Hallo liebe Leser*innen! Heutzutage ist es für viele Menschen ein großer Teil des Lebens, dass sie arbeiten müssen. Sich aber krankzumelden, schon allein am Telefon, kann ein schwieriges Unterfangen sein. Deshalb wollen wir Dir heute einmal erklären, wie Du Deine krankschreibung telefonisch erledigen kannst. Lass uns direkt loslegen!
Du kannst deinen Arzt anrufen und ihn darum bitten, dich telefonisch krankzuschreiben. Dein Arzt wird einige Fragen stellen, um herauszufinden, was mit dir los ist. Wenn dir die Antworten auf seine Fragen nicht helfen, könnte dein Arzt dich bitten, zu seiner Praxis zu kommen, um dich untersuchen zu lassen. Wenn dein Arzt der Meinung ist, dass deine Symptome schwerwiegend genug sind, wird er dich krank schreiben.
Ärzte Krankschreibung Verlängerung: Zähle auf den Arzt
Du kannst dich darauf verlassen, dass Ärzte dich telefonisch krankschreiben, wenn es nötig ist. Du kannst die Arbeitsunfähigkeit sogar einmalig um bis zu sieben Kalendertage verlängern. Der Arzt entscheidet, ob die Arbeitsunfähigkeit auf diese Weise bescheinigt werden kann. Daher kannst du in solchen Fällen immer auf ihn zählen.
XXX krank – Krankmeldung mit ärztlichem Krankenschein
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Hallo, hier spricht XXX. Es geht mir heute leider nicht so gut und ich werde ein/zwei Tage zuhause bleiben, um mich auszukurieren. Ich rechne damit, dass ich morgen/übermorgen wieder zur Arbeit erscheine. Damit mein Chef die Krankmeldung bestätigt, muss ich ihm einen ärztlichen Krankenschein vorlegen. Ich hoffe, dass ich mich schnell wieder erhole und meine Arbeit wieder aufnehmen kann.
Krankmeldung: So melde ich meine Abwesenheit richtig
Du hast dir eine Erkältung zugezogen und musst zu Hause bleiben? Dann ist es wichtig, dass du deinen Arbeitgeber darüber informierst. Am sichersten ist allerdings, wenn die Krankmeldung per E-Mail oder per Telefon erfolgt. Auf diese Weise kannst du deine Abwesenheit schriftlich belegen und dein Arbeitgeber hat einen Nachweis. Selbstverständlich kannst du auch eine E-Mail an deine Vorgesetzte oder deinen Vorgesetzten schicken. Oder du rufst im Büro an und informierst die Person, die für das Personalwesen zuständig ist. Der Mitarbeiter kann auch einen seiner Kollegen über sein Fernbleiben von der Arbeit informieren. Dieser gibt dann der zuständigen Person im Unternehmen Bescheid.
Natürlich solltest du immer auch angeben, wie lange du krank sein wirst. Am besten ist es, wenn du deinem Arbeitgeber nach Möglichkeit eine ärztliche Bescheinigung vorlegst, die deine Abwesenheit bestätigt. Diese kannst du dann ebenfalls per E-Mail oder Fax an deine Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber schicken. So hast du alles Nötige unternommen, um deine Krankheit zu melden.
Krankmeldung abgeben: Telefonisch, E-Mail oder persönlich?
Du musst eine Krankmeldung abgeben? Kein Problem! Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du das machen kannst. Zum einen kannst du deinem Arbeitgeber telefonisch Bescheid geben oder eine E-Mail schreiben. Du kannst aber auch jemanden beauftragen, deine Krankmeldung für dich abzugeben – sofern der Betreffende über die notwendigen Informationen verfügt. Wenn dein Gesundheitszustand es zulässt, kannst du auch persönlich vorbeikommen und beim Arbeitgeber Bescheid geben. Egal für welche Variante du dich entscheidest, achte darauf, deinem Arbeitgeber alle relevanten Informationen mitzuteilen. So können weitere Schritte schnell geklärt und eventuelle Unsicherheiten ausgeräumt werden.
Wie erhalte ich eine Verlängerung meiner Krankschreibung?
