Hey du,
Hast du mal wieder kurzfristig krank gemeldet und dir gedacht, wie das eigentlich funktioniert? Damit du weißt, was du beachten musst, wenn du dich mal kurzfristig krank meldest, erkläre ich dir hier, wie eine telefonische Krankmeldung geht.
Hallo!
Du kannst eine telefonische Krankmeldung ganz einfach machen. Du musst einfach nur deinen Arbeitgeber anrufen und ihm mitteilen, dass du krank bist und nicht zur Arbeit erscheinen kannst. Es ist wichtig, dass du deinen Arbeitgeber über den Grund deiner Abwesenheit informierst und ihm mitteilst, wann du wieder zur Arbeit zurückkehren wirst. Wenn du deine Krankmeldung schriftlich bestätigt haben möchtest, solltest du deine Arbeitgeber bitten, eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder Brief zu senden. So hast du deine Krankmeldung schriftlich. Ich hoffe, das hat dir geholfen. Falls du noch Fragen hast, zögere nicht, mich zu fragen.
Kenn Deine Versichertennummer – Schnelle Bearbeitung Deiner Krankmeldung
Anstatt die Versichertenkarte mitzunehmen, kannst Du Deine Versichertennummer und den Namen Deiner Krankenkasse am Telefon nennen. In der Regel bekommen wir Deine elektronische Krankschreibung direkt von Deiner Arztpraxis. Es ist wichtig, dass Du Deine Versichertennummer kennst, damit wir Deine Krankmeldung schnell und effizient bearbeiten können. Wir empfehlen Dir, deine Versichertennummer immer griffbereit zu haben.
Telefonische Krankschreibung bis 31.3.2023 – Schutz für Patienten & Praxispersonal
Die Sonderregelung der telefonischen Krankschreibung ist erneut bis zum 31. März 2023 verlängert worden. Damit bietet sie Patienten und Praxispersonal mehr Sicherheit in Zeiten der Coronavirus-Pandemie. Diese Maßnahme ermöglicht es, den persönlichen Kontakt zu reduzieren und gleichzeitig den Patienten eine schnelle und unkomplizierte Betreuung zu gewährleisten. Die telefonische Krankschreibung ist für alle Patienten, die einen Arzt besuchen müssen, um eine Krankmeldung zu erhalten, eine willkommene Erleichterung. So können sie auf eine lange Wartezeit und aufwendige Konsultationen verzichten.
Durch die Sonderregelung wird eine wichtige Brücke über die schwierigen Zeiten geschlagen. Der daraus resultierende Schutz für Patienten und Praxispersonal ist unerlässlich. Patienten sollten jedoch beachten, dass eine telefonische Krankschreibung nur möglich ist, wenn eine detaillierte Diagnose und eine Behandlungsplanung bereits erfolgt ist. Sie müssen sich daher an ihren Arzt wenden, um eine Krankschreibung zu erhalten.
Krankschreibung dank Sonderregelung per Telefon möglich
Du hast eine Erkältung und bist arbeitsunfähig? Dann hast du die Möglichkeit, eine Krankschreibung per Telefon zu beantragen. Dafür musst du den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin anrufen und ihnen deine Symptome schildern. Wenn sie der Meinung sind, dass eine Krankschreibung notwendig ist, können sie die Arbeitsunfähigkeit per Telefon bestätigen. Die Krankschreibung ist dann sofort gültig.
Dank einer bundeseinheitlichen Sonderregelung aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie ist eine einmalige Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit sogar für bis zu sieben Tage telefonisch möglich. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. März 2023. Halte dich dabei aber an die Richtlinien deines Arbeitgebers und kläre vorab, ob deine Krankschreibung per Telefon akzeptiert wird.
Krankenschein beenden: Erfahre, wie du deinen Krankenstand beenden kannst
Du hast einen Krankenschein bekommen und möchtest deinen Krankenstand beenden? Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Du kannst deine Ärztin oder deinen Arzt per E-Mail, Post, telefonisch oder persönlich darüber informieren, dass du wieder gesund bist. Dein Arzt/deine Ärztin wird dann den Krankenschein beenden. Wenn du dir nicht sicher bist, wie du vorgehen sollst, kannst du natürlich auch deine Ärztin oder deinen Arzt persönlich kontaktieren und nachfragen. Wir wünschen dir auf jeden Fall gute Besserung!
