Hallo zusammen!
Ihr habt schon mal darüber nachgedacht, wie man sich am besten am Telefon krank meldet? Wenn ja, dann seid ihr hier genau richtig. In diesem Artikel erfahrt ihr, wie ihr angemessen und professionell am Telefon krank melden könnt. Also, legen wir los!
Wenn du zu krank bist, um zur Arbeit zu gehen, solltest du deinem Arbeitgeber so schnell wie möglich Bescheid geben. Am besten rufst du ihn an und sagst ihm, dass du krank bist. Erkläre ihm, was los ist und wie lange du voraussichtlich krank sein wirst. Wenn nötig, kannst du auch deinen Arzt kontaktieren und ihn um ein ärztliches Attest für deine Krankheit bitten. Am besten ist es, wenn du alles so detailliert wie möglich beschreibst. So kann dein Arbeitgeber deine Abwesenheit besser einplanen und du kannst schnellstmöglich wieder arbeiten gehen.
XXX geht krank: Hoffen auf schnelle Genesung
Vielen Dank.“
Hallo! Hier ist XXX. Mir geht es leider nicht gut und ich möchte mich für heute/die nächsten Tage krankschreiben lassen. Ich hoffe, dass ich bald wieder gesund bin und dann morgen/übermorgen wieder zur Arbeit komme. Wenn es nötig ist, kann ich auch einen Arztbesuch nachweisen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Krankschreibung bis März 2023: Verlängere deine AU telefonisch!
Du musst noch länger krank sein als geplant? Kein Problem! Bis März 2023 ist es Ärzten möglich, ihre Patienten telefonisch krankschreiben zu lassen. So ist es möglich, die Arbeitsunfähigkeit einmalig um bis zu sieben Kalendertage zu verlängern. So können sich Patienten ausreichend Zeit nehmen, um sich zu erholen und gesund zu werden. Eine ärztliche Untersuchung ist nicht nötig, um die AU zu verlängern.
Krankheitsfall – So kannst du deinen Arbeitgeber informieren
Du musst deinen Arbeitgeber bei Krankheit informieren, aber es gibt keine formellen Vorgaben dazu. Du kannst im Unternehmen anrufen und Bescheid geben, eine E-Mail schreiben oder jemanden beauftragen, für dich Bescheid zu geben. Wenn es dein Gesundheitszustand erlaubt, kannst du auch persönlich vorbeikommen. So kannst du deinen Arbeitgeber über dein Fehlen informieren und ggf. ein ärztliches Attest vorlegen. So kannst du auch sicherstellen, dass du deine Rechte schützen und deine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht verlieren kannst.
Krankmeldung: VORNAME NACHNAME meldet sich krank
Guten Morgen Frau Muster, hier ist VORNAME NACHNAME. Leider fühle ich mich heute nicht so gut und muss mich krankmelden. Ich habe gleich um 9 Uhr einen Termin beim Arzt, um meine Beschwerden abzuklären. Nach dem Arztbesuch möchte ich mich noch einmal bei Ihnen melden, um über den weiteren Verlauf zu informieren und die nötigen Schritte einzuleiten. Ich hoffe, dass ich meine Arbeit bald wieder aufnehmen kann.
Rechte als erkrankter Arbeitnehmer: Dein Anspruch auf Privatsphäre
Du bist als Arbeitnehmer erkrankt? Glückwunsch, denn dann hast du ein Recht auf Privatsphäre. Dein Arbeitgeber hat keinen Zugriff darauf, welche Daten über die Art der Erkrankung zulassen. Wenn du ein gutes Verhältnis zu deinem Chef hast, kann er dich zwar höflich nach deinem Befinden fragen. Aber du bist nicht verpflichtet, ihm darauf antworten zu müssen. Sei dir deiner Rechte bewusst und entscheide selbst, ob du ihm darauf antworten möchtest oder nicht.
Krankmeldung per WhatsApp: Alles was du wissen musst
Du kannst deinem Arbeitgeber eine Krankmeldung per WhatsApp senden, ohne dir Sorgen machen zu müssen, eine Abmahnung zu bekommen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn dein Arbeitgeber auch WhatsApp nutzt. Wenn dies nicht der Fall ist, kannst du dich natürlich auch ganz klassisch per E-Mail oder Telefon melden.
