Du hast eine Erkältung und möchtest dich krankschreiben lassen? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel erfährst du, wie lange man telefonisch krankgeschrieben werden kann und was du dabei beachten musst. Also, lass uns loslegen!
Die telefonische Krankschreibung kann bis zu sieben Tage dauern. In der Regel ist es aber möglich, nach drei Tagen das Arbeitsverhältnis wieder aufzunehmen. Du musst dann aber in jedem Fall eine Bescheinigung von einem Arzt vorlegen, die bestätigt, dass Du nicht mehr krank bist.
Krankgeschrieben werden: Arztbesuch oder Online-Service?
Du fragst Dich, ob Du krankgeschrieben werden kannst? Wenn Dein Arzt oder Deine Ärztin meint, dass Du aufgrund Deiner Erkrankung arbeitsunfähig bist, dann wird er oder sie Dich auch krankgeschreiben. In vielen Fällen ist das sogar telefonisch möglich. Das bedeutet, dass Du nicht zwingend zu einer Arztpraxis gehen musst. In manchen Fällen kannst Du Dich auch über einen Online-Service krank schreiben lassen. Allerdings ist das nicht immer möglich und hängt von Deinem Arzt und der Art Deiner Erkrankung ab.
Krankheitsbedingte Abmeldung – Gesundheitszustand verbessern
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Hallo! ich möchte mich aus krankheitsbedingten Gründen für heute abmelden. Mir geht es heute leider nicht so gut und ich möchte mich einen Tag/zwei Tage auskurieren, um wieder fit zu werden. Ich gehe davon aus, dass ich morgen/übermorgen wieder im Betrieb sein werde. Falls nicht, melde ich mich nochmal bei Dir. Ich hoffe, dass ich bald wieder fit bin und mich dann bald wieder bei Dir melden kann. Bis dahin alles Gute!
Krankheit: Muss mein Arzt mich krank schreiben?
Du fragst Dich, ob Dein Arzt Dich krank schreiben muss, wenn Du selbst denkst, dass Du krank bist? Leider muss man sagen, dass Dein Arzt selbst entscheiden kann, ob er Dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen möchte oder nicht. Er kann anhand von Untersuchungen und Erfahrungsberichten entscheiden, ob er Dir eine solche Bescheinigung ausstellt oder nicht. Wenn er der Meinung ist, dass Deine Arbeitsfähigkeit nicht durch Deine Erkrankung beeinträchtigt ist, wird er Dir keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Allerdings solltest Du wissen, dass es in Deinem Interesse liegt, gesund und fit zu bleiben, um Deine Arbeit weiterhin gut zu erledigen. Solltest Du weiterhin krank werden, solltest Du immer einen Arzt aufsuchen, um die notwendige Behandlung zu erhalten und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bekommen, falls erforderlich.
Krankschreibung schnell und einfach: Elektronisch oder per Telefon
Anstatt die Versichertenkarte ins Arztbüro mitzunehmen, kannst Du Deine Versichertennummer und den Namen der Krankenkasse der Praxis am Telefon mitteilen. In der Regel erhalten wir dann innerhalb kurzer Zeit Deine elektronische Krankschreibung direkt von Deiner Arztpraxis. Allerdings kann es ein paar Tage dauern, bis die Krankschreibung bei uns ankommt. Wenn nach einiger Zeit immer noch nichts bei uns eingegangen ist, melde Dich bitte noch einmal bei Deiner Arztpraxis.
Erhalte schnell eine AU-Bescheinigung ohne Wartezeit
Du hast keine Lust auf eine Wartezeit in der Praxis und eine Videosprechstunde? Kein Problem! Es gibt verschiedene Online-Anbieter, die Dir helfen können, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bekommen. Dazu musst Du einfach ein Formular ausfüllen und abgeben, in dem Du Fragen zu Deinem Gesundheitszustand beantwortest. Anschließend erhältst Du die Bescheinigung als PDF. So einfach kann es sein, sich krankzuschreiben, ohne lange Wartezeit und ohne eine Videosprechstunde.
