Hey,
hast du schonmal etwas von einer telefonischen Krankschreibung gehört? Vielleicht hast du dir schonmal gedacht, wie das genau abläuft? In diesem Artikel erklären wir dir alles, was du über die telefonische Krankschreibung wissen musst. Wir schauen uns an, wie du eine Krankschreibung beantragen kannst, wann das möglich ist und welche Vorteile es für dich hat. Also, lass uns loslegen!
Die telefonische Krankschreibung läuft so ab, dass Du zuerst Deinen Arzt anrufst. Er wird Dir dann einige Fragen stellen, um festzustellen, ob Du krank bist und wie lange Du krankgeschrieben werden musst. Danach wird er Dir eine Krankschreibung per E-Mail oder per Post zukommen lassen. Wenn Du ein Rezept benötigst, kann Dein Arzt Dir auch helfen und Dir ein Rezept schicken.
Krankschreibung nur noch schriftlich: Neue Regel ab April
Ab April musst Du Dich leider nicht mehr über das Telefon krankschreiben lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat entschieden, dass die Krankschreibung nur noch schriftlich ausgestellt werden kann. Besonders schwierig wird es für Menschen mit Atemwegserkrankungen, die vor der Coronapandemie aufgrund ihres geschwächten Immunsystems sowieso schon vorsichtig sein mussten. Für sie bedeutet das, dass sie auch künftig wieder einen Arzt aufsuchen müssen, um sich krank schreiben zu lassen.
Arzt kann rückwirkende Krankschreibung verweigern – Dinge zu beachten
Du fragst dich, ob der Arzt eine rückwirkende Krankschreibung verweigern kann? Grundsätzlich kann er das, wenn er Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Patienten hat. Wenn er nicht überzeugt ist, dass der Patient an den vorangegangenen Tagen arbeitsunfähig war, kann er die Ausstellung einer rückwirkenden Krankschreibung verweigern. Allerdings muss der Arzt auf jeden Fall die schriftliche Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit ausstellen, wenn der Patient in der Vergangenheit krank war. Dabei sollte der Arzt den Grund für die Arbeitsunfähigkeit angeben und auch darauf achten, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Ohne Attest zu Hause bleiben? Lies den Arbeitsvertrag!
Du fragst Dich, wie lange Du ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben darfst? Die Antwort ist ganz einfach: Schau Dir Deinen Arbeits- oder Tarifvertrag an. Da steht normalerweise drin, wie lange Du ohne Attest zu Hause bleiben darfst. Falls dort nichts festgelegt ist, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Nach dem Gesetz darfst Du drei Kalendertage zu Hause bleiben, ohne ein Attest vorzulegen.
AU-Daten an TK übermitteln: Systemgeprüftes Programm oder svnet?
Du hast dich krank gemeldet und dein Arbeitgeber möchte die AU-Daten bei der Techniker Krankenkasse (TK) anfragen? Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder nutzt er ein systemgeprüftes Programm wie zum Beispiel die Entgeltabrechnungssoftware oder er verwendet eine Ausfüllhilfe wie svnet. Letztere ist eine Online-Plattform, auf der dein Arbeitgeber deine Krankmeldungen bequem und sicher digital an die TK übermitteln kann. So kannst du sicher sein, dass dein Arbeitgeber deine AU-Daten schnell und einfach an die TK schicken kann.
AU-Daten schnell & sicher an Krankenkasse übermitteln
Du erhältst von deiner Arztpraxis einen Ausdruck der AU-Daten sowie, falls du es wünschst, eine ausgedruckte AU-Bescheinigung für deinen Arbeitgeber. Sobald du beim Arzt warst, übermittelt die Praxis die Arbeitsunfähigkeitsdaten spätestens bis 24 Uhr elektronisch an die Krankenkasse. Die Datenübermittlung erfolgt schnell und ist dadurch besonders sicher.