Krankmeldung: Schnell & Unkompliziert per E-Mail, SMS oder WhatsApp
Heutzutage hast Du die Möglichkeit, Dich auf ganz einfache Weise krankzumelden. Ob per E-Mail, SMS oder sogar über WhatsApp – alles ist möglich, wenn man die technischen Voraussetzungen hat. Es ist eine unkomplizierte Alternative zu einem Anruf beim Arbeitgeber. So kannst Du schnell und unkompliziert Bescheid geben, dass Du krank bist, ohne großen Aufwand.
Wie kann ich meinen Arbeitgeber krankmelden?
Du hast krankheitsbedingt deinen Arbeitgeber informiert und fragst dich, wie das am besten geht? Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie du deine Krankmeldung an deinen Arbeitgeber übermitteln musst. Das Entgeltfortzahlungsgesetz unterscheidet hierbei nicht zwischen Telefonat, E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht. Das heißt, du kannst auf verschiedenste Weise deine Krankmeldung an deinen Arbeitgeber senden. Am besten ist es, wenn du mit deinem Arbeitgeber vorher abklärst, welche Art der Kommunikation für eine Krankmeldung am besten geeignet ist. So bist du auf der sicheren Seite.
AU-Bescheinigung: 3 Tage ohne Arbeit nur mit Nachweis
Du weißt, dass du maximal drei Kalendertage ohne einen ärztlichen Nachweis der Arbeit fernbleiben darfst. Wenn du länger als drei Tage nicht zur Arbeit kommen solltest, brauchst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Beachte dabei die Frist von drei Tagen. Ansonsten können Konsequenzen nach sich ziehen. Deshalb ist es wichtig, dass du dir rechtzeitig eine AU besorgst. Sprich am besten schon vor dem Fernbleiben mit deinem Arzt.
Informiere deinen Arbeitgeber über Arbeitsunfähigkeit – Entgeltfortzahlungsgesetz
Du hast Anspruch darauf, dass dein Arbeitgeber dir im Krankheitsfall das Entgelt fortzahlt – das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG oder EFZG) gilt hierbei für alle Arbeitnehmer. Dieses Gesetz macht dabei keinen Unterschied, ob du deine Arbeitsunfähigkeit per Telefonat, E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht mitteilst. § 5 EFZG legt allerdings fest, dass du als Arbeitnehmer deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer informieren musst. Es ist wichtig, dass du deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich über deine Erkrankung informierst, denn nur so kann dein Arbeitgeber deinen Entgeltfortzahlungsanspruch anerkennen.
Krankmeldung: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Bezahlung erforderlich
Du hast dich krank gemeldet und weißt nicht, wie es mit deiner Bezahlung weitergeht? In deinem Arbeits- oder Tarifvertrag steht sicherlich, wie es bei Krankheit weitergeht. Wenn dort nichts dazu geregelt ist, dann gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das bedeutet, dass du ohne ärztliches Attest bis zu drei Kalendertage krankgeschrieben werden kannst. Bist du länger krank, dann musst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt vorlegen. Sollte das nicht der Fall sein, kann dir die Bezahlung verweigert werden. Daher ist es wichtig, dass du deinen Arzt aufsuchst, damit du deine Bezahlung weiterhin erhältst.
Vorsicht bei längerer Arbeitsunfähigkeit: Kündigung droht
Du musst aufpassen, wenn Du längere Zeit arbeitsunfähig bist. Wenn Du innerhalb von drei Jahren mehr als 30 Tage krank warst, dann droht Dir eine Kündigung. In solchen Fällen spricht man von häufigen Kurzerkrankungen. Aber auch dann, wenn eine dauerhafte oder lange andauernde Arbeitsunfähigkeit vorliegt, kann es zu einer Kündigung kommen. Also sei vorsichtig und lasse Dich bei längeren Krankheiten unbedingt vom Arzt überprüfen.
