Wie du dich richtig krank per Telefon melden solltest – Der ultimative Leitfaden

Hey! Wenn du krank bist und dich telefonisch abmelden musst, dann kann das schon mal eine knifflige Angelegenheit sein. Du willst es nicht zu offensichtlich machen, aber auch nicht untertreiben. Keine Sorge, in diesem Artikel gebe ich dir ein paar Tipps und Tricks, wie du dich ganz einfach richtig krank melden kannst.

Hallo! Wenn du krank bist und dich am Telefon krank melden willst, dann ist es am besten, deinen Arbeitgeber oder deinen Vorgesetzten direkt anzurufen. Erwarte nicht, dass sie schon wissen, dass du krank bist, daher solltest du ihnen auch gleich sagen, wie lange du wahrscheinlich krank sein wirst. Sei auch unbedingt bereit, einen Arztbrief vorzulegen, damit deine Krankmeldung glaubwürdig erscheint.

Danke für Verständnis: Mitarbeiter muss krank melden

Vielen Dank.“

Hallo! Hier ist XXX. Mir geht es heute leider nicht so gut und ich muss deswegen einen Tag/zwei Tage zuhause bleiben, um mich zu erholen. Ich hoffe, dass ich morgen/übermorgen wieder gesund zur Arbeit erscheine. Ich möchte mich hiermit offiziell krankmelden. Falls nötig, schicke ich dir einen Krankenschein nach. Danke für dein Verständnis.

XY meldet sich krank – Arztbesuch und Update folgen

Hallo, hier ist XY. Leider muss ich mich heute krankmelden, da ich nicht arbeitsfähig bin. Ich werde so schnell wie möglich zum Arzt gehen, um herauszufinden, wie lange ich ausfallen muss. Ich melde mich dann an euch zurück, sobald ich mehr weiß. Tut mir leid, dass ich euch auf diese Weise über meinen Ausfall informieren muss. Ich hoffe, dass ich bald wieder in der Lage bin, euch zu helfen.

Krankmeldungen ab 1. Juni 2022: Nur noch Arztbesuch oder Videoanruf

Ab dem 1. Juni 2022 ist es nicht mehr möglich, sich telefonisch krank schreiben zu lassen. Stattdessen musst Du wieder zum Arzt gehen oder eine Videosprechstunde wahrnehmen. Eine Krankschreibung ist über diesen Weg weiterhin möglich. Allerdings solltest Du darauf achten, dass die Videosprechstunde unbedingt mit dem behandelnden Arzt stattfinden muss, damit eine rechtlich korrekte Krankschreibung erfolgen kann. Des Weiteren solltest Du Dich darauf einstellen, dass einige Ärzte die Videoanrufe nur nach vorheriger Terminvereinbarung annehmen.

Ausnahmeregelung: Krankschreibung bis 2023 am Telefon angeben

Bis zum 31. März 2023 gilt eine Ausnahmeregelung: Statt die Versichertenkarte persönlich vorzulegen, kannst Du Deiner Arztpraxis Deine Versichertennummer und den Namen Deiner Krankenkasse am Telefon nennen. Normalerweise erhalten wir die elektronische Krankschreibung direkt von Deiner Arztpraxis. Allerdings kann es vorkommen, dass Dir die Krankmeldung per Post zugeschickt wird. Solltest Du eine solche Benachrichtigung erhalten, lasse sie bitte umgehend an uns weiterleiten.

 Anleitung zum Melden von Krankheit per Telefon

Krankmeldung wegen Erkrankung – [Name] informiert Arbeitgeber

Sehr geehrte/-r Frau/Herr X, ich hoffe, Sie sind gut in den Tag gestartet. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich heute krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kommen kann. Ich bin leider erkrankt und habe heute um 11:00 Uhr einen Arzttermin, um eine genaue Diagnose zu bekommen und die weitere Behandlung zu besprechen. Sobald ich oder der Arzt die Dauer der Krankmeldung abschätzen können, werde ich mich bei Ihnen melden. Ich hoffe, dass ich schnell wieder gesund werde und mich bald wieder auf die Arbeit freuen kann.