Krankmeldung per eMail: Richtlinien beachten & Beleg abspeichern
Du musst dich krankmelden? Dann kannst Du deinem Arbeitgeber das auch per eMail mitteilen. Es ist nicht zwingend notwendig, dass Du anrufst, es kann auch eine eMail an deinen Chef reichen. Wenn es im Unternehmen erlaubt ist, kannst Du auch eine Whatsapp-Nachricht verschicken. Allerdings solltest Du dir vorher die Richtlinien deines Unternehmens durchlesen. Oftmals wird eine schriftliche Bestätigung verlangt, dass Du krank bist. In diesem Fall solltest Du eine eMail schreiben und diese unbedingt abspeichern. So hast du immer noch einen Beleg, dass du deine Krankmeldung rechtzeitig verschickt hast.
AU-Schein: Wie schicke ich ihn an Arbeitgeber & Krankenkasse?
Du hast dir einen Arbeitsunfähigkeits-Schein (AU) bei deinem Arzt geholt und fragst dich jetzt, wie du den gelben Schein an deinen Arbeitgeber und auch an deine Krankenkasse schicken kannst? Die Zustellung erfolgt postalisch an dich. Sobald du den AU erhalten hast, kannst du ihn wie gewohnt an deine Krankenkasse und deinen Arbeitgeber schicken. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf ihrem Twitteraccount bekanntgegeben. Solltest du noch weitere Fragen zu dem Thema haben, kannst du dich gerne an die Krankenkasse oder deinen Arzt wenden.
Kann ich meinem Chef per WhatsApp, SMS oder E-Mail sagen, dass ich krank bin?
Du fragst Dich, ob Du Deinem Chef per WhatsApp oder SMS mitteilen kannst, dass Du krank bist? Ja, Du kannst das! Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG oder EFZG) macht dabei keinen Unterschied zwischen Telefonat, E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht – theoretisch ist alles erlaubt. § 5 EFZG regelt in diesem Punkt nur, dass Arbeitnehmer verpflichtet sind, „die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen”. Damit sagt die gesetzliche Regelung auch aus, dass Du Deinem Chef möglichst schnell Bescheid gibst, wenn Du krank bist. Für eine Nachricht via WhatsApp, SMS oder E-Mail reicht es meist, wenn Du Deinem Chef eine kurze Nachricht schreibst, in der Du erklärst, dass Du krank bist und wie lange Du ausfällst.
Krankheit am Arbeitsplatz: 30 Fehltage pro Jahr erlaubt
Du fragst Dich, wie oft Du krank sein kannst, ohne dass Dein Arbeitsplatz in Gefahr gerät? Generell können Arbeitgeber 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen. Alles was über 30 Tagen (also 6 Wochen) hinausgeht, gilt als unzumutbar. Solltest Du also in einem Jahr mehr als 30 Fehltage haben, solltest Du Dich unbedingt an Deinen Arbeitgeber wenden und mit ihm über eine mögliche Lösung sprechen.
Gesundheitsinformationen: Arbeitgeber hat kein Anspruch auf Einsicht
Du bist als Arbeitnehmer erkrankt? Dein Arbeitgeber hat keine Chance auf Einsicht in private Daten, die Rückschlüsse über die Art deiner Erkrankung zulassen. Möglicherweise hat er aber dennoch Interesse daran, wie es dir geht und fragt höflich nach deinem Befinden. Ob du ihm darauf antworten möchtest, entscheidest du allein. Es steht dir frei, ob du ihm über deine aktuelle Gesundheitssituation Auskunft geben möchtest.
Wie lange kann man krankgeschrieben werden?
Du hast ein psychisches Leiden und fragst Dich, wie lange Du krankgeschrieben werden kannst? Der Hausarzt entscheidet das immer individuell. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine depressive Episode, eine Angststörung oder eine andere psychische Erkrankung handelt. Der Arzt wird versuchen, eine geeignete Dauer der Krankschreibung zu bestimmen, die auf Deine Genesung abgestimmt ist. Je nachdem, wie schwer Deine Erkrankung ist, können ein paar Tage oder sogar mehrere Wochen Krankheit angesetzt werden. In jedem Fall ist es wichtig, dass Du die Zeit nutzt, um Dich wieder fit zu machen und ein gesundes Leben zu führen.
