Wie läuft eine telefonische Krankmeldung ab? Erfahre jetzt alles, was Du wissen musst!

Hey! Du hast Dich krankgemeldet und bist dir nicht sicher, wie das jetzt abläuft? Keine Sorge, ich erkläre Dir, wie eine telefonische Krankmeldung normalerweise abläuft.

Du musst einfach deinen Arbeitgeber anrufen und ihnen mitteilen, dass du krank bist. Dann musst du ihnen sagen, wie lange du wahrscheinlich krank sein wirst. Dein Arbeitgeber wird dir dann möglicherweise ein paar Fragen stellen, zum Beispiel wie lange du schon krank bist oder ob du einen Arzt aufgesucht hast. Sie werden dich dann auch darüber informieren, was du machen musst, um deine Krankmeldung zu bestätigen. Wenn du alles erledigt hast, solltest du eine Bestätigung erhalten, dass du nicht arbeiten kannst.

Rufe Deinen Arzt an: Verlängere Deine Krankschreibung!

Du musst unbedingt Deinen Arzt oder Deine Ärztin anrufen, damit dieser sich ein Bild von Deinem Gesundheitszustand machen kann. Solltest Du weiterhin krank sein, kann Dein Doktor die Krankschreibung auch telefonisch noch einmal für sieben Tage verlängern. Danach erhältst Du die Krankmeldung per Post, so dass Du sie Deinem Arbeitgeber vorlegen kannst.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung ohne Ärztliches Attest

Du fragst Dich, wie lange Du ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben darfst? Dies wird durch Deinen Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Falls darin nichts festgelegt ist, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach hast Du Anspruch auf drei Kalendertage Entgeltfortzahlung, ohne dass Du ein Attest vorlegen musst. Ab dem vierten Tag ist dann aber ein ärztliches Attest erforderlich, damit Du weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast.

Kann mein Arzt mir eine AU verweigern? Nein!

Du fragst dich, ob dein Arzt dir die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verweigern kann? Die Antwort lautet ja, denn dein Arzt ist nicht verpflichtet, dir eine Krankschreibung zu geben. Wenn er oder sie der Ansicht ist, dass du deine Arbeit problemlos erledigen kannst, wird er dir keine AU ausstellen. Allerdings bist du immer noch dazu berechtigt, deinen Arbeitgeber über deinen Gesundheitszustand zu informieren. Erkläre deinem Arbeitgeber deine Situation und bespreche ihm deine Einschränkungen. Dies kann dir helfen, ein paar Tage frei zu nehmen, ohne dass du eine AU brauchst.

Medizinischer Dienst prüft begründete Zweifel gem. § 275 SGB V

Du als Arbeitgeber hast die Möglichkeit, bei begründeten Zweifeln die zuständige Krankenkasse zur Überprüfung aufzufordern. Dafür kommt dann der Medizinische Dienst ins Spiel, der dann die entsprechenden Prüfungen vornimmt. Der Gesetzgeber hat dazu in § 275 SGB V eine Regelung getroffen. Du als Arbeitgeber möchtest also sichergehen, dass die von Dir bezahlten Leistungen auch im Sinne des Gesetzgebers sind. Deswegen ist es besonders wichtig, dass der Medizinische Dienst eingebunden wird. So kannst Du sicher sein, dass alles seine Richtigkeit hat.

 Telefonische Krankmeldung - Ablauf erklärt

Krankmeldung: Wie du deinen Arbeitgeber informieren musst (50 Zeichen)

Du musst dich also mit der Kommunikationsform krank melden, die dir am besten liegt. Es ist wichtig, dass du deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich über deine Erkrankung informierst. Wenn du deinen Arbeitgeber nicht innerhalb von drei Tagen informierst, haben Arbeitgeber das Recht, die Entgeltfortzahlung zu verweigern.

Es ist wichtig, dass du deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich über deine Erkrankung informierst. Welches Kommunikationsmittel du dafür nutzt, liegt ganz bei dir. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG oder EFZG) macht keinen Unterschied zwischen Telefonat, E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht – theoretisch ist alles erlaubt. Allerdings raten wir dir dazu, ein Kommunikationsmittel zu wählen, das einen Nachweis ermöglicht, dass du deinen Arbeitgeber informiert hast. Dies ist vor allem bei E-Mails und WhatsApp-Nachrichten der Fall. Solltest du deinen Arbeitgeber nicht innerhalb von drei Tagen informiert haben, kann dies dazu führen, dass die Entgeltfortzahlung verweigert wird. Daher ist es wichtig, dass du dich so schnell wie möglich krankmeldest.

Krankschreibungen ab April 2021 nur noch beim Arzt

Ab April 2021 ist es nicht mehr möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Das bedeutet, dass Patienten mit Atemwegserkrankungen wieder zu einem Arzt gehen müssen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine gründliche Untersuchung stattfindet, bevor eine Krankmeldung ausgestellt wird. Das kann vor allem für Menschen mit schweren Krankheitsverläufen enorm wichtig sein, da der Arzt dann die bestmögliche Behandlung und Therapie anordnen kann. Zudem kann eine frühzeitige Diagnose helfen, eine weitere Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern.