Neues Verfahren: Arbeitnehmer sparen Zeit bei Krankmeldung
Mit dem neuen Verfahren gehen Arbeitnehmer noch leichter durch die Krankmeldung. Statt die Krankmeldung an Krankenkasse und Arbeitgeber zu übermitteln, übernimmt das nun die Arztpraxis. Sie übermittelt die Krankmeldung elektronisch direkt an die gesetzliche Krankenkasse. Dort kann der Arbeitgeber sie dann abrufen. Dadurch sparen sich Arbeitnehmer wertvolle Zeit und den Aufwand, die Krankmeldung zu übermitteln. Außerdem hast Du so die Gewissheit, dass die Arbeitgeber die Krankmeldung erhalten.
AU-Bescheinigung für Arbeitgeber – So funktioniert’s!
Du hast nach einem Arztbesuch eine AU-Bescheinigung erhalten? Dann hast Du Glück, denn das Ausfüllen der AU-Bescheinigung für Deinen Arbeitgeber ist ganz einfach. Nach Deinem Arztbesuch erhältst Du einen Ausdruck der AU-Daten für Dich selbst. Auf Deinen Wunsch erhältst Du zudem eine ausgedruckte AU-Bescheinigung für Deinen Arbeitgeber. Damit das Ganze auch schnell erledigt ist, übermittelt die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenkasse. Dies geschieht spätestens bis 24:00 Uhr nach Deinem Arztbesuch. Deine AU-Bescheinigung ist somit schnell und unkompliziert bei Deinem Arbeitgeber.
Krankmeldung: Arbeitgeber kann AU-Daten bei TK abfragen
Wenn du krank bist und ein Beschäftigungsverhältnis hast, kann dein Arbeitgeber die AU-Daten bei der Techniker Krankenkasse (TK) anfragen. Dafür kann er entweder ein systemgeprüftes Programm (zum Beispiel dein Entgeltabrechnungsprogramm) oder aber eine Ausfüllhilfe wie svnet nutzen. Damit hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, das Krankengeld, das du bekommst, zu kontrollieren. Auf diesem Weg kann er sicherstellen, dass du die Arbeitsunfähigkeit richtig meldest. So kannst du deine Erkrankung richtig versichern und musst dir keine Sorgen machen, dass du auf Kosten des Arbeitgebers oder der Krankenkasse für deine Krankheit aufkommen musst.
Spare Zeit & Ärger: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Du musst deine Arbeitsunfähigkeit nicht mehr dem Arbeitgeber beweisen! Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) übermitteln die Krankenkassen deine Unfähigkeitsdaten direkt an deinen Arbeitgeber. Dadurch kannst du dir den Weg zu deinem Arbeitgeber sparen und deine Daten bequem online übermitteln. Eine eAU ist nicht nur praktisch, sondern auch sicher. So können die Daten nicht mehr verloren gehen oder verfälscht werden. Nutze die eAU und spare dir Zeit und Ärger!
Wie lange ohne Attest zu Hause bleiben? Entgeltfortzahlungsgesetz gibt Auskunft
Du fragst dich, wie lange du ohne Attest zu Hause bleiben darfst? In deinem Arbeits- oder Tarifvertrag findest du dazu eine Klausel, die dir genau sagt, was du beachten musst. Falls nichts dazu geregelt ist, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Demzufolge darfst du ohne ein ärztliches Attest drei Kalendertage zu Hause bleiben.
Rückwirkende Krankschreibung: Einzelfallprüfung durch Ärzt:innen
Du darfst eine rückwirkende Krankschreibung nur im Ausnahmefall bekommen. Dafür müssen die behandelnden Ärzt:innen den Einzelfall ganz genau prüfen. Maximal kann dir eine Arbeitsunfähigkeit für drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch bescheinigt werden. In einem solchen Fall kannst du dich zunächst an deine/n Hausarzt/Hausärztin wenden, um eine Krankschreibung zu erhalten. Dieser kann dann entscheiden, ob eine rückwirkende Krankschreibung gerechtfertigt ist oder nicht.