Wie lange kann ich von meinem Arzt krankgeschrieben werden?
Du fragst Dich, wie lange Du von Deinem Arzt krankgeschrieben werden kannst? Grundsätzlich liegt das in der Entscheidung Deines Arztes. Allerdings gibt es Richtlinien, die die maximale Dauer der Krankschreibung vorgeben. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) empfehlen eine Krankschreibung von nicht länger als zwei Wochen, in Ausnahmefällen kann die Krankschreibung auf einen Monat verlängert werden. Wenn Du länger krank bist, wird Dein Arzt Dich auf jeden Fall überprüfen und Dir eine neue Krankschreibung ausstellen. Wichtig ist dabei, dass Du die Anweisungen Deines Arztes befolgst, damit Du schnellstmöglich wieder gesund wirst.
Arbeitsunfähigkeit: Welche Diagnose für Lohnfortzahlung wichtig?
Falls dein Arzt dich nicht länger krankschreiben kann, ist es ratsam, sich an einen anderen Mediziner zu wenden. Wir von der Gewerkschaft erhalten immer wieder Anfragen von Mitgliedern, die sich in einer besonders schwierigen Situation befinden. Eine Frage, die unseren Mitgliedern besonders häufig auf den Nägeln brennt, lautet: Macht es einen Unterschied, welche Diagnose auf der Folgebescheinigung steht?
Experten raten dazu, sich bei der Diagnose auf den Rat des Arztes zu verlassen und diesen nach Möglichkeit nicht in Frage zu stellen. Nichtsdestotrotz sollten sich Arbeitnehmer bewusst machen, dass die Diagnose in manchen Fällen einen Einfluss auf die Höhe der Lohnfortzahlung hat. Wenn du also bemerkst, dass deine Krankheit eine längere Zeit andauern wird, kann es sich lohnen, einen anderen Arzt aufzusuchen, der vielleicht eine andere Diagnose stellt.
Rückwirkende Krankschreibung: Was gilt es zu beachten?
Du hast einen Arztbesuch versäumt, aber trotzdem krankgeschrieben werden? Dann ist es gut möglich, dass du eine rückwirkende Krankschreibung erhältst. Allerdings müssen hierbei ein paar Dinge beachtet werden: In Ausnahmefällen können Ärzt:innen eine rückwirkende Krankschreibung ausstellen. Dabei wird jedoch immer der Einzelfall geprüft. In der Regel kann eine Arbeitsunfähigkeit maximal für drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch bescheinigt werden. Es ist jedoch wichtig, dass der Grund der Arbeitsunfähigkeit bereits vor dem Termin vorlag. Es ist auch hilfreich die Symptome und Beschwerden, die du vor dem Arztbesuch bereits hattest, zu beschreiben.
Krankschreibung rückwirkend: In Ausnahmefällen möglich
Ja, du hast Glück: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass ein Arzt dir eine rückwirkende Krankschreibung ausstellt. Eine solche rückwirkende Bescheinigung muss nachvollziehbar sein, dass du bereits vorher schon arbeitsunfähig erkrankt warst. Allerdings darf der Arzt dir nicht mehr als drei Tage rückwirkend krankschreiben. In diesem Fall ist es wichtig, dass du dem Arzt möglichst genaue Angaben über den Beginn der Erkrankung machst und auch die Symptome schilderst. Nur so kann der Arzt eine rückwirkende Krankschreibung ausstellen.
Kündigung bei längeren Krankheitsphasen: So schützt Du Dich!
Falls Du über einen längeren Zeitraum krank bist, kannst Du leider mit einer Kündigung rechnen. Wenn Du innerhalb der letzten drei Jahre mehr als 30 Tage krank warst, dann besteht die Gefahr, dass Dein Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht. Auch dauerhafte oder lang andauernde Krankheitsphasen können dazu führen, dass Dein Arbeitgeber Dich kündigt. Denn eine längere Abwesenheit von der Arbeit kann die Firma in finanzielle Not bringen. Auch wenn häufige Kurzerkrankungen vorliegen, kann es zu einer Kündigung kommen. Es lohnt sich also, bei längerfristigen Krankheitsphasen rechtzeitig eine Krankmeldung bei Deinem Arbeitgeber abzugeben.
