Hallo zusammen,
heute möchte ich mit euch über das Thema „wie kann man sich telefonisch krankmelden“ sprechen. Wir alle kennen die Situation, dass man sich krankmelden möchte, aber nicht weiß, wie man das am besten macht. Deswegen bin ich heute hier, um euch ein paar Tipps und Tricks zu geben, wie ihr euch am besten telefonisch krankmelden könnt.
Wenn du krank bist, musst du deinen Arbeitgeber anrufen und ihm mitteilen, dass du krank bist. Erkläre deinem Arbeitgeber, was du hast und wie lange du voraussichtlich krank sein wirst. Falls du ein ärztliches Attest benötigst, frage deinen Arbeitgeber danach. Wenn du ein Attest benötigst, melde dich bei deinem Arzt oder bei einer Notfallpraxis in deiner Nähe, um eine Behandlung und ein Attest zu erhalten.
Telefonische AU-Anträge bis 2023: Komfort & Flexibilität
Du kannst deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab sofort bis zum März 2023 telefonisch bei deinem Arzt beantragen. Dadurch kannst du mehr Flexibilität und Komfort in deinem Alltag genießen, da du nicht mehr das Haus verlassen musst, um eine AU zu bekommen. Dein Arzt kann dir eine AU für bis zu sieben Kalendertage ausstellen, die einmalig verlängert werden kann. Wenn du mehr als sieben Tage krankgeschrieben werden musst, musst du einen weiteren Arzttermin vereinbaren. Wenn du eine AU verschrieben bekommst, solltest du dich an die Anweisungen deines Arztes halten, um gesund zu bleiben.
Krankschreibung ab Juni 2022: Videosprechstunde möglich
Ab dem 1. Juni 2022 ändert sich die Regelung zur Krankschreibung. Dann ist es nicht mehr möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Stattdessen musst du entweder zu einem Arzt gehen oder eine Videosprechstunde in Anspruch nehmen. Letzteres ist weiterhin möglich, um eine Krankschreibung zu bekommen. Dadurch wird es für dich einfacher, denn du musst nicht mehr persönlich zu einem Arzt gehen. Du kannst bequem von zu Hause aus einen Termin machen und einen Arzt über ein Videotelefonat aufsuchen.
Danke für dein Verständnis! Eine Genesungsauszeit zu Hause
Vielen Dank!“
Hey, du! Mir geht’s heute leider nicht besonders gut und deshalb bleibe ich die nächsten zwei Tage zuhause, um mich zu erholen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich übermorgen wieder fit bin und meine Arbeit aufnehme. Es tut mir leid, dass ich so kurzfristig abmelde, aber ich denke, das ist das Beste für mich und meine Genesung. Vielen Dank für dein Verständnis!
Krankmeldung: Arzttermin und Einschätzung der Krankheit
Sehr geehrte Frau/Herr X, es tut mir leid, aber ich bin leider erkrankt. Aus diesem Grund kann ich heute nicht zur Arbeit erscheinen. Um 11:00 Uhr habe ich einen Arzttermin, um meine Krankheit abzuklären. Nach dem Termin werde ich mich sofort bei Ihnen melden und Ihnen mitteilen, wie lange ich mich krankmelden muss. Ich hoffe, dass ich nach dem Arztbesuch bald wieder fit bin und hoffe auf Ihr Verständnis. Vielen Dank.
Krankmeldung: So meldest du dich richtig krank
Du musst nicht immer eine formelle Krankmeldung abgeben, wenn du krank bist. Es reicht aus, wenn du deinem Arbeitgeber anrufst, eine E-Mail schreibst oder jemanden beauftragst, Bescheid zu geben. Wenn es dir möglich ist, kannst du auch selbst vorbeischauen und dich krankmelden. Es ist wichtig, dass du den Grund für die Krankheit angibst und mögliche Heilungszeiten angeben kannst. Auf diese Weise kann dein Arbeitgeber besser planen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Krank? Dein Recht: Arbeitgeber darf nicht nach Erkrankung fragen
Du bist krank und dein Arbeitgeber fragt nach? Mach dir keine Sorgen: Generell hast du als Arbeitnehmer das Recht, über die Art und den Grund deiner Erkrankung zu schweigen. Denn grundsätzlich hat er keinen Zugriff auf deine persönlichen Daten, die Rückschlüsse über deine Erkrankung zulassen. Natürlich ist es bei einem guten Verhältnis zwischen dir und deinem Arbeitgeber höflich, nachzufragen. Doch du musst nicht darauf antworten. Im Gegenteil: Es ist dein Recht, deine Erkrankung so lange geheim zu halten, bis du dir sicher bist, dass du deinem Arbeitgeber vertrauen kannst.