Entgeltfortzahlungsgesetz: Pflicht zur Vorlage eines Attests
Du hast als Arbeitnehmer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) die Pflicht, deinem Arbeitgeber ab dem ersten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit ein Attest vorzulegen. Das steht in § 5 Abs 1 Satz 3 EFZG. Damit kann dein Arbeitgeber deine Arbeitsunfähigkeit überprüfen. Es handelt sich dabei um eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass du arbeitsunfähig bist. Du solltest dein Attest dem Arbeitgeber möglichst schnell zur Verfügung stellen, damit er deine Anspruchsberechtigung prüfen und deine Lohnfortzahlung gewährleisten kann.
Max. 30 Fehltage pro Jahr: So meldest Du Deine Krankheit
Du fragst Dich, wie oft Du krank sein darfst, ohne Deinen Job zu gefährden? Grundsätzlich muss Dein Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr akzeptieren. Allerdings ist es ab einem Krankheitsausfall von mehr als 30 Tagen (das sind 6 Wochen) als unzumutbar für ihn anzusehen. Es ist deshalb wichtig, dass Du Deine Krankheit meldest und alle ärztlichen Atteste vorlegst, die nötig sind. Dadurch können Missverständnisse vermieden und Dein Arbeitsverhältnis geschützt werden.
Psychische Erkrankungen: Offen mit deinem Arzt sprechen
Es ist wichtig, offen mit deinem Arzt über deine Beschwerden zu sprechen. Sag ihm genau, wie du dich fühlst und welche Probleme du hast. Oft sind das Schlafstörungen, Nervosität und Müdigkeit, die sich nicht durch Ruhephasen lösen lassen. Diese Symptome können auf eine psychische Erkrankung hinweisen, die es notwendig machen kann, eine Therapie zu beginnen. Es ist wichtig, dass du deinem Arzt alle Symptome ganz ehrlich schilderst, damit er die bestmögliche Behandlung für dich finden kann. Denn nur so erhälst du die bestmögliche Hilfe, um deine Beschwerden zu lindern.
Krankmeldung rückwirkend: Maximal 3 Tage möglich
Klar, manchmal ist es notwendig, dass der Arzt dir rückwirkend eine Krankschreibung ausstellt. Aber für den Arzt muss es nachvollziehbar sein, dass du bereits vorher krank warst. Und das Ganze höchstens drei Tage lang. Somit hat der Arzt die Möglichkeit, dir eine Krankschreibung auch für einen früheren Zeitraum auszustellen, wenn die Krankheit zum Zeitpunkt der Ausstellung nachvollziehbar ist. Dabei kann es sich aber nur um einen Zeitraum von maximal drei Tagen handeln.
Kann mein Arzt mich krank schreiben? Entscheidungsfreiheit des Arztes
Du fragst dich, ob dein Arzt sich weigern kann, dich krank zu schreiben? Das muss er nicht unbedingt. Es ist seine Entscheidung, ob er dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt oder nicht. Wenn er der Meinung ist, dass du deine Arbeit trotz Beschwerden problemlos erledigen kannst, wird er dich nicht krank schreiben. Allerdings kannst du ihn auch bitten, mit dir gemeinsam ein Konzept zu erarbeiten, wie du deine Arbeit trotz deiner Beschwerden meistern kannst, wie zum Beispiel eine Teilzeit oder ein Wechsel in einen anderen Arbeitsbereich.
Richtige Diagnose auf Folgebescheinigung: Warum es wichtig ist
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Falls Ihr Arzt Sie nicht weiter krankschreiben kann, solltest Du einen anderen Mediziner aufsuchen. Viele unserer Mitglieder haben sich bei uns gemeldet, weil sie eine knifflige Frage hatten: Macht es einen Unterschied, welche Diagnose auf der Folgebescheinigung steht? Dies ist eine wichtige Frage, denn bei der Folgebescheinigung geht es darum, dass man eine eindeutige Diagnose erhält, die dem Arbeitgeber und dem Krankenkassenverantwortlichen klar und deutlich aufzeigt, warum Du krankgeschrieben wurdest. Daher ist es wichtig, dass Du sicherstellst, dass die Diagnose auf der Folgebescheinigung korrekt ist. Du kannst auch noch einmal nachfragen, ob der Arzt eine andere Diagnose auf der Folgebescheinigung notieren kann, wenn er denkt, dass diese besser geeignet ist.
