Hey du,
hast du schon mal darüber nachgedacht, dich telefonisch krankschreiben zu lassen? Wenn nicht, dann ist jetzt genau der richtige Moment, um dir ein paar Informationen zu holen. In diesem Text erkläre ich dir, wie du dich telefonisch krankschreiben lassen kannst und welche Vorteile es hat. Also, lass uns loslegen!
Du kannst dich telefonisch krankschreiben lassen, indem du dein Arzt oder deine Arztpraxis anrufst und einen Termin vereinbarst. Am besten teilst du dem Arzt deine Symptome mit und erklärst, weshalb du krankgeschrieben werden musst. Wenn der Arzt deine Krankheit bestätigt, kannst du eine Krankmeldung an deinen Arbeitgeber faxen oder ihm eine E-Mail schicken.
Bleiben ohne Attest: 3 Tage nach Entgeltfortzahlungsgesetz
Du fragst Dich, wie lange Du ohne Attest zu Hause bleiben darfst? Das wird in Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Steht dort nichts, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach kannst Du ohne ein ärztliches Attest insgesamt drei Kalendertage zu Hause bleiben. Wenn Deine Krankheit länger andauert, musst Du ein Attest beim Arzt vorlegen. Dieses darf aber höchstens 48 Stunden alt sein.
Krankmeldung: So informierst du deinen Arbeitgeber
Du bist krank und musst deswegen ausfallen? Dann solltest du deinen Chef oder Vorgesetzten unbedingt informieren. Am sichersten ist allerdings, wenn du die Krankmeldung per E-Mail oder Telefon erfolgen lässt. So hast du einen schriftlichen oder telefonischen Nachweis darüber, dass du dich bei deinem Arbeitgeber krankgemeldet hast. Alternativ kannst du auch einen deiner Kollegen über dein Fernbleiben informieren, der kann dann die zuständige Person im Unternehmen über deine Abwesenheit aufklären.
Krankmeldung: Wie man den Arbeitgeber informiert
Der Arbeitnehmer kann sich krankmelden, wann immer er möchte. Es gibt keine formellen Vorgaben, die erfüllt werden müssen. Er kann den Arbeitgeber telefonisch, per E-Mail oder per Post informieren, aber auch jemand anderen beauftragen, dies für ihn zu tun. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, dass der Arbeitnehmer persönlich beim Arbeitgeber vorspricht, wenn es der Gesundheitszustand zulässt. Es kann aber auch vorkommen, dass ein ärztliches Attest erforderlich ist, um die Krankheit zu bestätigen.
Erkältung: Bis zu 7 Tage krank ohne Arztbesuch
Du hast eine Erkältung und bist arbeitsunfähig? Dann kannst du dich erleichtert zurücklehnen: Denn Ärzte können Patienten für bis zu sieben Tage krankschreiben, ohne dass diese in die Arztpraxis kommen müssen. Lediglich die Entscheidung, ob die Arbeitsunfähigkeit telefonisch bescheinigt werden kann, trifft der Arzt. Sollte dies der Fall sein, kann die Arbeitsunfähigkeit einmalig um bis zu sieben Kalendertage verlängert werden. Denk daran, dass du ohne eine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deinen Arbeitgeber nicht von deiner Erkrankung überzeugen kannst. Deshalb ist es wichtig, dass du dich an deinen Arzt wendest.
Krankmeldung an Arbeitgeber – Wie gehe ich vor?
Du benötigst eine Krankmeldung für einen Tag? Wenn du einmal krank bist, musst du deinem Arbeitgeber Bescheid geben. Dazu besteht in der Regel eine Mitteilungspflicht bereits am ersten Tag der Krankheit. Meist ist es sinnvoll, deinem Chef ein Fax oder ein Schreiben zu schicken, in dem du die Krankmeldung erklärst. Alternativ kannst du auch eine E-Mail schicken oder per Telefon Bescheid geben. Wichtig ist, dass du einen Nachweis vorlegen kannst, dass du tatsächlich krank bist. Dazu musst du normalerweise ein Attest vom Arzt beifügen.
Recht auf Arztattest: Schützt Arbeitgeber nach EFZG
Du hast als Arbeitnehmer das Recht, ein Attest vom Arzt zu verlangen. Aber es gibt auch gesetzliche Vorschriften, die Deinen Arbeitgeber schützen. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hat Dein Arbeitgeber das Recht, ab dem ersten Tag Deiner Arbeitsunfähigkeit ein Attest zu verlangen. Dies ist in § 5 Abs 1 Satz 3 EFZG verankert. Damit will er sicherstellen, dass Du tatsächlich krank bist und nicht schlichtweg arbeitsunwillig. Daher ist es auch sehr wichtig, dass Du ein Attest vom Arzt vorlegst.
Beantrage Dein Attest Online – Ohne Wartezeit & Videosprechstunden
Du möchtest Dein Attest online beantragen? Kein Problem! Mit Videosprechstunden und ohne Wartezeit in der Praxis kannst Du Dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch bequem von zu Hause aus besorgen. Es gibt verschiedene Anbieter, die Dir das ermöglichen. Nachdem Du ein Formular mit Fragen zu Deinem Gesundheitszustand ausgefüllt hast, kannst Du es einfach abschicken. Dann erhältst Du das Attest als PDF-Datei direkt auf Dein Handy oder Deinen PC. So geht’s ganz einfach und schnell!
