Wie du dich richtig krank melden kannst – Eine Schritt-für-Schritt Anleitung für Anrufe am Telefon

Du hast gerade eine Erkältung bekommen und überlegst dir, wie du deinen Chef über dein Fehlen informieren kannst? Keine Sorge, das kriegen wir hin! In diesem Artikel verraten wir dir, wie du ganz einfach per Telefon krank melden kannst.

Um krank zu melden, musst du einfach deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin per Telefon Bescheid geben. Sag ihnen, dass du krank bist und wann du wieder zurück erwartet wirst. Sei ehrlich über deine Symptome und wenn möglich, informiere sie über die Behandlung, die du erhältst. Versuche, so viel wie möglich über deine Situation zu erzählen, damit sie ein vollständiges Bild bekommen.

XXX braucht Ruhe und Verständnis: Danke

Vielen Dank für Ihr Verständnis.“

Hallo! Ich bin’s, XXX. Mir geht es heute leider nicht so gut und ich muss zuhause bleiben, um mich auszukurieren. Ich hoffe, dass ich in ein paar Tagen wieder fit bin und meine Arbeit wieder aufnehmen kann. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich keinen Krankenschein vorlegen kann. Vielen Dank!

Krankmeldung per Telefon: Bis März 2023 möglich!

Du hast eine Erkältung oder eine andere Krankheit und bist arbeitsunfähig? Kein Problem! Ärzte können ihre Patienten auch weiterhin per Telefon für bis zu sieben Tage krankschreiben. Damit ist die Arbeitsunfähigkeit auch noch bis März 2023 möglich. Einmalig kann die Krankschreibung sogar um bis zu sieben Kalendertage verlängert werden. Wenn du also arbeitsunfähig bist, kannst du bei deinem Arzt anrufen und er wird dir helfen. So kannst du sicher sein, dass du genügend Zeit hast, dich zu erholen.

Krankschreibung ab 1. Juni 2022 nur noch persönlich oder via Video

Ab dem 1. Juni 2022 ist Schluss mit der bequemen telefonischen Krankschreibung. Dann musst du wieder zum Arzt oder – wenn du viel Glück hast – darfst du eine Videosprechstunde mit einem Arzt wahrnehmen. Über diesen Weg ist es dann aber weiterhin möglich, eine Krankschreibung zu erhalten. Es ist jedoch wichtig, dass du dich frühzeitig um einen Termin kümmerst, um deinen Arztbesuch möglichst kurz zu halten. Damit schützt du nicht nur dich, sondern auch andere Patienten vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Krankmeldungen: So gibst Du Deinem Arbeitgeber Bescheid

Wenn es um Krankmeldungen geht, gibt es zum Glück keine strikten Regeln. Du kannst Deinem Arbeitgeber auf verschiedene Weise Bescheid geben. Am einfachsten ist es, ihn per Anruf oder E-Mail zu informieren. Du kannst auch jemanden beauftragen, der Deine Abwesenheit meldet oder, wenn es Dir möglich ist, selbst vorbeikommen. Wichtig ist allerdings, dass Du dabei stets Dein persönliches Wohlbefinden im Blick hast.

 Krankmeldungen telefonisch vornehmen

Krankmeldung: Muss heute leider ausfallen

Hallo Frau/Herr X, ich muss leider mitteilen, dass ich heute krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kommen kann. Ich habe um 11 Uhr einen Arzttermin und werde danach mehr darüber wissen, wie lange ich mich krankmelden muss. Ich informiere Sie, sobald ich mehr weiß und bitte um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten. Sollte ich aufgrund meiner Krankheit nicht in der Lage sein, meine Arbeit zu erledigen, werde ich versuchen, die Aufgaben so gut es geht zu delegieren. Ich hoffe, dass ich bald wieder vollständig arbeitsfähig bin.

