Hey,
in letzter Zeit wird immer öfter vom Thema „telefonische Krankschreibung Corona“ gesprochen. Ich denke, viele von uns wissen gar nicht, wie das genau funktioniert. Deshalb möchte ich heute einmal auf dieses Thema eingehen und dir erklären, wie es funktioniert.
Hey! Derzeit ist es möglich, sich telefonisch wegen des Coronavirus krankschreiben zu lassen. Dazu musst du einfach deinen Hausarzt anrufen und ihm erzählen, was dir fehlt. Dein Arzt wird dann eine Krankmeldung ausstellen und dir sagen, wie lange du krankgeschrieben bist. Wichtig ist, dass du alle Anweisungen befolgst, die dein Arzt dir gibt und auf seinen Rat hörst. So kannst du sicherstellen, dass du dich schnell wieder erholst und gesund bleibst!
Arzt kann Dir Arbeitsunfähigkeit telefonisch bescheinigen
Du kannst Dich darauf verlassen, dass Dein Arzt Dich auch weiterhin telefonisch krankschreiben kann. Er kann Dir einmalig für bis zu sieben Kalendertage eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Aber auch, wenn die sieben Tage abgelaufen sind, muss nicht unbedingt Schluss sein. Dein Arzt kann die Arbeitsunfähigkeit auf seine Kosten einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängern. Letztendlich liegt die Entscheidung, ob die Arbeitsunfähigkeit telefonisch bescheinigt werden kann, ganz bei Deinem Arzt. So musst Du Dir keine Sorgen machen, dass Du Dich wegen einer Krankheit nicht auskurieren kannst.
Versichertenkarte nicht nötig: Schnelle Bearbeitung durch Arztpraxen
Statt die Versichertenkarte in der Arztpraxis vorzulegen, können Sie auch bequem am Telefon Ihre Versichertennummer und den Namen Ihrer Krankenkasse nennen. Die meisten Arztpraxen versenden die elektronische Krankschreibung direkt zu uns. Auf diese Weise können wir Ihren Anspruch schnell bearbeiten und Ihnen schnell helfen. Falls Sie doch lieber die Versichertenkarte vorlegen möchten, können Sie das natürlich auch tun.
Krankgeschrieben? Corona-Sonderregelung sichert bis 2021
Du leidest an leichten Atemwegserkrankungen und musst krankgeschrieben werden? Kein Problem! Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Corona-Sonderregelung verlängert. Damit kannst du bis zu sieben Tage telefonisch krankgeschrieben werden – und das bis mindestens ins kommende Jahr. Also keine Angst, du bist bestens versorgt!
Beobachte Symptome? Geh zum Arzt und isoliere Dich!
Solltest Du Symptome wie Fieber, trockener Husten oder Atemprobleme bei Dir beobachten, die auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder eine andere Infektionskrankheit hindeuten, ist es wichtig, dass Du Deinen Arbeitsplatz verlässt und einen Arzt aufsuchst. Informiere Deinen Arbeitgeber über Deine Symptome und befolge die Anweisungen des Arztes. Um zu verhindern, dass Du andere ansteckst, solltest Du anderen Menschen nicht zu nahe kommen. Es ist wichtig, dass Du auf Distanz zu anderen Personen bleibst und Dich in Deinem Zuhause isolierst. Wenn der Arzt Dich testet, wird das Ergebnis meist innerhalb von zwei Tagen bekannt gegeben. Bis dahin solltest Du zu Hause bleiben und Kontakt zu Deinem Arbeitgeber aufnehmen. Er kann Dir möglicherweise helfen, das Arbeitspensum zu reduzieren oder Dir eine Arbeit ermöglichen, die von zuhause aus erledigt werden kann.
Melde Krankheit an Arbeitgeber: Was du beachten musst
Du musst auf jeden Fall deinem Arbeitgeber mitteilen, wenn du krank wirst. Am besten rufst du ihn an oder schreibst eine Mail. Wenn du eine Krankmeldung bekommst, musst du deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, wann die Krankheit begann. Außerdem ist es wichtig, ihm mitzuteilen, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Denke daran, dass du deinem Arbeitgeber deine Krankmeldung so schnell wie möglich zukommen lassen musst, damit es keine Probleme gibt.