Krank zu Hause bleiben: Entgeltfortzahlungsgesetz & AU
Du hast ein Problem und musst aus gesundheitlichen Gründen einige Tage zu Hause bleiben? Das ist kein Problem! Dein Arbeits- oder Tarifvertrag regelt, was du in solch einem Fall machen musst. Wenn nichts dort festgelegt ist, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Nach diesem Gesetz darfst du ohne ärztliches Attest drei Kalendertage zu Hause bleiben. Solltest du länger krank sein, benötigst du aber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt. Wenn du eine AU hast, wird dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung übernehmen.
Ab Januar 2023: eAU als Standard für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ab Januar 2023 wird die Krankmeldung für Arbeitnehmer*innen nicht mehr auf dem traditionellen Papierformular, dem sogenannten gelben Schein, erfolgen. Stattdessen wird dann die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum Standard werden. Die eAU ist ein innovatives, elektronisches System, das eine schnelle und reibungslose Abwicklung der Krankmeldung ermöglicht. So können Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen den Verwaltungsaufwand verringern und sich besser auf den Arbeitsalltag konzentrieren. Der Wechsel zur eAU ist eine große Chance für die Digitalisierung der Arbeitnehmer*innen-Gesundheit und ein weiterer Schritt hin zu einer papierlosen Arbeitswelt.
Melde Arbeitsunfähigkeit schnell an Krankenkasse – Rechte gewahrt!
Du musst deine Arbeitsunfähigkeit innerhalb einer Woche nach ihrem Beginn der Krankenkasse melden. Wurde die Arbeitsunfähigkeit nicht rechtzeitig gemeldet, wird der Anspruch auf Krankengeld ruhen, bis die Meldung der Krankenkasse vorliegt. Es ist also wichtig, dass du deine Arbeitsunfähigkeit schnellstmöglich an deine Krankenkasse meldest. Du kannst dies sowohl schriftlich als auch telefonisch oder online tun. So kannst du sicherstellen, dass deine Rechte als Versicherter gewahrt werden und du keinen Anspruch auf Krankengeld verlierst.
Ärzte dürfen seit 2016 rückwirkend bis zu 3 Tage krankschreiben
Du hast am Wochenende ein kleines Problem und musst montags zum Arzt? Kein Problem! Seit 2016 dürfen Ärzte rückwirkend bis zu drei Tage krankschreiben. Du kannst also jederzeit zu deinem Arzt gehen und dich auch für die Tage zuvor krankschreiben lassen, sodass du wieder gesund wirst. Auch wenn die Arztpraxen an den Wochenenden geschlossen sind, musst du auf einen Termin nicht verzichten.
Zusammenfassung
Hey,
wenn du krank bist und nicht zur Arbeit kannst, musst du deinen Arbeitgeber telefonisch krankmelden. Ruf ihn an und erkläre, dass du krank bist und nicht zur Arbeit kommen kannst. Gib ihm einige Details, wie lange du wahrscheinlich krank sein wirst, ob du einen Arzt aufsuchen musst, und gib ihm deinen Namen. Es ist auch hilfreich, deinen Arbeitgeber auf dem Laufenden zu halten, wenn sich dein Zustand ändert. Wenn du wieder gesund bist, musst du deinen Arbeitgeber benachrichtigen, damit du wieder zur Arbeit kommen kannst.
Alles Gute!
Fazit: Alles in allem kann man sagen, dass die telefonische Krankmeldung eine einfache und bequeme Möglichkeit ist, um seinen Arbeitgeber über eine kurzfristige Abwesenheit zu informieren. Deshalb lohnt es sich, sich mit den Grundlagen vertraut zu machen und eine telefonische Krankmeldung dann in Anspruch zu nehmen, wenn es erforderlich ist.