Du hast eine Krankmeldung? Dann solltest du wissen, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vor dem Ausstellen einer Verlängerung der Krankschreibung eine eingehende telefonische Befragung durchführen. Dabei können sie sich persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten überzeugen. Wenn du als Patient*in eine solche Verlängerung brauchst, kannst du sie telefonisch für weitere sieben Kalendertage bekommen. Wichtig ist dabei, dass du vor dem Erhalt der Verlängerung einen Arzt*eine Ärztin kontaktiert und befragt.
Gesundheitsprobleme: Arbeitsunfähigkeit informieren
Hallo, ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich heute leider aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Arbeit teilnehmen kann. Derzeit habe ich starke Beschwerden und möchte so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen. Sobald ich mehr über die Art und Dauer meiner Arbeitsunfähigkeit weiß, werde ich Dich unverzüglich und umfassend informieren. Ich hoffe, dass ich bald wieder fit bin und mich bei Dir melden kann.
Krankmeldung online beantragen – ohne Wartezeiten!
Du möchtest dich krankschreiben lassen, aber keine Wartezeiten in der Praxis in Kauf nehmen? Kein Problem! Es gibt einige Online-Anbieter, die dir die Möglichkeit bieten, bequem von zuhause aus eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu beantragen. Dazu musst du lediglich ein Formular mit Fragen zu deinem Gesundheitszustand ausfüllen und abschicken. Anschließend erhältst du als PDF die Bescheinigung, die du dann an deinen Arbeitgeber schicken kannst. So hast du ganz einfach und schnell deine Krankschreibung in der Tasche.
Kann der Arzt eine rückwirkende Krankschreibung verweigern?
Du fragst dich, ob der Arzt eine rückwirkende Krankschreibung verweigern kann? Das kommt ganz darauf an. Wenn der Arzt Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Patienten hat und nicht davon überzeugt ist, dass er an den vorangegangenen Tagen arbeitsunfähig war, dann ist es durchaus möglich, dass er die Ausstellung einer rückwirkenden Krankschreibung verweigert. Es ist wichtig, dass du immer ehrlich zu deinem Arzt bist, denn nur so kann er die richtige Entscheidung treffen und dir die bestmögliche Behandlung anbieten.
Beschwerden korrekt beschreiben: So gehst du zu deinem Arzt/deiner Ärztin
Du solltest deine Beschwerden genau beschreiben, wenn du zu deinem Arzt*zur Ärztin gehst. Lass dir Zeit und sei offen für Rückfragen. Erzähle auch, wie lange die Beschwerden schon bestehen und ob sie sich verschlimmert haben. Wenn du Medikamente nimmst, dann notiere deren Namen und Dosierung. Falls du Unterlagen von deinem*r letzten Arzt*Ärztin hast, dann nimm sie mit. So kann dein*e Hausarzt*ärztin ein umfassendes Bild deiner Gesundheit bekommen. Am besten nimmst du auch eine Begleitperson mit, die dich unterstützt.
Krankmeldungen jetzt einfacher: Neues digitales Verfahren vereinfacht Abläufe
Mit dem neuen, digitalen Verfahren entfällt für Arbeitnehmer die lästige und bisher aufwendige Übermittlung der Krankschreibung an Krankenkasse und Arbeitgeber. Denn nun übermittelt die Arztpraxis die Krankmeldung bequem und zuverlässig elektronisch direkt an die gesetzliche Krankenkasse. Von dort ruft der Arbeitgeber sie dann ab und kann sich so schnell und unkompliziert einen Überblick über den Krankheitsfall und die Behandlung verschaffen. Dadurch wird die Abläufe bei Krankmeldungen deutlich vereinfacht und Arbeitnehmer können sich sicher sein, dass ihre Daten zuverlässig und sicher beim Arbeitgeber ankommen.
Gültige AU-Bescheinigung: Nur persönlicher Arztbesuch möglich
Ein Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht im Dienst sein kann, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen, um vom Arbeitgeber eine Freistellung zu erhalten. Obwohl es möglich ist, eine solche Bescheinigung online zu erhalten, ist dies laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg nicht gültig. Eine AU, die über einen reinen Fragebogen oder Chat ohne direkte Arzt-Patienten-Kommunikation ausgestellt wird, ist keine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und muss daher von deinem Arbeitgeber nicht akzeptiert werden.