Arbeitnehmer*in: Arbeitsunfähigkeit mitteilen, Krankheit nicht offenbaren
Du musst als Arbeitnehmer*in deinem Arbeitgeber oder deinen Kolleg*innen nicht zwingend Auskunft über deine Krankheit geben. Es reicht aus, dem Arbeitgeber deine Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen und ihm eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit der voraussichtlichen Dauer vorzulegen. Wenn du deinen Arbeitgeber über die Ursache deiner Arbeitsunfähigkeit informieren möchtest, kannst du das natürlich freiwillig tun. Auf dein Recht, deine Krankheit nicht zu offenbaren, musst du aber nicht verzichten.
Positiv auf Corona Getestet? So Verhältst Du Dich Richtig
Du hast einen Corona-Selbsttest gemacht und er hat zwei Streifen angezeigt? Das bedeutet, dass du positiv auf das Coronavirus getestet bist. Es ist wichtig, dass du nun vorsichtig bist und deinen Kontakt zu anderen Personen im Haushalt auf ein Minimum reduzierst. Zudem solltest du dich bestmöglich zuhause isolieren und die Hygieneregeln beachten. Wenn du Symptome wie Fieber, Husten oder Atemnot hast, solltest du einen Arzt aufsuchen oder dich an die örtliche Corona-Hotline wenden. In vielen Städten kannst du dir auch einen PCR-Test machen lassen. Wenn du Fragen zu deinem Fall hast, kannst du dich auch an die Coronaschutzverordnung deines Bundeslandes wenden.
Krankschreibung von Zuhause: Probiere die TeleClinic aus!
Du hast eine Erkältung, fühlst dich schwach und möchtest dich krankschreiben lassen? Dann solltest Du die TeleClinic ausprobieren. Dieser Service ermöglicht es Dir, eine Krankschreibung von Zuhause aus zu bekommen. Dazu musst Du lediglich ein Video-Gespräch mit einem der Ärzte der TeleClinic führen und erhältst anschließend deine Krankmeldung. So sparst du dir den Weg zur Arztpraxis und kannst einfach und bequem von zu Hause aus krankschreiben lassen. Aber Achtung: Die Ausnahmeregelung, die es während der Corona-Pandemie erlaubt hat, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, gilt nicht mehr. Also, wenn Du krank bist, probiere es mit der TeleClinic aus!
Rückwirkende Krankschreibung: Wann ist sie erlaubt?
Du hast erstmalig Beschwerden und möchtest eine rückwirkende Krankschreibung? Dann ist es wichtig zu wissen, dass nur im Ausnahmefall eine rückwirkende Krankschreibung ausgestellt werden darf. Dabei sind die behandelnden Mediziner:innen dazu angehalten, den Einzelfall genau zu prüfen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Arbeitsunfähigkeit rückwirkend für maximal drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch bescheinigt werden. Wenn du eine rückwirkende Krankschreibung beantragst, solltest du dein Anliegen möglichst genau erklären und dir alle Unterlagen bereitlegen, die für eine Beurteilung relevant sind. Dazu gehören beispielsweise Befunde, Arztberichte und private Zeugnisse. Auch wenn dein Anliegen rückwirkend beurteilt werden soll, solltest du die Beschwerden nicht auf die leichte Schulter nehmen und sofort einen Arzt aufsuchen.
Kann dein Arzt dich aus gesundheitlichen Gründen krankschreiben?
Du fragst dich, ob dein Arzt sich weigern kann, dich krank zu schreiben? Ja, das kann er. Er hat keine Pflicht, dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen, wenn er der Meinung ist, dass du deiner Arbeit trotz Beschwerden nachgehen kannst. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Erkrankung oder eine Verletzung handelt. Wenn dein Arzt der Meinung ist, dass du arbeiten kannst, wird er dich nicht krankschreiben. Eventuell können aber andere Maßnahmen wie eine Kur oder eine Auszeit helfen, damit du wieder zu Kräften kommst. Es kann aber auch sein, dass dein Arzt dir empfiehlt, deinen Arbeitgeber zu kontaktieren und eine Lösung zu finden, die für alle Seiten passend ist.
Krankheit: Informiere deinen Arbeitgeber schnell!