§ 275 SGB V: So fordern Sie eine Erkrankungsprüfung an
Du hast Zweifel an der Erkrankung deines Mitarbeiters? Dann hat der Gesetzgeber dir in § 275 SGB V die Möglichkeit eingeräumt, die zuständige Krankenkasse zur Überprüfung aufzufordern. Das bedeutet, dass die Krankenkasse verpflichtet ist, den Medizinischen Dienst mit der Überprüfung der Erkrankung zu beauftragen. Dadurch kannst du sichergehen, dass du den richtigen Umgang mit deinem Mitarbeiter wählst und seine Rechte als Erkrankter respektierst.
Lohnfortzahlung und Krankengeld bei Burnout-Krankschreibung
Deine Burnout-Krankschreibung ist bis zu 18 Monate durch Lohnfortzahlung und Krankengeld abgesichert. Die volle Lohnfortzahlung erhältst Du in den ersten sechs Wochen. Danach bekommst Du Krankengeld. Dieses übernimmt dann Deine Krankenkasse. Wichtig ist zu wissen, dass Du bei Krankengeld nicht mehr als 70 Prozent Deines Nettoeinkommens bekommst. Es ist aber möglich, dass Dein Arbeitgeber Dir für die restlichen 30 Prozent eine Zusatzversicherung anbietet, damit Du Dein volles Gehalt weiterhin erhältst. Damit kannst Du Deine Krankschreibung gut überbrücken und Deinen Burnout auskurieren.
Krank sein: Wie teile ich meinem Arbeitgeber mein Fehlen mit?
Wenn Du krank bist, ist das natürlich eine sehr private Sache. Es ist Dein gutes Recht, den Grund, die Art und den Umfang Deiner Erkrankung für Dich zu behalten. Du musst sie Deinem Arbeitgeber weder selbst mitteilen noch muss er von Deinem Arzt über die Details informiert werden. Es ist aber wichtig, dass Du Deinem Arbeitgeber Dein Fehlen mitteilst, damit er die nötigen organisatorischen Maßnahmen treffen kann. Dazu musst Du ihm lediglich den Grund Deines Ausfalls mitteilen, ohne weitere Details preiszugeben. So kannst Du Deine Privatsphäre wahren und Deinem Arbeitgeber helfen, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
Abmahnung nach Fehlen bei der Arbeit: Berücksichtigung der Umstände & Rechte
Du hast bei der Arbeit einmal gefehlt und dir dafür keinen Urlaub nehmen lassen? Dann könnte es sein, dass dein Arbeitgeber dir eine Abmahnung ausspricht. Diese Sanktion ist in solchen Fällen mit Ansage möglich. Allerdings sollte dein Arbeitgeber dabei alle Umstände und Gründe berücksichtigen, die zu deinem Krankfeiern geführt haben. Dafür solltest du ggf. einen Arztbescheinigung vorlegen, um deinen Chef von deiner Erkrankung zu überzeugen. Sollte es sich um einen schwerwiegenden Pflichtverstoß handeln, kann dein Arbeitgeber auch entscheiden, dich fristlos zu kündigen. In jedem Fall solltest du deine Rechte kennen und die Konsequenzen bedenken, die dein Verhalten nach sich ziehen könnten.
Arzteinnahmen: Nicht unbegrenzt Punkte abrechnen
Für jeden Punkt, den ein Arzt abrechnet, erhält er derzeit ca. 3,5 Cent. Das bedeutet, dass je mehr Punkte abgerechnet werden, desto geringer ist der Wert eines Punktes. Jeder Arzt erhält pro Kassenpatient und Quartal eine Pauschale, die unabhängig von der Anzahl der Besuche, der Diagnose oder der Behandlung ist. Das heißt, dass die Behandlung nicht nach der Zeit bezahlt wird, die der Arzt mit dem Patienten verbringt, sondern nach der Anzahl der Abrechnungspunkte. Dieser Umstand hat jedoch seine Grenzen, da die Abrechnung nicht unbegrenzt möglich ist. Zwar erhöht das Abrechnen mehrerer Punkte in einem Quartal die Einnahme des Arztes, jedoch gibt es ein Maximum an Punkten, das abgerechnet werden kann.