Online-Krankschreibung: Max. 7 Tage. Termin beim Arzt vereinbaren
Nichts ersetzt den Besuch in einer Arztpraxis – auch nicht die modernen Technologien. Obwohl es mittlerweile die Möglichkeit einer Online-Krankschreibung per Videosprechstunde gibt, ist diese nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Dieser Zeitraum beträgt maximal sieben Tage und ist an die Bedingung geknüpft, dass die Person der Arztpraxis bereits persönlich bekannt ist. Wenn diese Frist überschritten ist, musst Du bei Deiner Ärztin oder Deinem Arzt vorstellig werden. Andernfalls kann die Krankschreibung nicht verlängert werden. In einigen Fällen ist es auch möglich, dass ein Arzt Kollege die Krankschreibung weiterführt. Dies ist aber nicht in jedem Fall der Fall und sollte im Voraus abgeklärt werden. Um ganz sicher zu gehen, ist es am besten, einen Termin bei Deiner Ärztin oder Deinem Arzt zu vereinbaren.
Arbeitsunfähigkeit: Arbeitgeber erfährt lediglich Grund und Dauer
Grundsätzlich erfährst Du als Arbeitgeber – genau wie beim bisherigen „gelben Schein“ – weder die Diagnose noch den ärztlichen Befund des Patienten. Die Krankenkasse übermittelt Dir lediglich den Namen der versicherten Person, den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit. Zudem teilt sie Dir den Grund der Arbeitsunfähigkeit mit, allerdings nur in groben Zügen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer auch wirklich krankgeschrieben ist und nicht etwa arbeitsunfähig ist, weil er Urlaub nimmt.
Krank? Verlängere Deine Krankschreibung per Telefon/E-Mail
Falls Du noch immer krank bist, kann die Krankschreibung einmalig per Telefon für weitere sieben Tage verlängert werden. Du bekommst die Krankmeldung anschließend als Post. Wenn Du die Praxis anrufst, musst Du Deine Versichertennummer und den Namen der Krankenkasse angeben, anstelle Deine Versichertenkarte vorzulegen. Alternativ kannst Du auch eine E-Mail an die Praxis schicken, um die Krankschreibung zu verlängern.
Krankmeldungen an Krankenversicherung ab 1. Oktober digital
Hey, weißt du, was seit dem 1. Oktober gilt? Seitdem können Arztpraxen Krankmeldungen digital an die Krankenversicherung schicken. Das heißt, dass gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nur noch zwei Durchschläge der Krankmeldung erhalten, einen für sich selbst und einen, den sie an ihren Arbeitgeber weiterleiten müssen. Wenn du also krank bist und dein Arzt eine Krankmeldung ausstellt, erhältst du also nur noch zwei Durchschläge.
Krankenkassenleistung prüfen: § 275 SGB V nutzen
Du als Arbeitgeber hast nach § 275 SGB V die Möglichkeit, bei berechtigten Zweifeln die zuständige Krankenkasse um eine Überprüfung zu bitten. Dann ist die Krankenkasse verpflichtet, den Medizinischen Dienst mit der Überprüfung zu beauftragen. Das Schöne daran ist, dass Du die Ergebnisse dieser Überprüfung bei der Genehmigung oder Verweigerung der Krankenkassenleistung berücksichtigen kannst. Anhand des Gutachtens kannst Du dann entscheiden, ob Du die Krankenkassenleistung bewilligst.
Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit: Schnell und unkompliziert!
die Arbeitsunfähigkeit auf anderem Wege nachzuweisen.
