Hey du! In diesem Text zeige ich dir, wie du dich am besten krank am Telefon meldest. Vielleicht musst du bald mal für ein paar Tage aussetzen, weil du krank bist und daher nicht zur Arbeit kommen kannst. Dann ist es wichtig, dass du professionell, aber auch höflich am Telefon vorgehst. Dazu habe ich hier ein paar Tipps für dich zusammengetragen. Also, lass uns mal loslegen!
Hallo,
wenn du krank bist und am Telefon deinen Chef oder eine andere Person informieren musst, solltest du ehrlich und direkt sein. Beginne damit, dass du dich vorstellst und sagst, dass du krank bist und deswegen nicht zur Arbeit kommen kannst. Sei möglichst präzise, wenn du deine Symptome beschreibst, aber übertreibe nicht. Wenn möglich, solltest du auch einige Ideen anbieten, wie du deine Arbeit trotzdem erledigen könntest. Zum Schluss, sei höflich und bedanke dich für das Verständnis.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Lass es mich wissen, wenn du noch Fragen hast.
Alles Gute!
Krankmeldung: [Name] meldet sich krank und hat 11 Uhr Arzttermin
Hallo Frau/Herr X, ich hoffe, es geht Ihnen gut! Leider bin ich heute krank und muss mich daher krankmelden. Ich befinde mich zurzeit in ärztlicher Behandlung und habe um 11:00 Uhr einen Termin beim Arzt, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sobald ich und der Arzt eine Einschätzung haben, wie lange ich mich krankmelden muss, melde ich mich bei Ihnen. Ich hoffe, dass ich meine Erkrankung bald überstanden habe und wieder wie gewohnt arbeiten kann.
Viele Grüße,
[Name]
Max Mustermann muss zum Arzt – Gesundheitsupdate
Sehr geehrter Herr XY,
leider fühle ich mich heute so schlecht, dass ich nicht zur Arbeit kommen kann. Deswegen bin ich gerade auf dem Weg zu meinem Arzt, um mich untersuchen zu lassen. Mein Termin ist um 10 Uhr und ich werde mich bei Ihnen melden, sobald ich mehr über meinen Gesundheitszustand und meine voraussichtliche Krankheitsdauer weiß.
Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute und hoffe, dass ich bald wieder fit bin.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann
Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bis 2023
Du kannst bis zum 31. März 2023 weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) telefonisch ausstellen. Damit kannst Du Deinen Patienten eine Krankschreibung für einen Zeitraum bis zu sieben Tagen verschreiben. Außerdem hast Du die Möglichkeit, die AU einmalig um bis zu sieben Kalendertage zu verlängern. So kannst Du Deinen Patienten auch in schwierigen Zeiten den nötigen Schutz geben.
Krankmeldung: So meldest Du Dich richtig ab!
Du solltest Dich immer möglichst frühzeitig krankmelden, damit Dein Arbeitgeber rechtzeitig Planungen treffen kann. Am besten rufst Du Deinen Arbeitgeber also vor Beginn der betrieblichen Arbeitszeit an und meldest Dich krank. Ein Anruf ist der sicherste Weg, um sicherzustellen, dass Deine Krankmeldung auch angekommen ist. Falls Du zu Beginn der Arbeitsschicht nicht selbst anrufen kannst, solltest Du jemanden beauftragen, das für Dich zu erledigen. So kann Dein Arbeitgeber so früh wie möglich entsprechend reagieren und sich auf Deine Abwesenheit vorbereiten.
Erkrankung: Muss ich meinem Arbeitgeber Auskunft geben?
Du bist erkrankt und dein Arbeitgeber fragt nach der Art der Erkrankung? Grundsätzlich hast du keine Pflicht, ihm Auskunft zu geben. Denn im Normalfall darf dein Arbeitgeber keinerlei Rückschlüsse aus deinem Gesundheitszustand ziehen. Sollte es jedoch ein sehr gutes Verhältnis zwischen euch geben, kann es sein, dass dein Arbeitgeber höflich nachfragt. Ob du ihm darauf Antworten möchtest, ist allerdings ganz dir überlassen. Selbstverständlich kannst du auch einfach nur dankend ablehnen. Denn immerhin geht es hier um eine private und sehr persönliche Angelegenheit.