Krankheitsdaten vor dem Arbeitgeber schützen: Was du wissen musst

Du bist erkrankt und dein Arbeitgeber fragt nach? Kein Problem! Generell gilt: dein Arbeitgeber hat keinen Zugriff auf Daten, die Rückschlüsse über die Art deiner Erkrankung zulassen. Es ist zwar verständlich, dass er sich höflich danach erkundigt, doch es ist dir überlassen, ob und was du darauf antworten möchtest. Dein Arbeitgeber hat es jedoch nicht verdient, dass du ihm Details über deine Erkrankung preisgibst. Wenn du dich unwohl dabei fühlst, solltest du also höflich ablehnen. Sei dir aber bewusst, dass dein Arbeitgeber ein Recht darauf hat, über deinen Arbeitsplatz informiert zu sein.

Krankmelden: Per E-Mail, SMS oder Anruf – So klappt’s!

Du musst dich nicht auf eine Kommunikationsform beschränken, wenn du dich krankmeldest. So kannst du dich per Telefonat, E-Mail, SMS oder sogar per WhatsApp-Nachricht krankmelden. Wenn du dich per E-Mail krankmeldest, ist es wichtig, dass du sichergehst, dass die Nachricht vom Adressaten auch wirklich gelesen wird, da es eventuell zu Verzögerungen kommen kann. Aus diesem Grund empfehlen wir dir, im Zweifel lieber anzurufen. So kannst du sichergehen, dass deine Krankmeldung auch beim Empfänger ankommt.

Krankmeldung: Wähle die beste Methode für dich

Du hast die Wahl: Wenn du krank bist, kannst du deine Arbeitgeber*in auf klassische Weise anrufen oder eine E-Mail, SMS oder WhatsApp schreiben. Dank der modernen Technik ist es heutzutage einfacher, sich krankzumelden. So kannst du deine Arbeitgeber*in zügig informieren, ohne das Haus zu verlassen. Überlege dir, welche Methode am besten zu dir passt. Egal für welche du dich entscheidest, denke immer daran, dass es wichtig ist, sich regelmäßig über den aktuellen Gesundheitszustand zu informieren.

Sanktionen bei Verstößen: Abmahnung, Gehaltskürzung oder Suspendierung?

In schweren Fällen kann auch eine Sanktion erforderlich sein, wenn ein Arbeitnehmer gegen die vereinbarten Regeln verstößt.

Bei Krankfeiern mit Ansage kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Sanktion auferlegt. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer mit einer Abmahnung, einer schriftlichen Verwarnung, einer Gehaltskürzung oder sogar einer Suspendierung rechnen. Einige Arbeitgeber entscheiden sich auch für eine Abmahnung mit drohenden Konsequenzen bei einem weiteren Verstoß. In solchen Fällen schreibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abmahnung, in der er den Verstoß gegen die vereinbarten Regeln aufzeigt und eine angemessene Sanktion anordnet.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber eine Sanktion nur dann aussprechen kann, wenn der Verstoß des Arbeitnehmers eindeutig und einwandfrei nachgewiesen werden kann. Daher ist es in solchen Fällen oft ratsam, Videoüberwachung zu installieren, um den Verstoß zu dokumentieren. Außerdem muss der Arbeitgeber die Sanktion gerecht und nicht willkürlich aussprechen. Ansonsten kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber verklagen, wenn er denkt, dass die Sanktion unangemessen oder ungerechtfertigt ist.

EFZG: 4. Tag Attest für Entgeltfortzahlung vorlegen

Im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist geregelt, dass Arbeitnehmer, die länger als drei Kalendertage krank sind, am vierten Tag ein Attest vorlegen müssen. Das bedeutet, dass Du, wenn Du länger als drei Tage krank bist, spätestens am vierten Tag ein ärztliches Attest vorlegen musst, um Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben. Dieses Attest sollte dann auch Deinem Arbeitgeber vorliegen, damit er Dir die Lohnfortzahlung während Deiner Krankheit gewährt.

Anleitung für das korrekte Melden einer Krankheit am Telefon

Wie oft darf ich krank sein, ohne meinen Arbeitsplatz zu gefährden?