Für alle Arbeitnehmer gilt seit dem 01. Januar 2023, dass sie nur noch die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen oder auf andere Weise nachweisen müssen. Hierfür stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, z.B. das Einreichen einer Online-Bescheinigung, das Hochladen einer Fotokopie der Bescheinigung oder das Einreichen eines ärztlichen Attests. Dies erleichtert es den Arbeitnehmern, die Arbeitsunfähigkeit schnell und unkompliziert nachzuweisen. Zudem entfällt die Notwendigkeit, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorzulegen. Auf diese Weise sparen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Zeit und Mühe.
Stress abbauen ohne Krankschreibung: So geht’s!
Es ist in den letzten Jahren leider ein Anstieg an Krankschreibungen durch psychische Erkrankungen festzustellen. Doch es muss nicht immer so weit kommen, dass man krankgeschrieben wird: Schon bei Stress kannst Du in bestimmten Fällen eine Auszeit vom Arbeitsalltag nehmen. Dabei ist es wichtig, dass Du Dich gesund ernährst, viel Schlaf bekommst, Dich regelmäßig bewegst und auch ausreichend Erholungspausen machst. Wenn es aber trotzdem zu viel wird und der Stress anhält, ist es besser, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Viele Arbeitgeber bieten einen betrieblichen Gesundheitsdienst an, sodass Du Dich zur Beratung an einen Facharzt oder Psychotherapeuten wenden kannst. Sollte das nicht der Fall sein, kannst Du Dich natürlich auch selbstständig an einen entsprechenden Experten wenden. Auch eine Krankschreibung kann in solchen Fällen durchaus sinnvoll sein – der Arzt entscheidet das dann letztendlich.
So schickst du deine AU schnell an deinen Arbeitgeber
Du weißt nicht, wie du deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) deinem Arbeitgeber schicken sollst? Kein Problem! Die Zustellung erfolgt postalisch an den Patienten. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung kürzlich auf ihrem Twitteraccount bekannt gegeben. Alles was du dann machen musst, ist die AU wie gewohnt an deine Krankenkasse und deinen Arbeitgeber zu schicken. Den gelben Schein hast du dann ruckzuck beim Arbeitgeber!
Arzthonorar: Abrechnung einzelner Punkte oder Pauschalvergütung?
Für Ärzte stellt das Punktesystem eine Herausforderung dar. Denn für jeden Punkt, den sie abrechnen, erhalten sie derzeit ca. 3,5 Cent. Wenn also eine größere Anzahl an Punkten abgerechnet wird, sinkt der Wert eines einzelnen Punktes. Bei einer sogenannten Pauschalvergütung erhält der Arzt pro Kassenpatient und Quartal eine feste Summe, unabhängig davon, wie viele Patientenbesuche es gab, welche Diagnosen gestellt wurden oder welche Behandlungen durchgeführt wurden. Dieses Pauschalhonorar ist jedoch in der Regel geringer als das Honorar, das bei Abrechnung einzelner Punkte erzielt wird. Daher gilt es für den Arzt abzuwägen, welches Honorarmodell für ihn am vorteilhaftesten ist.
Schlussworte
Die telefonische Krankschreibung läuft ganz einfach ab. Zuerst rufst du beim Arzt an und gibst deine Daten an, wie z.B. Name, Geburtsdatum, Adresse usw. Dann erklärst du dem Arzt, was los ist und warum du krankgeschrieben werden musst. Der Arzt wird dir dann eine Diagnose stellen und eine Krankschreibung ausstellen. Du bekommst dann ein Krankenschein, den du deinem Arbeitgeber vorlegen musst.
In deinem Fall ist die telefonische Krankschreibung eine einfache und schnelle Lösung, um sicherzustellen, dass du die passende Behandlung bekommst. Du musst also nur noch die Anweisungen deines Arztes befolgen und die benötigte Zeit zu Hause verbringen, um dich zu erholen. Alles Gute!