Krankmeldung per WhatsApp: So vermeide Abmahnungen
Grundsätzlich ist es erlaubt, seine Krankmeldung per WhatsApp zu verschicken. Allerdings sollte der Arbeitgeber vorab sicherstellen, dass er mit diesem Kommunikationsmittel erreichbar ist. Schließlich möchte niemand eine Abmahnung riskieren, nur weil man seine Krankmeldung nicht auf dem korrekten Weg verschickt hat. Wenn du nicht sicher bist, ob dein Chef die Nachricht erhält, ruf ihn am besten an oder schreibe eine E-Mail. So bist du auf der sicheren Seite und dein Chef weiß, dass es dir nicht gut geht.
Krankmeldung: Gesundheitliche Probleme verhindern Arbeitstag
Betreff: Krankmeldung
Hallo! Hiermit möchte ich Dich darüber informieren, dass ich heute leider aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht zur Arbeit kommen kann. Ich werde so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen, um meine Beschwerden abzuklären. Sobald ich mehr über die voraussichtliche Dauer meiner Arbeitsunfähigkeit weiß, werde ich Dich unverzüglich darüber informieren.
Danke für Verständnis: XY ist heute krankmelden
Vielen Dank.
Guten Tag, hier ist XY. Leider muss ich Dir mitteilen, dass ich mich heute krankmelde und daher nicht arbeitsfähig bin. Ich werde mich gleich auf den Weg zu meinem Arzt machen, um die Gründe für meine Ausfallzeit herauszufinden. Sobald ich mehr weiß, melde ich mich bei Dir zurück. Danke für Dein Verständnis.
Rückwirkende Krankschreibung: Was ist möglich?
Du hast einen Arztbesuch wegen einer Erkrankung versäumt und überlegst, ob eine rückwirkende Krankschreibung überhaupt möglich ist? Grundsätzlich ist es den behandelnden Mediziner:innen möglich, im Ausnahmefall eine rückwirkende Krankschreibung auszustellen. Doch sollte man hierbei bedenken, dass die Ärzt:innen den Einzelfall genau prüfen müssen, um eine solche Krankschreibung auszustellen. Eine Arbeitsunfähigkeit kann maximal für drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch bescheinigt werden. Hierzu ist es notwendig, dass Du Deine Erkrankung glaubwürdig nachweisen kannst. Ein Arztbrief kann hier ebenso helfen wie ein Attest. Wichtig ist, dass Du Dich an die vorgegebenen Regeln hältst, da ansonsten ein Verdacht auf ein mögliches Fehlverhalten besteht.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung: EFZG & Attest
Du hast als Arbeitnehmer nach dem Gesetz das Recht, bei einer Erkrankung Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben. Die Entgeltfortzahlung erfolgt dann ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Dein Arbeitgeber hat das Recht, von Dir bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest zu verlangen. Dieses Attest ist eine ärztliche Bescheinigung, die die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Es ist wichtig, dass Du Dich an die vorgegebenen Fristen und Richtlinien hältst, um Deinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht zu gefährden.
Krankheitsbedingte Kündigung? Erhalte professionelle Hilfe!
Du hast eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten? Dann bist du nicht alleine! Als „krankheitsbedingte Kündigung“ bezeichnet man eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, mit der einem Arbeitnehmer, der durch das KSchG geschützt ist, trotzdem ordentlich gekündigt werden kann. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann. Solche Kündigungen sind zwar zulässig, aber nicht immer unbedingt rechtens. Deshalb ist es wichtig, dass du dir schnell professionelle Hilfe holst, um zu prüfen, ob deine Kündigung in Ordnung ist. Denn du hast ein Recht auf ein faires Verfahren und auf eine angemessene Vergütung.