Rückwirkende Krankschreibung: In Ausnahmefällen möglich

Du hast einen Arztbesuch hinter dir und wunderst Dich, ob Du eine rückwirkende Krankschreibung bekommen kannst? In der Regel ist das nicht möglich. Laut der gesetzlichen Grundlagen dürfen rückwirkende Krankschreibungen nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden. Die behandelnden Mediziner:innen sind dazu angehalten, jeden Einzelfall genau zu prüfen. In manchen Fällen ist es möglich, dass eine Arbeitsunfähigkeit rückwirkend für maximal drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch bescheinigt werden kann. Ob das bei Dir der Fall ist, kann der Arzt beurteilen. Lass Dich daher gut beraten und kläre nochmal genau ab, ob eine rückwirkende Krankschreibung für Dich in Frage kommt.

Erkrankt? So ist es möglich, rückwirkend krankgeschrieben zu werden

Ja, in manchen Fällen ist es möglich, dass ein Arzt rückwirkend eine Krankschreibung ausstellt. Damit dies gestattet wird, muss es jedoch nachvollziehbar sein, dass der Patient bereits vorher erkrankt war. Allerdings ist die Rückwirkungszeit begrenzt. Der Arzt darf maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben. Wichtig ist, dass Du bei der Beantragung der Krankschreibung ehrlich bist und alle relevanten Informationen angibst, damit Dein Arzt die Situation richtig einschätzen kann.

AU versenden: Postale Zustellung an Arbeitgeber – KBV

Du weißt noch nicht, wie du deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu deinem Arbeitgeber schicken kannst? Kein Problem! Die Zustellung erfolgt postalisch an dich. Du musst die AU dann nur noch wie gewohnt an deine Krankenkasse und deinen Arbeitgeber schicken. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung kürzlich auf ihrem Twitteraccount bekanntgegeben. Damit ist gewährleistet, dass du deine AU ohne Probleme an deinen Arbeitgeber weiterleiten kannst.

TK-Anfrage: Schnell & Unkompliziert Arbeitsunfähigkeitsdaten mitteilen

Wenn Du krank bist, hast Du die Möglichkeit, dem Arbeitgeber deine Arbeitsunfähigkeitsdaten mitzuteilen. Er kann die Daten dann bei der Techniker Krankenkasse (TK) anfragen. Dafür kann er ein systemgeprüftes Programm wie z.B. sein Entgeltabrechnungsprogramm oder eine Ausfüllhilfe wie svnet nutzen. So bekommt er schnell und unkompliziert die Informationen, die er benötigt. Mit diesen kann er dann entsprechende Maßnahmen setzen.

Ablauf einer telefonischen Krankmeldung

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 2023

Ab Januar 2023 wird die Krankmeldung für Arbeitnehmer*innen nicht mehr mit dem bekannten, gelben Schein erfolgen, sondern nur noch rein elektronisch. Die sogenannte eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wird zum Standard und die Papiervariante im neuen Jahr ablösen. Hierbei handelt es sich um ein digitales System, das alle Informationen über die Krankmeldung direkt an die Krankenkasse übermittelt. Dadurch können die Krankenkassen schneller auf die Daten zugreifen und die Abwicklung der Krankmeldungen vereinfachen. Für Dich als Arbeitnehmer*in bedeutet das, dass Du die Krankmeldung direkt beim Arzt oder bei der Ärztin ausfüllen und elektronisch versenden kannst. So sparst Du Dir den Weg zu Deiner Krankenkasse, denn diese wird automatisch über Deine Erkrankung und den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit informiert.

Ärzte geben weiterhin Möglichkeit telefonisch krankgeschrieben zu werden

Du wirst erleichtert sein zu hören, dass Ärzte ihren Patienten weiterhin die Möglichkeit geben, telefonisch krankgeschrieben zu werden. Eine solche Bescheinigung kann für bis zu sieben Tage ausgestellt werden und kann einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Letztendlich liegt es an deinem Arzt, ob eine solche Krankschreibung telefonisch erfolgen kann. Also, wenn du krank bist, wende dich an deinen Arzt, um zu sehen, ob er dir eine solche Bescheinigung ausstellen kann.

Vermeide häufige Krankheitstage: Kündigung bei 30 Tagen

Du musst aufpassen, wenn du häufiger krank bist. Wenn du in drei Jahren mehr als 30 Tage krank warst, kannst du eine Kündigung bekommen. Als häufige Kurzerkrankungen bezeichnet man, wenn man zum Beispiel in kurzen Abständen immer wieder krank ist. Außerdem rechnet man mit einer Kündigung, wenn eine dauerhafte oder länger anhaltende Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Also versuche deine Krankheitstage so gering wie möglich zu halten.