Arzt kann Patientenbitten um Krankschreibung ablehnen
Ja, ein Arzt kann die Bitte eines Patienten um eine Krankschreibung ablehnen. Dies ist im ärztlichen Berufsrecht verankert. Hier wird vom Arzt erwartet, dass er alle Maßnahmen auf Grundlage seiner Einschätzungen und Fakten trifft. Dies bedeutet, dass er verpflichtet ist, die bestmögliche medizinische Versorgung für den Patienten zu gewährleisten. Dazu gehört auch, dass der Arzt in seiner Bewertung den individuellen Fall berücksichtigt und einschätzt, ob eine Krankschreibung notwendig ist oder nicht. Wenn er sich aufgrund seiner Einschätzung dazu entscheidet, die Krankschreibung abzulehnen, muss er dem Patienten gegenüber die Gründe dafür erläutern. Der Patient hat dann die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Arztes Einspruch einzulegen und sich gegebenenfalls an eine höhere Instanz zu wenden.
Arzttermin: Beschwerden schildern & Vorerkrankungen beachten
Du solltest bei deinem nächsten Arzttermin deine Beschwerden in aller Ruhe schildern. Denk daran, dass dein*e Hausarzt*ärztin oder Gynäkolog*in die beste Ansprechperson für Fragen zu gesundheitlichen Themen ist. Vergiss nicht, alle wichtigen Informationen mitzubringen, wie etwa deine Vorerkrankungen. Damit kann der*die Arzt*in besser einschätzen, ob die Beschwerden normal sind oder ob du eine weitere Untersuchung benötigst. Wenn du dir unsicher bist, ob du einen Termin machen solltest, kannst du auch einen Gesundheitscoach kontaktieren, der dir bei der Entscheidung helfen kann.
Müdigkeit? Arzt aufsuchen – Ursachen herausfinden
Du leidest schon länger unter Müdigkeit? Dann ist es wichtig, dass Du einen Arzt aufsuchst. Vielleicht kann er Dir helfen, die Ursache herauszufinden. Dabei kann es sich um eine Erkrankung, aber auch um Stress und Überarbeitung handeln. Wenn Du auf einmal viel müder bist als sonst, ist ein Arztbesuch ebenfalls ratsam. Oft liegt es daran, dass man zu wenig Schlaf bekommt oder eine Unverträglichkeit auf bestimmte Nahrungsmittel hat. Auf jeden Fall solltest Du Deine Müdigkeit ernst nehmen und nicht hinnehmen.
Krankschreibung bis zu 7 Tagen ohne Untersuchung möglich
Seit August 2022 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass die Regelung wegen der aktuellen Corona-Zahlen wieder in Kraft tritt. Somit gilt sie bis zum 31. März 2023. Seitdem können Ärzte Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach einem telefonischen Gespräch für eine Dauer von bis zu sieben Tagen krankschreiben. Diese Regelung ermöglicht es, dass Betroffene nicht zu einer ärztlichen Untersuchung gehen müssen, um ihren Arztbesuch zu bestätigen. Dadurch wird das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus verringert und gleichzeitig der Druck auf das Gesundheitswesen reduziert.
Krankschreibung von Zuhause aus: leichte Atemwegserkrankungen
Du, als Patientin oder Patient, kannst von zuhause aus ein Krankenschein beantragen, wenn du an leichten Atemwegserkrankungen leidest. Du musst lediglich deinen Arzt anrufen und dich krankschreiben lassen. Die Krankschreibung kann bis zu sieben Tage dauern und es muss keine eigene Praxis aufgesucht werden. Wenn du an schwerwiegenderen Atemwegserkrankungen leidest, solltest du allerdings in jedem Fall einen Arzt aufsuchen.
Rückwirkende Krankschreibungen: So gehst Du vor!
Du darfst rückwirkende Krankschreibungen nur im Ausnahmefall beantragen. Bei der Entscheidung, ob eine Arbeitsunfähigkeit rückwirkend bescheinigt werden kann, sind die behandelnden Mediziner:innen gefragt. Sie prüfen dann den Einzelfall genau. In der Regel dürfen rückwirkende Krankschreibungen maximal für drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch ausgestellt werden. Wenn Du also aufgrund einer Krankheit länger als drei Tage arbeitsunfähig bist, ist es wichtig so schnell wie möglich zum Arzt zu gehen.
Krankmeldung nicht mehr online möglich: Arzt aufsuchen oder anrufen
Du hast eine Erkrankung und möchtest eine Krankschreibung? Dann ist es leider nicht mehr möglich, diese online zu beantragen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin in einem aktuellen Fall entschieden. Für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss ein persönlicher oder telefonischer Kontakt zum Arzt hergestellt werden. Eine Online-Krankschreibung reicht nicht aus.
