Du möchtest die GEZ telefonisch erreichen, aber du weißt nicht, wie du es anstellen sollst? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um die GEZ telefonisch zu kontaktieren. So kannst du deine Fragen stellen, deine Anliegen loswerden und deine Probleme lösen. Lass uns gleich loslegen und schauen, wie du die GEZ telefonisch erreichen kannst!
Um die GEZ telefonisch zu erreichen, kannst du die Hotline unter 0800 539 4563 anrufen. Dieser Anruf ist kostenlos. Du kannst auch eine E-Mail an info@gez.de schicken oder über das Kontaktformular auf der Website eine Nachricht hinterlassen.
Beitragsservice: Montag bis Freitag 7-19 Uhr, Festnetz 20 Cent
Du kannst den Beitragsservice unter den oben genannten Telefonnummern von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr erreichen. Wenn du aus dem deutschen Festnetz anrufst, kostet dich ein Anruf 20 Cent. Wenn du von deinem Smartphone aus anrufst, kann der Anruf etwas teurer sein und bis zu 60 Cent pro Anruf kosten. Es lohnt sich also, vorher zu prüfen, aus welcher Quelle du anrufst, damit du nicht mehr bezahlen musst als nötig.
Kontaktiere den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Für Fragen zu Ihrem Beitragskonto oder weiteren Anliegen, können Sie sich jederzeit an den Beitragsservice wenden. Rufen Sie einfach die Telefonnumer 01806-999 555 10 an oder schreiben Sie eine Post an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln“. Unser freundliches Team hilft Dir gerne weiter und beantwortet alle Deine Fragen. Bei Rückfragen zum Bearbeitungsstatus, können wir Dir Auskunft geben und Dir die nötigen Informationen liefern. Wir sind von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr für Dich erreichbar.
Melde Verdacht auf wirtschaftskriminelle Handlungen | Beitragsservice Ombudsmann
Du hast einen Verdacht auf wirtschaftskriminelle Handlungen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb des Beitragsservice? Dann kannst Du dich vertraulich an den Vertrauensanwalt (Ombudsmann) des Beitragsservice wenden. Der Ombudsmann ist ein unabhängiges Beschwerdemanagement, das Hinweisgebern ein sicheres Ventil bietet, um unerwünschtes Verhalten zu melden. Er steht Dir jederzeit gerne zur Verfügung, um über Deine Sorgen und Bedenken zu sprechen. Unabhängig davon, ob Du Informationen über eine wirtschaftskriminelle Handlung hast oder einfach nur Fragen zu den Abläufen des Beitragsservice hast, der Vertrauensanwalt des Beitragsservice ist der richtige Ansprechpartner für Dich. Er kann Dir helfen, Deine Bedenken zu lösen, ohne dass Deine Identität preisgegeben werden muss.
GEZ Abmeldung: Wie du deine Wohnung abmelden kannst
Du hast gerade deine eigene Wohnung bezogen und willst wissen, wie du dich bei der GEZ abmelden kannst? Dann lohnt es sich, ein paar Sachen zu beachten: Du kannst deine Wohnung bei der GEZ nur dann abmelden, wenn du einen anerkannten Grund vorweisen kannst. Ein solcher Grund kann beispielsweise ein Umzug oder auch ein Wechsel der Wohnform sein. Wenn du keinen anerkannten Grund vorweisen kannst, dann kommst du nicht um die Zahlung der Rundfunkgebühren herum. Wenn du deine Wohnung abmelden willst, solltest du aber auf jeden Fall zunächst einmal sicherstellen, dass du alle notwendigen Unterlagen beisammen hast. Dazu zählen beispielsweise der Mietvertrag, ein Nachweis über die Umsiedlung oder auch ein Nachweis über ein Wechsel der Wohnform.
Anmeldung zum Rundfunkbeitrag: Muss man, wenn man volljährig ist und in einer Wohnung lebt?
Bist Du volljährig und wohnst in einer Wohnung, dann bist Du gesetzlich dazu verpflichtet, Dich anzumelden. Es genügt, wenn eine Person, die in der Wohnung lebt, sich anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt. Damit sind alle Personen, die in der Wohnung leben, abgesichert. Es ist zudem wichtig zu wissen, dass die Anmeldung bei einem Umzug in eine neue Wohnung wiederholt werden muss.
Spare dir die GEZ-Gebühren – Antragstellung möglich!
Du beziehst keine Sozialleistungen, hast aber trotzdem nicht viel Geld zur Verfügung? In einigen Fällen kannst du dir eventuell die GEZ-Gebühren sparen. Voraussetzung dafür ist, dass dein Einkommen maximal 17,50 Euro über dem sozialrechtlichen Regelsatz liegt. Dann hast du die Möglichkeit, von der Zahlung der Gebühr befreit zu werden. Um das zu beantragen, kannst du einen Antrag an die GEZ stellen. Wenn du deinen Antrag erfolgreich gestellt hast, musst du für die nächsten drei Jahre keine GEZ-Gebühren mehr bezahlen.