Arbeitsunfähigkeit: Attest am Ersten Tag verlangen & Entgeltfortzahlung sichern

Du als Arbeitnehmer hast nach dem Gesetz das Recht, ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest zu verlangen. Laut § 5 Abs 1 Satz 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) muss Dein Arbeitgeber Dich zu diesem Attest auffordern. Wichtig ist, dass Du schon am ersten Tag der Erkrankung ein Attest beim Arzt einholst, um einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben. Ohne das Attest kann Dein Arbeitgeber Dir eine Entgeltfortzahlung verweigern. Auch wenn Du ein Attest hast, darf Dein Arbeitgeber Dich jedoch zu einer ärztlichen Untersuchung zu einem späteren Zeitpunkt auffordern.

Welche Diagnose auf Folgebescheinigung? Entscheidungen treffen mit Rat

Du hast ein Problem, weil dein Arzt dich nicht mehr krankschreiben kann? Dann wende dich am besten an einen anderen Mediziner. In unserer Mitglieder-Community kommen immer wieder Fragen auf, die eine besondere Herausforderung darstellen. Eine davon lautet: Macht es überhaupt einen Unterschied, welche Diagnose auf der Folgebescheinigung steht? Hierfür gibt es nicht die eine Antwort, sondern es kommt auf verschiedene Faktoren an. Zunächst solltest du dich an den Arzt wenden, bei dem du behandelt wirst. Er kann dir sagen, welche Diagnose auf deiner Folgebescheinigung steht und ob es einen Unterschied macht. Wenn du mehr dazu wissen möchtest, kannst du auch in einschlägigen Ratgebern nachlesen oder dich an einem Beratungszentrum wenden. So hast du eine gute Grundlage, um deine Situation zu verstehen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Krankmeldung: Ist es OK, den Chef per WhatsApp zu informieren?

Du hast krank gemeldet und bist dir unsicher, ob du deinen Arbeitgeber per WhatsApp informieren kannst? Grundsätzlich ist das kein Problem. Der Arbeitgeber muss nicht befürchten, eine Abmahnung zu erhalten, wenn du ihn auf diesem Weg kontaktierst. Allerdings setzt dieser Kommunikationsweg voraus, dass dein Arbeitgeber WhatsApp als gängiges Kommunikationsmittel nutzt. Sollte das nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, die Krankmeldung per E-Mail oder Telefon zu übermitteln.

Krank am Wochenende? Bis zu 3 Tage rückwirkend krankschreiben lassen

Du hast ein Wochenende und merkst, dass du krank wirst? Kein Problem! Seit 2016 dürfen Ärzte Menschen bis maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben. Das heißt, du kannst jederzeit zu deinem Arzt gehen und dich rückwirkend für die letzten Tage krankschreiben lassen. Ob Freitag, Samstag oder Sonntag, das ist ganz dir überlassen. Zwar sind Arztpraxen am Wochenende geschlossen, aber du kannst deine Krankmeldung ganz einfach am Montag abholen.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 anrufen!

Du bist krank und weißt nicht, wo du Unterstützung bekommst? Kein Problem, es gibt den ärztlichen Bereitschaftsdienst! In der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen kannst du ihn über die Rufnummer 116 117 erreichen. Der Anruf ist deutschlandweit, ohne Vorwahl, kostenlos im Festnetz und per Handy möglich. Das ist besonders wichtig, wenn die Erkrankung nicht lebensbedrohlich ist, aber du trotzdem ärztliche Unterstützung brauchst. Egal ob du Fragen zu deiner Gesundheit hast oder du einen Arzttermin brauchst, der ärztliche Bereitschaftsdienst hilft dir gerne weiter.

Krankmelden: So holst du die AUB ein & informierst deinen Arbeitgeber

Du hast dich krankgemeldet und weißt nicht, was du als Nächstes machen musst? Keine Sorge, wir erklären dir, was du zu tun hast. Spätestens am vierten Tag deiner Krankheit musst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) vom Arzt einholen und vorlegen. Diese ist notwendig, damit dein Arbeitgeber dein Fehlen bei der Arbeit absegnet. Dein Arbeitgeber kann aber auch schon früher eine AUB verlangen. Solltest du deinem Arbeitgeber nicht rechtzeitig Bescheid geben oder die AUB nicht einreichen, kann er dir eine Abmahnung aussprechen. Vergiss also nicht, deinen Arbeitgeber über dein Fehlen zu informieren und die AUB einzureichen.

Zusammenfassung

Wenn du krank bist und krankmelden möchtest, musst du deinen Arbeitgeber anrufen. Wenn du deinen Arbeitgeber erreichst, gibst du deinen Namen, deine Personalnummer und deine Abteilung an. Dann musst du dem Arbeitgeber deine Krankheit beschreiben und dann muss er die Krankmeldung bestätigen. Danach wird er dich wahrscheinlich bitten, eine Krankmeldung oder ein Arztzeugnis zu schicken, um deine Krankheit zu bestätigen.

Du siehst, dass die telefonische Krankmeldung ein einfacher Prozess ist, der auch schnell abgeschlossen werden kann. Damit hast du einen Überblick darüber, wie du dich bei deinem Arbeitgeber krankmelden kannst. Wenn du also krank bist, solltest du diesen einfachen Schritt nicht vergessen, um deine Abwesenheit zu melden.

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