Wie funktioniert Telefonische Krankschreibung während der Corona-Pandemie? Entdecke jetzt die Antwort!

Hey,
hast du dir schon mal überlegt, wie du eine krankschreibung für Corona bekommst? Das ist jetzt möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. In diesem Artikel erklären wir dir, wie du telefonisch eine Krankschreibung für Corona bekommst.

Hallo! Telefonische Krankschreibungen sind ein neuer Service, der es Menschen ermöglicht, sich wegen des Coronavirus krankzuschreiben, ohne zu einem Arzt zu gehen. Es ist ganz einfach: Du musst eine Nummer anrufen, die Ärzte bereithalten, die Dich ausfragen und Dich dann krank schreiben. Sie können Dir auch Ratschläge geben, was Du tun kannst, um Dich zu schützen. Es ist sehr hilfreich, da Du nicht das Haus verlassen musst, um zu einem Arzt zu gehen und das Risiko einer möglichen Ansteckung zu minimieren.

Krankgeschrieben dank Corona-Sonderregelung bis 2021

Du hast gerade eine leichte Atemwegserkrankung und möchtest krankgeschrieben werden? Dann ist die gute Nachricht, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Corona-Sonderregelung verlängert hat! Damit kannst du telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. So musst du nicht zu einem Arzt oder zur Apotheke gehen und kannst dich in deinen eigenen vier Wänden erholen. Derzeit gilt die Sonderregelung bis ins kommende Jahr, also kannst du diese bequeme Möglichkeit weiterhin nutzen.

Elektronische Krankschreibung: Wartezeiten & Verzögerungen

Statt die Versichertenkarte vorzulegen, kannst Du der Praxis auch Deine Versichertennummer und den Namen Deiner Krankenkasse am Telefon nennen. Meist erhalten wir Deine elektronische Krankschreibung dann direkt von der Arztpraxis. Allerdings kann es auch vorkommen, dass die Krankschreibung per Post an Deine Krankenkasse geschickt wird. In diesem Fall musst Du eventuell noch etwas warten, bis sie bei uns ankommt. Sollte es zu Verzögerungen kommen, kannst Du Dich jederzeit bei Deiner Krankenkasse erkundigen.

Krankheitsbedingtes Attest am Telefon verlängern

Du hast ein krankheitsbedingtes Attest? Dann kannst Du die Arbeitsunfähigkeit jetzt auch am Telefon verlängern lassen. Ärzte dürfen Dir demnach für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen Krankschreibungen am Telefon ausstellen. Wenn es nötig ist, kann diese Krankmeldung einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Ob eine telefonische Krankmeldung möglich ist, entscheidet der behandelnde Arzt. Also zögere nicht, Deinen Arzt zu kontaktieren, falls Du ein Attest brauchst.

Verdacht auf Coronavirus? Richtig handeln & Kontakte meiden

Hast Du den Verdacht, dass Du Dich mit dem Coronavirus infiziert hast? Dann ist es wichtig, dass Du richtig handelst. Zuallererst solltest Du Deinen Arbeitsplatz verlassen und zu Hause bleiben. Wenn möglich, solltest Du auch Kontakte zu anderen Menschen meiden, um eine weitere Ansteckung zu verhindern. Informiere Deinen Arbeitgeber oder Deine Vorgesetzten. Gib ihnen Bescheid, dass Du möglicherweise infiziert bist und zu Hause bleibst. Kontaktiere auch Deinen Hausarzt oder die zuständige Gesundheitsbehörde und befolge die Anweisungen, die Du erhältst. Bitte beachte, dass Tests nur dann möglich sind, wenn das Gesundheitspersonal die Symptome als ernst einstuft. In vielen Fällen wird Dir empfohlen, Dich in Quarantäne zu begeben und weitere Schritte abzuwarten.