Mit freundlichen Grüßen

[Name]

Krank: Muss ich meinen Chef informieren? Ja!

Du bist krank und dein Chef fragt höflich nach deinem Befinden? Das ist ja nett von ihm, aber du musst nicht antworten. Generell gilt: Der Arbeitgeber hat keinen Zugriff auf Daten, die Rückschlüsse über die Art deiner Erkrankung zulassen. Selbst wenn du ein sehr gutes Verhältnis zu deinem Chef hast, musst du nicht auf seine Frage antworten. Es ist wichtig zu wissen, dass du nicht zu einer Erklärung verpflichtet bist, wenn du krank bist. Wenn du dich nicht wohl fühlst und lieber zu Hause bleibst, dann ist das vollkommen in Ordnung. Trotzdem solltest du deinen Arbeitgeber über deine Erkrankung informieren. So kann er dir eine angemessene Auszeit geben.

Offene Kommunikation mit dem Arzt: Symptome beschreiben, um effektiv behandelt zu werden

Bei einem Besuch beim Arzt ist es wichtig, offen über seine Beschwerden zu sprechen. Auf diese Weise kann der Arzt die richtige Diagnose erstellen und die bestmögliche Behandlung in die Wege leiten. Es ist daher hilfreich, dem Arzt genau zu erklären, wie man sich fühlt und welche Symptome auftreten. Dazu zählen neben Schlaflosigkeit, Nervosität und Erschöpfung oftmals auch Kopfschmerzen, Verdauungsprobleme oder ein allgemeines Unwohlsein. Besonders wichtig ist es, darauf hinzuweisen, wenn sich die Beschwerden trotz Ruhephasen nicht bessern. So kann der Arzt einschätzen, wie wichtig die Diagnose und die anschließende Behandlung ist. Du solltest daher keine Angst haben, über alle Symptome zu sprechen, die du wahrnimmst. Nur so können deine Beschwerden effektiv behandelt werden.

Krankmeldung: Bis zu 7 Tage telefonisch möglich

Du kannst dich bei einer Erkrankung für bis zu sieben Tage telefonisch krankschreiben lassen. Hierzu muss ein Arzt oder eine Ärztin sich durch eine telefonische Befragung von deinem Gesundheitszustand überzeugen. Solltest du weitere sieben Kalendertage krankgeschrieben werden müssen, kannst du dies ebenfalls telefonisch beantragen. Es ist aber wichtig, dass du bei einer Krankheit immer einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchst, um eine korrekte Diagnose zu erhalten.

Krankgeschrieben werden mit Telefonischer Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen

Du hast Atemwegsbeschwerden und möchtest krankgeschrieben werden? Dann kannst du das jetzt auch ganz bequem von zuhause aus machen. Telefonische Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen sind weiterhin möglich und bieten Dir eine schnelle und einfache Möglichkeit, Deine Erkrankung krankheitsbedingt zu melden. Bis zu sieben Tage kannst Du so unkompliziert krankgeschrieben werden. Damit Du das machen kannst, musst Du jedoch einige Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise eine vorherige ärztliche Behandlung. Auch eine attestierte Krankheit muss nachgewiesen werden. Solltest Du Fragen haben, kannst Du dich an Deinen Arzt wenden.

Krankmeldung: Rückwirkende Krankschreibung nur in Ausnahmefällen

Du darfst eine rückwirkende Krankschreibung nur in Ausnahmefällen bekommen. Dein behandelnder Arzt:in wird den Einzelfall sorgfältig prüfen. Wenn du dich krank meldest, kann dir eine Arbeitsunfähigkeit mit einer rückwirkenden Wirkung von maximal drei Kalendertagen vor dem ersten Arztbesuch bescheinigt werden. Beachte jedoch, dass ein rückwirkender Bescheid nur in sehr wenigen Fällen erteilt werden kann.

