Hallo! Heute möchte ich mit dir über die telefonische Krankschreibung durch den Arzt an den Arbeitgeber sprechen. Wir gehen gemeinsam der Frage nach, wie dieser Prozess abläuft und was du beachten solltest, wenn du krank bist und deinen Arbeitgeber über eine Krankschreibung informieren möchtest. Lass uns loslegen!
Grundsätzlich kommt die telefonische Krankschreibung zum Arbeitgeber, indem du deinem Arbeitgeber einen Anruf machst und ihm mitteilst, dass du krank bist und eine Krankschreibung brauchst. Wenn du eine Krankschreibung per Telefon beantragst, musst du dem Arbeitgeber alle relevanten Informationen mitteilen, damit er deine Krankheit bestätigen und deine Krankheit anerkennen kann. Danach wird dein Arbeitgeber eine Krankschreibung an dich schicken.
Einfacheres Krankmelden: Elektronische Übermittlung an Krankenkasse
Mit dem neuen Verfahren wird es für Arbeitnehmer einfacher, sich krankzumelden. Dank der elektronischen Übermittlung der Krankschreibung müssen diese nicht mehr die Krankmeldung an Krankenkasse und Arbeitgeber übermitteln. Stattdessen übermittelt die Arztpraxis die Krankmeldung direkt an die gesetzliche Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann die Meldung dann von dort abrufen. Dadurch wird der Arbeitnehmer entlastet, da er sich nicht mehr selbst darum kümmern muss, die Meldung an alle Beteiligten zu schicken. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Krankmeldung jetzt schneller beim Arbeitgeber ankommt.
Elektronische Übermittlung der AU-Bescheinigung: Neue Regelung ab 2022
Ab dem 1. Juli 2022 ist eine elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt an die Krankenkasse verpflichtend. Damit kannst Du sicher sein, dass Deine AU-Bescheinigung schnell und zuverlässig bei Deiner Krankenkasse ankommt. Seit dem 1. Januar 2022 bieten Arbeitgeber zudem die Möglichkeit, an den Prozess angeschlossen zu werden. Dadurch können sie schneller über den Krankheitsstatus eines Mitarbeiters informiert werden. Auch können sie die AU-Bescheinigungen direkt bei der Krankenkasse einsehen, um beispielsweise eine Lohnfortzahlung sicherzustellen.
Berlin: Keine Online-Krankschreibung ohne Arztkontakt
Im Sommer 2021 hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden, dass eine Krankschreibung ohne persönlichen oder telefonischen Kontakt zu einem Arzt nicht die Voraussetzungen für eine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfüllt. Eine Online-Krankschreibung durch ein Arztgespräch per Videotelefonie oder eine Krankschreibung per E-Mail reicht demnach nicht aus. Damit möchte das Gericht sicherstellen, dass der Arbeitnehmer wirklich arbeitsunfähig ist und er die notwendige medizinische Betreuung erhält. Denn es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeitspanne ausreichend medizinisch versorgt wird, damit er nach Ablauf der Krankschreibung wieder gesund an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.
Arbeitsunfähigkeit: Krankenkasse übermittelt „gelben Schein“ an Arbeitgeber
Der Arbeitgeber erfährt grundsätzlich weder die Diagnose noch den ärztlichen Befund des Patienten. Dafür hat die Krankenkasse die Pflicht, dem Arbeitgeber ein Attest über den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit zukommen zu lassen. Dieses Attest ist auch als sogenannter „gelber Schein“ bekannt. Hierin werden lediglich der Name der versicherten Person und der Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit angegeben. Da die Krankenkasse die Pflicht hat, das Attest an den Arbeitgeber zu übermitteln, kannst Du sicher sein, dass diese Informationen vertraulich behandelt werden.