 Telefonische Krankschreibung Corona Prozesse erklärt

Krankmeldung: So informierst du deinen Arbeitgeber

Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, wenn du krankgeschrieben wirst. Das kannst du telefonisch oder per Mail machen. Zusätzlich musst du ihm auch mitteilen, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Hast du eine Erstbescheinigung, müssen deine Kollegen in der Firma davon in Kenntnis gesetzt werden. Mit der Folgebescheinigung kannst du deinen Arbeitgeber über den Fortbestand deiner Krankheit informieren.

Informiere deinen Arbeitgeber sofort bei Krankheit

Du bist krank und kannst nicht arbeiten? Dann informiere deinen Arbeitgeber unbedingt und zwar so schnell wie möglich, am besten noch vor Beginn der Arbeitszeit am ersten Tag deiner Krankheit. Dies kannst du entweder telefonisch tun oder, wenn sichergestellt ist, dass deine E-Mail auch gelesen wird, auch per E-Mail. Es ist wichtig, dass dein Arbeitgeber deine Abwesenheit kennt, damit er entsprechende Maßnahmen einleiten kann.

Krankheiten am Arbeitsplatz: Keine Pflicht zur Auskunft

Du musst als Arbeitnehmer*in niemandem Auskunft über deine Krankheiten geben. Wenn du krank wirst, musst du lediglich deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange ungefähr. Dazu reicht es, ihm oder ihr eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Du bist auch nicht verpflichtet, weitere Details preiszugeben, wenn du nicht willst. Allerdings wäre es hilfreich, wenn du zusätzlich angibst, wann du wieder fit für die Arbeit bist, sofern du es schon weißt. So kann dein Arbeitgeber deine Abwesenheit besser planen.

Positiver Corona-Selbsttest? So reagierst Du richtig

Du hast einen positiven Corona-Selbsttest und fragst Dich, was Du jetzt tun sollst? Das ist kein Grund zur Panik. Zuerst einmal ist es wichtig, dass Du Dich zuhause bestmöglich isolierst und Kontakte zu anderen Personen im Haushalt auf ein Minimum reduzierst. Rufe auch Deinen Hausarzt oder ein medizinisches Fachpersonal an und bitte sie um weitere Anweisungen. Meist wird Dir dann ein PCR-Test verschrieben, um die Diagnose zu bestätigen.

Außerdem solltest Du auch Deine Kontakte überprüfen und alle Personen, mit denen Du Kontakt hattest, über Dein Ergebnis informieren. So können Sie rechtzeitig handeln und sich selbst testen lassen. Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, kann es sinnvoll sein, dass auch diese Personen sich in Quarantäne begeben.

Kann jeder mich krankschreiben? Ja, auch ohne Beziehung!

Du fragst Dich, wer Dich krankschreiben darf? Grundsätzlich kann Dich jeder Vertragsarzt oder jede Vertragsärztin krankschreiben, auch wenn Du vorher noch nicht in der Praxis warst. Es ist also nicht erforderlich, dass Du bereits eine Beziehung zu einem Arzt aufgebaut hast. Wenn Du möchtest, kannst Du auch einen sogenannten Hausbesuchsdienst beanspruchen, der Dir einen Arzt zu Dir nach Hause schickt. So musst Du nicht zum Arzt gehen und du kannst direkt von zu Hause aus krankgeschrieben werden.

Erkrankung im Urlaub: Krankheitstage werden nicht abgezogen

Du wolltest eine Auszeit nehmen und bist im Erholungsurlaub erkrankt? Dann ist es wichtig zu wissen, dass die Krankheitstage dir nicht von deinem Urlaubsanspruch abgezogen werden. Doch Vorsicht: Quarantänetage, an denen du nicht krank bist, werden sehr wohl als Urlaub abgezogen. Das hat das Arbeitsgericht Neumünster in einem Urteil vom 3. August 2020 festgestellt (Urt v 03082021, 3 Ca 362 b/21). Es ist also wichtig, dass du im Vorhinein abklärst, wie du dich im Falle einer Erkrankung verhalten musst. Solltest du dir unsicher sein, solltest du dich an deinen Arbeitgeber wenden und dir Rat einholen. In jedem Fall empfiehlt es sich, dass du dir ärztliche Hilfe suchst, sodass du schnell wieder gesund wirst.