Müde und Erschöpft? Entspanne & Regeneriere Dich!
Hast du auch das Gefühl, dass du manchmal überfordert bist? Dass du das Gefühl hast, dass du nicht mehr weiter weißt und du dir eine Auszeit wünschst? Dann bist du sicherlich nicht allein. Viele Menschen leiden unter Erschöpfung und Energiemangel. Schlafstörungen, Konzentrations- und Gedächtnisprobleme, Insuffizienzgefühle, Entscheidungsunfähigkeit, vermindertes Interesse, Langeweile und Gleichgültigkeit können die Folgen sein. Auch Desillusionierung, Neigung zum Weinen, Schwächegefühle, Ruhelosigkeit und Verzweiflung können Symptome sein.
Es ist wichtig, dass du dir Zeit nimmst, um zu entspannen und zu regenerieren. Versuche, dir bewusst Freiräume zu schaffen, in denen du etwas Entspannendes machen kannst: Ein Spaziergang an der frischen Luft, bewusstes Atmen, Yoga oder ein entspannendes Bad – all das kann helfen. Es ist wichtig, dass du in regelmäßiger Pause machst, um dich wieder aufzuladen und Kraft zu tanken.
Auszeit bei Stress: So holst Du Dir ein Attest
Aufgrund der zunehmenden Anzahl psychischer Erkrankungen hat sich auch die Anzahl an Krankschreibungen erhöht. Aber Du musst nicht gleich an den Punkt kommen, an dem ein Arzt Dich krankschreiben muss. Auch bei Stress kannst Du Dir schon eine Auszeit gönnen. Allerdings solltest Du hierbei einige Dinge beachten: In erster Linie ist es wichtig, dass die Belastung, unter der Du stehst, tatsächlich so groß ist, dass sie eine Auszeit rechtfertigt. Auch solltest Du Deinen Arzt darüber informieren und ein Attest einholen. Nur so kannst Du sicher sein, dass Deine Krankmeldung auch anerkannt wird. Wenn Du also merkst, dass Du an Deine Grenzen kommst, dann nimm Dir eine Auszeit, bevor es zu spät ist.
Rückwirkende Krankschreibung: Wann ist sie erlaubt?
Du hast plötzlich gesundheitliche Probleme und bist arbeitsunfähig? Dann kann eine rückwirkende Krankschreibung in manchen Fällen eine gute Lösung sein. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass eine rückwirkende Krankschreibung nur im Ausnahmefall ausgestellt werden darf. Dazu sind die behandelnden Mediziner:innen dazu angehalten, den Einzelfall genau zu prüfen und sicherzustellen, dass eine Arbeitsunfähigkeit nur dann rückwirkend bescheinigt wird, wenn ein berechtigter Grund vorliegt. In der Regel können Arbeitsunfähigkeiten allerdings nur für maximal drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch rückwirkend bescheinigt werden. Solltest Du also eine rückwirkende Krankschreibung benötigen, solltest Du Dir so schnell wie möglich einen Termin beim Arzt holen.
Schlussworte
Wenn du krank bist und dich krank melden musst, rufe einfach deinen Arbeitgeber am Telefon an und lasse ihn wissen, dass du krank bist. Erkläre kurz, wie du dich fühlst und warum du nicht zur Arbeit kommen kannst. Wenn möglich, sag deinem Arbeitgeber, wann du voraussichtlich wieder zur Arbeit kommen kannst. Wenn du noch weitere Informationen brauchst, frag deinen Arbeitgeber.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es wichtig ist, ein paar Dinge zu beachten, wenn man sich am Telefon krank meldet. Sei daher ehrlich, gib deinen Arbeitgeber über deine Symptome auf und erkläre, warum du nicht arbeiten kannst. Damit du deine Situation möglichst effizient und stressfrei meistern kannst, solltest du dir am besten vorher einen Plan machen. So kannst du schnell und einfach am Telefon krank melden und wieder gesund werden!