Wie funktioniert eine Krankmeldung per Telefon? Einfache Anleitung für eine schnelle Abmeldung

Hey! Wenn du krank bist und du deinen Arbeitgeber informieren musst, hast du die Möglichkeit, dich per Telefon krank zu melden. Aber wie genau funktioniert das? In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die Krankmeldung per Telefon wissen musst. Lass uns loslegen!

Hallo! Krankmeldung per Telefon funktioniert ganz einfach. Meistens rufst Du Deinen Arbeitgeber an und erklärst, dass Du krank bist. Du wirst wahrscheinlich auch gefragt werden, wie lange Du krank sein wirst. Wenn möglich, gib Deinem Arbeitgeber auch eine genaue Diagnose, damit er eine Vorstellung davon hat, wie lange Du krank sein wirst. Wenn Du Krankenschein vorlegen musst, kannst Du Deinen Arzt bitten, Dir einen zu schicken. Viel Erfolg und gute Besserung!

Was ist eine Krankschreibung? Erfahre mehr über die Bescheinigung

Du weißt nicht, was eine Krankschreibung ist? Eine Krankschreibung ist eine Bescheinigung, die von einem Arzt ausgestellt wird, wenn er der Meinung ist, dass ein Patient arbeitsunfähig ist. Diese Bescheinigung kann auch telefonisch erfolgen, wenn das möglich ist. Mit einer Krankschreibung kann der Patient belegen, dass er aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Es ist wichtig, dass du eine Krankschreibung bekommst, bevor du deinen Arbeitgeber darüber informierst, dass du nicht zur Arbeit erscheinen kannst. So kannst du sicherstellen, dass du im Krankheitsfall keine finanziellen Einbußen erleidest.

Krankmeldung: Ein Tag oder Zwei Zuhause Bleiben

Vielen Dank.“

Hallo! Guten Morgen. Hier ist XXX. Leider habe ich mich heute nicht besonders wohl gefühlt und möchte deshalb eine Krankmeldung anbringen. Ich werde voraussichtlich einen Tag oder zwei zuhause bleiben, um mich auszukurieren. Ich hoffe, dass ich morgen oder übermorgen wieder fit bin und meine Arbeit wieder aufnehmen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Krank: Einfach von zu Hause aus krankschreiben lassen

Du hast plötzlich ein unangenehmes Gefühl im Magen und stellst fest: Du bist krank. Jetzt stellt sich die Frage, was nun zu tun ist. Eine Möglichkeit, sich krankschreiben zu lassen, ist die Videosprechstunde. Viele Praxen bieten den Service an, sodass Du ohne Wartezeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten kannst. Aber auch ohne eine Videosprechstunde gibt es Möglichkeiten, sich krankschreiben zu lassen. Zum Beispiel kannst Du Dich an verschiedene Online-Anbieter wenden, bei denen Du ein Formular mit Fragen zu Deinem Gesundheitsstatus ausfüllen musst. Nach dem Absenden erhältst Du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als PDF und kannst Dich ausruhen. So sparst Du Zeit und kannst Dich ganz einfach von zu Hause aus krankschreiben lassen.

Kann mein Arzt mir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen?

Du fragst dich, ob dein Arzt dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen muss? Nein, das muss er/sie nicht. Wenn dein Arzt glaubt, dass du deiner Arbeit problemlos nachgehen kannst, dann wird er/sie dir keine Krankschreibung ausstellen. Er/sie hat das Recht, seine/ihre eigene Meinung zu haben und kann so entscheiden. Allerdings ist es wichtig, dass du deinem Arzt ehrlich erzählst, wie du dich fühlst und was du denkst. Nur so kann er/sie eine fundierte Entscheidung treffen.

 Krankmeldungen über Telefon: So einfach geht's

Krankheitsbedingte Kündigung vermeiden: Rechte und Pflichten kennen

Wenn Du in den letzten drei Jahren häufiger als 30 Tage krank gewesen bist, solltest Du auf eine Kündigung vorbereitet sein. Wenn Deine Krankheit dauerhaft oder länger anhaltend ist, wird wahrscheinlich ebenso eine Kündigung folgen. Natürlich ist es eine schwierige Situation, aber Du solltest Dich dennoch auf eine Kündigung einstellen. Auch das Thema Kurzzeiterkrankungen kann ein Kündigungsgrund sein – vor allem, wenn Du öfter als 30 Tage im Jahr krank gewesen bist. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich umgehend über Deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer informierst und Deine Rechte kennst. So kannst Du verhindern, dass Du ungerechtfertigt gekündigt wirst.

