Wie man sich am Telefon am besten krankmeldet: So spart man sich Stress und Zeit

Hallo! Wenn du krank bist und nicht zur Arbeit kommen kannst, dann musst du deinen Arbeitgeber informieren. In diesem Artikel erklären wir dir, wie du dich am Telefon krank melden kannst. Wir geben dir Tipps, worauf du achten musst und wie du das am besten anstellst. Also, lass uns loslegen!

Guten Tag,

wenn man sich am Telefon krank meldet, solltest du zuerst deinen Namen und deine Position beim Unternehmen angeben. Dann erkläre, dass du krank bist und leider nicht ins Büro kommen kannst. Wenn möglich, versuche eine grobe Schätzung dazu zu machen, wie lange du krank sein wirst. Wenn du nicht genau weißt, wie lange du krank sein wirst, sag einfach, dass du es nicht sicher weißt. Gib an, ob du einen Arzt aufsuchen wirst und ob du regelmäßig anrufen und deinen Fortschritt melden wirst. Am Ende bedanke dich noch für das Verständnis und das Entgegenkommen.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

Viele Grüße,
[Dein Name]

Krankmeldung: Kontaktiere Vorgesetzten oder Personal-Abteilung

Du solltest immer zuerst deinen Vorgesetzten, deine Vorgesetzte oder die Personal-Abteilung kontaktieren, wenn du krank bist und dich krankschreiben lassen möchtest. Dazu kannst du auch eine E-Mail schreiben oder, falls möglich, persönlich vorbeikommen. Wichtig ist, dass du in deiner Krankmeldung angeben kannst, wie lange du voraussichtlich nicht zur Arbeit kommen kannst. Es ist aber keine Pflicht, deinem Arbeitgeber die genaue Diagnose mitzuteilen.

Krankmeldung: Besprechung mit dem Chef und Arztbesuch

Hallo! Mir geht es heute leider nicht so gut und ich möchte mich krankmelden. Ich möchte mit meinem Chef besprechen, dass ich einen Tag/zwei Tage zuhause bleibe, um mich auszukurieren. Ich glaube, dass ich morgen/übermorgen wieder im Betrieb sein werde, wenn es mir besser geht. Ich werde meinen Arzt aufsuchen, damit ich einen Krankenschein erhalte.

Sonderregelung für Ärzte: Coronavirus-Verdacht telefonisch krankschreiben bis 2023

Die Sonderregelung, die es Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, Patienten aufgrund eines Verdachts auf eine Infektion mit dem Coronavirus telefonisch zu krankschreiben, wurde bis zum 31. März 2023 verlängert. Damit soll ein ausreichend hohes Maß an Sicherheit für Patienten und Praxispersonal erreicht werden.

Diese Sonderregelung, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 galt, ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten, ihre Patienten aufgrund eines Verdachts auf eine Infektion mit dem Coronavirus telefonisch zu krankschreiben, ohne diese vorher untersuchen zu müssen. Dies soll sowohl den Betroffenen als auch den Ärztinnen und Ärzten ein höheres Maß an Sicherheit bieten.

Dank der Sonderregelung können Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten etwas Entlastung in dieser schweren Zeit bieten. Doch auch wenn die Krankschreibung telefonisch erfolgt, wird empfohlen, dass sich die Betroffenen bei weiteren Beschwerden ihrem Arzt vorstellen, um eine angemessene Behandlung zu erhalten.

Die Verlängerung der Sonderregelung bis März 2023 trägt dazu bei, dass Patienten und Ärztinnen und Ärzte weiterhin eine sichere Umgebung haben, um die bestmögliche Behandlung zu erhalten.

Krankmeldung per WhatsApp: Ist das erlaubt?

Du kannst deinem Arbeitgeber per WhatsApp Bescheid geben, wenn du krank bist. Damit machst du nichts falsch und musst keine Abmahnung befürchten. Allerdings solltest du vorher überprüfen, ob dein Arbeitgeber überhaupt WhatsApp als Kommunikationskanal akzeptiert. Wenn ja, dann kannst du ihn über deine Krankmeldung informieren und ihm so den Gang zur Post oder die Suche nach einem Faxgerät ersparen.