 Telefonkonferenz zur Meldung von Krankheit

Telefonische Krankschreibung bis 31.3.2023: So schützt du dich und das Praxispersonal

Du kannst weiterhin Einzelheiten zu deiner Krankheit per Telefon klären und den Arzt fragen, ob eine Krankschreibung notwendig ist. Um dich und das Praxispersonal zu schützen, wurde die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bis zum 31. März 2023 verlängert. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass du deine Erkrankung ohne einen Besuch in der Arztpraxis melden kannst. Du kannst deinen Arzt also von zu Hause aus anrufen und Fragen zu deinem Krankheitsbild stellen. So kannst du herausfinden, ob ein Gang zum Arzt unvermeidlich ist oder ob eine telefonische Krankschreibung ausreicht.

Krankmeldung leicht gemacht: E-Mail, SMS, WhatsApp

Du musst dich nicht mehr nur per Telefon oder persönlich krank melden. Gesetzlich ist zwar nicht vorgeschrieben, welches Kommunikationsmittel du dazu nutzt, aber es empfiehlt sich, deinen Arbeitgeber per E-Mail oder SMS zu informieren. So hast du einen schriftlichen Nachweis und kannst belegen, wann du krank gemeldet wurdest. Außerdem kannst du deinen Arbeitgeber über längere Zeiträume hinweg auf dem Laufenden halten, indem du regelmäßig eine kurze E-Mail schickst. So hast du mehr Flexibilität und musst nicht jedes Mal anrufen. Aber auch eine WhatsApp-Nachricht ist eine gute Lösung, wenn du schnell und unkompliziert Bescheid geben willst.

Kündigung bei längerer Krankheit: Was Du wissen musst

Wenn Du als Angestellter über einen längeren Zeitraum hinweg krank bist, solltest Du Dich auf eine mögliche Kündigung einstellen. Auch wenn das Arbeitsverhältnis noch so lange besteht, kann es bei einer dauerhaften oder lang andauernden Arbeitsunfähigkeit zu einer Kündigung kommen. Besonders riskant ist es, wenn Du innerhalb von drei Jahren mehr als 30 Tage krank warst. In diesem Fall spricht man von häufigen Kurzerkrankungen, die dem Arbeitgeber ein besonderes Verhalten unterstellen. Deshalb solltest Du Dich unbedingt auf eine mögliche Kündigung vorbereiten. Um sicherzugehen, kannst Du Dich auch an Deinen Betriebsrat oder an ein Arbeitsrechtsexperten wenden.

Krankmeldung: Wie du deinem Chef Bescheid gibst

Du bist krank und brauchst eine Krankmeldung? Wenn du nur einen Tag krank bist, musst du deinem Chef Bescheid geben. Egal, ob du ein Arbeitsverhältnis hast oder auf Abruf beschäftigt bist, die Mitteilungspflicht gilt in jedem Fall. Gib deinem Chef also rechtzeitig Bescheid, damit du dein Recht auf Lohnfortzahlung wahrnehmen kannst. Damit du im Zweifelsfall ein Beleg hast, solltest du die Mitteilung schriftlich erfolgen lassen. In der Regel genügt dafür ein Anruf oder eine E-Mail.

3 Tage Entgeltfortzahlung bei Krankheit – Entgeltfortzahlungsgesetz

Wenn Du krank bist, musst Du die ersten drei Tage nicht zur Arbeit gehen. Diese Regelung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt. Genauere Informationen dazu findest Du in Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag. Dort steht meist, wie lange Du ohne Attest zu Hause bleiben darfst. Wenn dort nichts zu finden ist, gelten die drei Kalendertage, die das Entgeltfortzahlungsgesetz vorsieht. Sollte Deine Krankheit länger andauern, musst Du ein ärztliches Attest vorlegen. Wenn Du Dir unsicher bist, kannst Du auch immer Deinen Arbeitgeber kontaktieren und nachfragen.