 Telefonische Krankschreibung Corona - Funktion, Anleitung und Tipps

Coronavirus-Infizierte: Arbeiten trotz Isolierung nicht nötig

Du musst nicht in den Betrieb kommen, wenn du dich mit dem Coronavirus infiziert hast. Der emeritierte Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) erklärt: „Es bedeutet nicht, dass du als infizierter Beschäftigter zur häuslichen Isolierung verpflichtet bist und trotzdem in den Betrieb gehen musst.“ Die Regeln sind in Bezug auf beschäftigte Personen unterschiedlich und du solltest dich vorher über deine Rechte und Pflichten informieren. Beachte, dass du unter Umständen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen musst, um deine Arbeit zu Hause zu verrichten.

Kannst du dich noch vor Symptomen anstecken? Ja!

Du solltest wissen, dass du dich noch vor dem Auftreten von Symptomen anstecken kannst. Einige Menschen infizieren sich sogar bis zu zwei Tage, bevor sie überhaupt Symptome bemerken. Aber die größte Ansteckungsgefahr besteht in der Zeit, in der du schon Anzeichen der Krankheit hast. Deshalb ist es wichtig, dass du auf deine Körperzeichen achtest und sofort zu Hause bleibst, wenn du dich nicht gut fühlst.

Rückwirkende Krankschreibung: So bekommst du sie!

Du darfst rückwirkende Krankschreibungen nur im Ausnahmefall bekommen. Deswegen schauen die behandelnden Mediziner:innen ganz genau auf deinen Einzelfall. Wenn du also krank wirst, solltest du so schnell wie möglich zum Arzt gehen. Denn eine Arbeitsunfähigkeit kann rückwirkend für maximal drei Kalendertage vor deinem ersten Arztbesuch bescheinigt werden. So kannst du sicher sein, dass du deine krankheitsbedingten Ausfallzeiten abgedeckt bekommst.

Kann mein Arzt mich gegen meinen Willen nicht krank schreiben?

Du fragst dich, ob dein Arzt sich weigern kann, dich krank zu schreiben? Die Antwort lautet ja. Dein Arzt hat keine Pflicht, dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen, wenn er der Meinung ist, dass du problemlos deiner Arbeit nachgehen kannst. Es liegt also an deinem Arzt zu entscheiden, ob er dich zum Arbeitsunfähigkeitszeugnis schreibt oder nicht. Es ist allerdings daran zu denken, dass dein Arzt das medizinische Gutachten über deine Arbeitsunfähigkeit nur dann ausstellen kann, wenn du eine ärztliche Untersuchung durchgeführt hast. Diese Untersuchung ermöglicht es deinem Arzt, zu entscheiden, ob du krank bist oder nicht.

Coronavirus: 10 Tage Isolierung & Untersuchung beim Arzt

Du hast dich mit dem Coronavirus infiziert? Dann musst du unbedingt in Isolierung! Während dieser Zeit solltest du keinen Kontakt zu anderen Menschen haben und die Wohnung nicht verlassen. Die Isolierung dauert grundsätzlich zehn Tage und beginnt am Tag des ersten Auftretens der Symptome oder des Testergebnisses. Dir empfiehlt sich zusätzlich eine weitere Kontrolle beim Arzt. Er wird entscheiden, ob ein Test durchgeführt werden muss, um die Isolierung zu beenden. Andernfalls kannst du nach zehn Tagen Isolierung ohne weiteren Test wieder an dein gewohntes Leben zurückkehren.

