Du hast dich krank gemeldet, aber nicht persönlich beim Arzt? Kein Problem! In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die telefonische Krankschreibung wissen musst. Wir erklären dir, wie du dazu vorgehen musst und was du beachten solltest. Lass uns loslegen!
Um eine telefonische Krankschreibung zu bekommen, musst du dich zuerst an deinen Arzt oder an eine Arztpraxis wenden und einen Termin vereinbaren. Du kannst deinen Arzt auch telefonisch kontaktieren, um eine telefonische Krankschreibung zu erhalten. Während des Anrufs solltest du deinen Namen, deine Adresse, dein Geburtsdatum und eine Beschreibung deiner Symptome angeben. Dein Arzt wird dich dann fragen, ob er ein Rezept verschreiben kann oder ob er für eine vollständige Diagnose einen Termin benötigt. Wenn dein Arzt eine vollständige Diagnose benötigt, solltest du einen Termin vereinbaren. Wenn du eine telefonische Krankschreibung erhalten möchtest, wird dein Arzt dir nach dem Anruf eine Krankschreibung per E-Mail oder Fax zusenden.
Krankschreibung jetzt auch per Telefon: Bis zu 7 Tage möglich
Du kannst dich beruhigen, falls du krank bist und ein Arztbesuch nicht möglich ist: Ärzte können ihre Patienten nun telefonisch für eine Dauer von bis zu sieben Tagen krankschreiben. Mit der Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wird eine wichtige Variante der Krankschreibung angeboten, bei der die Patienten nicht mehr zu einem persönlichen Arztbesuch erscheinen müssen. Damit sollen Infektionsketten unterbrochen und die Ausbreitung des Virus eingedämmt werden. Die Arbeitsunfähigkeit kann einmalig um bis zu sieben Kalendertage verlängert werden. Die Entscheidung, ob die Arbeitsunfähigkeit telefonisch bescheinigt werden kann, trifft der Arzt. Wenn du krank bist, kannst du deinen Arzt also problemlos telefonisch kontaktieren und, sofern möglich, eine Krankschreibung erhalten.
Elektronische Krankschreibung: Arbeitgeber sparen Zeit und Aufwand
Mit dem neuen Verfahren entfällt für Arbeitnehmer die lästige Übermittlung der Krankschreibung. Denn diese übermittelt die Arztpraxis nun elektronisch direkt an die gesetzliche Krankenkasse. So können sich Beschäftigte die Mühe des Weiterleitens an den Arbeitgeber sparen. Der Arbeitgeber kann die Krankmeldung dann direkt bei der Krankenkasse abrufen. Dadurch wird nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch Arbeitgebern einiges an Zeit und Aufwand erspart.
Kann ich eine rückwirkende Krankschreibung bekommen?
Du fragst Dich, ob Du eine rückwirkende Krankschreibung bekommen kannst? In der Regel dürfen Mediziner:innen nur im Ausnahmefall rückwirkende Krankschreibungen ausstellen. Sie sind dazu angehalten, den Einzelfall genau zu prüfen. In manchen Fällen kann eine Arbeitsunfähigkeit für maximal drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch rückwirkend bescheinigt werden. Dazu muss aber der Arzt eindeutig nachweisen können, dass Du zu diesem Zeitpunkt schon krank warst. Ein guter Tipp ist es, möglichst schnell zum Arzt zu gehen, um die Chancen auf eine rückwirkende Krankschreibung zu erhöhen.
Wie lange darfst Du ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben?
Du fragst Dich, wie lange Du ohne ein ärztliches Attest zu Hause bleiben darfst? Die Antwort darauf findest Du in Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag. Sollte dort nichts festgelegt sein, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Demnach darfst Du ohne Attest drei Kalendertage zu Hause bleiben. Aber Achtung: Wenn Du länger als drei Tage krankgeschrieben bist, musst Du ein ärztliches Attest vorlegen. Nur so können Arbeitgeber sicherstellen, dass keine Krankheit vorgetäuscht wird.