Du fragst Dich, wie oft Du krank sein darfst, ohne Deinen Arbeitsplatz zu gefährden? Schön, dass Du Dich informierst! Grundsätzlich solltest Du wissen, dass Dein Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen muss. Ist der Beschäftigte mehr als 30 Tage (also 6 Wochen) im Jahr krank, so gilt dies als unzumutbar. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen. Aus diesem Grund solltest Du Dich rechtzeitig um eine Krankschreibung kümmern. Es ist sogar ratsam, Dich rechtzeitig über eine mögliche Erkrankung zu informieren, um die Konsequenzen abzuschätzen. Zudem ist es wichtig, dass Du Deinem Arzt alle Symptome schilderst, damit er die richtige Diagnose stellen kann. So kannst Du Deine volle Leistungsfähigkeit wieder herstellen und Deine Arbeit wieder aufnehmen.

Krankmeldung prüfen: § 275 SGB V ermöglicht Beauftragung Medizinischen Dienstes

Du hast begründete Zweifel an der Krankheit deines Mitarbeiters? Der Gesetzgeber hat dir in § 275 SGB V die Möglichkeit eingeräumt, die zuständige Krankenkasse zu verpflichten, den Medizinischen Dienst mit der Überprüfung zu beauftragen. So kannst du sicher gehen, dass dein Mitarbeiter tatsächlich krank ist und die entsprechende Krankmeldung vorliegt. Der Medizinische Dienst nimmt hierfür eine eingehende Untersuchung vor.

Krankgeschrieben: Wann musst du deinem Arbeitgeber Bescheid sagen?

Es ist normalerweise nicht nötig, deinem Arbeitgeber irgendwelche Details über deine Erkrankung mitzuteilen. Grundsätzlich ist es deine Privatsache, was dir fehlt, wie schwer es dir geht und wie lange du krankgeschrieben bist. Es wird nur dann nötig, dass du dem Arbeitgeber mitteilst, wenn du eine längere Krankheit hast, bei der du mehrere ärztliche Bescheinigungen benötigst. Dann musst du deinen Arbeitgeber darüber informieren, dass du krankgeschrieben bist und wie lange die Krankschreibung voraussichtlich dauern wird. Wichtig ist auch, dass du deinen Arbeitgeber darüber informierst, wenn du einen Termin beim Arzt hast, um zu klären, ob du wieder arbeiten kannst.

Krankmeldung wegen gesundheitlicher Probleme

Betreff: Krankmeldung
Hallo,
hiermit möchte ich Dich darüber informieren, dass ich heute leider aufgrund eines gesundheitlichen Problems nicht auf der Arbeit erscheinen kann. Um mehr über meinen Gesundheitszustand zu erfahren, werde ich schnellstmöglich einen Arzt aufsuchen. Sobald ich mehr Informationen habe, werde ich Dich sofort über die voraussichtliche Dauer meiner Arbeitsunfähigkeit informieren.

Ich hoffe, dass ich bald zurück auf der Arbeit sein kann und bitte um Verständnis.

Viele Grüße

Telefonische Krankschreibung: Bis zu 7 Tage & Verlängerung möglich

Du kannst dir eine telefonische Krankschreibung für bis zu sieben Tagen holen. Wenn du länger krank bist, kannst du die Krankschreibung auch telefonisch verlängern. Das geht allerdings nur, wenn der Arzt oder die Ärztin sich durch ein ausführliches Telefongespräch ein Bild davon machen können, wie es dir gesundheitlich geht.

Krankgeschrieben: So nutzt du WhatsApp richtig!

Du musst deinen Chef nicht mehr persönlich darüber informieren, dass du krankgeschrieben bist. Eine persönliche Nachricht über WhatsApp reicht völlig aus. Damit bist du rechtlich auf der sicheren Seite. Aber denk daran: Dein Chef muss die Nachricht rechtzeitig, also vor Beginn der Arbeit, bekommen. Dann hast du alles richtig gemacht. Wichtig ist auch, dass du deinem Chef mitteilst, wie lange du voraussichtlich krank sein wirst. So kann er sich frühzeitig um Ersatz kümmern.