Es ist also wichtig, dass Du Deinen Arzt aufsuchst oder ihn anrufst, wenn Du krank bist. Er kann Dir dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Damit kannst Du den Arbeitgeber von Deiner Erkrankung in Kenntnis setzen und bist für die Dauer Deiner Erkrankung arbeitsunfähig.
Gültigkeit von Online-AU: Ärztliche Untersuchung nötig
Laut einem aktuellen Gerichtsurteil ist eine Online-AU, die über einen reinen Fragebogen oder einen Chat ohne direkte Arzt-Patienten-Kommunikation ausgestellt wird, nicht gültig. Das bedeutet, dass sie keine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist und vom Arbeitgeber nicht akzeptiert werden muss. Es ist also wichtig, dass Du eine ärztliche Untersuchung in Anspruch nimmst und eine gültige AU erhältst, wenn Du krank bist. Eine Online-AU kann Dir nicht helfen, Deine Arbeit zu schützen und Dir den nötigen Schutz zu geben, den Du brauchst.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Dauer & Empfehlungen
Grundsätzlich liegt es im Ermessen deines Arztes, wie lange er dich krankschreibt. Laut den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) sollte die Dauer einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch in der Regel nicht länger als zwei Wochen sein – in Ausnahmefällen kann sie auch länger sein. Es kann jedoch vorkommen, dass dein Arzt dir eine längere Krankschreibung ausstellt. In diesem Fall ist es empfehlenswert, dass du vor Ablauf dieser Frist einen weiteren Arzttermin ausmachst, damit deine Krankheit beurteilt werden kann und dein Arzt eine Entscheidung über die weitere Krankschreibung treffen kann.
Möglichkeiten einer rückwirkenden Krankschreibung – max. 3 Tage
Ja, in Ausnahmefällen ist es möglich, dass ein Arzt eine rückwirkende Krankschreibung ausstellt. Dies muss jedoch nachgewiesen werden, damit der Patient beweisen kann, dass er zu dem Zeitpunkt, zu dem die Krankmeldung ausgestellt wurde, bereits arbeitsunfähig war. Allerdings ist darauf zu achten, dass eine rückwirkende Krankschreibung nicht länger als drei Tage zurückliegen darf. Sollte dies der Fall sein, solltest du dich an deinen Arzt wenden, der die Krankmeldung ausgestellt hat, um zu klären, ob eine Ausnahme gemacht werden kann. In jedem Fall ist es wichtig, dass du deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber möglichst schnell mitteilst, wenn du krank bist.
Krank? Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen!
Du solltest unbedingt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, wenn du krank bist. Wenn du das nicht tust, läufst du Gefahr, abgemahnt oder sogar gekündigt zu werden. Außerdem kann dein Arbeitgeber dein Gehalt für die Zeit, die du nicht gearbeitet hast, einbehalten. Um das zu vermeiden, ist es wichtig, dass du deinem Arbeitgeber unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegst. So kannst du zumindest verhindern, dass dein Arbeitgeber dich abmahnt oder gar kündigt.
Rückwirkende Krankschreibung durch Ärzte: Ausnahmefälle & Abwägung
Du fragst Dich, ob es möglich ist, dass Ärzte einen Patienten rückwirkend krankschreiben? Das ist grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um einen besonderen Ausnahmefall. Der Arzt muss dann aber eine gründliche Abwägung vornehmen. Ist der Fall eindeutig, kann eine rückwirkende Krankschreibung für maximal drei Tage möglich sein. Allerdings ist das meist nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn der Patient beim Arzttermin verhindert war. In diesem Fall kann der Arzt die Krankheit rückwirkend anerkennen und eine Krankschreibung ausstellen.
Krankheitsbedingte Kündigung verhindern: Tipps und Hilfe
Du hast in den letzten drei Jahren mehr als 30 Tage krank gewesen? Dann ist es wichtig, dass Du Dich vor einer möglichen Kündigung schützt. Hierbei sprechen wir von sogenannten häufigen Kurzerkrankungen. Wenn Du jedoch eine dauerhafte oder lang andauernde Arbeitsunfähigkeit vorweisen kannst, dann droht Dir ebenfalls eine Kündigung. Es ist also wichtig, dass Du Dir frühzeitig Hilfe holst, damit Du Deinen Job behalten kannst. Suche Dir am besten einen Fachanwalt, der sich speziell auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, damit Du Deine Rechte kennst und Dich entsprechend schützen kannst.
Zusammenfassung
Du kannst dich telefonisch krankschreiben lassen, indem du deinen Arzt anrufst und ihm deine Symptome erklärst. Wenn dein Arzt denkt, dass du krank bist, wird er dir ein Attest ausstellen, das du dann an deinen Arbeitgeber schicken kannst. Wenn du nicht sicher bist, ob du ein Attest benötigst, kannst du deinen Arzt auch danach fragen.
Du siehst, dass es ganz einfach ist, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Du musst nur deinen Arzt anrufen und ein paar Fragen beantworten. So kannst du deine Krankheit schnell und einfach behandeln lassen, ohne in die Praxis zu müssen.