Du möchtest krankmelden, aber weißt nicht, wie das geht? Mach dir keine Sorgen, denn in diesem Artikel zeige ich dir, wie du deinen Arbeitgeber am besten telefonisch krankmeldest. Ich erkläre dir alles genau, damit du die Krankmeldung korrekt und schnell erledigt hast. Lass uns direkt loslegen!
Die telefonische Krankmeldung kommt zum Arbeitgeber, indem du ihn anrufst und ihm mitteilst, dass du krank bist und deshalb nicht zur Arbeit kommen kannst. Sei dabei ehrlich und gib deine Krankheitsdiagnose an, wenn du dazu in der Lage bist. Wenn du einen Arzt aufgesucht hast, dann nimm seine Krankmeldung mit und schicke sie deinem Arbeitgeber, wenn du wieder gesund bist.
Erkältung? Informiere Deinen Arbeitgeber frühzeitig!
Hast Du eine Erkältung und bist Du deshalb arbeitsunfähig? Dann musst Du Dir keine Sorgen machen. Dein Arzt wird sich telefonisch davon überzeugen und die Krankenkasse elektronisch darüber informieren. Anschließend erhältst Du die schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post. Es ist wichtig, dass die AU möglichst zeitnah beim Arbeitgeber vorliegt, damit eine Entgeltfortzahlung gewährleistet ist. Warte also nicht zu lange und informiere Deinen Arbeitgeber lieber frühzeitig.
Krankschreibungen per Telefon bis März 2023 möglich
Das ist gute Nachricht für alle, die regelmäßig eine Krankschreibung brauchen: Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wurde erneut verlängert und gilt nun bis zum 31. März 2023. Damit wollen wir mehr Sicherheit für Patienten und auch für das Praxispersonal schaffen. Es ist nämlich nicht nötig, dass du extra in die Praxis kommst, um eine Krankschreibung zu erhalten. Stattdessen kannst du diese bequem per Telefon oder Videoanruf bei deinem Arzt beantragen. Dadurch wird die Ansteckungsgefahr mit anderen Menschen auf ein Minimum reduziert. Wenn du also krank bist, lasse es deinen Arzt wissen und nutze die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung, die bis 31. März 2023 gültig ist.
Krankschreibung ohne Versichertenkarte – So geht’s!
Du musst nicht zwingend deine Versichertenkarte bei einem Arztbesuch vorlegen. Einfacher geht es, wenn du der Arztpraxis telefonisch deine Versichertennummer und den Namen deiner Krankenkasse nennst. Normalerweise erhalten wir dann direkt von der Arztpraxis deine elektronische Krankschreibung. Es kann allerdings auch vorkommen, dass du die Krankschreibung persönlich abholen musst. Um sicher zu gehen, dass du die Krankschreibung auch direkt erhältst, kannst du beim Arzt nachfragen.
Neues Verfahren: Einfache und schnelle Krankmeldung für Arbeitnehmer
Das neue Verfahren ist ein Fortschritt für Arbeitnehmer, denn nun entfällt die notwendige Übermittlung der Krankmeldung an die Krankenkasse und den Arbeitgeber. Stattdessen übermittelt die Arztpraxis die Krankmeldung direkt an die gesetzliche Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann sie dann einfach online abrufen. Dadurch ist der Prozess deutlich einfacher, schneller und unkomplizierter. So können sich Arbeitnehmer mehr auf den Genesungsprozess konzentrieren, ohne sich Gedanken über die Übermittlung der Krankmeldung machen zu müssen. Mit dem neuen Verfahren kannst du also deine Krankmeldung schnell und unkompliziert erledigen.
Ab 1. Januar 2023: Arbeitsunfähigkeit melden, um Anspruch auf Übergangsgeld zu haben
Ab dem 1. Januar 2023 musst du als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr deinem Arbeitgeber vorlegen. Trotzdem kann es vorkommen, dass du auch weiterhin deinen Arbeitgeber über deine Arbeitsunfähigkeit informieren musst. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du innerhalb einer bestimmten Frist krankgeschrieben werden musst, um Anspruch auf Übergangsgeld zu haben. Auch wenn dein Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit anerkennt und dir weitere Zuschüsse zahlt, musst du bei deinem Arbeitgeber weiterhin deine Arbeitsunfähigkeit melden. In jedem Fall ist es wichtig, dass du deiner Arbeitgeber über deine Erkrankung informierst, damit du alle gesetzlichen Ansprüche erfüllen und dein Einkommen aufrechterhalten kannst.