Krankmeldungen einfach und sicher von zu Hause aus einreichen

Du kannst aufatmen! Die Sonderregelung, dass du deine Krankmeldung auch telefonisch bei deinem Arzt einreichen kannst, wurde erneut verlängert. Somit hast du bis zum 31. März 2023 die Möglichkeit, deine Krankmeldung bequem von zu Hause aus einzureichen. So kannst du dich und andere vor einer Ansteckung schützen und musst nicht das Haus verlassen.

Die verlängerte Sonderregelung bietet mehr Sicherheit für alle Beteiligten und ermöglicht es dir, deine Krankmeldung einfach und sicher von zu Hause aus zu erledigen. Solltest du also einmal krank sein und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, kannst du dich vertrauensvoll an deinen Arzt wenden. Er wird dir gerne weiterhelfen.

Krankmeldung: Wie lange darfst du ohne AU zu Hause bleiben?

Du hast dich krankgemeldet und fragst dich, wie lange du ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von deinem Arzt zu Hause bleiben darfst? Regeln hierzu findest du in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag. Sollte hier nichts festgelegt sein, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach hast du die Möglichkeit bis zu drei Kalendertage ohne ärztliches Attest zu Hause zu bleiben. Wenn du länger als drei Tage krank sein solltest, benötigst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von deinem Arzt. Melde dich also am besten frühzeitig bei deinem Arzt, damit du die Bescheinigung rechtzeitig bekommst.

Gültige Krankmeldung: Berliner Arbeitsgericht 2021

Du hast ein Problem mit deiner Krankschreibung und fragst dich, ob eine Online-Krankschreibung gültig ist? Das Arbeitsgericht Berlin hat im Sommer 2021 entschieden, dass eine Krankmeldung ohne persönlichen oder telefonischen Arztkontakt nicht als gültig angesehen wird. Dadurch hatte der Arbeitnehmer den Anspruch auf Entgeltfortzahlung verloren. Daher ist es zu empfehlen, dass du bei Krankheit einen Arzt aufsuchen oder Kontakt zu deinem behandelnden Arzt aufnehmen solltest, um eine gültige Krankschreibung zu erhalten. Nur so kannst du sicher sein, dass du deinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung behältst.

Elektronische Übermittlung von AU-Daten ab 1. Juli 2022

Ab dem 1 Juli 2022 ist die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkasse verpflichtend. Damit müssen Patienten keine AU-Bescheinigungen mehr selbst an die Krankenkasse übermitteln.
Du musst Dir keine Sorgen machen, denn Deine AU-Daten werden automatisch und dauerhaft an Deine Krankenkasse übermittelt. So können Arbeitnehmer*innen künftig den Papierausdruck der AU-Bescheinigungen für sich und die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber behalten. Auf diese Weise entfällt zukünftig das lästige Ausfüllen und Abschicken der AU-Bescheinigungen an die Krankenkasse. In Deinem Interesse ist es wichtig, dass Dein Arzt die AU-Daten übermittelt, damit Du weiterhin Dein Arbeitslosengeld erhältst und Deine Krankenversicherung nicht gefährdet wird.

Neues Verfahren: Elektronische Krankmeldung an Krankenkasse

Mit dem neuen Verfahren entfällt für Arbeitnehmer die mühsame Übermittlung der Krankschreibung an Krankenkasse und Arbeitgeber. Denn nun übermittelt die Arztpraxis die Krankmeldung elektronisch und direkt an die gesetzliche Krankenkasse. Dadurch wird der Arbeitnehmer entlastet, denn er muss die Unterlagen nicht mehr selbst versenden. Stattdessen ruft der Arbeitgeber die Krankmeldung bei der Krankenkasse ab. Dadurch hast Du es als Arbeitnehmer noch einfacher und sparst Dir die Zeit für das Einschicken der Unterlagen.