 Am Telefon krankmelden

Recht auf Entgeltfortzahlung ab 1. Tag: EFZG § 5 Abs 1 Satz 3

Du als Arbeitnehmer hast nach dem Gesetz das Recht, die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erst ab dem dritten Tag der Erkrankung vorzulegen. Dies steht in § 5 Abs 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Damit kannst Du deinen Arbeitgeber dazu verpflichten, Dir für die ersten beiden Tage Entgeltfortzahlung zu gewähren. In vielen Fällen ist es aber ratsam, das Attest bereits ab dem ersten Tag vorzulegen, denn dein Arbeitgeber kann dich dann auch frühzeitig über eventuelle Veränderungen des Arbeitsplatzes oder der Arbeitszeit informieren. Überlege Dir also gut, ob es Sinn macht, das Attest erst ab dem dritten Tag vorzulegen oder ob du es bereits ab dem ersten Tag machen solltest.

Krankheitsfall: Arbeitsausfall von Frau Meier heute

Hallo Frau Meier, ich schreibe dir, um dich über meinen heutigen Arbeitsausfall zu informieren. Leider bin ich krank geworden und kann deswegen heute nicht arbeiten. Um 11:30 Uhr habe ich einen Arzttermin, um meine Beschwerden und den Krankheitsverlauf abzuklären. Sobald ich mehr Informationen habe, melde ich mich bei dir und informiere dich, wie lange mein Krankenstand wahrscheinlich andauern wird. Ich entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten und hoffe, dass du Verständnis dafür hast.

Krankmeldung: Arbeit wird schnellstmöglich nachgeholt

Ich werde alles daran setzen, dass die Arbeit schnellstmöglich nachgeholt wird.

Hallo Herr XY, ich möchte mich heute leider krankmelden. Ich bin gerade beim Arzt und erhalte ein Attest für die Krankschreibung. Ich werde alles daran setzen, dass die Arbeit schnellstmöglich nachgeholt wird, sobald ich wieder gesund bin. Falls Sie weitere Informationen benötigen – wenden Sie sich gerne jederzeit an mich. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen.

Erneute Bewertung für Verlängerung von Krankschreibungen

Du als niedergelassener Arzt/Ärztin musst dich durch ein ausführliches Telefonat vom Zustand deines Patienten überzeugen, bevor du eine Krankschreibung ausstellst. Diese kannst du im Einzelfall auch um weitere sieben Kalendertage verlängern. Dafür musst du jedoch ein weiteres Mal mit deinem Patienten in Kontakt treten und die Situation erneut bewerten. Es ist wichtig, dass du deine Entscheidung auf Grundlage von medizinischen Fakten triffst. Nur so kannst du sicherstellen, dass deine Patientin oder dein Patient die nötige Ruhe hat, um sich zu erholen.

Dein Arbeitgeber hat kein Recht, deine Krankheit zu erfahren

Du bist gerade krank und dein Arbeitgeber fragt höflich nach, was los ist? Dann musst du nicht unbedingt antworten. Generell gilt: Dein Arbeitgeber hat kein Recht, Informationen über die Art deiner Erkrankung zu erhalten. Schließlich gehören deine Gesundheitsdaten zu deiner Privatsphäre. Selbst wenn du deinem Arbeitgeber vertraust, musst du nicht auf seine Fragen antworten. Er kann nicht verlangen, dass du deine Krankheit preisgibst. Für viele Menschen ist es wichtig, dass Informationen über ihre Krankheit nicht weitergegeben werden. Du kannst also guten Gewissens schweigen.

Kündigung droht bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit

Wenn Du über einen längeren Zeitraum hinweg mehr als 30 Tage krank warst, so besteht die Gefahr, dass Dein Arbeitgeber Dich kündigt. In diesem Fall spricht man von häufigen Kurzerkrankungen. Es gibt jedoch auch andere Situationen, in denen eine Kündigung droht. Beispielsweise bei einer dauerhaften oder lang anhaltenden Arbeitsunfähigkeit. Aber auch, wenn Deine Arbeitsunfähigkeit auf Dauer zu einem erheblichen finanziellen Einbußen für Deinen Arbeitgeber führt. In solchen Fällen kann es zu einer Kündigung kommen, sofern der Arbeitgeber die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt.