Elektronische Übermittlung von AU-Bescheinigungen ab 1. Juli 2022
Ab dem 1. Juli 2022 ist die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt an die Krankenkasse Pflicht. Damit wird ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens gesetzt. Darüber hinaus können Arbeitgeber schon seit dem 1. Januar 2022 an den elektronischen Prozess angebunden werden. Dadurch sollen Arbeitnehmer künftig von noch mehr Komfort und einem einfacheren Verfahren profitieren. Außerdem wird die Abrechnung von Krankmeldungen schneller und unkomplizierter. Du hast ab dem 1. Juli 2022 also die Möglichkeit, die AU-Bescheinigung direkt auf dem Weg der elektronischen Übermittlung zu senden.
Elektronische Krankmeldungen: Schneller Zugriff für Arbeitgeber
Inzwischen melden Arztpraxen die Krankmeldungen nicht nur direkt an die gesetzlichen Krankenkassen, sondern Arbeitgeber können sie auch elektronisch abrufen. Dieser Service wird vor allem durch die digitalen Möglichkeiten möglich, die durch den Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Dadurch können Arbeitgeber schnell auf die Daten zugreifen und sie für ihre Zwecke nutzen. Außerdem können die gesetzlichen Krankenkassen die Krankmeldungen schneller bearbeiten und die Arbeitgeber schneller informieren. Dadurch kann es zu einer schnelleren und effizienteren Abwicklung der Krankmeldungen kommen. So kannst du als Arbeitnehmer sicher sein, dass deine Krankmeldung schnell und zuverlässig bearbeitet wird und du schnell wieder zur Arbeit zurückkehren kannst.
Krankheitsfall ab Januar 2023 einfacher: Digitaler Krankenschein vereinfacht Abwicklung
Ab dem 01 Januar 2023 ist es für Menschen in Deutschland viel einfacher, wenn sie krank werden. Denn dann kannst Du Dich direkt von der Arztpraxis aus krankschreiben lassen. Dank des neuen digitalen Krankenscheins musst Du Dich nicht mehr um die Abgabe des „gelben Scheins“ bei Deinem Arbeitgeber kümmern. Der Krankenschein wird Deiner Krankenkasse direkt von der Arztpraxis aus übermittelt.
Damit ist die Abwicklung des Krankheitsfalles für alle Beteiligten deutlich einfacher und schneller. Du kannst Dich also ab Januar 2023 deutlich sorgenfreier krankschreiben lassen, denn die Formalitäten sind dann abgeschafft. Damit ist es zudem einfacher, Deine Arbeitnehmerrechte zu wahren und musst nicht befürchten, dass Deine Krankmeldung nicht rechtzeitig beim Arbeitgeber ankommt.
Arbeitgeber können Arbeitsunfähigkeitsdaten direkt bei Krankenkasse abrufen
Du hast als Arbeitgeber die Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeitsdaten Deiner Mitarbeiter direkt bei der Krankenkasse abzurufen. Seit einiger Zeit sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, diese Daten auf elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen. Sofern Du technisch dazu in der Lage bist, kannst Du die Arbeitsunfähigkeitsdaten Deiner Mitarbeiter direkt bei der Krankenkasse abrufen. Dies erleichtert Dir die Arbeit und Du hast immer einen aktuellen Überblick über die Arbeitsunfähigkeit Deiner Mitarbeiter.
Krankheitsursache ermitteln: Arbeitgeber können sich an Krankenkasse wenden
Du wirst krank und möchtest deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du nicht arbeiten kannst. Aber wie kann er sichergehen, dass du nicht nur einen Tag frei nehmen möchtest? Damit dein Arbeitgeber dir die erforderliche Freistellung gewähren kann, muss er die Krankheitsursache kennen. Aber in den meisten Fällen können Arbeitgeber das nicht beurteilen. Um trotzdem die gesetzliche Regelung anzuwenden, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, sich an deine Krankenkasse zu wenden. Dort kann ein Arzt prüfen, ob du tatsächlich krank bist und wie lange du krankgeschrieben werden musst. So kannst du deine Arbeit ohne Sorge aufnehmen, sobald du wieder gesund bist.