 Krankmeldung am Telefon: Wie es funktioniert

Ab Januar 2023: Neue elektronische Krankmeldung vereinfacht Abläufe

Ab Januar 2023 müssen Arbeitnehmer ihre Krankmeldung nicht mehr auf dem bekannten gelben Schein machen, sondern nur noch elektronisch. Die sogenannte eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wird ab dann der Standard sein. Damit wird die bisher übliche Papiervariante abgelöst.
Durch die Umstellung sollen die Abläufe rund um die Krankmeldung vereinfacht werden. Der Arbeitnehmer kann nun bequem von zuhause aus seine Krankmeldung einreichen. Auch der Arbeitgeber kann die eAU schneller verarbeiten und muss nicht mehr auf den Postweg warten.

Darüber hinaus bietet die eAU den Vorteil, dass alle relevanten Informationen auf einen Blick sichtbar sind. Die Ärzte können zudem die Bescheinigung direkt aus der Praxissoftware heraus versenden, was die Abwicklung weiter vereinfacht.

Die neue elektronische Krankmeldung wird ab Januar 2023 Pflicht und soll für alle Arbeitnehmer ein einfacheres und bequemeres Verfahren bieten.

Elektronische Krankmeldungen: Zeitersparnis und mehr Komfort

Viele Arztpraxen melden die Krankmeldungen ihrer Patienten mittlerweile direkt an die gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch sparen sie Zeit, denn sie müssen die Krankmeldung nicht mehr auf dem Postweg versenden. Auch Arbeitgeber profitieren von dieser Weiterentwicklung, denn sie können die Krankmeldungen ihrer Mitarbeiter nun elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen abrufen. Auf diese Weise erhalten sie die benötigten Informationen schneller und zeitsparender. Du als Arbeitnehmer profitierst ebenfalls von dieser Entwicklung, denn die Krankmeldungen werden nun schneller ausgestellt und an den Arbeitgeber übermittelt.

Krankmeldung: Wie informiere ich meinen Arbeitgeber?

Du musst Dir keine Sorgen machen, wie Du Deinen Arbeitgeber über Deine Krankheit informierst. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wie Du das machen musst. Egal ob Du Deinen Chef anrufst, ihm eine E-Mail, SMS oder WhatsApp schickst – all das ist vollkommen in Ordnung. Allerdings solltest Du darauf achten, dass Du Deine Krankmeldung möglichst schnell übermittelst. Solltest Du zu lange warten, kann das zu Problemen mit Deinem Arbeitgeber führen. Am besten meldest Du Dich also gleich, wenn Du krank wirst. So bist Du auf der sicheren Seite.

Neue Krankenschein-Regelung ab 2023: Zeit & Aufwand sparen

Seit dem 01. Januar 2023 gibt es eine neue Regelung bezüglich des Krankenscheins. Wenn Du Dich krankschreiben lassen musst, musst Du Dich nicht mehr um die Abgabe des Krankenscheins bei Deinem Arbeitgeber kümmern. Stattdessen erhältst Du den sogenannten „gelben Schein“ digital von Deiner Arztpraxis direkt an Deine Krankenkasse. Damit erleichtert die neue Regelung den Vorgang und Du sparst Dir künftig einiges an Zeit und Aufwand. Doch das ist noch nicht alles. Auch das Arzt-Patienten-Gespräch wird durch die neue Regelung digitaler und transparenter. So kannst Du Deine Krankheitsgeschichte und Informationen zu Deiner Erkrankung einfacher und schneller an Deine Ärzte weitergeben.

Gelber Schein jetzt direkt an dich verschickt – KVBV

Du bekommst einen gelben Schein, wenn du aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig bist. Normalerweise musst du ihn dann an deine Krankenkasse und deinen Arbeitgeber schicken. Doch die Zustellung erfolgt jetzt postalisch direkt an dich. So kannst du den Schein schneller an deinen Arbeitgeber weiterleiten. Diese Änderung gab die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf ihrem Twitteraccount bekannt. Kein langes Warten mehr und du musst nicht mehr selbst aktiv werden. So kannst du schneller wieder gesund werden.