Du bist krank und arbeitsunfähig? Dann solltest du deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren! Am besten noch vor Arbeitsbeginn am ersten Krankheitstag. Das kannst du telefonisch oder per E-Mail machen, aber nur, wenn du dir sicher sein kannst, dass die E-Mail auch gelesen wird. Damit dein Arbeitgeber Bescheid weiß, wie lange du krank bist und wann du wieder gesund bist, solltest du auch den voraussichtlichen Krankenhausaufenthalt mitteilen.
Positiv auf Covid-19 Getestet? Du Brauchst Dir Keine Sorgen zu Machen
Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen, wenn Du im Betrieb positiv auf Covid-19 getestet wurdest. Der emeritierte Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) weist darauf hin, dass Du nicht zwangsläufig in den Betrieb kommen musst, nur weil Du nicht mehr zur häuslichen Isolierung verpflichtet bist. Um Dich und andere zu schützen, kannst Du auch weiterhin von zu Hause aus arbeiten. Im Einzelfall kannst Du aber auch vor Ort arbeiten, wenn es die Situation erfordert.
Isolieren bei Corona: So überstehst du die 10 Tage
Du hast eine Corona-Infektion und musst dich isolieren? Keine Sorge, das ist normal und hilft, die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Die Isolierung dauert grundsätzlich zehn Tage, beginnend ab dem Tag des ersten Auftretens von Symptomen oder des positiven Testergebnisses. Nach Ablauf dieser Zeitspanne kann die Isolierung ohne zusätzlichen Test beendet werden. Aber auch während der Isolation kannst du einige Dinge tun, um dich zu schützen und andere nicht anzustecken. Nutze die Zeit, um dich auszuruhen, ausreichend zu trinken und gesunde Mahlzeiten zu dir zu nehmen. Vermeide es, andere Menschen zu besuchen oder andere in dein Haus zu lassen. Wenn du Fieber oder andere Beschwerden hast, konsultiere unbedingt deinen Arzt. Isoliere dich und bleibe gesund!
Neue Regelung zur Isolation in BW: Medizinische Beurteilung erforderlich
Ab Mittwoch, 16. November 2022 ist in Baden-Württemberg eine neue Regelung zur Isolation von positiv auf das Coronavirus Getesteten in Kraft. Dann musst du dich nicht mehr automatisch für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Stattdessen kannst du dir nun eine medizinische Beurteilung einholen, die dir Auskunft darüber gibt, was du in deiner Situation unternehmen solltest. Auf diese Weise wird es dir ermöglicht, eine realistische Einschätzung darüber zu erhalten, wie lange du in Isolation bleiben musst und wie schwerwiegend dein Fall ist. Allerdings solltest du jegliche Maßnahmen zur Eindämmung des Virus befolgen, egal was dein Arzt sagt, um deine Gesundheit und die deiner Mitmenschen zu schützen.
Melde Arbeitsunfähigkeit schnellstmöglich: EFZG regelt Mitteilungspflicht
Du musst als Arbeitnehmer laut Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG oder EFZG) deine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Ob du dafür ein Telefonat, eine E-Mail, eine SMS oder eine WhatsApp-Nachricht nutzt, ist hierbei egal. § 5 EFZG regelt allerdings nur, dass du deine Arbeitsunfähigkeit mitteilen musst. Es ist daher wichtig, dass du dich als Arbeitnehmer schnellstmöglich bei deinem Arbeitgeber meldest, wenn du krank wirst. So kannst du sicherstellen, dass dir das Entgeltfortzahlungsgesetz zu Gute kommt.
Krankheitsdiagnose muss Arbeitgeber nicht erfahren
Musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, was für eine Krankheit du hast? Nein, du musst deinem Arbeitgeber nicht unbedingt mitteilen, was für eine Krankheit du hast. Das ist nämlich nicht erlaubt. Auf dem für den Arbeitgeber bestimmten Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird schließlich keine Diagnose angegeben. Egal was du hast, du bist natürlich trotzdem in der Pflicht, deinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu übergeben. Mit dieser Bescheinigung bekommt dein Arbeitgeber die Information, dass du krank bist und nicht mehr arbeiten kannst.
