichtig, dass du deinem Arzt möglichst ehrlich schilderst, wie es um dein Befinden steht, damit er dir eine fundierte Einschätzung geben kann. Dabei kann auch eine weiterführende Untersuchung notwendig sein, die deine Arbeitsunfähigkeit belegt.

Kranksein am Arbeitsplatz: Entgeltfortzahlungsgesetz & AU
Du hast einen Tag nicht zur Arbeit gehen können, weil du krank bist. Aber was regelt das? Dein Arbeits- oder Tarifvertrag sagt wahrscheinlich etwas darüber aus. Falls nicht, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Nach diesem Gesetz darfst du ohne ärztliches Attest drei Kalendertage lang zu Hause bleiben. Wenn du länger krank bist, benötigst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt. Diese findest du bei deinem Hausarzt oder einem anderen Arzt. Unter Umständen wird dir der Arbeitgeber eine Krankmeldung vorlegen, die du dann ausfüllen musst.
Wie lange darf ich ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben?
Du fragst Dich, wie lange Du ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben darfst? Die Antwort liefert Dir Dein Arbeits- oder Tarifvertrag. Ist dort nichts festgelegt, kommt das Entgeltfortzahlungsgesetz zum Tragen. Nach diesem Gesetz hast Du Anspruch auf drei Kalendertage, an denen Du ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben darfst. Falls Du länger als drei Tage krankgeschrieben sein musst, kannst Du bei Deinem Arzt ein Attest beantragen.
EFZG: Recht auf Entgeltfortzahlung durch Attest belegen
Du als Arbeitnehmer hast nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) das Recht, deinen Arbeitgeber ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit über dein krankheitsbedingtes Fehlen zu informieren. Dazu ist es notwendig, dass du ein Attest einreichst, das von deinem Arzt ausgestellt wurde. Dies ist in § 5 Abs 1 Satz 3 EFZG geregelt. Es ist wichtig, dass du deinen Arbeitgeber rechtzeitig über dein Fehlen informierst, um dein Recht auf Entgeltfortzahlung wahrnehmen zu können. Solltest du mehrere Tage krankheitsbedingt fehlen, ist es ratsam, ein Folge-Attest für die weiteren Tage vorzulegen.
Online-Krankschreibung nicht als gültiges Attest – Entgeltfortzahlung nicht möglich
Das Arbeitsgericht Berlin hat im Sommer 2021 in einem speziellen Fall entschieden, dass eine Online-Krankschreibung nicht als gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anerkannt wird. Somit hat der betroffene Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung verloren. Diese Entscheidung hat vor allem Auswirkungen auf Betroffene, die nicht in der Lage sind, persönlich oder telefonisch einen Termin beim Arzt zu bekommen. Da eine Online-Krankschreibung nicht den Voraussetzungen entspricht, kann eine Entgeltfortzahlung in diesem Fall nicht gewährt werden.
Um in Zukunft eine Entgeltfortzahlung zu erhalten, musst Du Dich also persönlich oder telefonisch beim Arzt melden, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Dies solltest Du am besten frühzeitig tun, damit Du keine finanziellen Einbußen erleidest. Falls Du jedoch aufgrund Deines Gesundheitszustands nicht in der Lage bist, einen persönlichen oder telefonischen Arztkontakt herzustellen, ist es ratsam, sich an eine Beratungsstelle zu wenden, die Dir bei der Lösung des Problems helfen kann.
Wie man sicherstellt, dass die AU-Daten an die Krankenkasse übermittelt werden
Du hast bei Deinem Arzt einen AU-Ausdruck und – falls gewünscht – eine AU-Bescheinigung für Deinen Arbeitgeber erhalten. Damit Deine Krankenkasse die Daten elektronisch erhält, muss die Arztpraxis diese innerhalb von 24 Stunden nach Deinem Besuch übermitteln. Um sicherzustellen, dass dies rechtzeitig geschieht, kannst Du Deinen Arzt direkt danach darauf ansprechen.