Kann mein Arzt mich krank schreiben? Nein, aber…
Du fragst dich, ob dein Arzt dich krank schreiben muss? Nein, das muss er nicht. Denn natürlich hat dein Arzt keine Pflicht, dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen. Sollte er der Meinung sein, dass du deine Arbeit problemlos erledigen kannst, wird er dich nicht krank schreiben. Wenn du also krank bist, solltest du deinen Arzt darüber aufklären, wie schlecht es dir wirklich geht. Erst dann kann er entscheiden, ob er dir eine Krankschreibung ausstellen möchte oder nicht.
Krankschreibung beantragen: Termin beim Arzt vereinbaren!
Du hast eine Erkrankung und möchtest eine Krankschreibung? Dann kannst Du leider nicht ohne weiteres eine Online-Krankschreibung beantragen. Laut dem Arbeitsgericht Berlin muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung persönlich oder telefonisch beim Arzt beantragt werden. Dieser entscheidet dann, ob Dir eine Krankschreibung ausgestellt wird oder nicht. Es ist also wichtig, dass Du Dir vorher einen Termin beim Arzt holst. Oft ist es auch möglich, einen Termin online zu vereinbaren. So hast Du die Möglichkeit, die Krankschreibung schnell und unkompliziert zu bekommen.
Online-AU: Richtig nutzen & Arbeitgeber akzeptieren
Eine Online-AU ist bei vielen Menschen sehr beliebt, da sie eine einfache und einfache Möglichkeit bietet, wenn man krank ist. Allerdings ist es laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht so einfach, eine gültige AU über einen reinen Fragebogen oder Chat ohne direkte Arzt-Patienten-Kommunikation zu erhalten. Der Arbeitgeber muss diese nicht akzeptieren, da sie nicht als offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anerkannt wird.
Außerdem ist es wichtig zu beachten, dass eine Online-AU nicht für alle Krankheiten gilt. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit sie gültig ist. Zum Beispiel muss der Arzt in der Lage sein, die Krankheit durch eine virtuelle Untersuchung zu diagnostizieren und eine medizinisch fundierte Einschätzung vorzunehmen. Eine Online-AU kann daher manchmal nicht dazu verwendet werden, einen Arbeitsausfall zu rechtfertigen.
Wenn Du also krank bist und eine AU benötigst, ist es wichtig, dass Du einen Arzt aufsuchen und eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. So kannst Du sichergehen, dass Dein Arbeitgeber die AU akzeptiert.
TK Arbeitsunfähigkeitsdaten abfragen: Systemgeprüftes Programm oder Ausfüllhilfe nutzen
Bei Krankmeldungen solltest du als Arbeitgeber immer überprüfen, ob die Krankheit tatsächlich echt ist. Dazu kannst du bei der Techniker Krankenkasse (TK) die Arbeitsunfähigkeitsdaten abfragen. Dafür hast du zwei Möglichkeiten: Entweder nutzt du ein systemgeprüftes Programm, zum Beispiel dein Entgeltabrechnungsprogramm, oder du verwendest eine Ausfüllhilfe wie zum Beispiel svnet. Diese solltest du unbedingt nutzen, um sicherzustellen, dass du alle relevanten Informationen bekommst und du die Entscheidungen bezüglich der Krankmeldungen auf einer soliden Basis treffen kannst.
Krankmeldung bei der Krankenkasse: Was du wissen musst
Hast du ärztlich krankgeschrieben bekommen? Dann ruft dein Arbeitgeber die Krankmeldung bei deiner Krankenkasse ab. Dabei werden dein Name und der Beginn und das Ende deiner Arbeitsunfähigkeit an die Kasse übermittelt. Derzeit ist dies eine einheitliche Vorgehensweise und jeder Arbeitnehmer muss sich an diese Regel halten. Dein Arbeitgeber kann in einer solchen Situation auch ein Attest oder ein ärztliches Zeugnis einfordern, um die Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen.