Krank? So kann Dein Arbeitgeber AU-Daten bei der TK einholen
Wenn Du krank bist und ein Beschäftigungsverhältnis hast, solltest Du Dich bei Deinem Arbeitgeber melden. Er kann dann die Arbeitsunfähigkeitsdaten (AU-Daten) bei der Techniker Krankenkasse (TK) anfragen. Dazu kann er entweder ein systemgeprüftes Programm wie die Entgeltabrechnungssoftware oder eine Ausfüllhilfe wie die svnet-Software nutzen. So kann Dein Arbeitgeber die notwendigen Informationen einfach und schnell abrufen.
Krankheitsbedingt ausfallen: Unverzüglich Arbeitgeber informieren
Du bist als Arbeitnehmer*in ab Januar weiterhin verpflichtet, deinen Arbeitgeber unverzüglich darüber zu informieren, dass du krankheitsbedingt ausfällst. Das kannst du zum Beispiel per Telefon oder E-Mail machen. Hast du eine AU-Bescheinigung, dann kann dein Arbeitgeber die AU-Daten bei deiner Krankenkasse elektronisch abrufen. Damit kann er sicherstellen, dass du auch wirklich krank bist. Es ist wichtig, dass du die Kontaktaufnahme mit deinem Arbeitgeber nicht vergisst, denn ansonsten kann es sein, dass du dein Gehalt nicht bekommst.
Krankmeldung an Arbeitgeber: So informiere dich richtig!
Du hast dich krank gemeldet und weißt nicht, wie du es deinem Arbeitgeber mitteilen sollst? Keine Sorge, dafür gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Ob du dich per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp meldest, ist letztendlich egal. Das Entgeltfortzahlungsgesetz unterscheidet nicht zwischen den verschiedenen Möglichkeiten der Kommunikation. Wichtig ist nur, dass du deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich über deine Erkrankung informierst.
Krankschreibung wegen Corona-Infektion: Wann Arzt kontaktieren?
Du kannst dich wegen einer Corona-Infektion krankschreiben lassen. Wenn du dich unwohl und krank fühlst, solltest du unbedingt deine Ärztin oder deinen Arzt kontaktieren. Sie entscheiden dann, ob du eine Krankmeldung bekommst oder nicht. Ein positives Ergebnis bei einem Corona-Test oder eine Bescheinigung eines Testcenters oder einer Apotheke über einen positiven Test sind keine Krankmeldungen und können diese daher auch nicht ersetzen. Trotzdem solltest du deinen Arzt über dein Ergebnis informieren, da er über deinen Gesundheitszustand Bescheid weiß und dir eine entsprechende Behandlung verschreiben kann.
Erzähle deinem Arzt, wie du dich fühlst – Symptome & Behandlung
Du solltest beim Arztbesuch ehrlich zu deinen Beschwerden und Gefühlen sein. Erzähle deinem Arzt, wie du dich fühlst und berichte ihm, was für Symptome du hast. Vielleicht hast du beispielsweise Schwierigkeiten einzuschlafen, fühlst dich übermüdet oder bist ständig nervös. Auch wenn du Ruhephasen einlegst, aber die Beschwerden nicht verschwinden, ist das wichtiges Anzeichen, das du dem Mediziner mitteilen solltest. Es kann sein, dass du eine medizinische Behandlung benötigst, um wieder zu einem ausgeglichenen Zustand zu finden.
Wie lange darf man ohne Attest zu Hause bleiben?
Du fragst Dich, wie lange Du ohne Attest zu Hause bleiben darfst? Diese Frage lässt sich anhand Deines Arbeits- oder Tarifvertrags beantworten. Sollte dort nichts festgelegt sein, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Nach diesem kannst Du ohne ärztliches Attest maximal drei Kalendertage zu Hause bleiben. Wenn Du länger als drei Tage krank bist, musst Du ein Attest bei Deinem Arbeitgeber einreichen.