Elektronische Krankmeldung ab Januar 2023 – eAU als Standard
Ab Januar 2023 musst Du als Arbeitnehmer Deine Krankmeldung nicht mehr auf dem gelben Schein, sondern rein elektronisch machen. Damit soll die sogenannte eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) Standard werden. Die Papiervariante wird dann vom neuen Jahr an nicht mehr angenommen. Damit soll das Verfahren einfacher und schneller werden, um Kosten und Zeit zu sparen. Statt wie bisher den Arztbesuch zu machen und einen gelben Schein auszufüllen, kannst Du die Krankmeldung künftig einfach auf dem Portal der Krankenkasse machen. Dort musst Du Deine Daten angeben und eine Bescheinigung unterschreiben. Anschließend kannst Du sie direkt an Deinen Arbeitgeber schicken.
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen? So schützt du dich!
Wenn du als Beschäftigter in den letzten drei Jahren mehr als 30 Tage im Jahr krank warst, könnte eine Kündigung drohen. Wir sprechen hierbei von häufigen Kurzerkrankungen, die dein Chef nicht mehr akzeptiert. Außerdem musst du damit rechnen, dass eine Kündigung auf dich zukommen kann, wenn eine dauerhafte oder länger andauernde Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Wenn du also merkst, dass du aufgrund von Krankheit nicht mehr die volle Leistung bringen kannst, solltest du deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren, damit du nicht Gefahr läufst, deinen Job zu verlieren. Es ist wichtig, dass du deinen Chef immer auf dem Laufenden hältst, damit du nicht in die Situation kommst, dass dir eine Kündigung ins Haus steht.
Digitalisierung von Krankmeldungen: Kosten und Verwaltungsaufwand senken
Seit dem 1. Oktober besteht nun endlich die Möglichkeit, dass Arztpraxen Krankmeldungen digital an die Krankenversicherungen schicken können. Dadurch bekommen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nur noch zwei Durchschläge der Krankmeldung, einen für sich selbst und einen für den Arbeitgeber. Diese Änderung ermöglicht es, dass Verwaltungsaufwand und Kosten für alle Beteiligten gesenkt werden. Gleichzeitig kann so die Lästigkeit, die mit dem Ausfüllen von Krankmeldungen verbunden ist, minimiert werden. Auch für Dich als Patient bedeutet dies eine Erleichterung, da Du Dir keine Sorgen mehr machen musst, den Arbeitgeber mit der Krankmeldung zu versorgen.
Krankschreibung: So reichst du sie deinem Arbeitgeber ein
Du musst deine Krankschreibung deinem Arbeitgeber spätestens nach dem dritten Krankheitstag vorlegen. Dabei ist es egal, ob das Wochenende oder Feiertage dazwischen liegen. Wenn du also beispielsweise am Mittwoch krank wirst, musst du die Krankschreibung am Samstag abgeben. Beachte jedoch, dass die Krankschreibung nicht nur dein Arbeitgeber benötigt, sondern auch dein Arzt eine Kopie erhält. Nur so kannst du deine Arbeitsunfähigkeit nachweisen.
Rückwirkende Krankschreibung: Prüfung und Nachweis
Du darfst eine rückwirkende Krankschreibung nur im Ausnahmefall bekommen. Das heißt, der behandelnde Mediziner prüft genau, ob sie in Deinem Fall wirklich notwendig ist. In der Regel ist eine rückwirkende Krankschreibung für maximal drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch möglich. So kannst Du Deine Arbeitsunfähigkeit nachweisen.
Schlussworte
Hallo!
Krankmeldung per Telefon funktioniert ganz einfach. Zuerst rufst du deinen Arbeitgeber an und teilst ihm mit, dass du krank bist und nicht zur Arbeit kommen kannst. Du musst deinen Namen, dein Geburtsdatum und andere persönliche Details zur Identifizierung angeben. Dann musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, wie lange du krank sein wirst und ob du eine Krankmeldung oder eine ärztliche Bescheinigung vorlegen kannst. Wenn du die benötigte Dokumentation hast, gib sie deinem Arbeitgeber. So ist das Ganze!
Viele Grüße,
[Name]
Fazit: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Krankmelden per Telefon eine bequeme und schnelle Option ist, wenn es darum geht, Informationen über Deinen Krankheitsstatus an Deinen Arbeitgeber zu übermitteln. Du solltest also auf jeden Fall einmal überprüfen, ob Dein Arbeitgeber diese Option anbietet, und wenn ja, nutze sie, um Deine Arbeitgeber schnell und effizient zu informieren.