Neues Verfahren: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Du musst keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr beim Arbeitgeber vorzeigen. Stattdessen hat die Krankenkasse ein neues Verfahren eingeführt: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Damit kannst Du Deine Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an Deinen Arbeitgeber übermitteln. Der Arbeitgeber kann sich dann über eine gesicherte Verbindung die Daten abrufen und so Deine Arbeitsunfähigkeit prüfen. Damit sparst Du Dir den Gang zum Arbeitgeber und das Ausfüllen des Antrags!
Rückwirkend krankgeschrieben – 3 Tage, aber der Arzt braucht Begründung
Dabei muss er eine Begründung für die verspätete Krankschreibung abgeben.
Klar, in einigen Fällen ist es möglich, dass du rückwirkend krankgeschrieben wirst. Aber der Arzt muss nachweisen können, dass du bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem er dir die Krankmeldung ausstellt, erkrankt warst. Der Arzt darf dir im höchsten Fall eine rückwirkende Krankschreibung bis zu drei Tagen ausstellen. Dafür muss er jedoch eine Begründung abgeben, warum er die Krankmeldung erst verspätet ausgestellt hat. Wenn du also kurzfristig erkrankst, solltest du schnellstmöglich zu deinem Arzt gehen, damit er dir eine aktuelle Krankmeldung ausstellen kann. So bist du auf der sicheren Seite.
Rufe 116 117 oder 112 an, um Hilfe zu erhalten
Sprichst Du an Wochenenden oder Feiertagen eine ungeklärte Erkrankung aus, kannst Du Dich an die Rufnummer 116 117 wenden. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist deutschlandweit und ohne Vorwahl zu erreichen. Du erhältst kostenlose Hilfe, egal ob Du von zu Hause aus oder mit dem Handy anrufst. Der Rettungsdienst ist in sehr dringenden Fällen rund um die Uhr unter der Nummer 112 zu erreichen. Wenn Du also unter schwerwiegenden Beschwerden leidest und das Gefühl hast, dass Deine Erkrankung lebensgefährlich ist, wähle die 112.
Beschwerden beschreiben: Offen sein beim Arztbesuch & Symptome richtig schildern
Im Gespräch mit dem Arzt ist es wichtig, offen und ehrlich über die Beschwerden zu sprechen. Sei deshalb nicht schüchtern und beschreibe deine Symptome so detailliert wie möglich. Erzähle deinem Arzt, wie du dich fühlst, welche Beschwerden bei dir auftreten und ob sie sich durch Ruhephasen lindern lassen. Häufig klagen Menschen über Schlaflosigkeit, Nervosität und Erschöpfung. Doch auch andere Symptome, wie zum Beispiel Kopfschmerzen, Konzentrationsprobleme oder Appetitlosigkeit können ein Zeichen für eine psychische Erkrankung sein. Sei also offen, wenn du beim Arzt bist und schildere deine Beschwerden so genau wie möglich. Nur so kann er dir das richtige Behandlungsprogramm anbieten.
Rückdatierung Arbeitsunfähigkeit? Max. 3 Tage möglich
Du hast ein Problem und benötigst eine Rückdatierung der Arbeitsunfähigkeit? In manchen Fällen ist es möglich, den Beginn der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag zu verschieben. Allerdings ist das nur in Ausnahmefällen und nach einer gewissenhaften Prüfung zulässig – meistens allerdings nur für maximal drei Tage. Sprich mit Deinem Arzt und erkundige Dich, ob in Deinem Fall eine solche Rückdatierung möglich ist.
Online-Krankschreibung ganz einfach mit au-schein: 38 Euro
Klingt eine Online-Krankschreibung erstmal kompliziert, ist sie es aber nicht. Mit au-schein kannst Du ganz einfach ein Rezept als PDF ausstellen lassen. Dafür fallen 14 Euro an. Wenn Du das Rezept auch in Papierform haben möchtest, musst Du noch 8 Euro drauflegen. Wenn Du privat versichert bist, kommen nochmal 16 Euro laut Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dazu. Insgesamt sind das also 38 Euro, die Du bezahlen musst. Den Rest erledigt dann au-schein für Dich.
Krankmeldung per WhatsApp oder SMS: Ja, das ist erlaubt!