Arbeitsunfähigkeit: Arztbesuch nicht erforderlich – Bescheinigung telefonisch erhalten
Du musst nicht mehr zu Deinem Arzt gehen, wenn Du krank bist. Der Arzt kann Dir stattdessen über das Telefon eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Damit kannst Du Deinen Arbeitgeber bis zu sieben Kalendertage über Deine Krankheit informieren. Der Arzt entscheidet, ob eine solche Bescheinigung telefonisch ausgestellt werden kann. Bei Bedarf kann die Arbeitsunfähigkeit einmalig um weitere sieben Tage verlängert werden. So musst Du nicht persönlich zu Deinem Arzt gehen und Dich in die Praxis begeben, sondern kannst Dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ganz einfach von zu Hause aus besorgen.
Krankschreibung: Wann ist eine rückwirkende Ausstellung möglich?
Du darfst eine rückwirkende Krankschreibung nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen erhalten. Wenn du also krank bist und eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt bekommen möchtest, musst du mindestens einen Arzt aufsuchen. Der behandelnde Mediziner wird dann den Einzelfall genau prüfen und dir im besten Fall eine Krankschreibung ausstellen. Allerdings darf diese nur für maximal drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch rückwirkend ausgestellt werden. In manchen Fällen kann es aber auch vorkommen, dass der Arzt dir keine rückwirkende Krankschreibung ausstellen möchte oder kann. In diesem Fall musst du leider in Kauf nehmen, dass du für die Tage, an denen du vorher krank warst, keine Bescheinigung erhältst.
Ärzte müssen Punkteabrechnung reduzieren, um Pauschale zu maximieren
Für jeden Punkt, den ein Arzt abrechnet, erhält er derzeit ca. 3,5 Cent. Wenn die Gesamtheit der Ärzte nun mehr Punkte abrechnet, sinkt der Wert eines Punktes. Dadurch können die Ärzte zwar mehr Geld verdienen, jedoch nicht proportional zur Anzahl der abgerechneten Punkte. Stattdessen bekommen sie pro Kassenpatient und Quartal eine Pauschale, unabhängig von der Anzahl der Besuche, der Diagnose oder der Behandlung. Daraus ist ersichtlich, dass die Ärzte sich bemühen müssen, die Anzahl der abgerechneten Punkte zu reduzieren, um die Pauschale zu maximieren.
Gesundheitszustand Deines Arbeitgebers: Du musst nicht mehr preisgeben als Du möchtest
Du musst deinem Arbeitgeber nicht verraten, was du genau hast. Alles, was er wissen muss, ist, dass du zurzeit nicht arbeiten kannst. Es ist zwar erlaubt, nach deinem Gesundheitszustand zu fragen, aber du bist nicht verpflichtet, diese Frage zu beantworten. Wenn du möchtest, kannst du deinem Arbeitgeber eine eingeschränkte Auskunft über deinen Gesundheitszustand geben, aber du musst nicht mehr preisgeben, als du möchtest. Es ist wichtig, dass du dich während der Arbeitsunfähigkeit darauf konzentrierst, wieder gesund zu werden, anstatt dich mit deinem Arbeitgeber über deine Krankheit zu streiten. Alles, was du tun musst, ist den Arbeitgeber über die ungefähre Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu informieren und den Arztbesuch nachzuweisen.
Arbeitgeber: § 275 SGB V Zweifel an Krankheit/Behinderung prüfen
Du als Arbeitgeber hast laut § 275 SGB V die Möglichkeit, bei begründeten Zweifeln die zuständige Krankenkasse zur Überprüfung aufzufordern. Diese ist dann dazu verpflichtet, den Medizinischen Dienst mit der Überprüfung des Vorliegens einer Krankheit oder einer Behinderung zu beauftragen. Dafür ist es notwendig, dass du dem Medizinischen Dienst die notwendigen Informationen zur Verfügung stellst.