Erkrankt? Sofort dem Chef Bescheid geben – EFZG

Du hast eine längere Erkrankung? Dann musst du dich unbedingt an das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG oder EFZG) halten. Es macht keinen Unterschied, ob du deine Arbeitsunfähigkeit per Telefonat, E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht mitteilst. Gemäß § 5 EFZG sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzugeben. Wenn du also erkrankst, solltest du deinem Chef so schnell wie möglich Bescheid geben. Nur so kann er die notwendigen Vorkehrungen treffen und den Lohn im Krankheitsfall weiterzahlen.

Krank zur Arbeit? So gehst du richtig vor!

Du hast einen Tag zu Hause verbracht und bist unsicher, ob du zur Arbeit gehen musst oder nicht? Das kommt ganz darauf an. Zum einen musst du schauen, was in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag steht. Wenn dort nichts festgelegt ist, dann kommt das Entgeltfortzahlungsgesetz zur Anwendung. Danach darfst du ohne ärztliches Attest bis zu drei Kalendertage zu Hause bleiben. Wenn du länger krank bist, dann benötigst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt. Es ist wichtig, dass du ehrlich zu deinem Arzt bist, damit er die richtige Diagnose stellen kann und du die richtige Behandlung erhältst.

Burnout-Krankschreibung: 18 Monate Absicherung & Krankengeld

Deine Burnout-Krankschreibung wird von der Krankenkasse bis zu einem Zeitraum von 18 Monaten abgesichert. In den ersten sechs Wochen zahlst Deine Krankenkasse Dir die volle Lohnfortzahlung. Danach erhältst Du ein Krankengeld, dessen Höhe sich an Deinem Nettogehalt orientiert. Wenn Du wieder gesund wirst, kannst Du die Arbeit wiederaufnehmen. Wenn Du noch nicht wieder fit bist, kannst Du einen längeren Krankenstand beantragen, der bis zu zwei Jahren dauern kann. In der Zeit erhältst Du ebenfalls Krankengeld und kannst in Einzelfällen auch eine Rehabilitation beantragen.

Krankmeldung per WhatsApp: Ja, aber mit Vorsicht!

Du hast dir kurzfristig krank gemeldet und überlegst, ob du deinem Arbeitgeber die Krankmeldung per WhatsApp mitteilen kannst? Grundsätzlich ist das kein Problem, der Arbeitgeber muss nicht befürchten, eine Abmahnung zu erhalten. Aber nicht jeder Arbeitgeber nutzt WhatsApp als Kommunikationsmittel, deshalb solltest du vorher kurz nachfragen, ob das der Fall ist. Wenn ja, ist eine Krankmeldung per WhatsApp völlig in Ordnung. Achte aber darauf, dass du den Textformal und sachlich hältst. Es empfiehlt sich zudem eine separate Gruppe für solche Mitteilungen einzurichten. So hast du die Möglichkeit, deine Krankmeldungen an einem zentralen Ort zu sammeln und sie noch besser zu überblicken.

Zusammenfassung

Die beste Art, sich krank zu melden, ist es, deinen Arbeitgeber oder deine Schule direkt telefonisch zu kontaktieren. So kannst du schnell mitteilen, dass du krank bist und wann du wieder zurückkommen kannst. Sei dir bewusst, dass du möglicherweise ein Attest vorlegen musst, um deine krankheitsbedingte Abwesenheit zu begründen. Sei freundlich und informativ, wenn du mit deinem Arbeitgeber oder deiner Schule sprichst, um deinen Anruf so angenehm wie möglich zu gestalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es wichtig ist, bei Krankheit sofort deinen Arbeitgeber anzurufen, damit du deine Rechte als Arbeitnehmer kennst und angeben kannst, wie lange du krank sein wirst. Es ist wichtig, dass du dich an die Vorschriften hältst und deinen Arbeitgeber sofort benachrichtigst, wenn du krank bist. So bist du auf der sicheren Seite!

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