Krankmeldung: So stellst du sicher, dass du auf der sicheren Seite bist
Du hast dich krank gemeldet und möchtest sicher gehen, dass du auf der rechtlich sicheren Seite bist? Dann reicht es aus, wenn du deinem Chef eine persönliche WhatsApp-Nachricht schickst, in der du ihm mitteilst, dass du arbeitsunfähig bist und für wie lange du vermutlich ausfallen wirst. Allerdings musst du auf jeden Fall darauf achten, dass dein Chef die Nachricht rechtzeitig, also vor Beginn deines Arbeitstages, liest. Damit du ganz sichergehst, kannst du dir auch eine Bestätigungsmail schicken, damit du die Nachricht als Nachweis bei Bedarf vorweisen kannst.
Entgeltfortzahlungsgesetz: Krankmeldung per E-Mail, Telefon, SMS oder WhatsApp
Du wusstest schon, dass das Entgeltfortzahlungsgesetz zwischen Telefonat, E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht nicht unterscheidet? Egal wie Du Dich krankmeldest, es ist alles erlaubt. Aber wenn Du Dich per E-Mail krankmeldest, musst Du auf jeden Fall sichergehen, dass Dein Chef oder Deine Chefin die Nachricht auch gelesen hat. Ein kurzer Anruf kann da nicht schaden, um sicherzustellen, dass Deine Nachricht angekommen ist.
Krankmeldung: Bequem und einfach per E-Mail, SMS oder WhatsApp
Du hast technisch die Möglichkeit, Dich auf verschiedene Weise krankzumelden. So kannst Du Deinen Arbeitgeber beispielsweise per E-Mail, SMS oder WhatsApp informieren. Dies ist eine bequeme und einfache Methode und spart Dir auch Zeit. Zudem kannst Du auf diese Weise den Arbeitgeber auch schneller erreichen. Aber bedenke: Ein Anruf oder ein persönliches Gespräch sind auch in manchen Fällen durchaus angebracht.
Rückwirkende Krankschreibung: Nur in Ausnahmefällen!
Du darfst nur in Ausnahmefällen eine rückwirkende Krankschreibung bekommen. Dabei prüfen die behandelnden Mediziner:innen jeden Einzelfall ganz genau. Maximal kann eine Arbeitsunfähigkeit für drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch bescheinigt werden. Dies sollte aber wirklich nur im Notfall geschehen, da die Krankenkasse die Kosten für eine rückwirkende Krankschreibung in der Regel nicht übernimmt. Daher solltest du am besten so schnell wie möglich zum Arzt gehen, wenn du krank bist.
Krankmeldung via WhatsApp – Ist es erlaubt?
Du hast dich krank gemeldet und überlegst, ob es in Ordnung ist, deinen Arbeitgeber über WhatsApp zu informieren? Grundsätzlich ist es erlaubt, auf diese Weise eine Krankmeldung zu versenden. Dein Arbeitgeber muss also nicht befürchten, dass er eine Abmahnung erhält. Allerdings solltest du darauf achten, dass dein Arbeitgeber WhatsApp als Kommunikationsmittel nutzt und er das Nachrichten-Protokoll auf dem Handy aktiviert hat. So kannst du sichergehen, dass deine Nachricht auch wirklich beim Empfänger angekommen ist.
Krankmeldungen richtig verwalten: So vermeidest du Abmahnungen
Du musst dir bei Krankmeldungen immer die Vorgaben deines Arbeitgebers merken. Wenn er verlangt, dass du ihn telefonisch kontaktierst, dann kannst du nicht einfach eine SMS oder WhatsApp schicken. Wenn du das trotzdem tust, kann dir dein Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen. Deshalb ist es wichtig, dass du dich an die Regeln hältst, die dein Arbeitgeber aufstellt.
Entgeltfortzahlungsgesetz: Alles Wichtige zur Krankmeldung
Du hast dich krank gemeldet und fragst dich, wie es dann weitergeht? Das regelt zunächst dein Arbeits- oder Tarifvertrag. Ist darin nichts festgelegt, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Danach dürftest du ohne ärztliches Attest bis zu drei Kalendertagen zu Hause bleiben. Bist du länger krank, benötigst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt. Je nach Dauer Deiner Erkrankung kann es sein, dass Dein Arbeitgeber Dir eine Krankmeldung verlangt. Wenn dies der Fall ist, solltest Du sicherstellen, dass Dein Arzt diese auch ausstellt.
Krankschreibung per Telefon – bis zu 7 Tage gültig
Du kannst eine Krankschreibung über das Telefon bekommen, die bis zu sieben Tage gültig ist. Falls es notwendig ist, kannst Du die Krankschreibung telefonisch um weitere sieben Kalendertage verlängern. Dazu müssen sich Ärztinnen und Ärzte allerdings persönlich von Deinem gesundheitlichen Zustand überzeugen, was durch eine eingehende telefonische Befragung erfolgt. Du solltest also immer genau berichten, wie es Dir geht und welche Symptome Du hast.
Kündigungsrisiko durch Kurzerkrankungen: Schütze dich als Arbeitnehmer!