Rekordwert an Krankschreibungen: 19 Tage im Durchschnitt
Du hast im letzten Jahr vermutlich auch schon bemerkt, dass die Zahl der Krankschreibungen einen Rekordwert erreicht hat. Laut Techniker Krankenkasse (TK) waren die Arbeitnehmer im Durchschnitt 19 Tage krankgeschrieben, obwohl der Durchschnittswert in den Jahren zuvor niedriger lag. Im Jahr 2021 betrug der Durchschnittswert 14,53 Fehltage, im Jahr 2020 15,15 Fehltage und 2019 15,40 Fehltage.
Das ist ein deutlicher Anstieg, den du vielleicht auch in deinem Umfeld beobachtest. Solltest du dich selbst einmal krankmelden müssen, denke aber daran, dass du dir stets eine ärztliche Bescheinigung holen solltest. So hast du einen Nachweis dafür, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten konntest.
Krankheitsbedingte Auszeit: Was ArbeitnehmerInnen wissen müssen
Du bist erkrankt und dir steht eine längere Auszeit bevor? Dann solltest du dich über deine Rechte als ArbeitnehmerIn informieren. Wenn du länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist, kannst du nicht mehr von deinem Arbeitgeber erwarten, dass er dir deinen Job aufrechterhält. Er kann dir dann eine Kündigung aussprechen. Aber Vorsicht: Auch, wenn du häufiger kurzfristig erkrankst, kann sich das negativ auf deine Jobaussichten auswirken. Wenn du innerhalb eines Jahres insgesamt sechs Wochen krankheitsbedingt ausfällst, kann dein Arbeitgeber dich kündigen. Beachte also, dass jede kurzfristige Erkrankung eine negative Gesundheitsprognose vermuten lässt und du aufpassen solltest.
EFZG: Arbeitnehmer*innen müssen ab Tag 4 Attest vorlegen
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt, dass Arbeitnehmer*innen, die länger als drei Kalendertage krank sind, dem Arbeitgeber*in am vierten Tag der Krankheit ein Attest vorlegen müssen. Die Krankschreibung muss dabei ärztlich bestätigt sein, damit der Arbeitgeber*in die Entgeltfortzahlung gewährleisten kann. Bei den ersten sechs Wochen der Krankheit ist er dazu verpflichtet. In vielen Unternehmen wird ein Attest aber schon ab dem ersten Tag verlangt, auch wenn das nicht im EFZG vorgeschrieben ist.
Krankmeldung abgeben: Formular oder Attest?
Du bist krank und musst dich arbeitsunfähig melden? Dann musst Du das spätestens ab dem ersten Tag machen. Dein Arbeitgeber benötigt eine Krankmeldung, die unverzüglich erfolgen muss. Dafür kannst Du ein Formular ausfüllen und beim Arbeitgeber abgeben. Alternativ kannst Du auch ein Attest bei Deinem Arzt einreichen, das Deine Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Achte darauf, dass Du die Krankmeldung rechtzeitig abgibst, denn ansonsten können Konsequenzen folgen.
Anspruch auf Krankengeld: Was Regelt Dein Arbeits- oder Tarifvertrag?
Du fragst Dich, was passiert, wenn Du krank bist? Dein Arbeits- oder Tarifvertrag regelt das – wenn nicht, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach hast Du ohne ärztliches Attest Anspruch auf drei Kalendertage Krankengeld, wenn Du zu Hause bleibst. Wenn Deine Krankheit länger anhält, musst Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt vorlegen, um weiter Anspruch auf Krankengeld zu haben. Solltest Du die AU nicht vorlegen, wird Dein Krankengeld eingestellt.
Krankheitsdauer: Wann droht eine Kündigung?