Es ist wichtig zu wissen, dass es derzeit keine legale Möglichkeit gibt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung online oder per Chat zu erhalten. Wenn du arbeitsunfähig bist, musst du also persönlich zu deinem Arzt gehen, um eine AU zu erhalten. Dein Arzt wird dir bei Bedarf eine AU-Bescheinigung ausstellen. Diese ist gültig und kann vom Arbeitgeber verlangt werden.
Rückwirkende Krankschreibung nur unter bestimmten Umständen
Du hast eine Erkältung oder eine Grippe und musst zum Arzt? Dann solltest Du wissen, dass eine rückwirkende Krankschreibung nur unter bestimmten Umständen ausgestellt werden darf. Damit meinen wir, dass der behandelnde Arzt:die Ärztin den Einzelfall genau prüfen muss. Erst wenn dieser Einzelfall bestimmte Kriterien erfüllt, kann eine rückwirkende Krankschreibung ausgestellt werden. In der Regel dürfen Arbeitsunfähigkeiten maximal für drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch bescheinigt werden. Also, wenn Du krank bist, dann lass Dir von Deinem Arzt:Deiner Ärztin helfen und lass Dir keine rückwirkende Krankschreibung ausstellen, wenn es nicht wirklich nötig ist.
Rückwirkende Krankmeldung: Max. 3 Tage, Attest möglich
Klar, manchmal ist es erforderlich, dass ein Arzt rückwirkend krankschreibt. Dann musst du allerdings nachweisen, dass du vorher schon krank warst. Aber keine Angst, der Arzt darf dir maximal drei Tage rückwirkend Krankmeldung ausstellen. Am besten nimmst du deinen Arzt direkt darauf an und erklärst ihm, warum du eine rückwirkende Krankschreibung brauchst. In manchen Fällen kann es sein, dass dein Arzt ein Attest ausstellen möchte, um deine Erkrankung zu belegen. Wenn du ein Attest benötigst, solltest du das auch erwähnen.
3-Tage-Rückwirkend Krankschreibung: So gehts!
Du hast am Wochenende mal wieder ein bisschen zu viel getan und kannst deshalb am Montag nicht zur Arbeit? Kein Problem! Seit 2016 dürfen Ärzte Dich bis maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben. Das heißt, dass Du einfach zum Arzt gehen und Dir für Freitag, Samstag und Sonntag rückwirkend ein Attest ausstellen lassen kannst. Normalerweise sind Arztpraxen am Wochenende geschlossen, aber für diesen Fall gibt es eine Ausnahme. So kannst Du auch am Montag noch einen Arztbesuch machen und musst nicht befürchten, dass Du die Arbeit schwänzen musst.
Wie lange darf man ohne Attest zu Hause bleiben?
Du fragst dich, wie lange du ohne Attest zu Hause bleiben darfst? Das erfährst du am besten, indem du in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag nachschlägst. steht dort nichts, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das besagt, dass du ohne ärztliches Attest maximal drei Kalendertage zu Hause bleiben kannst. Aber achte darauf, dass du deinen Arbeitgeber in jedem Fall über dein Fehlen informierst!
Neue eAU ab Januar 2023: einfacher, schneller, sicherer
Ab Anfang des kommenden Jahres, also Januar 2023, wird es für Arbeitnehmer keinen gelben Schein mehr geben. Stattdessen kommt die sogenannte eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zum Einsatz. Damit soll die Krankmeldung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einfacher und damit auch schneller erledigt werden. Eine weitere, nicht unerhebliche Veränderung ist, dass die Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr nötig ist. Dadurch kann die eAU direkt vom Arzt an das Arbeitsamt übermittelt werden und eine einheitliche Abwicklung erreicht werden.
Du als Arbeitnehmer musst Dich also darauf einstellen, dass ab Januar 2023 die Krankmeldung nur noch digital und ohne Papier erfolgt. Dies bringt Dir einige Vorteile: Die Abwicklung erfolgt direkt und Du musst nicht mehr selber zum Arzt und anschließend zum Arbeitgeber gehen. Auch der Arbeitgeber spart Zeit und Aufwand. Außerdem ist die eAU nicht nur schneller, sondern auch sicherer, da die Daten nicht mehr auf Papier übertragen werden müssen und damit ein geringeres Risiko für Datenmissbrauch besteht.