Rundfunkbeitrag: Widerspruch einreichen & Rechte wahren
Du kannst dich rechtlich gegen den Rundfunkbeitrag wehren. Im ersten Schritt ist dabei der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid. Dafür musst du innerhalb eines Monats reagieren, bevor der Bescheid bestandskräftig wird. Um deinen Widerspruch einzureichen, musst du einen entsprechenden Antrag an die Beitragsservice-Zentrale stellen. Dieser Antrag muss vollständig ausgefüllt werden und beinhaltet einige wichtige Informationen. Wichtig ist, dass du dir den Zeitraum des Widerspruchs und die Beweise notierst, die du vorlegen kannst. So kannst du deine Rechte am besten wahren.
Rundfunkgebühren verweigern – Lohnt sich das Risiko?
Du hast dir überlegt, deine Rundfunkgebühren zu verweigern? Ob du das wirklich machen solltest, ist eine Entscheidung, die du gut überdenken solltest. In Deutschland ist es prinzipiell möglich, gegen die Gebühren Widerspruch einzulegen. Allerdings kann es passieren, dass du, wenn du die Zahlung des GEZ-Beitrags nicht leistest oder länger nicht zahlst, sogar ins Gefängnis musst. Daher solltest du dir gut überlegen, ob sich das Risiko und auch der Aufwand wirklich lohnen.
Rundfunkbeitrag: Zahlung auch ohne Radio/Fernseher
Du musst für deine Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen. Dabei ist es egal, ob du überhaupt ein Radio oder einen Fernseher besitzt. Der Beitrag zielt auf die Möglichkeit ab, öffentliche Rundfunkprogramme in Anspruch nehmen zu können. Dazu zählen beispielsweise Radio, Fernsehen und Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Manchmal wird auch eine Wohnung erfasst, obwohl dort gar kein Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist. Trotzdem musst du den Beitrag bezahlen.
Rundfunkbeitrag: Bis zu 3 Jahre Rückwirkende Befreiung Erhalten
Du bist der Meinung, dass du eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags oder eine komplette Befreiung von der Pflicht zur Bezahlung des Rundfunkbeitrags erhalten solltest? Dann ist das kein Problem, denn die Befreiung kann bis zu drei Jahren rückwirkend gewährt werden. Dieser Anspruch kann nach § 6 Abs. 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags geltend gemacht werden. Allerdings musst du die Bedingungen der jeweiligen Landesrundfunkanstalten beachten. Je nachdem, in welchem Bundesland du lebst, können die Konditionen variieren. Informiere dich deshalb am besten bei deiner Landesrundfunkanstalt über die Rahmenbedingungen.
Bezahle Produkt quartalsweise, halbjährlich oder jährlich
Du hast die Wahl: Du kannst die Kosten für unser Produkt quartalsweise, halbjährlich oder jährlich zahlen. In der Regel zahlst Du in der Mitte eines jeden Quartals 55,08 Euro, kannst aber auch im Voraus für ein Quartal (55,08 Euro), ein Halbjahr (110,16 Euro) oder ein ganzes Jahr (220,32 Euro) auf einmal bezahlen. Am einfachsten und bequemsten funktioniert die Zahlung über die Sepa-Lastschrift. Wenn Du magst, kannst Du die Zahlung aber auch über einen anderen Weg abwickeln.
GEZ-Gebühren für Rentner*innen: Willkommene Erleichterung für finanziell Benachteiligte
Du als Rentner*in musst nicht mehr die GEZ-Gebühren bezahlen, wenn du Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehst. Diese Regelung kommt Rentner*innen entgegen, da sie die Gebühren nicht mehr aufbringen müssen. Es ist somit eine willkommene Erleichterung für ältere Menschen, die finanziell nicht so gut gestellt sind. Zudem ist es ein wichtiger Schritt, um für mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft zu sorgen.
Kontaktiere ARD-ZDF-Beitragsservice über Online-Formular
Der Beitragsservice des ARD-ZDF-Beitragsservices bietet Dir die Möglichkeit, über das Online-Kontaktformular Kontakt aufzunehmen. Dort kannst Du Deine Anliegen rund um den Beitragsservice eintragen und bekommst dann umgehend eine Antwort. Allerdings reagiert der Beitragsservice nicht mehr auf E-Mails, sondern nur noch auf Nachrichten, die über das Online-Kontaktformular gesendet werden. Dadurch kannst Du sicher sein, dass Deine Anfrage schnellstmöglich bearbeitet wird. Außerdem kannst Du dort auch einige häufig gestellte Fragen nachlesen, um schnell eine Antwort auf Deine Anfrage zu erhalten. Falls Du dennoch Fragen hast, zögere nicht, diese über das Online-Kontaktformular zu stellen. Der Beitragsservice steht Dir jederzeit zur Verfügung und hilft Dir gerne weiter.