Wenn Du über einen längeren Zeitraum mehr als 30 Tage krank bist, kann Dir Dein Arbeitgeber eine Kündigung androhen. Daher ist es wichtig, dass Du Dich bei kleineren Erkrankungen rechtzeitig beim Arbeitgeber meldest, damit Du nicht in die Gefahr gerätst, Deine Arbeit zu verlieren. Wenn Du jedoch länger als 3 Jahre immer wieder krank bist, und die Arbeitsunfähigkeit dauerhaft oder lang anhaltend ist, solltest Du eine Kündigung erwarten. Daher ist es wichtig, dass du Dir bei der Wahl Deines Arbeitgebers einen aussuchst, der Dir auch bei längeren Erkrankungen eine faire Chance gibt.
Burnout erkannt: Entgeltfortzahlungsgesetz sorgt für 18 Monate Sicherheit
Du hast es geschafft! Dein Arzt hat Deine Burnout-Krankheit erkannt und Dich krankschreiben lassen. Damit bist Du jetzt in den Genuss des sogenannten Entgeltfortzahlungsgesetzes gekommen. Damit bist Du bis zu 18 Monaten abgesichert. In den ersten sechs Wochen erhältst Du Deinen vollen Lohn, danach erhältst Du Krankengeld. Allerdings ist es wichtig, dass Du Deinen Arzt regelmäßig aufsuchst und alle Vorschriften, die er Dir gegeben hat, einhältst. So kannst Du Dir sicher sein, dass Deine Krankheit schnell wieder ausgeheilt wird.
Krankmeldung: Erkrankung abklären & Update geben
Betreff: Krankmeldung
Hallo! Hiermit möchte ich Dir mitteilen, dass ich heute leider aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann. Ich werde so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen, um die Ursache meiner Erkrankung abzuklären und Dir dann ein Update zur voraussichtlichen Dauer meiner Arbeitsunfähigkeit zu geben. Solltest Du noch Fragen oder Anregungen haben, kannst du mich jederzeit kontaktieren. Bis dahin wünsche ich Dir einen schönen Tag.
Wie du deinem Arzt deine Beschwerden mitteilst: Tipps
Wenn du zum Arzt gehst, ist es wichtig, dass du offen über deine Beschwerden sprichst. Sag ihm genau, wie du dich fühlst und welche Symptome du hast. Meistens handelt es sich um Schlafstörungen, Nervosität und Erschöpfung, die sich auch durch Ruhephasen nicht bessern. Außerdem kannst du über weitere Symptome wie Kopf- oder Bauchschmerzen sprechen, falls du noch andere Beschwerden hast. Es ist auch wichtig, dass du deinem Arzt mögliche psychische Ursachen deiner Beschwerden erklärst, z.B. ob du unter Stress stehst oder in letzter Zeit viel zu viele Verpflichtungen hast. Denn manchmal sind es auch psychische Faktoren, die zu körperlichen Symptomen führen. Wenn du über alles offen sprichst, kann dir dein Arzt am besten helfen.
Zusammenfassung
Hallo,
wenn du krank bist und dich am Telefon krankschreiben lassen musst, solltest du folgendes machen:
1. Rufe den Arbeitgeber an und stelle dich vor.
2. Erkläre deinen Grund für die Abwesenheit.
3. Frage nach, welche Unterlagen benötigt werden, um deine Abwesenheit zu bestätigen.
4. Bitte um eine Bestätigung, dass du krankgeschrieben wurdest.
5. Bedanke dich beim Arbeitgeber für seine Zeit.
Ich hoffe, das hilft dir weiter. Alles Gute!
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sehr wichtig ist, sich korrekt und höflich zu verhalten, wenn man sich am Telefon krank meldet. Stelle sicher, dass Du alle wichtigen Informationen bereithältst und auch immer höflich bist, wenn Du mit dem Arbeitgeber sprichst. Auf diese Weise kannst Du eine gute Beziehung zu Deinem Arbeitgeber aufbauen und Deine Interessen schützen. Alles in allem ist es wichtig, dass Du Dich an bestimmte Verhaltensregeln hältst, wenn Du am Telefon krankmeldest. So kannst Du sicherstellen, dass Du Deine Rechte als Arbeitnehmer respektierst und ein gutes Verhältnis zu Deinem Arbeitgeber aufbaust.