Falls Du Fragen zur eAU hast, wende Dich am besten direkt an Dein Arbeitsamt. Dort werden Dir alle weiteren Informationen zur eAU geben und Dir auch bei der Umsetzung helfen.
Neue Regeln zur eAU: Ab Januar 2023 kein Post/E-Mail mehr nötig
Seit dem 1. Januar 2023 musst du als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr per Post oder E-Mail an deinen Arbeitgeber weiterleiten. Stattdessen kann dein Arbeitgeber die eAU über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungs-Programm bei deiner Krankenkasse abrufen. Dies ist eine der vielen neuen Änderungen, die die Regierung eingeführt hat, um den Prozess der Arbeitsunfähigkeit zu vereinfachen. Außerdem kannst du auch die Gesundheitsdaten, die du in deiner eAU speicherst, für andere Zwecke wie beispielsweise die Beantragung von Krankengeld nutzen.
AU an Arbeitgeber schicken: So funktioniert’s!
Weißt du, wie du die AU, den sogenannten Attest des Arztes, an deinen Arbeitgeber schicken sollst? Die Zustellung erfolgt postalisch an dich. Sobald du den gelben Schein vom Arzt erhältst, musst du ihn an deine Krankenkasse und deinen Arbeitgeber schicken. Wie das genau funktioniert, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung in ihrem Twitteraccount bekannt gegeben. Damit solltest du kein Problem haben. Solltest du noch Fragen haben, wende dich gerne an ein Mitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Sie helfen dir gerne weiter.
Dein Arbeitgeber fragt nach deiner Erkrankung? So gehst du vor
Du bist erkrankt und dein Arbeitgeber fragt nach? Grundsätzlich musst du ihn nicht über die Art deiner Erkrankung informieren, denn selbstverständlich darf er keinen Zugriff auf Daten haben, die Rückschlüsse über deine Krankheit zulassen. Allerdings ist es möglich, dass der Arbeitgeber freundlich nach deinem Zustand fragt, vor allem, wenn er gut mit dir befreundet ist. Du bist in dieser Situation nicht verpflichtet, ihm Auskunft zu geben – du kannst die Frage auch einfach unbeantwortet lassen.
Krankgeschrieben werden: Verlass dich nicht auf Online-Krankschreibungen!
Du hast die Nase voll von deinem Job und möchtest krankgeschrieben werden? Dann solltest du dich besser nicht auf eine Online-Krankschreibung verlassen! Laut einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stets durch einen persönlichen oder telefonischen Arztkontakt bestätigt werden. Es kann also nicht einfach so eine Bescheinigung ausgestellt werden.
Auch wenn es manchmal schwer ist, einen Arzttermin zu bekommen – du musst der Situation auf den Grund gehen und deinen Arzt aufsuchen. Nur so ist sichergestellt, dass du eine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhältst. Und das ist am Ende auch für dich von Vorteil, denn nur so kannst du sicher sein, dass du im Ernstfall im Notfall abgesichert bist.
Zusammenfassung
Wenn du krank bist und eine telefonische Krankschreibung brauchst, musst du zuerst deinen Arzt anrufen. Er wird dann einige Fragen stellen, um zu sehen, ob du krank bist und ob du krankgeschrieben werden musst. Wenn es notwendig ist, wird dein Arzt dir dann eine Krankschreibung per Telefon ausstellen. Manchmal kann dein Arzt dir auch ein Rezept oder eine Verordnung per Telefon schicken. Wenn du ein Rezept brauchst, musst du es dann erst einmal beim Arzt abholen.
Du hast jetzt eine gute Übersicht darüber bekommen, wie man sich telefonisch krankschreiben lassen kann. Es ist wichtig, dass du deine Situation klar und deutlich beschreibst, damit dein Arzt oder deine Ärztin entscheiden kann, ob du krankgeschrieben werden musst. Denke immer daran, dass es wichtig ist, sich im Krankheitsfall ausreichend zu schonen und auf seinen Körper zu hören.