Arbeitsgericht Berlin stellt klare Linie zwischen ausreichender und nicht ausreichender Krankschreibung
Das Arbeitsgericht Berlin hat im Sommer 2021 eine wichtige Entscheidung getroffen: Für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein persönlicher oder telefonischer Arztkontakt unerlässlich. Eine Online-Krankschreibung ist demnach nicht ausreichend. Diese Entscheidung betrifft sowohl Berufstätige als auch Arbeitnehmer, die eine Auszeit vom Job benötigen.
Das Urteil stellt klar, dass ein Arzt die Krankheit des Patienten beurteilen muss, bevor eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wird. Zudem müssen Arbeitnehmer und Berufstätige bei Krankheit eine persönliche Untersuchung durch einen Arzt vor Ort in Anspruch nehmen. Lediglich in Ausnahmefällen kann ein telefonischer Kontakt zum Arzt ausreichen. Diese Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin stellt eine klare Linie zwischen einer ausreichenden und nicht ausreichenden Krankschreibung dar. Durch diese Entscheidung wird sichergestellt, dass ein Arzt jeden Patienten individuell und professionell beurteilt, bevor eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wird.
Krankmeldung: So vermeidest Du Kündigung und Abmahnung
Du bist krank und musst Deinen Arbeitgeber informieren? Dann solltest Du das unverzüglich machen. Ansonsten kann es schnell zu einer Abmahnung, oder bei Wiederholung sogar zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses, kommen. Melde Dich also am besten gleich, wenn Du erstmal nicht zur Arbeit kommen kannst. Wichtig ist dabei, dass Du Deinem Arbeitgeber einen ärztlichen Attest vorlegst, der Deine Arbeitsunfähigkeit bestätigt und Dein Arbeitgeber so auf Nummer sicher gehen kann. So kannst Du schlimmstenfalls drohende Konsequenzen abwenden.
Rückwirkende Krankschreibung: Einzelfall prüfen & max. 3 Tage
Du hast mal wieder deine Erkältung verschleppt und hast erst jetzt gemerkt, dass du schon die letzten Tage krank warst? Dann kann es sein, dass eine rückwirkende Krankschreibung für dich in Frage kommt. Doch Vorsicht: Rückwirkende Krankschreibungen dürfen nur im Ausnahmefall ausgestellt werden. Die behandelnden Mediziner:innen sind dazu angehalten, den Einzelfall genau zu prüfen. Aber zumindest kann eine Arbeitsunfähigkeit rückwirkend für maximal drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch bescheinigt werden. Beachte aber, dass dies nicht bei jedem Arztbesuch möglich ist. Bei manchen Krankheiten kann die Rückwirkung sogar bis zu 14 Tage geltend gemacht werden, hier solltest du aber unbedingt mit deinem Arzt sprechen. Auf jeden Fall gilt: Bei Verdacht auf eine ernsthafte Erkrankung solltest du dich schnellstmöglich in ärztliche Behandlung begeben, damit du möglichst schnell wieder gesund wirst.
Schütze Dich vor Kündigung wegen Kurzzeiterkrankungen
Du solltest besser vorsichtig sein, wenn es um Kurzzeiterkrankungen geht, denn sie können zu einer Kündigung führen. Wenn Du in den letzten drei Jahren öfter als 30 Tage krank warst, solltest Du dich vor einer Kündigung schützen. Aber auch bei einer dauerhaften oder lang andauernden Arbeitsunfähigkeit kann eine Kündigung durch den Arbeitgeber drohen. Sei also gut vorbereitet und informiere Dich über deine Rechte, damit Du geschützt bist.
Schlussworte
Normalerweise meldest du dich telefonisch bei deinem Arbeitgeber krank, indem du ihnen einfach anrufst und ihnen mitteilst, dass du krank bist. Es ist wichtig, dass du sicherstellst, dass du deinen Arbeitgeber so früh wie möglich informierst, damit sie sich auf dein Fehlen vorbereiten können. Es ist auch hilfreich, wenn du ihnen mitteilst, wie lange du wahrscheinlich krank sein wirst.
Du siehst, dass es wichtig ist, die richtigen Schritte zu befolgen, wenn du krank bist und deinen Arbeitgeber telefonisch informieren musst. So kannst du sicher sein, dass deine Nachricht übermittelt wird und du deine Rechte als Arbeitnehmer schützt.