AU-Daten nach Arztbesuch: Benachrichtigung für Arbeitgeber

Du erhältst von Deiner Arztpraxis nach Deinem Besuch einen Ausdruck Deiner AU-Daten. Auf Wunsch erhältst Du zudem eine ausgedruckte AU-Bescheinigung für Deinen Arbeitgeber. Die AU-Daten werden nach dem Arztbesuch, spätestens bis 24:00 Uhr, elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Sollte Dein Arbeitgeber eine schriftliche Benachrichtigung wünschen, kannst Du diese auf dem Ausdruck befindliche AU-Bescheinigung verwenden.

Rückwirkende Krankschreibung: Nur in Ausnahmefällen!

Du solltest nur in Ausnahmefällen eine rückwirkende Krankschreibung anfordern. Denn Mediziner:innen müssen jeden Einzelfall genau prüfen. Meist dürfen sie eine Arbeitsunfähigkeit nur für maximal drei Tage vor dem ersten Arztbesuch rückwirkend bescheinigen. Solltest du also krankgeschrieben werden müssen, dann versuche immer so schnell wie möglich einen Arzttermin zu bekommen, um eine Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag bescheinigt zu bekommen.

Krank zu Hause bleiben: Entgeltfortzahlungsgesetz regelt drei Tage

Du hast Dir eine Erkältung eingefangen und fragst Dich, wie lange Du ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben darfst? Grundsätzlich regelt das Dein Arbeits- oder Tarifvertrag. Ist darin nichts festgelegt, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach darfst Du ohne ärztliches Attest drei Kalendertage zu Hause bleiben. Solltest Du länger krank sein, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Dieses bescheinigt, dass Du aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage bist, zur Arbeit zu gehen.

Digital versendete Krankmeldungen – Vorteile für Arztpraxen & Patienten

Seit dem 1. Oktober können Arztpraxen Krankmeldungen digital an die Krankenversicherungen senden. Dadurch bekommen gesetzlich Versicherte nur noch zwei Durchschläge ausgehändigt: einen für sich selbst und einen für den Arbeitgeber. Die neuen Regelungen haben den Vorteil, dass die Krankmeldung schneller beim Arbeitgeber ankommt und auch die Arztpraxen weniger Papier benötigen. Zudem spart es dem Patienten den Weg zur Arztpraxe, um die Krankmeldung abzuholen.

Arbeitsunfähigkeit: Attest vorlegen & Gehalt erhalten – EFZG

Du als Arbeitnehmer musst deinem Arbeitgeber ab dem ersten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit ein Attest vorlegen. Das ist laut § 5 Abs 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) so vorgeschrieben. Dieses Attest muss auf jeden Fall von einem Arzt ausgestellt werden. Es dient deinem Arbeitgeber als Nachweis für deine Arbeitsunfähigkeit. Mit der Vorlage des Attests ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dir weiterhin dein Gehalt zu bezahlen. Dabei gilt aber zu beachten, dass das Attest nur für einen bestimmten Zeitraum gültig ist. Stelle also sicher, dass du rechtzeitig das Attest verlängerst.

Zusammenfassung

Hey! Krankmeldung per Telefon funktioniert ganz einfach – du rufst deinen Arbeitgeber an und teilst ihnen mit, dass du krank bist. Je nachdem, welche Richtlinien dein Arbeitgeber hat, werden sie wahrscheinlich nach dem Grund fragen, damit sie deine Krankmeldung bestätigen können. Normalerweise müssen sie auch noch einige weitere Fragen stellen, wie z.B. wie lange du wahrscheinlich krank bist und ob du ärztliche Unterstützung erhältst, aber das ist alles ganz einfach. Alles, was du tun musst, ist deinen Arbeitgeber anzurufen und ihnen mitzuteilen, dass du krank bist.

Du siehst, dass eine Krankmeldung per Telefon überhaupt kein Problem sein muss. Es ist einfacher als du denkst und das Beste ist, dass du ganz bequem von zu Hause aus arbeiten kannst. Also, wenn du mal krank wirst, mach dir keine Sorgen, du kannst es einfach per Telefon melden.

Schreibe einen Kommentar