Schnelle Antworten der GEZ bzw. ARD – Erstaunliche Leistungen
ARD so effizient und schnell ablaufen würde!
Es ist wirklich erstaunlich, wie schnell die GEZ bzw. ARD auf Anfragen reagiert und die Antworten zügig bearbeitet. Es kann nur wenige Wochen dauern, bis man eine vollständige Antwort erhält. Das ist doch eine tolle Leistung, die man nur bewundern kann. Doch leider ist die Kommunikation mit der GEZ bzw. ARD nicht immer so reibungslos. Oft dauert es lange, bis eine Anfrage bearbeitet wird und man muss viel Geduld haben. Doch wenn es dann doch einmal so schnell geht wie jetzt, können wir uns nur freuen und hoffen, dass das in Zukunft öfter passiert. Solltest Du also Fragen zu deiner GEZ bzw. ARD-Rechnung haben, zögere nicht, die zuständige Stelle zu kontaktieren. Du kannst sicher sein, dass deine Anfrage sorgfältig bearbeitet wird und Du eine kompetente Antwort erhältst.
Beitragskonto einsehen & Zahlungsaufforderungen prüfen
Du hast Bedenken, dass Deine Zahlung nicht korrekt beim Beitragsservice verbucht wurde? Dann kannst Du in dem Service-Portal Dein Beitragskonto inklusive der Zahlungsaufforderungen (Rechnungen) einsehen und Änderungen wie etwa Adressdaten, Beschäftigtenzahlen oder Zahlungsmodalitäten mitteilen. Wenn Du möchtest, kannst Du auch einige Deiner Einträge selbst verwalten und aktualisieren. Außerdem kannst Du hier auch einen Überblick über Deine aktuellen und zukünftigen Beitragszahlungen erhalten. Also schaue einfach im Service-Portal vorbei und überprüfe Deine Daten.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Sozialleistungen, BAföG & mehr
Du musst keinen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn du Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG beziehst. Auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind von der Beitragspflicht befreit. Aber auch Studenten, die weniger als 450 Euro im Monat verdienen, oder Menschen, die in einem Pflegeheim leben, können eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen.
Abmeldung schnell & unkompliziert: Nutze das Online-Formular
Du möchtest deine Wohnung abmelden? Damit das so schnell und unkompliziert wie möglich geht, nutze das Online-Formular, das du auf den Seiten des zuständigen Amts findest. Dort wählst du den Grund aus, der auf deine Situation zutrifft und lädst ggf. die notwendigen Nachweise als Dateianhängen hoch. Vergiss nicht, deine Beitragsnummer anzugeben, die du für die Abmeldung brauchst. Dann kann deine Abmeldung schnell und unkompliziert bearbeitet werden.
Kontaktdaten der GEZ: Hotline & Service-Team erreichen
Du suchst nach Kontaktdaten von der GEZ? Dann bist du hier genau richtig. Wir verraten dir, wie du die Hotline der GEZ erreichst. Mit der Rufnummer 01806999 55510 oder 01806999 55522 kannst du die Hotline der GEZ jederzeit erreichen. Beachte allerdings, dass du pro Anruf 20 Cent aus dem deutschen Festnetz und 60 Cent aus den Mobilfunknetzwerken bezahlen musst. Die Hotline ist werktags von 7:00 bis 19:00 Uhr erreichbar. Solltest du noch weitere Fragen haben, kannst du dich selbstverständlich jederzeit an das GEZ-Service-Team wenden.
Kontoguthaben vor Pfändung schützen – Gläubiger, Gerichte & Vollstreckungsbehörden
Du kannst dein Kontoguthaben nicht nur von Gläubigern, sondern auch von Vollstreckungsbehörden oder Gerichtsvollziehern pfänden lassen. Dabei ist es unwichtig, ob du ein Giro- oder Sparkonto besitzt – das Guthaben ist in beiden Fällen gefährdet. Allerdings wird dein Konto nicht gesperrt, sondern du hast weiterhin Zugriff darauf. Darüber hinaus musst du aber noch zusätzliche Kosten für die Vollstreckung übernehmen, sodass es sich lohnt, die Schulden so schnell wie möglich zu begleichen.
Schlussworte
Um die GEZ telefonisch zu erreichen, musst du einfach die 0800 539 4999 anrufen. Dann wirst du mit einem Kundendienstmitarbeiter verbunden, der dir bei deinen Fragen helfen wird. Du kannst sie auch über ihre Website kontaktieren. Dafür musst du nur auf der Startseite nach dem Kontaktformular suchen und es ausfüllen.
Du siehst, dass es ganz einfach ist, die GEZ telefonisch zu erreichen. Du kannst die Nummer wählen, die sich am besten für dein Anliegen eignet, und schon hast du direkten Kontakt zu einem Mitarbeiter. Damit dir das nicht nochmal passiert, ist es gut, wenn du dir die Nummern zur GEZ gut merkst.