 Telefonische Krankschreibung

Krankheitsbedingte Kündigung: Was ist das?

Du hast vielleicht schonmal von einer krankheitsbedingten Kündigung gehört. Aber was genau ist das? Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die der Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer ausspricht, der durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt ist. Eine solche Kündigung kann trotzdem ordentlich ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit den Arbeitsvertrag in Zukunft nicht mehr erfüllen kann. Allerdings ist es hier besonders wichtig, dass ein Arztbestätigung vorliegt, die die Krankheit des Arbeitnehmers bestätigt. Diese muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden, bevor er eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen kann.

Sprich mit dem Arzt über Stress, Schlaflosigkeit & Co.

Im Gespräch mit dem Arzt ist es wichtig, offen über deine Beschwerden zu sprechen. Sei ehrlich, was deine Symptome angeht und gib deinem Arzt so viele Informationen wie möglich. Häufig zählen zu den Anzeichen von Stress, Schlaflosigkeit, Nervosität und Erschöpfung. Meistens lassen sich diese Symptome auch nicht durch Ruhephasen besser machen. Um deinem Arzt ein besseres Bild geben zu können, solltest du auch über deine Gefühle und dein Verhalten sprechen. Erzähle ihm, wie du dich nach den Symptomen fühlst und ob du vielleicht auch unter Angstzuständen leidest. Durch offene und ehrliche Gespräche kann dein Arzt dir die bestmögliche Lösung für deine Beschwerden anbieten.

Fieber & Gliederschmerzen? Bleib Zuhause & stärke dein Immunsystem

Wenn du eines dieser Symptome an dir bemerkst, dann solltest du unbedingt zu Hause bleiben. Fieber ist ein Zeichen dafür, dass dein Körper versucht, sich gegen einen Krankheitserreger zu wehren. Damit du deinen Körper unterstützen und ihm helfen kannst, solltest du auf jeden Fall zu Hause bleiben und genug Ruhe und Schlaf bekommen. Außerdem ist es wichtig, dass du ausreichend trinkst, um dein Immunsystem zu stärken. Fieber und Gliederschmerzen können zudem anzeigen, dass du an einer Grippe erkrankt bist. Halte dich in diesem Fall unbedingt an die Empfehlungen deines Arztes, um eine weitere Ansteckung anderer zu vermeiden.

Krankheitsbedingte Ausfälle: Was ist im Arbeitsvertrag geregelt?

Du musst bei Krankheit auf deinen Arbeits- oder Tarifvertrag achten. Dort ist geregelt, wie es in solchen Fällen weitergeht. Falls nichts darin festgelegt ist, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach darfst du ohne ärztliches Attest für bis zu drei Kalendertage zu Hause bleiben. Wenn du aber länger krank bist, musst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt vorlegen, damit du deine krankheitsbedingten Ausfälle nachweisen kannst. Die Bescheinigung muss vom Arzt ausgestellt werden, um eine Auszahlung des Krankengeldes zu erhalten.

Abgesichert durch Lohnfortzahlung und Krankengeld bei Burnout

Deine Burnout-Krankschreibung ist bis zu 18 Monate durch Lohnfortzahlung und Krankengeld abgesichert. Dir stehen sechs Wochen vollständiger Lohnfortzahlung und danach ein Krankengeld von 70 Prozent Deines letzten Nettolohns zu. Dieses Krankengeld ist so lange abgesichert, bis Dein Arzt die Wiederherstellung Deiner Gesundheit attestiert. Sollte sich Dein Zustand nach 18 Monaten nicht gebessert haben, wird Dein Arzt eine Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Du kannst Dir somit sicher sein, dass Deine finanzielle Situation auch in schwierigen Zeiten gesichert ist.

Rückwirkende Krankschreibung: Auf den Einzelfall prüfen!