Arbeitnehmer müssen nicht über Erkrankung sprechen
Du musst als Arbeitnehmer nicht mit deinem Arbeitgeber über deine Erkrankung sprechen, wenn du das nicht möchtest. Grundsätzlich hat dein Arbeitgeber weder ein Recht noch Zugriff auf Daten, die Rückschlüsse über die Art und Weise deiner Erkrankung zulassen. Natürlich kann es sein, dass dein Arbeitgeber höflich danach fragt, aber du musst auf diese Frage nicht antworten. Wenn du das Gefühl hast, dass es nötig ist, dann kannst du mit deinem Arbeitgeber über deine Erkrankung sprechen, aber du bist nicht dazu verpflichtet.
Krankmeldung: Rechtzeitig Bescheid geben, um Abmahnung, Kündigung zu vermeiden
Du solltest unbedingt rechtzeitig deinem Arbeitgeber Bescheid geben, wenn du krank bist. Und natürlich musst du auch ein Attest vorlegen, damit dein Arbeitgeber eine Entschuldigung akzeptiert. Wenn du das nicht machst, kann es passieren, dass er dir eine Abmahnung ausspricht. Wiederholt sich das Problem, kann dein Arbeitgeber dir sogar fristlos kündigen. Also sei dir deiner Verantwortung bewusst und melde dich rechtzeitig krank, wenn du krank bist. So verhinderst du, dass es zu Problemen kommt.
Krankschreibung beantragen: So geht’s einfach & schnell
Statt die Versichertenkarte mitzubringen, kannst Du auch einfach Deine Versichertennummer und den Namen Deiner Krankenkasse am Telefon angeben. Meistens erhalten wir Deine Krankschreibung dann elektronisch von Deiner Arztpraxis. Wenn Du eine Krankschreibung benötigst, solltest Du Dich bei Deinem Arzt melden und Ihn darum bitten. Erhältst Du die elektronische Krankschreibung nicht automatisch, kannst Du sie auch selbst bei Deiner Arztpraxis anfordern.
Wie du deinem Arbeitgeber mitteilst, wenn du krank bist (50 Zeichen)
Du musst deinem Arbeitgeber unbedingt Bescheid geben, wenn du krank bist. Ruf ihn an oder schicke eine Mail. Wenn du krank geschrieben wirst, musst du deinem Arbeitgeber unverzüglich den Beginn der Krankheit mitteilen und auch, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Dafür solltest du am besten eine Kopie der Krankmeldung an deinen Arbeitgeber schicken, damit er sich einen Überblick über die Dauer der Krankheit machen kann.
Kündigung wegen Krankheit: 30 Tage ist die Grenze
Du musst damit rechnen, dass dein Arbeitgeber dich kündigt, wenn du in den letzten drei Jahren mehr als 30 Tage krank warst. Wir reden hier von regelmäßigen kurzen Erkrankungen. Aber auch dauerhafte oder länger andauernde Arbeitsunfähigkeit können zu einer Kündigung führen. Deshalb solltest du bei einer länger andauernden Krankheit auch immer schnellstmöglich einen Arzt aufsuchen und den Arbeitgeber über deine Erkrankung informieren. So kannst du eventuell einer Kündigung vorbeugen.
Krankmeldung machen: EFZG erlaubt Telefonat, E-Mail, SMS oder WhatsApp
Du bist krank und hast keine Lust, deinem Chef einen Anruf zu machen? Kein Problem! Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG oder EFZG) macht keinen Unterschied zwischen Telefonat, E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht – theoretisch ist alles erlaubt. § 5 des EFZG regelt in diesem Punkt nur, dass Arbeitnehmer verpflichtet sind, „die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen“. Das bedeutet, du musst deinem Chef mitteilen, dass du krank bist und wie lange du voraussichtlich arbeitsunfähig sein wirst – unabhängig davon, ob du ihn anrufst oder eine E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht sendest. Lass dir aber unbedingt eine Bestätigung schicken, damit du im Nachhinein immer noch beweisen kannst, dass du deine Krankmeldung abgeschickt hast.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bis zu 7 Tage, Verlängerung möglich
Du hast eine Krankheit und musst deswegen arbeiten? Ärzte können Dir demnach telefonisch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen. Diese AU kann für eine Dauer von bis zu sieben Kalendertagen ausgestellt werden. Möchtest Du die AU verlängern, ist auch das möglich. Der Arzt kann die AU einmalig um bis zu sieben Tage verlängern. Ob die AU telefonisch bescheinigt werden kann, entscheidet Dein Arzt.