Neuer Standard 2023: eAU ersetzt gelben Schein bei Krankmeldung
Ab Januar 2023 können Arbeitnehmer nicht mehr den gelben Schein bei einer Krankmeldung an ihren Arbeitgeber überreichen. Stattdessen müssen sie sich dann auf eine andere Variante der Krankmeldung einstellen: die rein elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU. Diese soll ab Januar 2023 der neue Standard in Arztpraxen und Krankenhäusern sein. Damit können Arbeitnehmer ihren Krankheitsstatus digital an ihren Arbeitgeber übermitteln und müssen nicht mehr den Umweg über die Papiervariante gehen. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand für Arbeitnehmer und Arbeitgeber reduziert werden und die Abläufe effizienter werden. Du musst also nicht mehr befürchten, dass dein Arbeitgeber deine Krankmeldung verspätet erhält.
Ab Januar 2023: Keine AU-Bescheinigung nötig – Krankenkasse informiert Arbeitgeber
Ab Januar 2023 wirst Du bei einer Krankmeldung nicht mehr wie gewohnt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Stattdessen wird Deine Krankenkasse Deinem Chef elektronisch über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit informieren. Diese neue Regelung betrifft alle gesetzlich Versicherten. So sollen Arbeitnehmer entlastet und der Arbeitsprozess vereinfacht werden. Du musst Dir keine Sorgen machen, denn Deine Krankenkasse wird Deinen Arbeitgeber über Deine Arbeitsunfähigkeit informieren und Du bekommst weiterhin Dein Krankengeld.
Gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Arbeitsunfall: Hausbesuch anfordern!
Du hast einen Arbeitsunfall, bist aber nicht in der Lage, dich persönlich oder telefonisch beim Arzt zu melden? In diesem Fall ist eine Online-Krankschreibung keine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das hat das Arbeitsgericht Berlin in einem aktuellen Fall klargestellt. Dabei war die Klägerin nach einem Arbeitsunfall drei Tage arbeitsunfähig und konnte sich nicht persönlich beim Arzt melden. Daher beantragte sie bei ihrer Krankenkasse eine Online-Krankschreibung. Doch das Gericht entschied, dass diese nicht den Voraussetzungen einer gültigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entspricht.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorweisen zu können. Am besten ist es natürlich, wenn du dich bei deinem Arzt melden kannst. Falls dies nicht möglich ist, gibt es auch die Möglichkeit, einen Hausbesuch anzufordern. Auf diese Weise kannst du dir sicher sein, dass deine Krankschreibung auch wirklich anerkannt wird.
Gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Nur durch Arzt vor Ort!
Du hast eine Erkältung und fühlst Dich nicht fit genug, um zur Arbeit zu gehen? Eine Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann Dir hier meist nicht weiterhelfen. Ein Gerichtsurteil hat klar gemacht, dass eine AU, die über einen reinen Fragebogen oder Chat ohne direkte Arzt-Patienten-Kommunikation ausgestellt wird, nicht gültig ist. Das bedeutet, dass sie keine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist und vom Arbeitgeber nicht akzeptiert werden muss. Um Dir ein gültiges Attest ausstellen zu lassen, musst Du Dich daher unbedingt von einem Arzt vor Ort untersuchen lassen. Nur so kannst Du sicher sein, dass Dein Attest auch offiziell anerkannt wird.
Schlussworte
Die telefonische Krankschreibung ist in der Regel auf maximal 7 Tage begrenzt. Solltest du länger krank sein, musst du zu einer ärztlichen Untersuchung gehen, um eine längere Krankschreibung zu bekommen. Wenn du Fragen dazu hast, kannst du dich jederzeit an deinen Arbeitgeber oder deinen Arzt wenden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du nur so lange telefonisch krankschreiben lassen kannst, wie du es für nötig hältst. Wichtig ist, dass du deine Genesung im Auge behältst, um zu wissen, wann du wieder zur Arbeit gehen kannst.