Krankheitsbedingte Kündigung: KSchG & Rechtsrat

Du hast deinen Arbeitsvertrag aufgrund einer Krankheit nicht mehr erfüllen können und der Arbeitgeber hat dich trotzdem gekündigt? Dann könnte es sich um eine sogenannte „krankheitsbedingte Kündigung“ handeln. Diese Kündigungsart ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Hier steht, dass der Arbeitgeber trotzdem ordentlich kündigen kann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit den Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kann. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Kündigung rechtens ist. Hast du also den Eindruck, dass du unrechtmäßig gekündigt wurdest, solltest du dir Rat von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht holen.

Krankmeldung per WhatsApp: Richtig vorgehen

Wenn du krank bist und deinen Chef persönlich davon in Kenntnis setzen möchtest, ist es durchaus akzeptabel, wenn du ihm via WhatsApp eine Nachricht schickst. Eine solche Nachricht ist rechtlich ausreichend, solange du darin die voraussichtliche Dauer deiner Erkrankung erwähnst. Diese Information ist wichtig, damit dein Chef eine Ersatzkraft organisieren kann, wenn nötig. Denke daran, dass du immer eine Kopie der Nachricht behalten solltest, als Beleg für deine Krankmeldung.

Drei-Tage-Fieber: Ansteckende Viruserkrankung erkennen

Du hast das Drei-Tage-Fieber? Dann solltest Du wissen, dass es sich um eine akut auftretende und sehr ansteckende Viruserkrankung handelt, die durch Herpesviren ausgelöst wird. Die Symptome sind meist ein plötzlich ansteigendes, hohes Fieber, das drei bis vier Tage andauert. Danach kann sich ein Hautausschlag bilden, der aber nach einigen Tagen wieder verschwindet. Solltest Du also eines dieser Symptome bei Dir bemerken, dann ist es ratsam, schnell einen Arzt aufzusuchen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Du die bestmögliche Behandlung erhältst.

Recht auf Arbeitsunfähigkeit: Attest vom Arzt ab erstem Tag verlangen

Du als Arbeitnehmer hast nach dem Gesetz das Recht, bereits ab dem ersten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit ein Attest vom Arzt zu verlangen. Das steht in § 5 Abs 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). So kannst du deinem Arbeitgeber belegen, dass du arbeitsunfähig bist und in dieser Zeit Anspruch auf Lohnfortzahlung hast. Achte darauf, dass du dein Attest möglichst schnell vorlegst, da dein Arbeitgeber sonst die Lohnfortzahlung ablehnen könnte. Wichtig ist auch, dass du im Attest nicht nur die Diagnose eintragen lässt, sondern auch die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Krankmeldung: So halte dich an die Vorgaben deines Arbeitgebers

Du musst dich als Arbeitnehmer an die Vorgaben deines Arbeitgebers halten. Das bedeutet, wenn er verlangt, dass du dich telefonisch krankmelden musst, dann kannst du das nicht per WhatsApp oder SMS machen. Solltest du das trotzdem tun, kann das zu einer Abmahnung führen. Deshalb ist es wichtig, dass du dich an die festgelegten Richtlinien hältst. Auch wenn es manchmal lästig und unbequem ist.

Zusammenfassung

Hallo,

Um dich krank zu melden, ruf am besten deinen Chef oder deine Vorgesetzte an. Erzähle ihnen kurz, was los ist und dass du krank bist und nicht zur Arbeit kommen kannst. Stelle sicher, dass du ihnen alle notwendigen Informationen gibst, die sie benötigen, wie z.B. wie lange du voraussichtlich krank sein wirst. Frage sie auch, ob sie noch weitere Informationen oder Unterlagen von dir benötigen. Denke daran, dass du deinen Arbeitgeber auch über die neuesten Entwicklungen informieren musst, sollte sich dein Zustand ändern.

Viele Grüße,
dein Name

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es wichtig ist, wenn du dich krank meldest, dass du alle wichtigen Informationen bereithältst und höflich und verständlich bist. So stellst du sicher, dass dein Arbeitgeber deine Abwesenheit schnell versteht und bearbeitet. Du kannst dir auch eine kurze Notiz machen, bevor du den Anruf tätigst, damit du nichts vergisst.

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