Krankschreibung rückwirkend: Maximal 3 Tage, nur in Ausnahmefällen
Klar, manchmal ist es notwendig, dass ein Arzt eine rückwirkende Krankschreibung ausstellt. Doch dafür muss nachvollziehbar sein, dass der Patient bereits vorher arbeitsunfähig erkrankt war. Wenn das der Fall ist, darf der Arzt maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben. Allerdings ist dies nur in Ausnahmefällen gestattet. Oft ist es auch so, dass Arbeitnehmer eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, um eine rückwirkende Krankschreibung zu bekommen.
Neues elektronisches Bescheinigungssystem vereinfacht Arbeitsalltag
Ab dem 1. Januar 2023 musst du als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer deinem Arbeitgeber nicht mehr deinen Arbeitsunfähigkeitsnachweis zuschicken. Stattdessen kannst du dich als arbeitsunfähig melden, z.B. per E-Mail oder Telefon. Dieser Schritt wird dann in das elektronische Bescheinigungssystem aufgenommen. Damit soll die Abwicklung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erleichtert und unkomplizierter gemacht werden. Dein Arbeitgeber kann dann online einsehen, wie lange die Arbeitsunfähigkeit anhält und wann du wieder anfangen kannst zu arbeiten. So ermöglicht es das neue System, die Abläufe zu vereinfachen und den Arbeitsalltag zu erleichtern.
Krankmeldung: Welche Möglichkeiten gibt es?
Du musst deinen Arbeitgeber informieren, wenn du krank bist und nicht zur Arbeit kommen kannst. Doch es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie die Krankmeldung übermittelt werden muss. Das Entgeltfortzahlungsgesetz macht da keine Unterschiede zwischen Telefonat, E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht. Also kannst du deinem Arbeitgeber die Krankmeldung auf dem Weg übermitteln, der dir am besten passt. In manchen Unternehmen gibt es allerdings eigene Richtlinien, wie die Krankmeldung erfolgen soll. Daher solltest du vorher in deinem Unternehmen nachfragen, ob es ein bestimmtes Verfahren gibt. Damit du dein Gehalt nicht verlierst, ist es ratsam, die Krankmeldung früh genug abzuschicken. Also nicht erst kurz vor Arbeitsbeginn.
Einfache Digitalisierung: Ab Januar 2023 neue eAU
Ab Januar 2023 wird die Krankmeldung für Arbeitnehmer nicht mehr mit dem gelben Schein, sondern nur noch auf rein elektronischem Weg erfolgen. Die sogenannte eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) soll dann Standard sein und die Papiervariante im neuen Jahr ablösen. Damit wird ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung gesetzt. Das hat den Vorteil, dass die Krankmeldung schneller und einfacher erfolgen kann und keine Lücken entstehen. So kannst Du Deine Krankmeldung schnell, unkompliziert und digital abwickeln.
Arbeitsgericht Berlin: Keine Online-Bescheinigung mehr für Arbeitsunfähigkeit
Im April 2021 hat das Arbeitsgericht Berlin ein Urteil gefällt, wonach es für Arbeitnehmer nicht mehr zulässig ist, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung online vorzulegen. Demnach müssen Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig sind, wieder ein ärztliches Attest vorlegen, um das Fehlen am Arbeitsplatz zu rechtfertigen. Die Entscheidung hat für viele Arbeitnehmer, die sich in Quarantäne befinden, Konsequenzen. Da der Weg zum Arzt für viele immer noch sehr schwierig ist, können sie nicht immer eine ärztliche Bescheinigung vorlegen und sind somit im Nachteil. Zudem wird das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erschwert, da es schwer zu überprüfen ist, ob die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorliegt.