Krankheitstage im Urlaub werden nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen
Falls Dir auf Deinem Erholungsurlaub etwas zustößt und Du arbeitsunfähig erkrankst, bedeutet das nicht, dass Dir Deine Urlaubstage abgezogen werden. Das Arbeitsgericht Neumünster entschied, dass Krankheitstage auf dem Urlaub nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen werden. Quarantänetage, an denen keine Krankheit vorliegt, hingegen schon. Bedenke also, dass Du Dich bei einem Aufenthalt im Ausland gut informieren solltest, ob Du in Quarantäne musst, damit Du Deine Erholungstage nicht verlierst.
Quarantäne bei Verdacht auf Coronavirus: So gehst Du vor
Falls Du vermutest, Dich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, ist es wichtig, dass Du die Quarantäneempfehlungen des Bundes befolgst. Reduziere Deine Kontakte möglichst auf ein Minimum, bleib so viel wie möglich zuhause, lasse Dich testen und halte Dich an die Hygieneregeln. Ein positives Testergebnis bedeutet eine 14-tägige Quarantäne, während der Du Kontakte zu anderen Menschen so gut es geht vermeiden solltest. Vermeide außerdem alles, was nicht unbedingt notwendig ist, wie zum Beispiel Einkäufe oder Besuche bei Freunden. Solltest Du während der Quarantäne Symptome wie Husten, Fieber oder Atemnot bemerken, solltest Du unbedingt einen Arzt kontaktieren.
Coronavirus-Infektion? Keine Sorge: Gehalt bleibt sicher
Du hast Dich mit dem Coronavirus infiziert und bist nicht geimpft? Keine Sorge! Dein Arbeitgeber ist weiterhin verpflichtet, Dir Dein Gehalt zu zahlen, auch wenn eine Quarantäne angeordnet wird. Das bedeutet, dass Du Dein volles Gehalt weiterhin erhältst, während Du zuhause bleibst, um Dich zu erholen. Auch das Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit bleibt Dir erhalten. Somit wirst Du auch während einer Covid-19-Erkrankung nicht finanziell benachteiligt und musst Dir keine Sorgen um Deine finanzielle Lage machen.
Vermeide Ansteckungsgefahr: Achte auf Krankheitszeichen!
Du solltest auf jeden Fall vor dem Auftreten von Krankheitszeichen besonders aufpassen! Denn die Ansteckungsgefahr ist in dieser Zeit am höchsten. Es ist möglich, dass du dich schon ein bis zwei Tage vor dem Beginn der Krankheit angesteckt hast. Deshalb solltest du auch immer darauf achten, wenn eine Person in deinem Umfeld krank wird. Vermeide Kontakt und halte Abstand, damit du nicht riskierst, dich anzustecken. Wenn du schon Krankheitszeichen bei dir bemerkst, solltest du sofort zu Hause bleiben und dich in Quarantäne begeben. So kannst du andere vor einer Ansteckung bewahren.
Fazit
Hey,
Telefonische Krankschreibungen für Corona sind eine gute Möglichkeit, sich in diesen schwierigen Zeiten ohne zu einem Arzt zu gehen, krank zu schreiben. Alles, was du dazu brauchst, ist ein Telefon.
Um eine telefonische Krankschreibung zu bekommen, musst du zuerst deinen Arzt anrufen. Erkläre dem Arzt deine Symptome und erkläre, warum du denkst, dass du krank bist. Der Arzt wird dich dann über die nötigen Tests und Behandlungen aufklären. Wenn deine Symptome schwerwiegend sind, kann er dich telefonisch krankschreiben.
Es ist wichtig zu beachten, dass es bei einer telefonischen Krankschreibung keine Garantie gibt, dass du tatsächlich krank bist. Der Arzt wird dir beibringen, wie du dich in den nächsten Tagen schützen kannst, um eine Verschlimmerung der Symptome zu vermeiden.
Ich hoffe, das hilft dir dabei zu verstehen, wie eine telefonische Krankschreibung in Bezug auf Corona funktioniert. Alles Gute!
Fazit: Es ist einfach und sicher, sich telefonisch krankschreiben lassen, wenn du an Corona erkrankt bist. Du musst dir keine Sorgen machen, dass du dich an einen Arzt oder eine Klinik wenden musst. Du kannst sogar zu Hause bleiben und trotzdem die Unterstützung bekommen, die du brauchst.