Du musst damit rechnen, dass dein Arbeitgeber dich kündigt, wenn du in den letzten drei Jahren häufiger als 30 Tage krank warst. Diese Kurzerkrankungen können aus verschiedenen Gründen entstehen und können zu einer Kündigung führen. Aber auch wenn du längere Zeit arbeitsunfähig bist, kann dein Arbeitgeber dich fristlos kündigen. Es ist daher wichtig, den Arbeitgeber über den Krankheitszeitraum zu informieren und ihm regelmäßig ärztliche Atteste vorzulegen. So kannst du deine Kündigung vermeiden und deine Rechte als Arbeitnehmer schützen.
Krankheitsbedingte Kündigung: Regeln, Attest & Hilfe
Du hast dir eine Krankheit zugezogen und weißt nicht, ob dein Arbeitgeber dir dennoch kündigen kann? Dann ist es wichtig, dass du weißt, was eine krankheitsbedingte Kündigung ist. Darunter versteht man eine ordentliche Kündigung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer, der durch das KSchG geschützt ist. Jedoch kann dieser trotzdem gekündigt werden, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann. In diesem Fall hat der Arbeitgeber das Recht, die Kündigung auszusprechen. Doch keine Sorge, dafür gibt es einige Regeln, an die sich der Arbeitgeber halten muss. So muss er beispielsweise ein ärztliches Attest vorlegen können, das die Unfähigkeit des Arbeitnehmers belegt. Außerdem muss der Arbeitgeber versuchen, dem Arbeitnehmer zu helfen, zum Beispiel indem er eine Umschulung oder einen anderen Arbeitsplatz anbietet.
Burnout-Krankschreibung: Lohnfortzahlung + Krankengeld bis 18 Monate
Deine Burnout-Krankschreibung ist durch eine Lohnfortzahlung und durch Krankengeld abgesichert. In den ersten sechs Wochen erhältst Du eine volle Lohnfortzahlung, danach übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Krankengeld. Dieses kann bis zu 18 Monate gezahlt werden. In den ersten zwölf Monaten beträgt es 70 Prozent des Nettogehalts und ab dem 13. Monat sogar 80 Prozent. So bist Du finanziell abgesichert und kannst Dich auf den Weg zur Genesung machen.
Krankmeldung – Erkrankung verhindert Arbeitstag
Betreff: Krankmeldung
Hallo,
hiermit möchte ich Dich darüber informieren, dass ich heute leider aufgrund einer Erkrankung nicht zur Arbeit kommen kann. Ich werde so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen und Dich im Anschluss über die voraussichtliche Dauer meiner Arbeitsunfähigkeit informieren. Sollten sich in der Zwischenzeit weitere Fragen ergeben, kannst Du Dich jederzeit an mich wenden.
Viele Grüße,
[Name]
EFZG: Melde Krankheit am ersten Tag, um Entgeltfortzahlung zu erhalten
Im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) heißt es, dass Du, wenn Du länger als drei Kalendertage nicht arbeiten kannst, am vierten Tag ein Attest vorlegen musst. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall das Gehalt für den Zeitraum der Krankheit fortzahlen. Allerdings ist es wichtig, dass Du Deinen Arbeitgeber bereits am ersten Tag der Erkrankung über Dein Fehlen informierst. Ansonsten kann es sein, dass er Dir das Gehalt nicht weiterzahlen muss. Falls Du also krank wirst, solltest Du Dich zuerst bei Deinem Arbeitgeber melden.
Krankheitsfeier: Folgen eines Verstoßes gegen Arbeitsvertrag
Du hast richtig gehört: Wenn Du als Arbeitnehmer eine Krankheitsfeier mit Ansage begehst, kann das für Dich leider schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Denn ein solches Verhalten stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Darum kann der Arbeitgeber Dir eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung aussprechen. In manchen Fällen kann es sogar zu einer fristlosen Kündigung kommen, wenn Dein Verhalten als besonders schwerwiegend eingestuft wird. In jedem Fall solltest Du die Kündigung unbedingt ernst nehmen, denn sie ist mit wirtschaftlichen Einbußen und einem schlechten Ruf auf dem Arbeitsmarkt verbunden. Am besten ist es also, Du vermeidest solche Feiern und hältst Dich an die gesetzlichen Vorschriften.
Schlussworte
Krankmeldungen müssen immer persönlich erfolgen. Am besten rufst du deinen Arbeitgeber an und meldest dich krank. Sag ihm dabei, wie lange du voraussichtlich krank sein wirst und ob du ärztliche Hilfe benötigst. Wenn du einen Arzt aufsuchen musst, dann bitte deinen Arbeitgeber, dir eine Krankschreibung auszustellen. Denk daran, dass du deinen Arbeitgeber auch über deinen gesundheitlichen Zustand auf dem Laufenden halten musst.
Fazit:
Alles in allem können wir festhalten, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, sich am Telefon krankzumelden. Die wichtigste Sache ist, dass du immer ehrlich bist und deine Krankheit klar und deutlich beschreibst. So bist du auf der sicheren Seite und kannst deine Krankmeldung erfolgreich abschließen.