Du fragst Dich, ob Du Deinem Arbeitgeber schon per WhatsApp oder SMS mitteilen darfst, dass Du krank bist? Laut dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG oder EFZG) ist das kein Problem. § 5 EFZG regelt in diesem Punkt nur, dass Arbeitnehmer verpflichtet sind, „die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen”. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Du per Telefonat, E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht Deinem Arbeitgeber Bescheid gibst. Allerdings solltest Du darauf achten, dass eine solche Mitteilung auch wirklich schnell und zuverlässig bei Deinem Arbeitgeber ankommt.
Krankmeldung per WhatsApp: Erlaubt und Tipps
Grundsätzlich ist es erlaubt, sich per WhatsApp krankzumelden. Dein Arbeitgeber muss dafür nicht befürchten, eine Abmahnung zu erhalten. Allerdings solltest Du beachten, dass der Empfänger der Nachricht WhatsApp ebenfalls als Kommunikationsmittel nutzt. Wenn Dein Arbeitgeber die App nicht nutzt, kannst Du immer noch über einen anderen Weg mit ihm Kontakt aufnehmen, zum Beispiel per E-Mail oder Telefon. Wichtig ist, dass Du die korrekten Informationen übermittelst, damit Dein Arbeitgeber weiß, worum es geht. So kannst Du sichergehen, dass Deine Krankmeldung auch wirklich ankommt.
Online Krankschreibung: Erhalte Bescheinigung sofort als PDF
Du hast ein krankheitsbedingtes Problem und möchtest nicht lange in der Praxis warten? Dann gibt es eine gute Nachricht für Dich: Du kannst Dich auch online krankschreiben lassen! Verschiedene Online-Anbieter bieten hierfür ein Formular an, in dem Du Fragen zu Deinem Gesundheitszustand beantworten musst. Sobald Du das Formular abgeschickt hast, erhältst Du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als PDF zugeschickt. Damit sparst Du Dir nicht nur die Wartezeit in der Praxis, sondern kannst auch die Videosprechstunde mit dem Arzt vermeiden. Ein weiterer Vorteil ist, dass Du Deine Bescheinigung sofort erhältst und nicht wie sonst auf den Postweg warten musst.
Arztbesuch: Krankmeldung bis zu 3 Tage rückwirkend möglich
Du hast am Wochenende erkrankt und musstest deshalb nicht zur Arbeit? Kein Problem! Seit 2016 dürfen Ärzte krankgeschriebene Patienten bis maximal drei Tage rückwirkend behandeln. Das bedeutet, dass du Montag zum Arzt gehst und dich für Freitag, Samstag und/ oder Sonntag krankschreiben lassen kannst. Arztpraxen sind allerdings meist am Wochenende geschlossen, sodass du an Werktagen zum Arzt musst, um eine Krankmeldung zu erhalten.
Kündigung nach häufigen Kurzerkrankungen: Was Du wissen musst
Wenn Du als Arbeitnehmer drei Jahre lang häufiger als 30 Tage krank warst, solltest Du damit rechnen, dass Dein Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen kann. Wir sprechen hier von sogenannten Kurzerkrankungen, die zu einer höheren Krankheitsdauer als 30 Tage im Jahr führen. Eine Kündigung ist aber auch möglich, wenn eine dauerhafte oder andauernde Arbeitsunfähigkeit vorliegt. In so einem Fall solltest Du Dich an Deinen Betriebsrat wenden, um mögliche Alternativen zu besprechen.
Zusammenfassung
Um eine telefonische Krankschreibung zu erhalten, musst du zuerst deinen Arzt oder deine Ärztin anrufen. Erkläre deinem Arzt oder deiner Ärztin deine Erkrankung und deine Symptome. Bespreche mit ihm oder ihr, wie lange du krankgeschrieben wirst. Dein Arzt oder deine Ärztin wird dir schließlich ein Attest ausstellen. Dieses Attest musst du dann deinem Arbeitgeber vorlegen.
Du siehst, dass es nicht schwer ist, eine telefonische Krankschreibung zu beantragen. Du musst nur die richtigen Leute anrufen und die nötigen Informationen bereithalten. Also, auf geht’s! Probier es doch mal aus!