Du kannst nur in Ausnahmefällen eine rückwirkende Krankschreibung bekommen. Die Ärzt:innen müssen daher den Einzelfall genau prüfen. Eine Arbeitsunfähigkeit kann theoretisch rückwirkend höchstens für drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch bescheinigt werden. Aber auch hier ist es wichtig, dass die ärztliche Abklärung und Diagnose vorher stattgefunden hat. In manchen Fällen kann es aber auch sein, dass die Krankschreibung nicht rückwirkend ausgestellt wird. Wenn Du also krank geworden bist, musst Du möglichst bald einen Arzt aufsuchen, damit Deine Krankschreibung auch rückwirkend ausgestellt werden kann.

Krankmeldung am ersten Tag: Notwendige Schritte erklärt

Du hast einen Tag lang Fieber und Kopfschmerzen und willst dir einen Tag im Bett gönnen? Dann musst du deinem Chef Bescheid geben, damit er dich krank schreiben lassen kann. Es ist wichtig, dass du deinen Arbeitgeber über deine Erkrankung informierst, denn laut Arbeitsrecht besteht eine Pflicht zur Mitteilung am ersten Tag. Dazu musst du deinem Chef eine krankheitsbedingte Abwesenheit mitteilen, um für die Zeit, in der du krank bist, eine Krankmeldung zu erhalten.

Ab wann ist eine AU-Bescheinigung nötig?

Du fragst Dich, ab wann eine AU nötig ist? Sobald Du arbeitsunfähig bist, solltest Du Deinen Arbeitgeber kontaktieren und informieren. Die Krankmeldung muss so schnell wie möglich erfolgen, spätestens aber am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Mache Dich jedoch vorab bewusst, dass Du dann eine AU-Bescheinigung vorlegen musst. Diese musst Du bei Deinem Arzt beantragen. In der Bescheinigung stehen dann die Gründe für Deine Arbeitsunfähigkeit.

Krankschreibung aufgrund psychischer Erkrankungen: Stress reduzieren

Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Dies liegt vor allem an den zunehmenden Anforderungen an die Arbeitnehmer und dem damit verbundenen Stress. Doch auch, wenn Du bisher noch nicht krank geschrieben wurdest, muss es nicht so weit kommen. Denn schon bei Stress kannst Du Dich krankschreiben lassen. Allerdings ist dazu ein ärztliches Attest notwendig, auf dem die psychische Erkrankung bestätigt wird. Es gibt aber auch andere Optionen, die Dir helfen, den Stress in den Griff zu bekommen. Regelmäßige Pausen, Sport oder Entspannungsübungen sind einige Möglichkeiten, um den Stress zu reduzieren und die psychische Gesundheit zu erhalten. So kannst Du einer Krankschreibung vorbeugen und fit und gesund bleiben.

Krankmeldung: Melde dich schnell beim Chef, um Konsequenzen zu vermeiden

Du musst mit ernsten Konsequenzen rechnen, wenn du dich nicht oder zu spät krankmeldest. Dein Chef kann dich abmahnen, aber auch kündigen, wenn du häufiger nicht oder verspätet krankmeldest. Deswegen ist es so wichtig, dass du dich rechtzeitig krankmeldest, um unangenehme Folgen zu vermeiden. Wenn du krank bist, melde dich schnell bei deinem Chef und lasse ihn wissen, wie lange du erst einmal ausfällst. Auch wenn es manchmal schwer ist, ist es wichtig, dass du deine Krankmeldung rechtzeitig abgibst.

Schlussworte

Hallo! Wenn du krank bist und dich am Telefon abmelden möchtest, ist es wichtig, dass du so ehrlich wie möglich bist. Erkläre den Grund, warum du krank bist und wie lange du vermutlich krank sein wirst. Sei dabei höflich, aber bestimmt, damit du deine Abwesenheit klar und deutlich kommunizierst. Wenn du willst, kannst du auch deine Telefonnummer hinterlassen, falls dein Arbeitgeber weitere Informationen benötigt oder du kontaktiert werden musst. So kannst du ganz einfach und unkompliziert am Telefon krankmelden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es wichtig ist, sich bei Erkrankungen am Telefon korrekt zu melden. Es ist hilfreich, sich die notwendigen Informationen möglichst gut zu merken, damit man am Telefon einen professionellen Eindruck hinterlässt. So kannst du deinen Vorgesetzten souverän über deine Erkrankung informieren – und hast schnell ein paar Tage Auszeit.

Schreibe einen Kommentar