Neue Regelung für Baden-Württemberg: Positiv Getestete müssen nicht mehr in Quarantäne

Ab Mittwoch, 16. November 2022 tritt in Baden-Württemberg eine neue Regelung in Kraft, nach der positiv auf das Coronavirus Getestete nicht mehr verpflichtet sind, für mindestens fünf Tage in häusliche Quarantäne zu gehen. Damit sollen die Betroffenen einen einfacheren und angenehmeren Weg wählen können, um das Virus zu bekämpfen. Zudem soll es ihnen ermöglichen, ihren Alltag bestmöglich aufrechtzuerhalten. Stattdessen werden die Menschen dazu aufgefordert, sich vierzehn Tage lang selbst zu isolieren und zu beobachten, ob sie Symptome entwickeln. Sollte dies der Fall sein, wird die Person dazu aufgefordert, sich sofort in ärztliche Behandlung zu begeben. Auf diese Weise können potenzielle Infektionsketten frühzeitig unterbrochen und eine Ausbreitung des Virus verhindert werden.

Informiere Deinen Chef über Deine Arbeitsunfähigkeit – EFZG Richtlinien

Du hast eine Arbeitsstörung und weißt nicht, wie Du deinen Chef informieren sollst? Kein Problem! Laut dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG oder EFZG) kannst du deine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer auf verschiedene Weise mitteilen. Es ist theoretisch möglich, dies per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht zu tun. Allerdings solltest Du sicherstellen, dass Du die entsprechenden Kontaktdaten Deines Chefs hast und deine Informationen auf eine angemessene Weise übermittelst. § 5 EFZG legt fest, dass Arbeitnehmer verpflichtet sind, „die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen”. Daher ist es wichtig, dass Du Dich an die Fristen hältst, die Dein Arbeitgeber für die Mitteilung von Arbeitsunfähigkeit vorgibt.

Krankmeldung an Arbeitgeber: Kein Anspruch auf Einzelheiten

Du hast eine Krankheit und musst Deinem Arbeitgeber mitteilen, dass Du krankgeschrieben bist? Auch wenn es nicht erforderlich ist, dem Arbeitgeber mitzuteilen, um welche Krankheit es sich handelt, ist es gut zu wissen, dass er keinen Anspruch auf Einzelheiten hat. Auf dem für den Arbeitgeber bestimmten Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht keine Diagnose. Es ist also nicht notwendig, dem Arbeitgeber diese Information zu vermitteln. Allerdings solltest Du darauf achten, dass Deine Krankheit nicht in einem Arbeitszeugnis erwähnt wird.

Coronavirus: Quarantäneempfehlungen des Bundes beachten

Du hast befürchtet, dich mit dem Coronavirus infiziert zu haben? Dann solltest du die Quarantäneempfehlungen des Bundes ernst nehmen: Reduziere deine Kontakte und bleibe so oft wie möglich zuhause. Dazu gehört auch, dass du dich testen lässt und die Hygieneregeln einhältst. Vermeide auf jeden Fall größere Ansammlungen und halte dich an die Abstandsregeln. Sollten sich bei dir Symptome wie Fieber, Halsschmerzen oder Atembeschwerden zeigen, dann melde dich sofort bei deinem Arzt.

Covid-19: Anspruch auf Entgeltfortzahlung & Krankheitsgeld

Du bist krank und hast Covid-19? Keine Sorge! Auch wenn du nicht geimpft bist, hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankheitsgeld. Egal ob die Behörden eine Quarantäne anordnen oder nicht. Dies gilt, solange du arbeitsunfähig bist. Damit du deinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankheitsgeld geltend machen kannst, musst du ein ärztliches Attest vorlegen. Informiere dich am besten bei deinem Arbeitgeber über die genauen Bedingungen.

Zusammenfassung

Du kannst telefonisch krankschreiben lassen, wenn du eine Corona-Infektion vermuten oder wenn du Symptome hast. Rufe dazu einfach deinen Hausarzt oder eine Arztpraxis an und erkläre deine Beschwerden. Der Arzt wird dir dann ein Attest ausstellen, das du dann deinem Arbeitgeber oder deiner Schule vorlegen kannst.

Es ist offensichtlich, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung vielen Menschen in dieser schwierigen Zeit eine Erleichterung bietet. Du kannst also beruhigt sein, dass es eine einfache Möglichkeit gibt, sich korrekt krankschreiben zu lassen, wenn du vermutest, dass du dich mit dem Coronavirus infiziert hast.

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