Einheitlicher Bewertungsmaßstab für Ärzte in DE: Vorteile für beide Seiten
Du hast vielleicht schon von den sogenannten Arzt-Punkten gehört. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM), dem amtlichen Vergütungssystem für Ärzte in Deutschland. Für jeden Punkt erhält der Arzt derzeit ca. 3,5 Cent. Wenn die Gesamtheit der Ärzte nun mehr Punkte abrechnet, sinkt der Wert eines Punktes. Allerdings erhält ein Arzt pro Kassenpatient und Quartal eine Pauschale, unabhängig von der Anzahl der Besuche, der Diagnose oder der Behandlung. Somit wird auch eine angemessene Vergütung der Ärzte gewährleistet. Dieses System hat sich in Deutschland bewährt, da es sowohl für die Ärzte als auch für die Patienten Vorteile bietet.
Rückwirkende Krankschreibung: Prüfen Sie den Einzelfall!
Du hast leider etwas zu spät den Arzt aufgesucht, um eine Krankmeldung zu erhalten? Kein Problem! In einigen Fällen kann eine rückwirkende Krankschreibung ausgestellt werden. Dazu sind allerdings die behandelnden Mediziner:innen dazu angehalten, den Einzelfall genau zu prüfen. In der Regel ist es möglich, eine Arbeitsunfähigkeit rückwirkend für maximal drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch zu attestieren. Eine solche rückwirkende Krankmeldung darf nur im Ausnahmefall erfolgen, zum Beispiel wenn die Erkrankung erst nachträglich diagnostiziert werden kann, ein Zustand sehr plötzlich eintritt oder wenn die Erkrankung einer stationären Behandlung bedarf.
Arbeitnehmer*in: AU-Bescheinigungen nicht pauschal anfordern
Du solltest als Arbeitnehmer*in darauf achten, dass dein Arbeitgeber die AU-Bescheinigungen nicht pauschal oder regelmäßig von dir anfordert. Dies ist nämlich nicht erlaubt und du kannst auch nicht eine Art Sammelbescheinigung vorlegen, denn jede AU-Bescheinigung ist nur individuell für dich gültig. Dies gilt auch für Krankenhäuser, die an diesem Verfahren teilnehmen. Daher ist es wichtig, dass du beim Arbeitgeber immer wieder einmal nachfragst, ob eine neue AU-Bescheinigung benötigt wird und du diese dann einreichst.
Arbeitsunfähigkeitsdaten: Arzt verpflichtet zur Weiterleitung an Krankenkasse
Du erhältst von deiner Arztpraxis einen Ausdruck der Arbeitsunfähigkeitsdaten für dich selbst. Wenn du möchtest, kannst du auch eine ausgedruckte AU-Bescheinigung für deinen Arbeitgeber bekommen. Nach dem Arztbesuch verarbeitet die Arztpraxis die Daten und übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsdaten bis spätestens 24:00 Uhr an die Krankenkasse. Dies erfolgt in der Regel elektronisch. Der Arzt ist dazu verpflichtet, die Daten an die Krankenkasse weiterzuleiten. So ist gewährleistet, dass du deine Leistungen von der Krankenkasse erhältst.
Zusammenfassung
Wenn du krank bist und eine krankschreibung brauchst, kannst du das meistens telefonisch machen. Dazu rufst du deinen Arzt an und erklärst ihm, dass du krank bist. Der Arzt wird dann eine Krankschreibung ausstellen und sie deinem Arbeitgeber zusenden. In einigen Fällen kannst du die Krankschreibung auch selbst an deinen Arbeitgeber schicken.
Zusammenfassend können wir sagen, dass es wichtig ist, dass Du die telefonische Krankschreibung dem Arbeitgeber so schnell wie möglich mitteilst, damit Du deine Rechte als Arbeitnehmer nicht verlierst. Stelle sicher, dass Du alle Informationen, die Dein Arbeitgeber benötigt, bereit hast, um die Krankmeldung zu bestätigen. Auf diese Weise schützt Du Dich vor möglichen Problemen mit dem Arbeitgeber.